DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
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DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo,
ich bin seit über zwei Jahren DU und habe auch schon einen 400 Euro Job gehabt.
Nun habe ich seit kurzem einen Job mit 25 Std/Monat und die Aussicht auf einen Job in der "Gleitzone" (bis 800 Euro).
Von der Zeit und auch von der Hinzuverdienstgrenze möglich -aber was ratet Ihr mir?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit zwei Jobs bzw. einem Job über den 400 Euro?
mfg
ich bin seit über zwei Jahren DU und habe auch schon einen 400 Euro Job gehabt.
Nun habe ich seit kurzem einen Job mit 25 Std/Monat und die Aussicht auf einen Job in der "Gleitzone" (bis 800 Euro).
Von der Zeit und auch von der Hinzuverdienstgrenze möglich -aber was ratet Ihr mir?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit zwei Jobs bzw. einem Job über den 400 Euro?
mfg
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Auf jeden Fall kann ich dazu sagen: Falls der Dienstherr davon erfährt, dass man mit 25 Std in 2 Nebenjobs (neben einer DDU wohlgemerkt) arbeitet, dann könnte er auf die Idee kommen, dass man auch wieder als Beamter zumindest teildienstfähig sein könnte.
Bei der derzeitigen Lage ist zumindest bei der Telekom aber nicht damit zu rechnen, dass die einen DDU-Beamten wiederhaben will.
WEiterhin ist es so, dass die Hinzuverdienstgrenze für frühpensionierte Beamte für jeden Beamten individuell ausgerechnet werden muss, da sie sich die Höhe aus der Differenz zwischen tatsächlich erreichter und in der Laufbahn höchstmöglicher Pension errechnet.
Dazu sollte man mal die eigene Pensionsberechnung sichten. Da steht irgendwo die für sie höchstmöglich erreichbare Pension. Ziehen Sie davon ihre tatsächliche Bruttopension ab und die Höchsthinzuverdienstgrenze ergibt sich (so in etwa).
Falls es für Sie nicht ersichtlich ist, würde ich die für Sie zuständige Versorgungsstelle anschreiben oder anrufen und um Auskunft ersuchen.
Im Forum hier meine ich, hätten wir diese Fragestellung auch schon genauer untersucht und beantwortet.
Bei der derzeitigen Lage ist zumindest bei der Telekom aber nicht damit zu rechnen, dass die einen DDU-Beamten wiederhaben will.
WEiterhin ist es so, dass die Hinzuverdienstgrenze für frühpensionierte Beamte für jeden Beamten individuell ausgerechnet werden muss, da sie sich die Höhe aus der Differenz zwischen tatsächlich erreichter und in der Laufbahn höchstmöglicher Pension errechnet.
Dazu sollte man mal die eigene Pensionsberechnung sichten. Da steht irgendwo die für sie höchstmöglich erreichbare Pension. Ziehen Sie davon ihre tatsächliche Bruttopension ab und die Höchsthinzuverdienstgrenze ergibt sich (so in etwa).
Falls es für Sie nicht ersichtlich ist, würde ich die für Sie zuständige Versorgungsstelle anschreiben oder anrufen und um Auskunft ersuchen.
Im Forum hier meine ich, hätten wir diese Fragestellung auch schon genauer untersucht und beantwortet.
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Aber doch nicht bei 25 Stunden im MONAT.Bundesfreiwild hat geschrieben:Auf jeden Fall kann ich dazu sagen: Falls der Dienstherr davon erfährt, dass man mit 25 Std in 2 Nebenjobs (neben einer DDU wohlgemerkt) arbeitet, dann könnte er auf die Idee kommen, dass man auch wieder als Beamter zumindest teildienstfähig sein könnte.
Als dienstunfähig wird man doch "betitelt", wenn man nicht in der Lage ist, mindestens die Hälfte der normalen wöchentlichen (!) Arbeitszeit zu arbeiten - da ist man bei 6,25 Stunden pro Woche weit entfernt.
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Also Leute, einen Nebenjob mit 16 Euro pro Stunde den suche ich auch noch!
Die Jobs, bzw. der Verdienst sind sowieso der zuständigen Versorgungsstelle zu melden. Die werden schon aufpassen, dass nicht zuviel verdient wird.
Keine Frage, solange sowohl die dafür einzusetzende Zeit, als auch die monetäre Hinzuverdienstgrenze unterschritten werden, kann es nur heißen: Toll! Und es beweist, notdürftig allerdings, dass nicht unbedingt jeder Minijob unterbezahlt ist!Von der Zeit und auch von der Hinzuverdienstgrenze möglich -aber was ratet Ihr mir?
Die Jobs, bzw. der Verdienst sind sowieso der zuständigen Versorgungsstelle zu melden. Die werden schon aufpassen, dass nicht zuviel verdient wird.
Gruß
Rudolf
Rudolf
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo zusammen,
bin immer mal wieder auf dieser Seite und lese sehr interresiert eure Beiträge. Ich finde, es ist ein tolles Forum
und ich wäre froh gewesen, ich hätte es, als ich in DU gegangen bin (2006), vorher gefunden.
Ich bin 55 J., seit 2006 in der DU, bekomme Mindestversorgung, war 33 J. dabei, abz. 3 J. Lehrz. und 3J. Beurlaubung.
Seit meiner DU, schlage ich mich mit 4oo Euro Jobs durch. Am Anfang war das ja alles noch ganz nett, aber es wird
immer schwieriger einen Job zu bekommen und langfristig sind sie auch nicht.
Meine Frage nun an euch, habe es hier noch nicht gelesen.
Ich rief vor einigen Wochen bei der Versorgungstelle an, bez. des Hinzuverdienstes. Ich hätte 640,-E verdienen können,
brutto. Er erzählte mir, was ich hier schon öfter gelesen habe, Höchstverdienstgr., MV abziehen usw. Er sagte aber
auch, wenn der Verdienst bei 1000,- liegt, geht das auch, aber auf Steuerklasse 6!! Da ich alleinstehend bin, würde sich das nicht lohnen. Daher wäre ich mit 400,- besser dran. Stimmt das? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Freue mich auf Antwort.
Danke, seid gegrüßt von
Susi
bin immer mal wieder auf dieser Seite und lese sehr interresiert eure Beiträge. Ich finde, es ist ein tolles Forum
und ich wäre froh gewesen, ich hätte es, als ich in DU gegangen bin (2006), vorher gefunden.
Ich bin 55 J., seit 2006 in der DU, bekomme Mindestversorgung, war 33 J. dabei, abz. 3 J. Lehrz. und 3J. Beurlaubung.
Seit meiner DU, schlage ich mich mit 4oo Euro Jobs durch. Am Anfang war das ja alles noch ganz nett, aber es wird
immer schwieriger einen Job zu bekommen und langfristig sind sie auch nicht.
Meine Frage nun an euch, habe es hier noch nicht gelesen.
Ich rief vor einigen Wochen bei der Versorgungstelle an, bez. des Hinzuverdienstes. Ich hätte 640,-E verdienen können,
brutto. Er erzählte mir, was ich hier schon öfter gelesen habe, Höchstverdienstgr., MV abziehen usw. Er sagte aber
auch, wenn der Verdienst bei 1000,- liegt, geht das auch, aber auf Steuerklasse 6!! Da ich alleinstehend bin, würde sich das nicht lohnen. Daher wäre ich mit 400,- besser dran. Stimmt das? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Freue mich auf Antwort.
Danke, seid gegrüßt von
Susi
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo Susi,
ja das ist leider so und deshalb wirst du leider mit den 400.- Euro Jobs vorlieb nehmen müssen wenn du nicht alles wieder abgezogen haben möchtest...
ja das ist leider so und deshalb wirst du leider mit den 400.- Euro Jobs vorlieb nehmen müssen wenn du nicht alles wieder abgezogen haben möchtest...
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
das mit der Steuerklasse 6 stimmt leider. Sogar der Bearbeiter beim Finanzamt und der Steuerberater habenmir von einem Job mit Steuerkarte abgeraten. Hinzuverdienstgrenze her oder hin....im Endeffekt hat man dadurch -kaum- mehr Geld als mit dem 400-EURO-Minijob.
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Vielen Dank für eure Antwort,
das bedeutet ja wohl dann, das man nie mehr zu Potte kommt!
Wenn ich dran denke, wie fies das alles ablief 2006, wird mir heute noch schlecht.
Könnte mich nach so vielen Jahren immer noch darüber aufregen!
Ich frage mich auch, wo man das nachprüfen kann, was die an Versorgung ausgerechnet haben,
da steig ich als Laie gar nicht genau durch.
Gruß
Susi
das bedeutet ja wohl dann, das man nie mehr zu Potte kommt!
Wenn ich dran denke, wie fies das alles ablief 2006, wird mir heute noch schlecht.
Könnte mich nach so vielen Jahren immer noch darüber aufregen!
Ich frage mich auch, wo man das nachprüfen kann, was die an Versorgung ausgerechnet haben,
da steig ich als Laie gar nicht genau durch.
Gruß
Susi
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hier war schon mehrfach auf den Pensionsrechner für Landesbeamte NRW hingewiesen worden. http://www.beamtenversorgung.nrw.de/
Man sollte sich etwas Zeit nehmen und alle seine Unterlagen griffbereit halten
LG
sheela
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LG
sheela
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Danke sheela, für den Hinweis, werde mal in aller Ruhe nachprüfen.
Wenn ich durch bin, laß ich es euch wissen.
Schöne Grüße
Wenn ich durch bin, laß ich es euch wissen.
Schöne Grüße
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo Susi,
nur mal zum Nachdenken!
Es gibt auch Jobs wo man keine Steuerkarte benötigt.
Gruß vom Steinbock
nur mal zum Nachdenken!
Es gibt auch Jobs wo man keine Steuerkarte benötigt.
Gruß vom Steinbock
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo Steinbock,
da hast du Recht,
nachgedacht habe ich darüber auch schon......mmmmm
Schöne Grüße
Susi
da hast du Recht,
nachgedacht habe ich darüber auch schon......mmmmm
Schöne Grüße
Susi
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Re: DU- und nun zwei Jobs als Hinzuverdienst?
Hallo Susi,
vor vielen Jahren hatte ich einmal eine Nebentätigkeit für eine Bausparkasse (BHW).
Dafür benötigt man keine Steuerkarte.
Gruß vom Steinbock
vor vielen Jahren hatte ich einmal eine Nebentätigkeit für eine Bausparkasse (BHW).
Dafür benötigt man keine Steuerkarte.
Gruß vom Steinbock