Beamtenersatz für einen Angestelltendienstposten?

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PHSin
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2011, 16:55
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Beamtenersatz für einen Angestelltendienstposten?

Beitrag von PHSin »

Hallo!

vielleicht kann mir jemand aus der großen Beamtenwelt helfen.
Sachverhalt:
Bin im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (nicht Post/Telekom) in einem südlichen Bundesland eingesetzt.
Aufgrund eines Mangels an geeigneten Beamtendienstposten wurde ich seitens meiner Führung aufgefordert, eine neue Stelle anzutreten.
Mit wurde mitgeteilt, dass diese Stelle vorher von einer Angestellten besetzt war.
Mir persönlich erscheint die Umsetzung auf einen solchen Arbeitsplatz nicht rechtens, insbesondere, da ich als Beamtin einen der wenigen Angestelltendienstposten damit einverleiben würde.
Es stellt sich mir die Frage, inwieweit dieser Posten überhaupt mit einer Beamtin besetzt werden darf?
Sind hier rechtliche Beurteilungs- und Besoldungsnachteile zu erwarten? Gibt es die rechtliche Möglichkeit, einen solchen Wechsel abzulehnen und falls ja mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ehrlich gesagt ist mir nachvollziehbar was eigentlich Dein Problem ist?
Offensichtlich sind bei euch Stellenkürzungen vorgenommen worden. Das ist in der Verwaltung nicht unüblich. Du wirst nun auf eine Stelle gesetzt die vorher mit einer Angestellten besetzt war. Eine Sache die bei euch, wenn überhaupt, die Geschäftsverteilung betrifft. Auch das ist nicht zu beanstanden, die Alternative wäre ansonsten gewesen Dich in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Bei den Stellenkürzungen gehen nun mal Beamte für die weitere Verwendung vor. Grundsätzlich kann jede Stelle, bis auf bestimmte Ausnahmen in Leitungspositionen, alternativ mit Beamten oder Angestellten besetzt werden. Nachteile hast Du nicht zu erwarten, da Deine Umsetzung im dienstlichen Interesse erfolgt ist, das ist sozusagen Besoldungsneutral. Ich sehe auch keinen Grund, warum sich das irgendwie auf Deine Beurteilung auswirken sollte, mit Ausnahme des Effektes des Vorgesetztenwechsels. Eine neuer Vorgesetzter kann einen nun mal anders beurteilen, das ist so im Leben. Rechtlich gesehen hast Du keine Möglichkeit den Wechsel abzulehnen. Das macht in meinen Augen auch keinen Sinn, die Alternative wäre der einstweilige Ruhestand.
PHSin
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2011, 16:55
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Beitrag von PHSin »

Hallo! Hallo Blue Ice Ultra!
Danke für deine Antwort.
Leider geht es nicht um Stellenkürzung sondern um eine Umsetzung aus fadenscheinigen Gründen.
Es gibt in meiner Behörde viele Angestellte die eine Vollzeitstelle suchen und jetzt soll eine Beamtin diese Stelle besetzen!?
Ich sehe die Probleme im Bereich Tätigkeitsbild/ Stellenausschreibung/ Beförderungsmöglichkeiten (Angestelltenstellen sind nicht gekopelt) !
Ebenso stellt sich mir die Frage ob hier nicht der Personalrat (insbesondere der Vertreter für die Angestellten) eingebunden werden müßte?

Mit freundlichen Grüßen
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also ich verstehe Dein Problem immer noch nicht.

Das TZ beschäftigte Angestellte irgendwann VZ arbeiten möchten soll es ja geben. Das evtl. VZ-Stellen rar sind ist auch nichts neues. Insofern sind mir die möglichen Probleme im Bereich Tätigkeitsbild / Stellenausschreibung / Beförderungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.
Was sollen denn das für Probleme sein die Du befürchtest?
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
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Beitrag von schäferhund »

Hallo,

ich habe während meiner Dienstzeit immer wieder erlebt, dass Stellen, die zuvor mit Angestellten besetzt waren, irgendwann später an Beamte gingen und umgekehrt. Bei uns war dies immer ein völlig normaler Vorgang. So riesengroß sind im täglichen Arbeitsleben die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten nun auch wieder nicht. Allerdings habe ich auch schon Fälle erlebt, in denen sehr begehrte Posten, auf denen der mittl. Beamte A 9 + Z hätte erreichen können, absichtlich mit Angestellten besetzt wurden, um so das Fortkommen des Beamten zu behindern - der geht dann irgendwann mit A 8 in Pension. Wie es mit der Motivation der betroffenen Beamten aussieht, muss ich wahrscheinlich nicht erläutern.
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