Hallo liebe Forumianer, ich brauche eure Hilfe…nun, ich habe mich um eine Anwärterstelle in der Bezirksregierung Düsseldorf beworben. Nach einem Einstellungsgespräch würde ich auch glatt angenommen. Ich hätte eher gedacht dass eine Einstellung superschwer sein wird. Ich musste mich nun erstmal durch ganze Gesetzestexte bezüglich des Beamtentums wälzen. Leider sind danach auch noch Fragen offen, die ich hier gerne erörtern will. Um klare Antworten zu gewährleisten, erlaube ich mir meine Fragen aufzulisten. Ich würde mich eure guten Ratschläge sehr freuen:
1.) Die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert 1 ½ Jahre. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erworben.... wie groß ist eurer Meinung nach die Chance, nicht übernommen zu werden (A10)? Über welche Erfahrung könnt Ihr über die Übernahme bzw. die Arbeit im Arbeitsschutzamt berichten? Ich habe konkrete und auch gute Angebote in der freien Wirtschaft erhalten… ich frage mich welches für mich mehr Vor- und Nachteile hat. Die Frage ist mir sehr wichtig!
2.) In welche Einstufung erhalte nach der erfolgreichen Abschlussprüfung? Zum Zeitpunkt meines Abschlusses werde ich das 35. Lebensjahr vollendet haben.
3.) Krankenversicherung - Nun, muss ich unbedingt in die private Krankenversicherung? Was wird aus meiner Frau, wird sie mitversichert?
4.) Wie sind meine Aufstiegschancen nach Einstellung in die A10? Würde es meiner Karriere dienlich sein, wenn ich noch einen Masterabschluss in der Abendform ablege? Ich lese in verschiedenen Forum, dass der Aufstieg bei Beamten quasi gegen Null läuft… allerdings kann man sich um frei gewordene Stellen bewerben.
5.) Wie ist mit Aufwendungen zur Arbeitsstelle und dienstlichen Fahrten (Kilometergeld, etc.)?
6.) Ist die Pension in derselben Höhe wie in der Vollbeschäftigung?
Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt und freue ich mich sehr …. Vielen Dank im Voraus.
Anwärterstelle Arbeitsschutz
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zu 1.: Die Übernahmechancen kann Dir nur Dein Dienstherr sagen. Generell gilt, das nur der in den Vorbereitungsdienst genommen wird, der auch hinterher verwendet (übernommen) werden soll. Den zweiten Teil Deiner Frage musst Du Dir selbst beantworten, das kann keiner für Dich übernehmen. Hier gibt es einige Threads zum Thema Beamtentum pro/kontra. Einfach mal lesen.
zu 2.: Meinst Du die Besoldungsdienstaltersstufe? Das wäre dann 7.
zu 3.: Nein, musst Du nicht. Auch wenn es immer wieder Dienstherren gibt, die das Gegenteil behaupten. Als Beamter bis Du sozialversicherungsfrei. D.h. Du bist, streng genommen, nicht mal verpflichtet überhaupt eine Krankenversicherung zu haben. Zum Thema ob Du Dich Privat oder eher gesetzlich versichern solltest, gibt es hier auch einige Threads. Einer Sache musst Du Dir bewußt sein: Du kannst relativ einfach in die Private Krankenversicherung wechseln, zurück ist meist schwer (geht maximal 3 Jahre, nach dem Wechsel) bzw. geht gar nicht.
zu 4.: Die Frage ist nicht ernst gemeint oder?
zu 5.: Dienstliche Fahrten: Das ist von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich, bei uns gibt es für dienstliche Fahrten Dienstwagen. In einigen Fällen wird aber auch nach Landesreisekostengesetz erstattet. Was meinst Du mit "Aufwendungen zur Arbeitsstelle"? Fahrtkosten zur Arbeit musst Du immer selbst zahlen.
zu 6.: Nein.
zu 2.: Meinst Du die Besoldungsdienstaltersstufe? Das wäre dann 7.
zu 3.: Nein, musst Du nicht. Auch wenn es immer wieder Dienstherren gibt, die das Gegenteil behaupten. Als Beamter bis Du sozialversicherungsfrei. D.h. Du bist, streng genommen, nicht mal verpflichtet überhaupt eine Krankenversicherung zu haben. Zum Thema ob Du Dich Privat oder eher gesetzlich versichern solltest, gibt es hier auch einige Threads. Einer Sache musst Du Dir bewußt sein: Du kannst relativ einfach in die Private Krankenversicherung wechseln, zurück ist meist schwer (geht maximal 3 Jahre, nach dem Wechsel) bzw. geht gar nicht.
zu 4.: Die Frage ist nicht ernst gemeint oder?
zu 5.: Dienstliche Fahrten: Das ist von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich, bei uns gibt es für dienstliche Fahrten Dienstwagen. In einigen Fällen wird aber auch nach Landesreisekostengesetz erstattet. Was meinst Du mit "Aufwendungen zur Arbeitsstelle"? Fahrtkosten zur Arbeit musst Du immer selbst zahlen.
zu 6.: Nein.
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Re: Anwärterstelle Arbeitsschutz
@ Blue Ice Ultra: Vielen Dank fuer Deine Antworten.
zu 3. Ich recherchiere grade für die PKV. Allerdings ist das ein Wirrwarr an Angeboten, Paketen und Preisen. Hast Du eine Idee welche Versicherung das beste Preisleistungspaket fuer Beamte anbietet? Welche Erfahrungen hast Du? Ich schaue nach Angeboten von der Debeka, Huk-Coburg, AXA… im Stiftungwarentest habe ich eine Bewertung gefunden, allerdings ist diese von 2006.
Mein Problem, alle Preise steigen mit dem Alter. Das wuerde bedeuten dass ich im aelteren Semester bis zum 3-fachen bezahlen wuerde. Wie soll das denn aufgefangen werden?
Zu 4. Doch, die Frage ist ernst gemeint. Ich weiß dass die Chancen für einen beruflichen Aufstieg sehr schlecht ist. Was sind eure Einschätzungen? Wenn man in einer Besoldungsgruppe eingegliedert ist, wird sehr schwer aufzusteigen. Mit viel Glück und dem guten Willen Deiner Vorgesetze kann man sich auf die höhere Kaste bewerben. Dies kommt aber wirklich selten vor.
zu 3. Ich recherchiere grade für die PKV. Allerdings ist das ein Wirrwarr an Angeboten, Paketen und Preisen. Hast Du eine Idee welche Versicherung das beste Preisleistungspaket fuer Beamte anbietet? Welche Erfahrungen hast Du? Ich schaue nach Angeboten von der Debeka, Huk-Coburg, AXA… im Stiftungwarentest habe ich eine Bewertung gefunden, allerdings ist diese von 2006.

Zu 4. Doch, die Frage ist ernst gemeint. Ich weiß dass die Chancen für einen beruflichen Aufstieg sehr schlecht ist. Was sind eure Einschätzungen? Wenn man in einer Besoldungsgruppe eingegliedert ist, wird sehr schwer aufzusteigen. Mit viel Glück und dem guten Willen Deiner Vorgesetze kann man sich auf die höhere Kaste bewerben. Dies kommt aber wirklich selten vor.
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Re: Anwärterstelle Arbeitsschutz
zu 3. Gar nicht. Es werden zwar sog. Altersrückstellungen gebildet, allerdings reichen diese nur aus um die Beitragssteigerung im Alter zu dämpfen mehr aber auch nicht. Du musst allerdings bedenken, das Dir im Ruhestand weniger Geld zu Verfügung steht als jetzt zur aktiven Zeit und die Beiträge nur deswegen vllt. etwas geringer ausfallen weil Du dann nicht mehr 50% versichern mußt sondern nur noch 30%. Da läßt sich jetzt auch keine seriöse Empfehlung abgeben welche PKV Du nehmen solltest. Die Central bspw. hat in der jüngeren Vergangenheit massiv Werbung und günstige Angebote gemacht. Muss aber ab dem nächsten Jahr die Beiträge um ca. 40 % je nach Tarif erhöhen. Ich persönlich bin in der GKV geblieben eben wegen der zwangsläufig steigenden Beiträge in der PKV die dort stärker steigen als in der GKV. Die vermeintlichen Vorteile z.B. schnellere Terminvergabe konnte ich in der Praxis nicht feststellen. Ist halt immer eine Sache wie man sich verkauft.
zu 4. Das hängt von zu viel wenn und aber ab, als das man dazu was sagen könnte. Letztlich hast Du das aber schon richtig erkannt.
zu 4. Das hängt von zu viel wenn und aber ab, als das man dazu was sagen könnte. Letztlich hast Du das aber schon richtig erkannt.
Re: Anwärterstelle Arbeitsschutz
1.) Sprich mit deiner Einstellungsdienststelle. Die Frage hätte man durchaus auch legitimerweise während des Einstellungsgespräches stellen können.
2.) A9, ggf. A10. Die Stufe und somit deinen Gesamtverdienst kannst du dir z.B. bei http://www.oeffentlicher-dienst.info ausrechnen. Ich weiss nicht, ob NRW schon das neue System der Erfahrungsstufen eingeführt hat (das wäre nachteilig für dich) oder noch mit dem Besoldungsdienstalter arbeitet. Noch weniger weiß ich, ob das in 1,5 Jahren bei deiner ersten richtigen Verbeamtung auf Zeit der Fall sein wird.
3.) Nein, du musst nicht in die private Krankenversicherung. Du kannst auch in der gesetzlichen bleiben, musst dann aber den Arbeitgeberbeitrag selber zahlen. Das läuft auf doppelte Beiträge hinaus, was bedeutet dass die PKV auch bei höherem Einstiegsalter günstiger ist. Wenn du eine Frau kostenlos mitversichern willst, kannst du das aber nur in der GKV. Bei der Auswahl der PKV sollte man wiederum vorsichtig sein, die Stolperfallen sind groß (Beitragssteigerung, Riskozuschläge je nach Gesundheitszustand..). Falls du im Beamtenverhältnis die Ausbildung machst, wirst du eine Anwärterversicherung abschließen können, die günstiger ist. Du kannst dich dann in 1,5 Jahren "richtig" entscheiden - optimal wäre es natürlcih wenn du jetzt gleihc die richtige PKV erwischst. Was ist die "richtige"? Dazu gibt es so viele Meinungen...
4.) Schaden tut der Master der Karriere nicht - wird aber erst dann relevant, wenn du dich auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle des höheren Dienstes bewirbst und unter deinen (externen!) Mitbewerbern als Sieger hervorgehst. Die Chance dafür ist natürlich nicht so groß. Es gibt auch interne Aufstiegsverfahren, auch hier gilt das mit der geringen Chance.
5.) Was sind denn "Aufwendungen zur Arbeitsstelle"? Alles dienstlich veranlasste bekommst du natürlich bezahlt.
6.) Nein. Der derzeitige, theoretische, Höchstsatz ist 71,75% des letzten Gehaltes. Es ist zu erwarten, dass dieser Satz sinkt. Im übrigen wirst du ihn auch deswegen nicht erreichen, weil du relativ spät einsteigst. Die "ruhegehaltfähige Dienstzeit" spielt nämlich auch eine Rolle.
2.) A9, ggf. A10. Die Stufe und somit deinen Gesamtverdienst kannst du dir z.B. bei http://www.oeffentlicher-dienst.info ausrechnen. Ich weiss nicht, ob NRW schon das neue System der Erfahrungsstufen eingeführt hat (das wäre nachteilig für dich) oder noch mit dem Besoldungsdienstalter arbeitet. Noch weniger weiß ich, ob das in 1,5 Jahren bei deiner ersten richtigen Verbeamtung auf Zeit der Fall sein wird.
3.) Nein, du musst nicht in die private Krankenversicherung. Du kannst auch in der gesetzlichen bleiben, musst dann aber den Arbeitgeberbeitrag selber zahlen. Das läuft auf doppelte Beiträge hinaus, was bedeutet dass die PKV auch bei höherem Einstiegsalter günstiger ist. Wenn du eine Frau kostenlos mitversichern willst, kannst du das aber nur in der GKV. Bei der Auswahl der PKV sollte man wiederum vorsichtig sein, die Stolperfallen sind groß (Beitragssteigerung, Riskozuschläge je nach Gesundheitszustand..). Falls du im Beamtenverhältnis die Ausbildung machst, wirst du eine Anwärterversicherung abschließen können, die günstiger ist. Du kannst dich dann in 1,5 Jahren "richtig" entscheiden - optimal wäre es natürlcih wenn du jetzt gleihc die richtige PKV erwischst. Was ist die "richtige"? Dazu gibt es so viele Meinungen...
4.) Schaden tut der Master der Karriere nicht - wird aber erst dann relevant, wenn du dich auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle des höheren Dienstes bewirbst und unter deinen (externen!) Mitbewerbern als Sieger hervorgehst. Die Chance dafür ist natürlich nicht so groß. Es gibt auch interne Aufstiegsverfahren, auch hier gilt das mit der geringen Chance.
5.) Was sind denn "Aufwendungen zur Arbeitsstelle"? Alles dienstlich veranlasste bekommst du natürlich bezahlt.
6.) Nein. Der derzeitige, theoretische, Höchstsatz ist 71,75% des letzten Gehaltes. Es ist zu erwarten, dass dieser Satz sinkt. Im übrigen wirst du ihn auch deswegen nicht erreichen, weil du relativ spät einsteigst. Die "ruhegehaltfähige Dienstzeit" spielt nämlich auch eine Rolle.
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Re: Anwärterstelle Arbeitsschutz
zu 2. Die einzigen beiden Moeglichkeiten zurueck in die GKV waere es, in einer Taetigkeit in der privaten Wirtschaft unter 48T EUR zu verdienen (bis zu 55. Lebensjahr) oder in die Arbeitslosigkeit abzusacken. Eine andere Option waere es, in der GKV meiner Frau unter zu kommen. Allerdings darf man nicht ueber 400 EUR verdienen. Richtig?
Habe ich bei der Arbeitslosigkeit ein Recht auf Bezuege, zumal ich nur eine Ausbildung als Anwaerter absolviert habe?
zu 3. Haben diese Anwaertertarife einen max. Lebensalter. Mein Versicherungsmarkler hat genau das behauptet. Ich koennte mich mit 34 Jahren garnicht in die Anwaertertarife einordnen. "Das System wuerde es nicht zu lassen". Stimmt das?
zu.5 Mit "Aufwendungen zur Arbeitstelle" sind die Kosten gemeint, die ich fuer Sprit etc. bezahlen muss. Diese kann ich bei ueber 25km wie in der privaten Wirtschaft von der Steuer absetzen. Richtig?
zu 6. Ich wuerde mich hier fragen, was mit den Rentenbeitraegen ist, die ich bis dato bei der Landerversicherungsanstalt bezahlt habe. Ich werde meine Pension nicht von der selber Anstalt beziehen sodass hier das eingezahlte zurueck gezahlt werden sollte. Habe ich ein Anrecht auf das eingezahlte?
Habe ich bei der Arbeitslosigkeit ein Recht auf Bezuege, zumal ich nur eine Ausbildung als Anwaerter absolviert habe?
zu 3. Haben diese Anwaertertarife einen max. Lebensalter. Mein Versicherungsmarkler hat genau das behauptet. Ich koennte mich mit 34 Jahren garnicht in die Anwaertertarife einordnen. "Das System wuerde es nicht zu lassen". Stimmt das?
zu.5 Mit "Aufwendungen zur Arbeitstelle" sind die Kosten gemeint, die ich fuer Sprit etc. bezahlen muss. Diese kann ich bei ueber 25km wie in der privaten Wirtschaft von der Steuer absetzen. Richtig?
zu 6. Ich wuerde mich hier fragen, was mit den Rentenbeitraegen ist, die ich bis dato bei der Landerversicherungsanstalt bezahlt habe. Ich werde meine Pension nicht von der selber Anstalt beziehen sodass hier das eingezahlte zurueck gezahlt werden sollte. Habe ich ein Anrecht auf das eingezahlte?
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Re: Anwärterstelle Arbeitsschutz
zu 2. Nein. Bezüge, in welcher Form auch immer setzen ein Beamtenverhältnis voraus. Solltest Du also aus dem Anwärterverhältnis entlassen werden, steht Dir ggf, wenn Du die nötigen Vorversicherungszeiten erfüllst, ein Anspruch auf ALG I zu. Solltest Du aber erstmal privatversichert sein (und Du bist nach dem Vorbereitungsdienst übernommen worden) und die Wechselfristen in die GKV abgelaufen sein, war es das für Dich. Ein Wechsel in die GKV zurück ist praktisch nicht mehr möglich.
zu 3. Wenn der Makler das so sagt, für die Versicherungen für die er vermittelt, dann wird es schon seine Richtigkeit haben. Ich als Versicherer würde auch nicht gerade jemand mit Mitte 30 der günstigen Zugang zur PKV sucht nehmen. Schließlich will die Versicherung an Dir Geld verdienen und ist keine Wohlfahrtsveranstaltung.
zu 5. ?????????? Nochmal: Fahrten zur Arbeitsstätte werden bei Dir wie bei jedem anderem Bürger gehandhabt: Die Kosten dafür trägst Du selbst, allerdings kannst Du sie als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dafür gibt es die Pendlerpauschale.
zu 6. Also Deinen Anteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen kannst Du Dir nur dann erstatten lassen, wenn Du 60 Beitragsmonate noch nicht zusammen hast und Du als Beamter auf Lebenszeit versicherungsfrei bist. Den Beitragsanteil Deines Arbeitgebers bekommst weder Du noch Dein AG erstattet. Da Du aber sagtest das Du bereits 34 bist, vermute ich mal ganz stark, das Du die 60 Beitragsmonate schon längst zusammen hast und damit eine Erstattung nicht mehr möglich ist. - Wenn Du mit erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehst, kannst Du einen Antrag auf Altersrente bei der für Dich zuständigen Rentenversicherung stellen. Du bekommst dann neben Deinen Versorgungsbezügen die Rente gezahlt, diese wird Dir aber auf die Versorgungsbezüge angerechnet. In der Summe bekommst Du nie mehr als den Höchstsatz der Versorgungsbezüge gezahlt.
zu 3. Wenn der Makler das so sagt, für die Versicherungen für die er vermittelt, dann wird es schon seine Richtigkeit haben. Ich als Versicherer würde auch nicht gerade jemand mit Mitte 30 der günstigen Zugang zur PKV sucht nehmen. Schließlich will die Versicherung an Dir Geld verdienen und ist keine Wohlfahrtsveranstaltung.
zu 5. ?????????? Nochmal: Fahrten zur Arbeitsstätte werden bei Dir wie bei jedem anderem Bürger gehandhabt: Die Kosten dafür trägst Du selbst, allerdings kannst Du sie als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dafür gibt es die Pendlerpauschale.
zu 6. Also Deinen Anteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen kannst Du Dir nur dann erstatten lassen, wenn Du 60 Beitragsmonate noch nicht zusammen hast und Du als Beamter auf Lebenszeit versicherungsfrei bist. Den Beitragsanteil Deines Arbeitgebers bekommst weder Du noch Dein AG erstattet. Da Du aber sagtest das Du bereits 34 bist, vermute ich mal ganz stark, das Du die 60 Beitragsmonate schon längst zusammen hast und damit eine Erstattung nicht mehr möglich ist. - Wenn Du mit erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehst, kannst Du einen Antrag auf Altersrente bei der für Dich zuständigen Rentenversicherung stellen. Du bekommst dann neben Deinen Versorgungsbezügen die Rente gezahlt, diese wird Dir aber auf die Versorgungsbezüge angerechnet. In der Summe bekommst Du nie mehr als den Höchstsatz der Versorgungsbezüge gezahlt.