Entlassung Folgen bzgl Krankenversicherung?

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mermaro
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Entlassung Folgen bzgl Krankenversicherung?

Beitrag von mermaro »

Hallo zusammen,

ich versuche mal meine Angelegenheit möglichst übersichtlich zu schildern:

2007 habe ich bei einer Kommunalverwaltung als Beamtenanwärterin begonnen. 2010 wurde ich nach dem Abschluss des Studiums als Beamtin übernommen.

Seit 2007 war ich also privat 50% bei der Debeka versichert (50% Niedersächsische Versorgungskasse). Davor während der Schulzeit etc. gesetzlich über meine Mutter versichert.

Nach einem Jahr arbeiten in der Kommunalverwaltung habe ich nun gemerkt, dass ich gerne nochmal studieren möchte - in eine ganz andere Richtung. Ich habe einen Studienplatz in Australien bekommen.
Das Studium beginnt im Februar 2012.

Ich habe dann meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.
Zum 31.10.2011, da ich vor Beginn des Studiums noch zwingend einen Vollzeitsprachkurs absolvieren muss.

Es sieht jetzt also so aus:

- Bis 31.10.2011 arbeite ich noch und bin wie bisher versichert.

- Dann wäre der Zeitraum von November-Februar quasi "offen".

- Danach stände dann ab Ende Februar für drei Jahre eine private Versicherung in Australien an (bereits geklärt).

Muss ich in der Zeit im Ausland weiter privat in Deutschland versichert bleiben?

Wenn ich dann zurück nach Deutschland komme, wie geht es dann weiter? Muss ich mich privat versichern lassen? Oder kann ich es irgendwie schaffen zurück in die gesetzliche zu kommen?

Wie sieht es aus, wenn ich mal zu "Besuch" nach Deutschland kommen möchte?

Die private Krankenversicherung kann ich mir nicht leisten. (Kosten für das Studium sind allerdings gesichert.)

Ich hoffe jemand weiß Rat... ? Vielleicht kann mir auch jemand einfach schildern, wie es bei ihm/ihr nach der Entlassung mit der Krankenversicherung weiterging? Vollversicherung in einer privaten notwendig oder Wechsel in die gesetzliche möglich unter welchen Voraussetzungen?

Danke!
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Hier kannst du dich mal etwas einlesen:

http://www.finanztip.de/recht/versicher ... hr-gkv.htm

Ansonsten rate ich dir, gehe zur debeka oder zu einer gesetztlichen Krankenkasse und lass dich beraten.

Gruß
afo
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mermaro
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Beitrag von mermaro »

Erstmal Danke für den Link!

Bei der Debeka habe ich schon angerufen. Der Sachbearbeiter konnte mir leider "in so einem Fall" nicht weiterhelfen.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Ich hatte ein Problem mit der Versicherung meiner Tochter. Sie hat vor einem Jahr angefangen, zu studieren und wird bis 25 nicht mit dem Master fertig sein (Regelstudienzeit ist so lang...) Da sie beihilfeberechtigt und privat krankenversichert ist (bei mir), mussten wir entscheiden, ob sie in der PKV bleibt oder in die studentische Krankenversicherung wechselt. Ich habe eine sehr gute Beratung bei der AOK bekommen. Kann nur empfehlen, da mal nachzufragen. Ich denke aber, dass du auf jeden Fall nach deiner Rückkehr nach Deutschland gesetzlich versichert sein wirst, wenn du ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze hast.

Gruß
afo
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mermaro
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Beitrag von mermaro »

Danke für die Antwort. Ich werde mal einen Beratungstermin bei der AOK vereinbaren.

Der Berater bei der Debeka sagte mir nach der Entlassung im Zeitraum November 2011 bis Februar 2012 (In dieser Zeit absolviere ich einen Sprachkurs) müsste ich privat versichert bleiben müsste. Da ich dann nicht mehr Beihilfe berechtigt wäre, hätte ich dann ca. 450 € im Monat für die PKV zu zahlen. Das sind ja für vier Monate gleich 1.800 €. Genauso würde es dann weiter laufen, wenn ich aus dem Studium zurück käme und nicht gleich eine sozialversicherungspflichtigte Beschäftigung aufnehme. Das könnte ja durchaus sein, dass erstmal z.B. drei Monate Bewerbungen laufen. Da dann wieder jeden Monat 450 € zahlen, geht einfach nicht.

Deshalb möchte ich da unbedingt raus kommen.

Der Rest meiner Familie ist gesetzlich versichert. Könnte man da eventuell was über die Familienversicherung machen? Vielleicht kennt sich ja jemand damit etwas aus?
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Ich glaube, die Familienversicherung ist bei dir aus Altersgründen erledigt (nicht mehr kindergeldberechtigt). Wie sieht denn der Basistarif bei der debeka aus? Ist der auch so sehr teuer?
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mermaro
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Beitrag von mermaro »

Ich bin 23 Jahre alt. Also noch Kindergeldberechtigt. Dieses Jahr sind meine Einkünfte natürlich zu hoch gewesen (8.004 € Grenze).

Sollte es dann mit der Familienversicherung klappen?
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Sorry, da hab' ich mich verschätzt :oops:

In dem Fall würde ich ganz besonders dringend bei der Krankenkasse deiner Mutter nachfragen.

Hier noch was zum Lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

Vielleicht hast du ja Glück.
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RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo,

die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt.

Über den Ehegatten ist sie ohne Altersgrenze möglich.

Über die Eltern besteht sie bei Arbeitslosen bis zum 23. Geburtstag und bei Schülern/Studenten bis zum 25. Geburtstag (in Zweifelsfällen, z.B. Sprachkurs, gelten dieselben Regeln wie bei Kindergeld).

Für die Familienversicherung gilt immer die Einkommensgrenze von 365 bzw. 400 Euro monatlich.

Bei der Rückkehr aus dem Ausland wird nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V geprüft, welche Art der Krankenversicherung zuletzt bestanden hat. Wenn es eine gesetzliche Krankenkasse war, wird man ab dem Tag de Wiedereinreise in Deutschland wieder gesetzlich versichert (bei Einkommen unter 850 Euro monatlich: 145 Euro monatlich oder Bezug von Arbeitslosengeld II). Sonst kann man sich nur privat versichern (Beitragshöhe? Gesundheitszustand?).

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, Nachweise über die Auslandsreise (Reisepass, Flugtickets etc.) und die Auslandskrankenversicherung aufzubewahren!

Vielleicht noch Tipps zur Auslandskrankenversicherung:

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 6-4113878/

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 4-1669862/

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
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