Hallo!
Ich bin Beamtin auf Lebenszeit in Rheinland-Pfalz. Ab 1. Oktober bin ich mit 60% in teilzeitbeschäftigt in Elternzeit. Beantragt habe ich diese bis zum 1.2.2012. Ich muss bis zum 1.11. mitteilen, ob ich ab dem 1.2. die Teilzeitbeschäftigung so oder mit anderer Stundenzahl weiterführen möchte, eine Beurlaubung wünsche oder den Dienst in vollem Umfang wieder aufnehmen möchte.
Nun bin ich wieder schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 7.3.2012. Wenn ich nun zum 1.2. den Dienst in vollem Umfang wieder aufnehme, sthet mir dann für die Zeit des Mutterschutzes mein volles Gehalt zu? Oder wird auch ein Schnitt der letzten 12 Monate berechnet?
Kann mein Antrag auf Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Stundenzahl abgelehnt werden? Evtl. mit Hinweis auf meine Schwangerschaft, denn diese ist meinem Dienstherrn bereits bekannt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Pfalz-Beamtin
Gehalt während Mutterschutz
Moderator: Moderatoren
Hier habe ich dir mal was zum Lesen (Bundesregelung) verlinkt:
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter ... nts/BBD015
Und dieser Artikel von der Homepage des Bundeswehrverbandes:
Besoldung während der Mutterschutzfristen trotz Elternzeit – auch für Soldatinnen!
Nach bisheriger Rechtslage durften weder Beamtinnen noch Soldatinnen wenn sie sich in Elternzeit befanden und ein weiteres Kind zur Welt brachten, die Elternzeit nicht zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz von regelmäßig sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt beenden. Damit entfiel auch eine Besoldung nach der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung in Verbindung mit dem Mutterschutzgesetz.
Diese Rechtspraxis wurde inzwischen mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes als rechtswidrig bemängelt. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 19. Juni dieses Jahres (2011) einen Erlass bekannt gegeben, der eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes erlaubt. Das BMVg ist inzwischen nachgezogen und hat eine entsprechende Anwendung dieser Regelung auch für Soldatinnen verkündet.
Die entsprechenden Vorschriften werden schnellstmöglich angepasst.
Ich weiß nicht genau, ob die Landesregelung abweicht. Könntest du aber selber schnell mal bei deiner Besoldungsstelle erfragen oder ergooglen.
Ich meine, da deine Bezüge währen der Zeiten des Beschäftigungsverbotes weiter gezahlt werden, solltest du auf volle Stelle gehen (wenn möglich). Elterngeld wird ja erst gezahlt, wenn Mutterschutz zu ende ist. Berechnungsgrundlage ist meiner Meinung nach das Netto der 12 Monate vor der Geburt. Unter dem Strich sollte es mehr Kohle für euch bringen
Gruß
afo
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter ... nts/BBD015
Und dieser Artikel von der Homepage des Bundeswehrverbandes:
Besoldung während der Mutterschutzfristen trotz Elternzeit – auch für Soldatinnen!
Nach bisheriger Rechtslage durften weder Beamtinnen noch Soldatinnen wenn sie sich in Elternzeit befanden und ein weiteres Kind zur Welt brachten, die Elternzeit nicht zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz von regelmäßig sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt beenden. Damit entfiel auch eine Besoldung nach der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung in Verbindung mit dem Mutterschutzgesetz.
Diese Rechtspraxis wurde inzwischen mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes als rechtswidrig bemängelt. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 19. Juni dieses Jahres (2011) einen Erlass bekannt gegeben, der eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes erlaubt. Das BMVg ist inzwischen nachgezogen und hat eine entsprechende Anwendung dieser Regelung auch für Soldatinnen verkündet.
Die entsprechenden Vorschriften werden schnellstmöglich angepasst.
Ich weiß nicht genau, ob die Landesregelung abweicht. Könntest du aber selber schnell mal bei deiner Besoldungsstelle erfragen oder ergooglen.
Ich meine, da deine Bezüge währen der Zeiten des Beschäftigungsverbotes weiter gezahlt werden, solltest du auf volle Stelle gehen (wenn möglich). Elterngeld wird ja erst gezahlt, wenn Mutterschutz zu ende ist. Berechnungsgrundlage ist meiner Meinung nach das Netto der 12 Monate vor der Geburt. Unter dem Strich sollte es mehr Kohle für euch bringen

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Danke für die Antwort!
Es ist ja nicht so, dass ich meine Elternzeit unterbreche, um Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen. Meine Elternzeit endet zum 1.2. (so lange habe ich diese beantragt, bevor ich wusste, dass ich wieder schwanger bin) und ab 1.10. bin ich teilzeitbeschäftigt in Elternzeit. Wenn ich also ab 1.2. mit voller Stelle einsteige. bekomme ich in der Mutterschutzfrist mein volles Gehalt weiter bezahlt, ist das richtig?
Danke!
Es ist ja nicht so, dass ich meine Elternzeit unterbreche, um Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen. Meine Elternzeit endet zum 1.2. (so lange habe ich diese beantragt, bevor ich wusste, dass ich wieder schwanger bin) und ab 1.10. bin ich teilzeitbeschäftigt in Elternzeit. Wenn ich also ab 1.2. mit voller Stelle einsteige. bekomme ich in der Mutterschutzfrist mein volles Gehalt weiter bezahlt, ist das richtig?
Danke!
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Ja, das ist richtig [mit der Einschränkung, dass der richtige Begriff nicht "Gehalt" sondern "Bezüge" ist]. Eventuell abgelehnt werden dürfte die Vollbeschäftigung - falls überhaupt - allenfalls "aus dienstlichen Gründen", und nicht weil Sie schwanger sind.Pfalz hat geschrieben:... Wenn ich also ab 1.2. mit voller Stelle einsteige. bekomme ich in der Mutterschutzfrist mein volles Gehalt weiter bezahlt, ist das richtig?
Danke!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Die Vollzeitbeschäftigung stellt im Beamtenverhältnis den Regelfall da, so dass der Dienstherr noch nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung ablehnen kann, wenn er denn wollte. Teilzeitbeschäftigung wird immer nur auf Antrag gewährt, egal welche Variante man wählt. Eine Ablehnung aus dienstlichen Gründen ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. (Es gibt zur Teilzeitbeschäftigung sehr viel Rechtsprechung, das Land Brandenburg hat sich vor einigen Jahren ganz fürchterlich auf die Nase gelegt als dort Beamte in Teilzeit ernannt worden sind; kein Witz!)
Ab 01.02. Vollzeit arbeiten und während des Mutterschutzes die volle Besoldung erhalten ist richtig.
Ab 01.02. Vollzeit arbeiten und während des Mutterschutzes die volle Besoldung erhalten ist richtig.