WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

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DRV
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WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von DRV »

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Euren Rat! =)

Sachverhalt:

Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.

Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.

Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )

Nun meine Fragen:

1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).

In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.

Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?

2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?

Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus einem Einzug entgegen.

3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Hallo,

wie du innerhalb der deutschen Rentenversicherung wechseln kannst, ist mir nicht bekannt.

Gibt es denn da noch verschiedene Dienstherrn, denke die Bfa und ehemaligen LVAs haben fusioniert ?

Zum Thema Rentenberatung bei einer Kommune. Dies sind Angestellte oder Beamte in der Regel aus der Fachrichtung Kommunal, die sich dann auf die unterstützende Beratung der Kommunen spezialisiert haben. Hier gibts es aber teilweise enorme Unterschiede wie Intensiv die Beratung ist - also wie Personal von der Kommune gestellt wird.
Meiner Erfahrung nach sind es überwiegend Leute aus dem mittleren Dienst oder vergleichbare Angestellte. Oft Mischarbeitsplätze mit noch anderen Aufgaben.
Wenn du dich hier auf eine Stelle bewirbst, wäre diese eine normales Bewerbungsverfahren.

LG
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
arme Sau
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Beitrag von arme Sau »

registerbeamter hat geschrieben:...

Gibt es denn da noch verschiedene Dienstherrn, denke die Bfa und ehemaligen LVAs haben fusioniert ?

...

LG
Nö,
das eine ist die Deutsche Rentenversicherung Land (ehemals LVA)
das andere die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA)
und beide dürfen sich nicht DRV nennen weil diese Abkürzung vergeben ist :twisted:

Meiner Ansicht nach war diese "Umbenennung" nur eine Geldvernichtungsmaschine! Völlig Sinnlos :!:

Ach nein, in regelmäßigen Abständen werden die Rentenversicherten ausgeklüngelt. Da beide Rentenversicherer in etwa gleich viele Rentner bearbeiten soll (wg. dem Proporz), kann es sein, das man, obwohl man vorher in der einen Rentenversicherung war, plötzlich in der anderen bearbeitet wird ! :roll: Was für ein Bürokratischer Irrsinn !


Sorry DRV zu deinen Fragen kann ich leider nichts beitragen!

Alfred
:roll:
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DRV
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Re: WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von DRV »

Hey Registerbeamter,

erstmal vielen Dank, für Deine Antwort. Allerdings verbunden mit einem "Sorry" meinerseits: An Deiner Antwort habe ich gemerkt, dass ich die Frage wohl falsch verstanden habe. Die rechtlichen Rahmenverhältnisse betreffs Wechsel zwischen zwei Rentenversicherungsträgern habe ich schon in diversen Gesetzeskommentaren ( die das Grundsätzliche behandeln ) und unseren Arbeitsanweisungen /Vereinbarungen durchgelesen.

Die juristischen Fakten sind mir klar, nur mir fehlt es als Greenhorn ein wenig am "Taktgefühl", bzw. an Erfahrungen wie man solche Dinge taktisch angeht.
Einmal:

- Ein Wechsel als Beamter auf Probe zu einem anderen Dienstherr - ist das eher sinnvoll oder nicht?
Mein Hintergedanke:

In unserem Beamtengesetz gibt es die Klausel, dass der Dienstherr verlangen kann, dass man in einer gewissen Zeitspanne ein Wechsel zu einem anderen öffentlichen Dienstherr unterlässt und falls man das nun nicht tut, die Ausbildungsbesoldung zurück zu erstatten hat. ( Juristischer Fakt ).

Ausnahmemöglichkeit: Man kann soziale Härte gelten machen.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Träger werden die Ausbildungsentgelt gegeneinander aufgerechnet. Sie gelten quasi als bezahlt.
Nun mein Hintergedanke /ich weiß nicht ob er stimmt:

Nun hat ein Dienstherr -der in einen Inspektoranwärter- schon Geld gezahlt hat wohl laschere Übernahmeregelungen im Beamtenverhältnis auf Probe zu Beamtenverhältnis auf Lebzeit, als ein Dienstherr der überhaupt nichts bezahlt hat für eine Ausbildung /Studium.

Versteht ihr jetzt ungefähr was ich meine?

Meine zweite Frage wäre:

Wenn man nach BaWü wechselt, dann steht im dortigen Landesgesetz drinn, dass man ab 27Lbj. Lebzeitverbeamtet wird. Meine Frage ist dahingehend. Wenn ich wechsle, werde ich dann auf Lebzeitverbeamtet, oder wenn nicht, kann ich wenigsten die Probezeit übernehmen.

Da auch die Rentenversicherung an Landesrecht gebunden ist, wäre hier eine Vergleichbarkeit gegeben, zu Gebietskörperschaften und andere Strukturformen.


@ Alfred:

ja, die Hin und Herschieberei war allerdings eine Zeitlang nervig. Dieser Prozess ist in der Regel aber rum. Heute wird -konform nach SGB VI- eine Rentenversicherungsnummer entweder an die DRV Bund oder an die DRV Regionalträger /etc. vergeben.

Eine Wechsel der Versicherungsnummer im "Versichertenleben" ist in der Regel nur dann gegeben, wenn eine örtliche Zuständigkeit wechselt ( quasi Wechsel von Bremen nach Saarland ) oder der Versicherte plötzlich meint, er müsste Seemann, Bergmann, oder Eisenbahner werden, dann wäre dann die Knappschaft ab einem bezahlten Beitrag zuständig.

Gründsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass alle DRVen miteinander fusionieren. Siehe DRV Mittelerde, eh Mitteldeutschland. ;-)
Genauso könnte auch DRV Saarland mit Rheinland-Pfalz zusammen gehen. Auf diesem Wege sind auch die DRV Baden und die DRV Württemberg zur DRV Baden-Württemberg verschmolzen, etc. pp.

Ich gebe dir in dem Punkt recht: Ja es ist ein bürokratischer Irrsinn. Aber nur wenn man die "technische" Seite betrachtet. Im Interesse des Kunden kann es nur sein, dass es mehrere kleinere DRVen gibt.

Eine Beispiel: Die Rechtsabteilung der DRV Bund ist rießig - und da die Rententräger ihre Widersprüche selbst ablehenen bzw. genehmigen können, ist eine Konzentration von "juristischer Macht" nicht von der Hand zu weisen.

Ein Versicherter, womöglich noch unter zuhilfe name eines geldgierirgen Anwaltes aus dem Privatrecht ( der im Sozialrecht(!!!) gegen jeden Anwärter im Hauptstudium alt aussieht ) hat gegen einen rießen Aparat nicht so sehr viel Erfolg. ( Siehe auch die Erfolgsaussichten, die im Rentenstreitverfahren verloren werden, durch die DRV Bund. 1,4%? So ca. )

Kleinere DRV haben natürlicher Weise weniger juristisches Personal. Das heißt, die Seiten sind ausgeglichener.

Aber aber: Ich gebe dir wie gesagt vollkommen und aus eigener Erfahrung Recht: In Sachen Bürokratie, sind wir ein Monster.

Und auch die Umbennung: Sie war quark, nicht nur das gefühlte 80% der alten Beschäftigten und warhscheinlich 90% der Versicherten die -juristsch inkorrekte- "LVA" bzw. "BVA" noch im Kopf haben, sondern auch: Formulare mussten geänderten werden, Behördenbezeichnungen, und und und. Ausserdem ist ein Stück deutsche Tradition verloren gegangen. Gut okay, der letzte Punkt ist eher sentimentaler Natur, aber immerhin. ;-)

Aber was ich noch sagen wollte: Ich hoffe es kommt nicht so rüber, dass ich ein DRV-Propaganda-Beauftragter bin, dafür bin ich als frischer A 9 mit schon vielen Negativerfahrungen innerhalb dieser Behörde zu "geleutert". :-)

Viele Grüße,
ps. vor lauter, lauter, würde ich mir dennoch wünschen, einen Rat zu meiner Frage von den "alten Hasen" zu erhalten! =) Danke!!
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Re: WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von arme Sau »

. . .

@ Alfred:
. . .

Eine Wechsel der Versicherungsnummer im "Versichertenleben" ist in der Regel nur dann gegeben, wenn eine örtliche Zuständigkeit wechselt ( quasi Wechsel von Bremen nach Saarland ) oder der Versicherte plötzlich meint, er müsste Seemann, Bergmann, oder Eisenbahner werden, dann wäre dann die Knappschaft ab einem bezahlten Beitrag zuständig.

. . .
Sorry da muß ich widersprechen!
Mir wurde vor kurzen, nach Jahrelange Zugehörigkeit zu einem der beiden (großen) Rentenkassen, und ohne das ich umgezogen wäre oä., mitgeteilt, das meine Unterlagen an die andere große Rentenkassen übergeben wurden.
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DRV
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Re: WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von DRV »

@ Alfred.

Das ist in der Tat eher merkwürdig. Es gab mal eine Zeit, da wurde massiv im Zuge der Neuverteilung ( früher waren ja grundsätzlich die Arbeiter bei den LVAen und die Angestellten bei der BfA; das war aus historischen Gründen so, da die Angestellten sich ja nicht mit den Arbeitern zusammen eine Rentenkasse haben wollten, da die Angestellten damals besser gestellt waren :lol: ) die Versicherungsnummern hin - und hergeschmissen wurden.

Eine jetzt plötzliche Neuverteilung der Versicherungsnummer ist eher untypisch, kann aber vorkommen. Allerdings kann ich nun nichts genaues zu deinem Fall sagen, da ich dein Versicherungsleben /konto nicht kenne.

Typische Fälle für heutige Umwandlungen von Vers.Nr. zu einer anderen Anstalt wären:

Umzug,

das zuspäte erkennen, dass eine andere Anstalt eher zuständig ist ( z.B. es wurde bekannt, dass der Kunde mal im Ausland gearbeitet hat,... )

Fehler in der Antragserfassung ( Konto war früher bei der LVA Brandenburg, dann hat die Nummer gewechselt und wurde zur DRV Bund umgeschrieben. Nun stellt der Versicherte einen Antrag und schickt den Antrag nach Brandenburg. Der dortige Kollege hat am Vorabend einen zuviel getrunken, checkt nicht die Zuständigkeit und hämmert den Antrag ein und dann wird das Konto wieder rückangefordert ).

und und und

Aber gut, wie auch immer, eine präzise Antwort auf deine Fallgestalltung geht ohne genauen Kenntnisstand leider nicht. Aber wie gesagt, ich finde dieses Bürokratiegehabe auch sehr nervig. Auch bezogen auf meinen eigenen Arbeitsplatz. :)

Ich wäre auch dafür: Deutsche Rentenversicherung Deutschland. Und gut ist. Dann hätte ich das Problem mit meinem Wechseln schon garnicht. :(

Aber wohl,.... das Thema geht leider offtopic und ich habe immer noch keine Antwort auf meine Frage :(
TriMax
Beiträge: 13
Registriert: 25. Nov 2011, 17:45
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Re: WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von TriMax »

Hallo,

bin selber von DRV Bund nach DRV BW gewechselt worden. Hier wird aber landesweit niemand gesucht, eher das Gegenteil; siehe Maßnahmen-TV.

Beratungsstellen der Kommunen sind lediglich mit Stellen im mD besetzt. Da die Kommunen aber eh sparen, kommt man da kaum rein.

Trotzdem, viel Glück
Richie
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jul 2012, 10:28
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Re: WECHSEL DES DIENSTHERREN RENTENVERSICHERUNG

Beitrag von Richie »

Hey...DRV

ich stehe vor einem ähnlichen Problem!!! Ich werde (jetzt nach dem Studium) von S-H nach B-W wechseln und frage mich, ob ich bei der Verbeamtung auf Lebenszeit für immer dort bleiben muss.:(
Mir steht frei ob ich ein Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis eingehen möchte.
Hat der Wechsel bei dir geklappt oder sollte ich lieber Angestellter bleiben? Da geht es nachhher einfacher, Kündigung und weg...

MfG
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