Kann er doch dein Chef, ich hab mal abgelehnt mit der Begründung das die Personalpolitik ein Grund ist weshalb ich länger erkranke
Zong...wieder eine Eintragung im "goldenen" Buch des Personalers.
Man darfs ja kaum laut sagen, aber "Dienst nach Vorschrift" fällt weniger auf als krank sein. Und um mal ein fliegendes Beamtensprichwort zu zitieren:
Noch keiner ist wegen Faulheit in DDU geschickt worden.
(Bei manchem früheren Kollegen/Kollegin muss ich sagen - leider.)
Wenn die Wochenarbeitszeit steigt, tja, dann fällt eben das Arbeitstempo. Jedenfalls habe ich mir das so vorgenommen.
Mir tun echt die Kollegen leid, die sich von diesem ganzen Zielescheiss unter Druck setzen lassen und mittlerweile allein die Arbeit von früher mal 3 Kollegen machen. Der Job ist nicht dazu da, einen fix und fertig zu machen. Und für 3-fache Leistung, gibts ja nirgendwo auch 3-fach Geld, sondern nur ne läppische Prämie, die am Ende bestenfalls nur das weggefallene Weihnachtsgeld ersetzt. Dafür würde ich mir nicht mehr 3-fach den A**** aufreißen. Also ... Konsequenzen ziehen.
zolltrottel hat geschrieben:
nanana. ich muss schon nach 6 wochen zum hza vorsteher zum präservativ äääähhhh präventionsgespräch. wären ja 2 gespräche bei 12 wochen krank.
Ich würde diese (Pflicht)-Gespräche Niemals ablehnen.
Nimm Sie in Anspruch und erzähl wo der (Schuh drückt).
Also Sie müssen sich kümmern, Dienstherrenfürsorgepflicht !!!
Lass Deine Phantasie freien Lauf, mehr Tipps gehen nicht !
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
zolltrottel hat geschrieben:ich kann das noch toppen: wir haben damals nen neuen a6 er gekriegt mit 70 km eine fahrtstrecke. was meint ihr was der hza vorsteher dazu gesagt hat: "na man kann ja auch mit nem sparsamen roller fahren, herr h." na klar im winter und nur mit nem 50 er kubik motorroller (weil er nur 50 er führerschein besaß) über die landstrasse.........unfassbar unser laden.
Früher fuhr ich die 35 km zum Dienst auch mal bei Wind und Wetter über Nebenstraßen mit einem 50er-Roller. Das war sogar schneller und günstiger als mit ÖPNV. Nur ab Oktober fror ich allmählich darauf fest und wurde ständig krank, so dass ich dann meiner Gesundheit zuliebe doch 3000 Euro für einen gebrauchten Kleinwagen zusammenkratzte, mit dem ich dann im Stau auf der Autobahn etwa genauso lang unterwegs war.
@ Leasingbeamter
Vielen Dank für das professionelle Durchrechnen meiner Situation. So genau hatte ich mich in die Materie gar nicht eingearbeitet. Deshalb entging mir auch, dass beide Ehepartner nur 90% also 328 € beziehen. Ich dachte, dass beträfe nur die zweite Person. So muss ich meine Berechnung also um 56 € korrigieren.
Dass ich derzeit kein Sozialfall bin, ist mir auch klar, da ich noch etwas über dem ALG plus Vergünstigungen liege, wie ich in meiner Berechnung auch darstellte.
Wenn ich nun in die Zukunft schaue, dann kommen bald 124 € mehr als Unterhaltszahlungen wegen der höheren Altersgruppe der DT auf mich zu.
Nur mal angenommen, die Regierung schafft den Splittingtarif ab, der sich mit ca. 275 € monatlich bei mir auswirkt, oder, was in jeder dritten Ehe vorkommt, meine Frau trennt sich von mir und ich muss ihr den Regelsatz als Unterhalt zahlen, wobei ich als Alleinstehender dann wieder 364 € gegenrechnen könnte, dann sähe meine Rechnung folgendermaßen aus:
Ohne Arbeit könnte ich also folgende Posten gegenrechnen:
364 erster Erwachsener
328 Unterhalt Ehefrau
668 Unterhalt Kinder
251 drittes Kind
300 Krankenversicherung
700 Warmmiete
100 Arbeitsweg
18 GEZ
150 Kinderbetreuung mit warmer Mahlzeit
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2879
Für die Krankenversicherung müsste ich sogar noch einiges aufschlagen, da eine getrennt lebende Ehefrau auch weiterhin Anspruch auf eine PKV hätte, aber aus der Beihilfe herausfiele, so dass ich dann 100% zahlen müsste.
Dem gegenüber stünde die Besoldung nach Steuerklasse 1 mit 2798 € plus 190 € Kindergeld, zusammen 2988 €, also nur noch 109 € mehr als Hartz IV. Den Verheiratetenzuschlag müsste ich auch noch herausrechnen, was netto etwa 70 € weniger sein dürften.
Falls ich mein Kind allein erziehen würde, bekäme ich als Arbeitsloser von der ARGE einen Zuschlag von 135 €, so dass der Vergleich schon ins Negative geht, ohne dass die Versicherungen eingerechnet sind. Eine kleinere Wohnung ginge auch schlecht, weil ich kaum verlangen kann, dass bei einer Zweizimmerwohnung mein Kind mit mir im Ehebett schläft.
Sollte mein Kind zu meiner Frau gehen, dann müsste ich mir eine kleinere Wohnung für etwa 500 € hier suchen und Unterhalt für drei Kinder zahlen, bekäme aber kein Kindergeld mehr.
364 erster Erwachsener
328 Unterhalt Ehefrau
940 Unterhalt Kinder
300 Krankenversicherung
500 Warmmiete
100 Arbeitsweg
18 GEZ
150 Kinderbetreuung mit warmer Mahlzeit
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2700
Dem stehen 2798 € Besoldung gegenüber, also 98 € mehr als Hartv IV, ohne die Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen. Ziehe ich noch den Verheiratetenzuschlag ab, komme ich schon fast auf das Gleiche.
Wie Du sagtest, habe ich eher ein Ausgabeproblem, das darin besteht, dass ich heiratete und Kinder in die Welt gesetzt habe. Ansonsten habe ich abgesehen von der Lebensversicherung keine Luxusausgaben.
Wäre ich alleinstehend und hätte das Geld für mich allein, könnte ich super davon leben und mir sogar hier eine ETW oder ein Häuschen leisten. Dummerweise habe ich mich bei den sich gegenseitig ausschließenden Alternativen Wohneigentum oder Familie für letzteres entschieden. Das war wohl mein Kardinalfehler als Beamter.
Worauf ich bei allem eigentlich hinaus wollte, ist das Lohnabstandsgebot nach § 28 Abs. 4 SGB XII, wobei von einer Alleinernährerfamilie mit drei Kindern ausgegangen wird.
Demnach sollen die Sozialleistungen unter dem erzielbaren Nettoeinkommen unterer Lohn- und Gehaltsgruppen bei Vollbeschäftigung bleiben.
Wenn das schon bei A10 kaum gewährleistet ist, dann ist dies beim mittleren Dienst erst recht nicht der Fall, vor allem in den teuren Ballungsräumen wie München, Frankfurt, Stuttgart etc. Dies war auch der Grund, weshalb der Familienzuschlag ab dem dritten Kind nach Klage eines Kollegen erhöht wurde, weil er weniger als ALG II hatte.
Fazit: Entweder ist das ALG II viel zu hoch oder die Besoldung viel zu niedrig, weil sie seit Jahrzehnten nicht mehr mit der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten Schritt hält.
Für Beamte mit Familie stellt die Alimentation tatsächlich ein Almosen dar, weil vor allem im mittleren Dienst dasselbe Familieneinkommen auch ohne 40 oder 41 Wochenstunden Arbeit als Sozialleistung erzielt werden kann.