Guten Tag, kennt jemand einen Berater in oder eine Beratungsstelle im Raum FFM, der Angelegenheiten von PBeaKK und Beihilfe klären kann? Lt. PBeakk hätte ich angeblich seit längerer Zeit zuviel Beihilfe bekommen und soll das alles zurückzahlen. Wenn der Beihilfesatz tatsächlich zu hoch sein sollte, müßte dann nicht der PBeakk-Anteil in der Leistungsabrechnung zu niedrig berechnet worden sein? (die Prozente sind in der Leistungsabrechnung aufgeführt)
Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen mit Rückzahlungen gemacht?
Kann man sich dagegen wehren?
Beim Schreiben von der PBeakk steht keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, z.B. daß ich dem ganzen widersprechen kanno.ä.
Da stehen nur die Daten der Leistungsabrechnungen und der Betrag, den ich zahlen soll. Der Überweisungsträger der dabei lag, ist per Hand ausgefüllt.
Beratungsstelle zur Beihilfe
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Re: Beratungsstelle zur Beihilfe
Ist die PBeaKK blöd?
Die sollen doch froh sein, weniger kosten als nötig erstattet zu haben.
Wie hoch ist denn den Beihilfebemessungssatz bei Dir?
Wieviele Kinder hast Du im Familienzuschlag?
Die sollen doch froh sein, weniger kosten als nötig erstattet zu haben.
Wie hoch ist denn den Beihilfebemessungssatz bei Dir?
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Re: Beratungsstelle zur Beihilfe
Die PBeaKK ist hier ein sehr eigenes Konstrukt, das nicht ganz einfach zu überschauen ist.
Man muss jedoch immer klar trennen welchen Teil die PBeakk als "Beihilfe" und welchen Teil sie als Versicherungsleistung zahlt.
Dementsprechend unterschiedlich fällt übrigens auch der Rechtsweg und das Rückforderungsverfahren aus.
Um den Sachverhalt genauer prüfen zu können fehlen aber leider genauere Angaben.
Welchen Beihilfebemessungssatz hast du? Wie hoch bist/warast du restkostenversichert? Warum gelangt die PBeaKK zu der Erkenntnis dass der Bemessungssatz zu hoch war - evtl. keine 2 Kinder mehr im Familienzuschlag? Lag eine Überversicherung vor - wenn ja wie kann das sein?
Bei genaueren Angaben kann ich das gern mal für dich prüfen - ggf. auch per PN
MfG
Man muss jedoch immer klar trennen welchen Teil die PBeakk als "Beihilfe" und welchen Teil sie als Versicherungsleistung zahlt.
Dementsprechend unterschiedlich fällt übrigens auch der Rechtsweg und das Rückforderungsverfahren aus.
Um den Sachverhalt genauer prüfen zu können fehlen aber leider genauere Angaben.
Welchen Beihilfebemessungssatz hast du? Wie hoch bist/warast du restkostenversichert? Warum gelangt die PBeaKK zu der Erkenntnis dass der Bemessungssatz zu hoch war - evtl. keine 2 Kinder mehr im Familienzuschlag? Lag eine Überversicherung vor - wenn ja wie kann das sein?
Bei genaueren Angaben kann ich das gern mal für dich prüfen - ggf. auch per PN
MfG
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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Re: Beratungsstelle zur Beihilfe
Hallo Silencium, ich bin grad zur Zeit leider sehr stark eingebunden (ärztl. Behandlungen usw.), ich komme in den nächsten Tagen nicht dazu, alles aufzuschreiben. Ich werde mich aber gern bei Dir melden, wenn es besser paßt. Dankesehr im Voraus!