Dürfen Beamte streiken?

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Duffy
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Dürfen Beamte streiken?

Beitrag von Duffy »

http://www.focus.de/politik/weitere-mel ... 61263.html

Beamten darf das Streikrecht nicht verwehrt werden. In einem Urteil sprach das Kasseler Verwaltungsgericht den Beamten das Recht auf Streiks zu. Ausgangspunkt war die Klage einer Lehrerin, die für ihre Teilnahme an einem Streik gerügt wurde. Begründet wurde das Urteil mit den Europäischen Menschenrechtskonventionen.
Auch Beamte dürfen einer Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts zufolge unter bestimmten Bedingungen streiken. Voraussetzung sei, dass sie nicht hoheitlich tätig seien, etwa bei den Streitkräften, der Polizei oder der Staatsverwaltung, teilte das Verwaltungsgerichts Kassel unter am Donnerstag mit.

Es gab damit einer Lehrerin aus dem Landkreis Kassel Recht. Sie hatte im November 2009 an einem Streik der Bildungsgewerkschaft GEW teilgenommen und war dafür mit ein einer schriftlichen Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden.

Wann tun wir endlich was? Und wer entscheidet wer etwas tun darf?
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afo1
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Kein Aufweichen des Streikverbots für Beamte!

Beitrag von afo1 »

Um es ganz klar zu sagen:
Ich bin gegen ein Streikrecht für Beamte! Man kann sich nicht aus zwei unterschiedlichen Systemen (Arbeits- und Beamtenrecht) das jeweils passende für sich herauspicken. Man muss sich entscheiden und das macht man in der Regel mit der Annahme der Verbeamtungsurkunde. Wenn man später der Meinung ist, einen Fehler gemacht zu haben, kann man jederzeit einen Entlassungsantrag (mit allen Konsequenzen) stellen.

Das Urteil kenne ich und interpretiere es wie folgt:

Beamte haben ein Streikrecht und zwar (nur) dann, wenn sie keine hoheitlichen Tätigkeiten ausführen. Demnach haben Lehrer nach Auffassung des VG Kassel keine hoheitlichen Aufgaben. Nach dem GG sollen mit hoheitlichen Aufgaben Beamte betraut werden. Warum wohl? Weil es Tätigkeiten sind, deren Ausführung dauerhaft und ohne Unterbrechung sichergestellt sein muss. Wenn das Unterrichten nicht dazu gehört, müssen (dürfen?) Lehrer künftig auch nicht mehr verbeamtet werden. Dann könnten sie auch ohne Probleme streiken.

Kann sein, dass sich die Lehrerin damit ein kapitales Eigentor geschossen hat, oder zumindest ihren Amtsschwestern und -brüdern. Die Urteilsbegründung ist nämlich nicht nur Wasser auf die Mühlen der Verbeamtungsgegner, sonder ein ganzer Sturzbach!

Gruß
afo
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Also sind eigentlich alle Beamten der Telekom, die in einer der gegründeten GmbHn arbeiten, beurlaubt sind, über Angestelltentarife bezahlt werden und ein quasi ruhendes Beamtenverhältnis im Hintergrund laufen haben, streikberechtigt. Denn in einer GmbH WERDEN keine hoheitlichen Aufgaben ausgeführt.

Und die meisten Beamten der DTAG stecken mittlerweile in den GmbHn.

Ob sich ver.di als Tarifpartner der DTAG allerdings trauen wird, die in den T-GmbHn "hängenden" Beamten zu Streiks aufzurufen (falls es dazu mal kommen sollte), wage ich zu bezweifeln.

P.S.:
Der Arbeitgeber DTAG sucht sich übrigens auch aus, was er aus dem Beamtenrecht tatsächlich noch ausführen möchte oder auch nicht. Die -zig gelaufenen oder noch anhängenden Rechtsstreite von Beamten gegen ihren Dienstherren sprechen da eine deutliche Sprache.

Wenn der Bund solche widersinnigen Konstrukte zulässt, muss er sich nicht wundern, wenn auch Beamte plötzlich praktisch zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsverhältnissen hin und hertrudeln (müssen) UND vielleicht auch mal einen Vorteil (Streikrecht) daraus ziehen können.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Also sind eigentlich alle Beamten der Telekom, die in einer der gegründeten GmbHn arbeiten, beurlaubt sind, über Angestelltentarife bezahlt werden und ein quasi ruhendes Beamtenverhältnis im Hintergrund laufen haben, streikberechtigt. Denn in einer GmbH WERDEN keine hoheitlichen Aufgaben ausgeführt.
So sieht es aus!

Jedenfalls nach der Rechtsauffassung eines einzelnen Verwaltungsgerichtes in Deutschland.
... kein Präzedenzfall
... keine höchstrichterliche Entscheidung
... und ein Einzelfall :lol:
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Duffy
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Beitrag von Duffy »

Genau dahin zielte meine Frage. Ein Beamter bei der Telekom, Post oder Bahn, dessen Beamtenverhältnis ruht, darf der streiken? Schliesslich ist es ja keine hoheitliche Aufgabe Telefone zu reparieren, Briefe zu befördern oder Fahrkarten zu knipsen. Das machen auch private Firmen. AUsserdem ruht der Beamte ja auch. :roll:
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Da hast du wohl nur eine sichere Möglichkeit, um das herauszufinden:

ausprobieren.

Rechtsberatung kann und darf dir hier in Deutschland nur ein Anwalt geben. :)

Gruß
afo
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Staatssklave
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Streikrecht

Beitrag von Staatssklave »

Ich würde als Beamter z.Zt. nicht streiken, da das Urteil sich nur auf einen Einzelfall bezieht. Dafür wären mir die dienstrechtlichen Sanktionen noch zu hoch.
Die hier geäußerten Ansichten zum Steik von an Privatunternehmen überlassenen Beamten sind sehr interressant. Ich bin mal gespannt, ob es mal jemand oder eine Gewerkschaft hier auf einen Steik ankommen lässt. Ansonsten bin ich kein Freund von einem Streikrecht im Beamtenbereich, dies passt nicht zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, in dem die Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherren einer Dienstleistungs- und Treuepflicht des Beamten gegenübersteht.
Allerdings bin ich der Meinung, wenn der Dienstherr in besonderer Weise gegen seine Pflichten gegenüber dem Beamten verstößt, muss der Beamte (auch ohne Einschaltung eines Verwaltungsgerichts) die Möglichkeit haben gegen eine derartige Entscheidung vorzugehen. Die Beamten haben aber keine Druckmitte, als Instrument, bei der Hand. Hier wären meines Erachtens, nach einem genau definierten Schlichtungsverfahrens, auch Steikmaßnahmen bei hoheitlichen Aufgaben gerechtfertigt. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde aber nur bei einem Urteil des BverfG oder EGMR erfolgen. Leider hat keine Gewerkschaft Lust eine derartige Klage anzustrengen und eine Einzelperson wird den Weg wohl eher nicht gehen.
Zur Zeit sieht es ja so aus, Arbeitszeiterhöhung, Verlust der Sonderzuwendungen, keine Teilnahme an allgemeiner Lohnsteigerung wird aufgrund fehlenden Geldes (das aber für andere da ist), der Verzicht als alternativlos angesehen. Wehren können wir uns dagegen nicht.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Gut geschrieben!
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maxg
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Streikrecht für Beamte (ja/nein) ?

Beitrag von maxg »

Das Thema hat bereits seit langer Zeit mein Interesse, weil es eine Frage betrifft, bei der ich mich nicht zu einem glatten "ja" oder "nein" durchringen kann.

Aus der historischen Begründung und den besonderen Tätigkeiten, die für das Funktionieren des Staates von entscheidender Bedeutung sind, kann man das Streikverbot nachvollziehen. Der durch den Streik anzurichtende Schaden wäre potenziell extrem groß (bis zum Staatskollaps). so dass es als Schutzmaßnahme erklärbar ist. Die Macht der Beamtenschaft im Streikfall wäre ungleich größer als bei "normalen Arbeitnehmern", da diese ja ihren direkten Betrieb ruinieren könnten.

Auf der anderen Seite habe ich den Dienstherrn dadurch immer auch in einer besonderen Verantwortung gesehen. Er hat diesen Rechts- und Verhandlungsvorteil nicht im Übermaß auszunutzen. Dies ist nach meinem Empfinden bis in die 90er weitgehend eingehalten worden, indem sich die Arbeitsbedingungen und -regelungen wie auch (insbesondere!) die Gehaltsentwicklung an den "normal" zustande gekommenen Abschlüssen des TVÖD 1:1 orientierten.

Wie wohl einhellig festzustellen, wurde in den letzten Jahren hiervon mehr oder minder schamlos abgewichen (Wochenstunden, Weihnachtsgeld, verschobene Erhöhungen, Bruch gegebener Versprechungen, uswusf.). Leider - und für mich auch unverständlich - wurde dies von den obersten Gerichten (BVerfG, BVwG) mit einem "weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers" gutgeheißen, so dass in der bekannten Salamitaktik eine im Saldo erhebliche Benachteiligung herauskam.

Und damit ist aus meinem Empfinden das Thema der "Koalitionsfreiheit" - damit eben auch und gerade das Streikrecht - durchaus "diskussionswürdig" geworden. Ich wünschte mir, die Gewerkschaften würden hier - und sei es nur, um einmal "Flagge zu zeigen" - in Einzelfällen die Konstellation ausnutzen und ein möglichst unstrittiges Verfahren herbeiführen. Hier würde ich gerade im Lehrerbereich einen Warnstreik als sinnvoll erachten, da von einem kurzen Warnstreik weder die Bildung der betroffenen Schüler noch die hoheitliche Aufgabe der Leistungsbewertung berührt wäre. Das Ganze müsste natürlich unter Beachtung der Aufsichtspflicht etc. passieren.

Für mich ergibt sich als Lösung der Streikfrage auf lange Sicht eigentlich nur eine Regelung wie in diversen EU-Staaten wohl schon existent, die ich zusammenfasse in der Formel
"Streikrecht auch für Beamte, aber nur unter Sicherstellung eines Notbetriebs, der einen erheblichen Schaden von der Bevölkerung oder dem Gemeinwesen abhält, wobei die Beeinträchtigungen durchaus sehr störend sein dürften."

So, während der Abfassung dieses Textes bin ich für mich zu der o.g. Schlussformel gekommen; manchmal denkt es sich beim Schreiben einfacher als beim Lesen :wink: Sorry also für den (zu) langen Text...
Staatssklave
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sehr gut maxg

Beitrag von Staatssklave »

Sehr gut geschrieben maxg, genauso sehe ich das und auch viele Kollegen vor Ort stimmen dem zu.
Die einzige Möglichkeit des Beamten sich gegen Maßnahmen des Dienstherren zu wehren ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese ist aber mit einem hohen finanziellen Risiko für den einzelnen verbunden, da der Dienstherr dies im Regelfall bis vor das Bundesverwaltungsgericht/ Bundesverfassungsgericht tragen wird. Gewerkschaften/Interessenverbände haben kein Interesse im Bereich Streikrecht für Beamte eine Klage anzustrengen. Siehe hierzu z.B. die Aussagen des DBB.
Spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem EGMR würde es sehr interessant werden, da auch andere EU-Länder ein gewisses Streikrecht für Beamte haben, diese aber nicht unbedingt unsere althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit den Privilegien eines deutschen Beamten haben. Wie das wohl ausgehen würde?? Aber vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
maxg
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Re: sehr gut maxg

Beitrag von maxg »

Staatssklave hat geschrieben:...Die einzige Möglichkeit des Beamten sich gegen Maßnahmen des Dienstherren zu wehren ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese ist aber mit einem hohen finanziellen Risiko für den einzelnen verbunden, da der Dienstherr dies im Regelfall bis vor das Bundesverwaltungsgericht/ Bundesverfassungsgericht tragen wird. Gewerkschaften/Interessenverbände haben kein Interesse im Bereich Streikrecht für Beamte eine Klage anzustrengen. Siehe hierzu z.B. die Aussagen des DBB. ...
Und genau zu diesem Punkt habe ich bis jetzt nicht verstanden, warum ver.di als ja durchaus "kämpferische" Gewerkschaft eben diesen Musterprozess so scheut. Der EGMR (Menschenrechte) hat ja m.W. eindeutig entschieden, dass ein pauschales und generelles Streikverbot gegen grundlegende Menschenrechte verstößt...
Was ist die Angst der Gewerkschaften ?
... zu verlieren ?? wer nicht kämpft, hat schon verloren!
... die "Pfründe" zu riskieren?? welche denn (noch)!?
Leasingbeamter
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Beitrag von Leasingbeamter »

Ich kann dazu nur sagen, dass ich nach über dreißig Jahren die Reißleine gezogen habe und meine Mitgliedschaft bei Verdi vor einigen Jahren gekündigt habe :!:

Spare mir dadurch knapp 30,00 Euro monatlich, was einer Erhöhung meiner Bezüge gleichkam :D
zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

ja die mitgliedsbeiträge unserer "gewerkschaften" kannste wirklich in alkohol besser anlegen..........diese aalglatten jasager !
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Moin Vorredner,

das mit den Gewerkschaften kann ich so nicht stehen lassen.

Ich war auch mal der Meinung, ich könnte mir nach 25 Jahren Mitgliedschaft den Gewerkschaftsbeitrag sparen, hatte jedoch immer vergessen zu kündigen.

Vor ca. 3 Jahren hatte ich überraschend einen Riesenzirkus mit meinem AG (ich bin zugewiesener Beamter). Man hat mir die Tätigkeit entzogen, wollte mich ohne Tätigkeiten wegversetzen etc. etc.

Ich habe MIT HILFE DER GEWERKSCHAFT sowohl 2 Verfahren vor verschiedenen Arbeitsgerichten als auch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt, Streitwert insgesamt ca. 74000 €.

Ich habe hierfür keinen Pfennig (bzw. Cent) gezahlt, wurde alles vom Rechtsschutz der Gewerkschaft übernommen.

Das nur mal so zur Überlegung.....
Staatssklave
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Beitrag von Staatssklave »

Warum keine Gewerkschaft den Weg bis vor den EGMR geht verstehe ich auch nicht.
Vielleicht ist es die Angst, dass mit einem Urteil pro Streikrecht der Beamtenstatus ausgedient hat, da ein wichtiger Aspekt aus den "althergebrachten Grundsätzen des Art 33 GG" dann nicht mehr gegeben ist.
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