Ein "Hallo" an alle!
In bin derzeit Angestellter im gehobenen nichttechnischen Dienst der EG 9 Stufe 5 mit Zulage für zwei Kinder nach dem alten BAT.
Nun habe ich evtl. die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Die ausgeschriebene Stelle wird nach EG 10 bzw. bei Beamten nach A11 vergütet. Die persönlivhen - also die fachlichen - Voraussetzungen für die Stellenbesetzung sind grundsätzlich erfllt.
Ein Wechsel in die EG 10 ist für mich finanziell nicht lohnenswert, da die neue Tätigkeit wesentlich höherwertiger ist.
Ein Wechsel in das Beamtenverhältnis wäre grundsätzlich möglich.
Kann ich als Angestellter der EG 9 Stufe 5 überhaupt direkt Beamter nach A11 werden? Der Arbeitgerber befindet sich in NRw. Die Tätigkeit ist bei einer Landesbehörde.
Wenn nein, wie würde ich als Beamter eingruppiert werden?
Danke für die Hilfe
Grüße
Thomas
Wechsel in das Beamtenverhältnis
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- Bundesfreiwild
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- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Man muss sich mal hinsetzen und sehen, was man als Angestellter bekommt (evtl. mit diversen tariflichen Zulagen - keine Ahnung, was es da noch so gibt) und dem Beamtengehalt A11.
Wenn man schon in der EG9 oder 10 als Angestellter ist, wage ich mal zu behaupten, dass da nicht allzu viel bei rum kommt (außer dem Differenzen der dann wegfallenden Sozialversicherungsbeiträge), wenn es auf einen A11 gehen soll.
Als Beamter wird man nach dem Amt bezahlt, das man übertragen bekommen und auf das man befördert worden ist.
Da viel davon abhängt, wie alt man bereits ist, sollte man sich das alles sehr gut überlegen und ein intensives Gespräch mit der Personalstelle führen, wie der evtl. Wechsel vom Ang- ins BeaVerhältnis vonstatten gehen könnte und welche Konsequenzen das fürs Einkommen, schon erarbeitete Rentenansprüche und dann kommende Pensionsansprüche haben kann.
Gespräche mit der Rentenversicherung und der Versorgungsstelle sollte man sich auch mal antun. Evtl. auch das Bezügerechenzentrum mal kontaktieren, vielleicht machen die ja mal eine Musterberechnung.
Also ich würde bei einem solchen Schritt sehr vorsichtig sein. Auch auf einem Beamtenposten kann der A11-er die letzte Einkommensstufe sein, die man je bekommen wird.
Wenn man schon in der EG9 oder 10 als Angestellter ist, wage ich mal zu behaupten, dass da nicht allzu viel bei rum kommt (außer dem Differenzen der dann wegfallenden Sozialversicherungsbeiträge), wenn es auf einen A11 gehen soll.
Als Beamter wird man nach dem Amt bezahlt, das man übertragen bekommen und auf das man befördert worden ist.
Da viel davon abhängt, wie alt man bereits ist, sollte man sich das alles sehr gut überlegen und ein intensives Gespräch mit der Personalstelle führen, wie der evtl. Wechsel vom Ang- ins BeaVerhältnis vonstatten gehen könnte und welche Konsequenzen das fürs Einkommen, schon erarbeitete Rentenansprüche und dann kommende Pensionsansprüche haben kann.
Gespräche mit der Rentenversicherung und der Versorgungsstelle sollte man sich auch mal antun. Evtl. auch das Bezügerechenzentrum mal kontaktieren, vielleicht machen die ja mal eine Musterberechnung.
Also ich würde bei einem solchen Schritt sehr vorsichtig sein. Auch auf einem Beamtenposten kann der A11-er die letzte Einkommensstufe sein, die man je bekommen wird.
Wechsel in das Beamtenverhältnis
Hallo!
Danke für die Antwort!
Das der Wechsel in das Beamtenverhältnis ein gut überlegter Schritt sein sollte, ist natürlich klar. Ich will hier kurz darstellen, wie hoch der Unterschied zwsichen Entgeltgruppe 9 Stufe 5 + Zulage für zwei Kinder und der Besoldungsgruppe A11 ist:
Angestellter netto 2700 Euro inkl. Kindergeld
Beamter netto 3280 Euro inkl. Kindergeld und abzgl. Priv. KV (hoffe das ich richtig gerechnet habe
)
Allerdings ist mir nicht klar, wie eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A11 erfolgt.
Nach einer Tabelle würde ich mit A11 in Stufe 8 (38 Jahre) eingruppiert werden. Hier erfolgt also eine Einstufung nach Alter. Ich habe aber auch eine Tabelle gesehen, in der eine Einstufung nach Erfahrungsstufen erfolgt.
Daher meine ergänzende Frage:
Wie erfolgt eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A11
- nach Alter
oder
- nach Erfahrungsstufen?
Bundesland ist NRW. Arbeitgeber ist eine Kommunalverband.
Ich würde mich über eine weitere Antwort freuen!
Nur zur Info:
Würde ich im Angestelltenverhältnis bleiben und die EG 10 Stufe 6 plus Kinderzulage erhalten, beträgt das Netto 2930 Euro. Also immerhin noch 350 Eiro netto weniger als A11.
Grüße
Thomas
Danke für die Antwort!
Das der Wechsel in das Beamtenverhältnis ein gut überlegter Schritt sein sollte, ist natürlich klar. Ich will hier kurz darstellen, wie hoch der Unterschied zwsichen Entgeltgruppe 9 Stufe 5 + Zulage für zwei Kinder und der Besoldungsgruppe A11 ist:
Angestellter netto 2700 Euro inkl. Kindergeld
Beamter netto 3280 Euro inkl. Kindergeld und abzgl. Priv. KV (hoffe das ich richtig gerechnet habe

Allerdings ist mir nicht klar, wie eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A11 erfolgt.
Nach einer Tabelle würde ich mit A11 in Stufe 8 (38 Jahre) eingruppiert werden. Hier erfolgt also eine Einstufung nach Alter. Ich habe aber auch eine Tabelle gesehen, in der eine Einstufung nach Erfahrungsstufen erfolgt.
Daher meine ergänzende Frage:
Wie erfolgt eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A11
- nach Alter
oder
- nach Erfahrungsstufen?
Bundesland ist NRW. Arbeitgeber ist eine Kommunalverband.
Ich würde mich über eine weitere Antwort freuen!
Nur zur Info:
Würde ich im Angestelltenverhältnis bleiben und die EG 10 Stufe 6 plus Kinderzulage erhalten, beträgt das Netto 2930 Euro. Also immerhin noch 350 Eiro netto weniger als A11.
Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
wenn du in das Beamtenverhältnis wechselst, kannst du nicht mitten in der Laufbahn anfangen; hatte ich hier schon ein paar mal beschrieben. Es geht, wenn du im nichttechnischen Dienst bist, mit A9 los. Dann kannst du bis zur A11 befördert werden, wenn es die Stelle hergibt (was hier der Fall ist) und der Dienstherr es will. Einen Rechtsanspruch hast du nicht. Von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe dauert das mindestens je ein Jahr. Du hast auch keinen Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung für eine höherwertige Tätigkeit (im TVÖD hast du den nach 6 Monaten). Ich habe das hinter mir, also Einstieg mit A9 auf einer A11 Stelle. Unter dem Strich hat es sich gelohnt.
So wie es aussieht, gibt es in NRW noch Dienstalterstufen. Als Quereinsteiger wird dann für dich ein sogenanntes Besoldungsdienstalter berechnet. Das hat nicht zwingend mit deinem Alter zu tun. Da spielen auch Faktoren wir Ausbildung, Studium und bisherige Dienstzeiten im ÖD eine Rolle. Ist nicht ganz einfach.
Und denk an die private Krankenversicherung. In der PKV gibt es keine Familienversicherung, d.h. jeder Angehörige kostet extra. Das relativiert sich aber wieder über die Beihilfe.
Zur Pension:
Mit 38 Einstieg als Beamter kommst du auf ca. 50% deiner letzten Bezüge (brutto). Dazu käme deine bisher erarbeitete Rente.
Also, ab zur Personalstelle und, so wie Bundesfreiwildsagte, alles mal berechnen lassen.
Gruß
afo
wenn du in das Beamtenverhältnis wechselst, kannst du nicht mitten in der Laufbahn anfangen; hatte ich hier schon ein paar mal beschrieben. Es geht, wenn du im nichttechnischen Dienst bist, mit A9 los. Dann kannst du bis zur A11 befördert werden, wenn es die Stelle hergibt (was hier der Fall ist) und der Dienstherr es will. Einen Rechtsanspruch hast du nicht. Von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe dauert das mindestens je ein Jahr. Du hast auch keinen Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung für eine höherwertige Tätigkeit (im TVÖD hast du den nach 6 Monaten). Ich habe das hinter mir, also Einstieg mit A9 auf einer A11 Stelle. Unter dem Strich hat es sich gelohnt.
So wie es aussieht, gibt es in NRW noch Dienstalterstufen. Als Quereinsteiger wird dann für dich ein sogenanntes Besoldungsdienstalter berechnet. Das hat nicht zwingend mit deinem Alter zu tun. Da spielen auch Faktoren wir Ausbildung, Studium und bisherige Dienstzeiten im ÖD eine Rolle. Ist nicht ganz einfach.
Und denk an die private Krankenversicherung. In der PKV gibt es keine Familienversicherung, d.h. jeder Angehörige kostet extra. Das relativiert sich aber wieder über die Beihilfe.
Zur Pension:
Mit 38 Einstieg als Beamter kommst du auf ca. 50% deiner letzten Bezüge (brutto). Dazu käme deine bisher erarbeitete Rente.
Also, ab zur Personalstelle und, so wie Bundesfreiwildsagte, alles mal berechnen lassen.
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Und nicht den Kostenfaktor Private Krankenversicherung vergessen. Die Steigerungen der Beiträge sind teilweise sehr deutlich ausgefallen gerade in den letzten Jahren, signifikant mehr als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls ist die kostenlose Familienversicherung in der GKV und das Thema "Risikozuschlag in der PKV bei Vorerkrankungen" zu betrachten.
Hallo,
wenn man als (zukünftiger) Beamter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: weiterer Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Stiefkinder in 2. Ehe, Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres (Zweit-)Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, kieferorthopädische Behandlung für Kinder, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
Wenn die Jahresbruttoeinkünfte des PKV-Versicherten mehr als
49.500 Euro jährlich betragen, ist eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen (§ 10 SGB V). Dann besteht eine (ggf. einmalige) Möglichkeit zwischen einer PKV oder einer beitragspflichtigen GKV-Mitgliedschaft zu wählen (GKV: 143 Euro monatlich).
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben (ggf. auch für Ehegatte und Kinder):
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
wenn man als (zukünftiger) Beamter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: weiterer Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Stiefkinder in 2. Ehe, Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres (Zweit-)Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, kieferorthopädische Behandlung für Kinder, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
Wenn die Jahresbruttoeinkünfte des PKV-Versicherten mehr als
49.500 Euro jährlich betragen, ist eine kostenlose Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen (§ 10 SGB V). Dann besteht eine (ggf. einmalige) Möglichkeit zwischen einer PKV oder einer beitragspflichtigen GKV-Mitgliedschaft zu wählen (GKV: 143 Euro monatlich).
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben (ggf. auch für Ehegatte und Kinder):
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
Das ist ein wichtiger Hinweis. Man sollte dies berücksichtigen.Und nicht den Kostenfaktor Private Krankenversicherung vergessen. Die Steigerungen der Beiträge sind teilweise sehr deutlich ausgefallen gerade in den letzten Jahren, signifikant mehr als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls ist die kostenlose Familienversicherung in der GKV und das Thema "Risikozuschlag in der PKV bei Vorerkrankungen" zu betrachten.
Hallo,
hier noch Infos zu PKV-Beiträgen:
http://www.welt.de/finanzen/versicherun ... icherungen
http://www.welt.de/finanzen/versicherun ... icherungen
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 45140.html
Gruß
RHW
hier noch Infos zu PKV-Beiträgen:
http://www.welt.de/finanzen/versicherun ... icherungen
http://www.welt.de/finanzen/versicherun ... icherungen
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 45140.html
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!