Einstweiliger Ruhestand - Rheinland Pfalz

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wäre ich ganz vorsichtig.
Nach BUNDESbeamtengesetz werden bei vorzeitigem Abgang in die Frühpension nicht 2x 1,6%, sondern der doppelte Prozentsatz der Pensionssteigerungsrate 3x abgezogen, also maximal 10,8 % von den 71,25.

Wer mit dem Gedanken spielt, sollte sich UNBEDINGT vorher von seiner Personalstelle ein offizielles Infoblatt zur Berechnung einer 55-er-Pension geben lassen, bzw. sich von seinem Versorgungsservice eine Berechnung durchführen lassen.

Hm... das reguläre Pensionsalter wurde doch auch nach oben angepasst, je nach Jahrgang. Also ich - Jahrgang 1957/also 2012 55 Jahre alt - kann eigentlich erst mit 65,7 Jahren in reguläre Pension gehen - ohne Abzüge.

Bitte geht nicht blauäugig und ohne Berechnung der Pensionsansprüche in irgendwelche Alterslösungen, zumal das von Land zu Land evtl. auch unterschiedlich geregelt sein kann und sowieso unterschiedlich zu Bundesbeamten.

Ein rechtlich verbindliches Informationsblatt zur Frühpension verlangen und die Pension auch vorab ausrechnen lassen.
minet
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Beitrag von minet »

Seit der Förderalismusreform darf ja jedes Land sein eigenes Süppchen kochen. In B.-W. sind die Sparmassnahmen am weitesten fortgeschritten.
Das Land RLP muss doch die Pensionen der Beamten bezahlen, warum sollen die mit 55 Jahren gehen dürfen?
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

@minet

minet, es ist für den Dienstherrn und somit dem Steuerzahler oftmals günstiger, seine Beamten vorzeitig mit entsprechenden Abschlägen in den Ruhestand zu schicken (oder zu mobben), als bis zur regulären Pensionierung in x-Jahren zu warten. Da kommen schnell 300 - 500 € oder mehr im Monat Ersparnis pro Beamter zusammen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Stelle nach der Pensionierung des Kollegen nicht mehr neu besetzt wird.

Gruß
Schäferhund
Klaus
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Beitrag von Klaus »

In Berlin gab es auch einmal eine "55er-Regelung", die aber ganz schnell vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wieder einkassiert wurde.

Begründung:

Es handelte sich um einen quasi Vorruhestand, den das Bundesrecht (BeamtVG) so nicht vorsah. Deshalb war diese Regelung rechtswidrig.

Heute ist das alles schwieriger. Wir haben ja nun mittlerweile nicht nur 17 unterschiedliche Besoldungsrechte in Deutschland, sondern leider auch 17 unterschiedliche Versorgungsrechte. Das würdigt die Ausnahmestellung von uns Beamten in diesem Land, denn für welche Berufgruppe gibt es das sonst noch...? :shock:

Es bleibt also nichts anderes übrig, als sich mit dem eigenen Landesversorgungsgesetz zu beschäftigen. Steht da von einer 55er- Regelung nichts drinn, haben die Politiker mal wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo, Beamter_007,

steht das so im Versorgungsgesetz von Rheinland Pfalz?

Mich wundert insbesondere, dass Beamte mit 55 Jahren einen Ruhegehaltsatz von 71,75 Prozent bekommen sollen.

Bei Auflösung einer Behörde käme hier doch eher die Lösung Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in Frage. Da bekommt man nämlich den Höchstsatz an Pension, egal wie alt man ist. Allerdings nur für drei Jahre. Danach bekommt man das "erdiente" Ruhegehalt und das kann wesentlich geringer sein. Beim einstweiligen Ruhestand gibt es aber auch keine Versorgungsabschläge.

Nehme mal an, dass Du diese Regelung meinst.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Beamter 007
Wenn da so läuft bei bei der Telekom, wird das Ruhegehalt aber nicht von den 71,25 maximaler Pensionssatz BEZAHLT.

Es wird von der TATSÄCHLICH erarbeiteten Pension berechnet, also z.B. bei 55 von sagen wir mal 30 oder 35 Dienstjahren. Dann hat man ja die volle Pension (40 Dienstjahre) noch nicht erreicht.

Es wird (grob gerechnet) die Pension für z.B. 35 Dienstjahre berechnet, nur die die 10,8% "Strafzoll" nicht abzogen.


Bedeutet z.B.:
Man hätte mit regulärem Pensionsalter und vollen Dienstjahren bei 71,25 % eine Pension von rund 1850 Euro Brutto. DIE bekommst du - zumindest bei der Telekomberechnung - natürlich nicht, sondern nur die Pension, die du dir in z.B. 37 Dienstjahren erarbeitet hast, z.B. so ca. 1630 Euro Brutto. (Wenn man die vollen 40 Dienstjahre erreicht hätte, wären das natürlich doch wieder die 71,25 %)

Der Witz an der 55-er-Pension ist, dass nicht die 10,8% Strafe für vorzeitigen Ruhestand abgezogen werden (das sind so rund 190 E), sondern es bei dem erarbeiteten Stand der Pension bleibt.

Wie gesagt, auf nix verlassen und die Pension auf 55-er-Ruhestand ausrechnen lassen, bevor man sich zu irgendwas verleiten lässt.

Diese Vorabberechnung ist auch UNverbindlich. Das heisst, sie ist nicht immer bis ins letzte richtig und man kann nachher nicht auf falsche Info pochen, wenn die rechtlich verbindliche Ruhestandsberechnung mit dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Da haben so einige Kollegen auch schon wundersame Erfahrungen gemacht und gegen die Pensionsberechnung geklagt.

Den Steuerzahler belastet der MEHRaufwand für die vorzeitige Pension übrigens nicht, da die Behörde den Mehraufwandsbetrag in die jeweilige Pensionskasse einzahlen muss. Und da können pro Person auch schon mal 6-stellige Beträge zusammenkommen. Ihr seht ja im Geschäftsbericht der Telekom, dass die Frühpensionierungskosten für das Jahr 2011 so ca. bei 700.000.000 Euro liegen werden.

"Preiswert" ist das ganze dadurch, dass nicht mehr die Behörde die Personakosten des aktiven Beamten am Hals hat, da die Pension ja vom Land oder vom Bund bezahlt wird.
Attraktiv ist es aber auch fürs Land und den Bund, weil im Endeffekt die Pensionen im Durchschnitt wesentlich geringer ausfallen, als wenn die Beamten bis 65 oder mehr arbeiten gehen, auch wenn Bund oder Land zwar die Kosten nicht mehr IN der Behördenkostenrechnung haben, sondern in der Landespensionsrechnung. Aber... im Endeffekt ist es eben der selbe Geldtopf und am Ende zählt nur, dass die Pensionen deutlich kleiner ausfallen und das auf Sicht von 25-30 Jahren. Und das, ohne dass man wieder den Pensions-Prozentsatz per Gesetz runterfahren müsste, um die Beamtenpensionen zu kürzen.
Mit der 55-er kürzt die der Beamte dann schon brav selbst.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Beamter-007. Dazu kann ich nur sagen: Mit 100% Freizeit hast du auch viel Gelegenheit, Geld auszugeben. Bzw. Wenn die Kohle dann hinten und vorne nicht reicht, oder die Inflation die Reserve in kürzester Zeit auffrisst, dann hast du von deiner 30-jährigen Pensionszeit auch nicht viel.

Ich bin im mittleren Dienst und würde meinen derzeitigen Wohn- und Lebensstil nur mit alleräußerster Mühe überhaupt nur halten können, geschweige von Rücklagen bilden für den Ersatz von Haushaltsgeräten, Auto, usw.

Im gehobenen oder höheren Dienst sehe ich das Problem allerdings kaum.
Die Kollegen haben (meist) ihr Haus bezahlt und konnten auch genügend Ansparen, um eine 55-er eher gelassen und abgesichert ins Auge zu fassen.
Der höhere Dienst hat sowieso kein finanzielles Problem. Was ich da schon mitbekommen habe - mit Kauf von Zweit- oder gar Drittwohnsitz an der Cote d'azur oder anderswo - da muss ich mir wohl keine Sorgen machen.
DAs ist auch kein Neid, nur eine Feststellung.

Für die Masse des mittleren Dienstes ist es eher die Aussicht auf 30 Jahre Cent-Zählen und maximalem Grusel vor jeder Krankenkassen- oder Nebenkostensteigerung.
Mancher denkt auch mit 55 darüber nach, ob Ehemann oder Frau nicht plötzlich doch noch mal die Äuglein in eine andere Richtung wirft und nach der Kinderaufzucht vielleicht auch nochmal eigene Wege gehen will.
Dann sieht die finanzielle Situation auch plötzlich ganz anders aus.
Habe grad bei Telekoms bei so einigen Kollegen gesehen.

Und um deine Frage wegen der Anerkennung von Zeiten gleich mitzubeantworten: Lass es einfach mal auf eine Testberechnung durch deine Versorgungsstelle ankommen. Dann siehst du zumindest schon mal, was sie anzurechnen gedenken und kannst nachhaken.

Wirklich, befasse dich nicht mit etwaigen Entscheidungen, bevor du nicht eine Pensionsberechnung gesehen hast.

Und man geht nach 40 Dienstjahren nicht für umsonst arbeiten. Ginge man früher, werden einem IMMER (beim Bundesbeamten) die 10,8 % abgezogen, egal ob man die 40 Dienstjahre voll hat (außer eben bei der 55-er-Aktion).

Im mittleren Dienst zählt es schon, ob man 200 Euro mehr hat oder nicht.
Und die rund 600 Euro mehr an aktivem Gehalt, auf 10 Jahre gerechnet, 72000 Euro (ohne Zinsen).
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

@ Bundesfreiwild

Es ist eine Frage des vernünftigen Umgangs mit Geld. Ein ehemaliger Beamter aus der Nachbarschaft (höherer Dienst, Pensionär) jammerte mir ständig den Kopf voll, wie wenig Geld er doch habe. Tatsache ist, dass er nie mit Geld so richtig umgehen konnte und stets großen Wert auf fragwürdige Statusartikel legte. Da blieb für das eigene Häuschen einfach kein Geld mehr übrig.
Wenn, wie von Dir beschrieben, ein höherer Dienst-Beamter sich ein Haus an der Cote d`azur leisten kann, muss dies nicht unbedingt mit seinem Arbeitslohn zusammenhängen. Hat er vielleicht einen vermögenden Partner(in) ? Hat er (sie) evtl. viel geerbt ?
Interessant ist auch der Arbeits- bzw. Wohnort des Beamten. Einer Bekannten wurde kürzlich der Aufstieg in den gehobenen Dienst empfohlen, sie würde dann ca. 400 € monatlich Netto mehr verdienen. Aber: Die junge Beamtin würde sich nach der Ausbildung in einer der teuersten Städte Deutschlands wiederfinden, wo eine kleine 1-Zimmer-Wohnung kaum unter 500 € Miete zu bekommen ist. Daheim wohnt sie mietfrei in der Einliegerwohnung ihrer Eltern.
Fazit: Weniger ist manchmal doch mehr .
Theaterkritiker
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Es ist verwunderlich

Beitrag von Theaterkritiker »

Es ist immer wieder verwunderlich, wie wenig manche Kolleginnen und Kollegen BEAMTE sich in ihrem eigentlichem Wirkungskreis auskennen.

Gemäß Paragraf 14 Absatz 5 Beamtenversorgungsgesetz erhält der wegen Behördenauflösung in den EINSTWEILIGEN Ruhestand versetzte Beamte den vollen Ruhegehaltssatz von 71,75 v. H. OHNE jedwede Abzüge! Das ist Fakt, egal wie lange er gedient hat. Berücksichtigt man den zusätzlichen Steuerfreibetrag bei Pensionszahlungen von weiteren 3.000 Euro und den erhöhten Beihilfebemessungssatz von 70 v. H. anstelle bei aktiven Beamten von 50. v. H. ergibt sich eine Nettoversorgung von über 80 % in fast jedem Falle, bei unteren Besoldungsgruppen sogar noch mehr, da ja dann nur 30 % priv. krankenversichert werden müssen.

Um welche Behörde handelt es sich denn? Ich würde das Angebot SOFORT annehmen.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Es ist Dir aber schon klar, dass dieser "Geldsegen" zeitlich begrenzt ist...?
Theaterkritiker
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Wiederum Falsch

Beitrag von Theaterkritiker »

Auch diese Behauptung ist wiederum falsch. Eine einstweilige Versetzung in den Ruhestand - und das ist RICHTIG - kann maximal begrenzt auf drei Jahre ausgesprochen werden. Danach ist - wenn man den Gesetzestext genau liest - eine erneute Prüfung der Verwendbarkeit des Beamten erforderlich. Sofern der Dienstherr mitspielt, wird nach den ersten drei Jahren erneut für drei Jahre in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit nach einer einstweiligen Versetzung in den Ruhestand muss ebenso ein Gutachten der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle beim Landesamt für Jugend und Soziales vorliegen, in dem bescheinigt wird, das dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Und egal, wie man es hin und her wendet:

Es zählt nur, was "unten" rauskommt und ob man damit bis zum Ende leben kann und will.

All diese Prozentberechnungen sind Schall und Rauch.

Und... glaube mal nicht, dass man im Ruhestand kein Auto bräuchte!
Je mehr Freizeit man hat, desto eher hat man auch die Gelegenheit, mal wo hin fahren zu wollen. Also... bei mir tut sich da gar nichts mit der Einsparung eines Autos. Okay.. die Spritkosen mögen sinken, falls man weite ARbeitswege hatte, aber die Auto-Fixkosten, die würden bei mir immer bleiben.

Und es sind tatsächlich 600 Euro NETTO-Einkommensverlust.

(Was natürlich auch schon wieder alles relativ ist, sofern jemand eine andere als Steuerklasse I hat)

Wie gesagt, was zählt, ist die Pensionsberechnung und was unten als Netto rauskommt.

Und bevor jemand diese Berechnung nicht durchgeführt hat, muss man eigentlich über nichts diskutieren.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Beamter_007 hat geschrieben:Hallo Theaterkritiker,

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Berücksichtigt man den zusätzlichen Steuerfreibetrag bei Pensionszahlungen von weiteren 3.000 Euro 
Das ist mir neu. Wo steht das?
Der Versorgungsfreibetrag liegt z.Z. bei 32 Prozent, maximal 2.400 Euro im Jahr. Dazu kommt ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 720 Euro jährlich. Diese Beträge werden "abgeschmolzen" und sind 2040 völlig verschwunden.

Ein Pensionär hatte dagegen geklagt, dass die Pensionen im Vergleich zu den Renten zu hoch besteuert würden. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht.

Das alles hätte man unbürokratisch geradebiegen können, indem man den Versorgungsfreibetrag der Pensionäre erhöht.

Aber was tat man stattdessen?

Sie dachten sich das Alterseinkünftegesetz aus. Die Rentenversicherungsbeiträge werden Stück für Stück steuerfrei gestellt. Dafür werden dann die Renten versteuert. Dieser irrwitzige Weg dauert bis zu seiner Vollendung noch knapp 30 Jahre.

Im Gegenzug werden die Versorgungsfreibeträge der Beamten abgeschafft. Im Endeffekt stehen die pensionierten Beamten wesentlich schlechter da als vor dem Verfassungsgerichtsurteil. Dieser Schuss ging wahrlich nach hinten los und das obwohl das Gericht dem Kläger ausdrücklich Recht gegeben und festgestellt hatte, dass die Pensionen im Vergleich zu den Renten in den vergangenen 20 Jahren zu hoch versteuert wurden.
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