Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif
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Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif
Seit dem 01.04.2011 werden von der Berliner Beihilfenstelle für einige Beamte und Pensionäre nur noch die niedrigen Steigerungssätze nach Basistarif erstattet.
Grund: Seit der Gesundheitsreform 2007 durch die "Roten Socken" besteht für alle Beamten eine Krankenversicherungspflicht für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Krankenkostenanteil in Höhe von 50 bzw. 30%.
Für ältere Beamte und Pensionäre steht nur die Aufnahme in den Basistarif bei einer PKV zur Verfügung. Dieser Zwangsbeitritt zum Basistarif in eine PKV nimmt nun der Innensenator Berlin -Beihilfestelle- zum Anlaß, die betroffenen Beamten u. a. auch mich, in der Beihilfeerstattung entsprechend des Basistarifes runterzustufen. Hier wird m. E. der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des GG und der über Jahre erworbene Bestandschutz ausgehebelt. Mein Widerspruch gegen diese Diskriminierung wurde zurückgewiesen. Ich habe jetzt Klage beim VwG-Berlin eingereicht. Habt Ihr Erfahrungen wegen dieser Bebachteiligung gegenüber den Beamten, die den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kostenanteil bereits vor diesem Stichtag abgesichert haben? Die Beamten die diesen Anteil bis dato in Eigenverantwortung getragen haben, werden jetzt abgestraft. Hier will man auf Kosten dieser Beamten und Pensionäre Kosten einsparen. Es soll sich jedoch nur um ca. 100 000 Fälle handeln. Und für diese 100 00 soll die Abrechnung nach Basistarif angemessen sein? Für die übrigen wird ein höherer Steigerungsfaktor angewandt. Zweiklassenbeamte und Zweiklassenbeihilfe, ich verstehe unter dem Fürsorgerecht des Staates gegenüber seinen treu dienenden Beamten etwas anderes. Wer ist noch betroffen? Was ist eure Meinung bzw. was habt Ihr wg. dieser ungerechtfertigten ungesetzlichen Benachteiligung unternommen? Laßt uns gemeinsam für gleiche Rechte aller Beamten und Pensionäre zusammenstehen.
Grund: Seit der Gesundheitsreform 2007 durch die "Roten Socken" besteht für alle Beamten eine Krankenversicherungspflicht für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Krankenkostenanteil in Höhe von 50 bzw. 30%.
Für ältere Beamte und Pensionäre steht nur die Aufnahme in den Basistarif bei einer PKV zur Verfügung. Dieser Zwangsbeitritt zum Basistarif in eine PKV nimmt nun der Innensenator Berlin -Beihilfestelle- zum Anlaß, die betroffenen Beamten u. a. auch mich, in der Beihilfeerstattung entsprechend des Basistarifes runterzustufen. Hier wird m. E. der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des GG und der über Jahre erworbene Bestandschutz ausgehebelt. Mein Widerspruch gegen diese Diskriminierung wurde zurückgewiesen. Ich habe jetzt Klage beim VwG-Berlin eingereicht. Habt Ihr Erfahrungen wegen dieser Bebachteiligung gegenüber den Beamten, die den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kostenanteil bereits vor diesem Stichtag abgesichert haben? Die Beamten die diesen Anteil bis dato in Eigenverantwortung getragen haben, werden jetzt abgestraft. Hier will man auf Kosten dieser Beamten und Pensionäre Kosten einsparen. Es soll sich jedoch nur um ca. 100 000 Fälle handeln. Und für diese 100 00 soll die Abrechnung nach Basistarif angemessen sein? Für die übrigen wird ein höherer Steigerungsfaktor angewandt. Zweiklassenbeamte und Zweiklassenbeihilfe, ich verstehe unter dem Fürsorgerecht des Staates gegenüber seinen treu dienenden Beamten etwas anderes. Wer ist noch betroffen? Was ist eure Meinung bzw. was habt Ihr wg. dieser ungerechtfertigten ungesetzlichen Benachteiligung unternommen? Laßt uns gemeinsam für gleiche Rechte aller Beamten und Pensionäre zusammenstehen.
Bei den Bundesbeamten gestaltet sich die Sache weniger dramatisch.
Die so genannten "Altfälle", also jene die vor dem Inkrafttreten der Versicherungspflicht nicht versichert waren können dies auch weiterhin bleiben. Für alle ab 2009 ernannten Beamten bzw. zu diesem Zeitpunkt versicherten Beamten wird eine Beihilfe nur noch gewährt, wenn eben eine beihilfekonforme Restkostenversicherung (sei es im "normalen 30/50%-Beihilfe-Ergänzungstarif oder im Basistarif) besteht. Die Altfälle genießen hier insofern Besitzstandswahrung, sie erhalten 70%-Beihilfeleistung (Pensionäre) und tragen den Rest selbst.
Insofern finde ich den Alleingang der Berliner Beihilfe wirklich fragwürdig und halte dies vor dem Verwaltungsgericht nicht für tragbar. Interessant wäre allerdings natürlich die Begründung des Widerspruchsbescheides.
Allerdings muss man nochmal ganz klar sagen: Wer im Basistarif versichert ist, der erhält auch nur entsprechende Beihilfeleistungen.
Insofern kann es wirklich besser sein, man bleibt ohne Versicherung (Altfall) als sich auf seine alten Tage nochmal mit dem Basistarif abspeisen zu lassen.
Es wäre ja auch ein Unding wenn eine Arztrechnung beispielsweise mit dem einfachen Faktor gestellt würde, die Versicherung diesen anteilig zu 30% zahlt und der Beamte von seiner Beihilfestelle den 2,3-fachen Satz bekäme...das geht natürlich nicht
Die so genannten "Altfälle", also jene die vor dem Inkrafttreten der Versicherungspflicht nicht versichert waren können dies auch weiterhin bleiben. Für alle ab 2009 ernannten Beamten bzw. zu diesem Zeitpunkt versicherten Beamten wird eine Beihilfe nur noch gewährt, wenn eben eine beihilfekonforme Restkostenversicherung (sei es im "normalen 30/50%-Beihilfe-Ergänzungstarif oder im Basistarif) besteht. Die Altfälle genießen hier insofern Besitzstandswahrung, sie erhalten 70%-Beihilfeleistung (Pensionäre) und tragen den Rest selbst.
Insofern finde ich den Alleingang der Berliner Beihilfe wirklich fragwürdig und halte dies vor dem Verwaltungsgericht nicht für tragbar. Interessant wäre allerdings natürlich die Begründung des Widerspruchsbescheides.
Allerdings muss man nochmal ganz klar sagen: Wer im Basistarif versichert ist, der erhält auch nur entsprechende Beihilfeleistungen.
Insofern kann es wirklich besser sein, man bleibt ohne Versicherung (Altfall) als sich auf seine alten Tage nochmal mit dem Basistarif abspeisen zu lassen.
Es wäre ja auch ein Unding wenn eine Arztrechnung beispielsweise mit dem einfachen Faktor gestellt würde, die Versicherung diesen anteilig zu 30% zahlt und der Beamte von seiner Beihilfestelle den 2,3-fachen Satz bekäme...das geht natürlich nicht

Vielen herzlichen Dank, habe mit Interesse Ihre Antwort auf meine Problemstellung v. 09.08.2011 in Bezug auf die Berliner Beihilferegelung gelesen. Sollten die Bundesbeamten tatsächlich Besitzstandswahrung genießen, dürfen Sie sich glücklich schätzen. Ich hätte gerne auf die Zwangsbasisversicherung verzichtet und weiterhin die 30%tigen Arztkosten etc. selbst getragen und damit die Armeleutealimentierung vermieden.
Stutzig macht mich jedoch die Krankenversicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des seit 2007 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes, die nach Aussage des Berliner Innensenators für jedermann gilt. Oder läßt das Gesetz Ausnahmen zu? Werde mir den Gesetzestext mal zu Gemüte führen. Übrigens erhalte ich von meinen behandelnden Ärzten (bin leider 100% schwerbehindert und daher auf ständige Behandelung angewiesen), immer noch Rechnungen mit den höheren Faktoren, sodaß ich den Beihilfe- und Versicherungsanteil über die niedrigen Faktoren nach Basistarif hinaus, selbst begleichen muß. Bin ebenfalls gespannt, wie das VwG-Berlin in dieser Sache entscheidet.
stultorum plena sunt omnia,salute
Stutzig macht mich jedoch die Krankenversicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des seit 2007 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes, die nach Aussage des Berliner Innensenators für jedermann gilt. Oder läßt das Gesetz Ausnahmen zu? Werde mir den Gesetzestext mal zu Gemüte führen. Übrigens erhalte ich von meinen behandelnden Ärzten (bin leider 100% schwerbehindert und daher auf ständige Behandelung angewiesen), immer noch Rechnungen mit den höheren Faktoren, sodaß ich den Beihilfe- und Versicherungsanteil über die niedrigen Faktoren nach Basistarif hinaus, selbst begleichen muß. Bin ebenfalls gespannt, wie das VwG-Berlin in dieser Sache entscheidet.
stultorum plena sunt omnia,salute
Silencium - damit bestätigst du im Vorbeigehen die neue Position der Berliner Verwaltung über die sich Flunra beklagt, dass bei einer Beihilfeversicherung im Basistarif auch die Beihilfe nur zu Basistarifsätzen erstattet (bei Behilfeversicherung nach Normaltarif dagegen höhere Sätze).Allerdings muss man nochmal ganz klar sagen: Wer im Basistarif versichert ist, der erhält auch nur entsprechende Beihilfeleistungen.
Wie kommst du zu dieser Aussage?
Wer sagt denn, dass sich die Sache bei den Bundesbeamten anders darstellt?
Ich selbst bin "berücksichtigungsfähige" Ehefrau und 2009 vom Arbeitgeber meines mir angetrauten mehr oder weniger gezwungen worden - durch Verweigerung von Beihilfeleistungen - eine Zusatzversicherung im Basistarif abzuschließen nachdem ich mich 18 Jahre vergeblich um eine PKV im Normaltarif bemüht hatte (chronisch krank).
Und prompt wurden die Leistungen gekürzt, d.h. im Klartext: wenn ich bei meinen Ärzten, die mich seit Jahren behandeln, Privatpatientin bleiben möchte, darf ich zu den Kosten für den Basistarif nach Heruntersetzung des anerkannten Faktors (mittlerweise zwischen 0,9 - 1,2) noch zusätzlich knapp die Hälfte jeder Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen. Und das alles nur, weil wir Bürger ja nicht in der Lage sind, die eigenen Risiken einzuschätzen.
Tolle Gesundheitsreform. Da ist unserer allseits beliebten Frau Schmidt doch tatsächlich der große Wurf gelungen.
Nachdem im letzten Jahr ein 1. Widerspruch abgelehnt wurde mit der Begründung "halt doch die Klappe - du kriegst doch schließlich das medizinisch Notwendige" zumindest klang es so vom Tenor her, werde ich nun über einen Anwalt Klage einreichen in Hinsicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Also lass Dich nicht einfach ins Bockshorn jagen. Es gibt auch ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Baden-Württemberg aus 2010, das vielleicht nützliche Informationen enthalten könnte.
Ich selbst bin "berücksichtigungsfähige" Ehefrau und 2009 vom Arbeitgeber meines mir angetrauten mehr oder weniger gezwungen worden - durch Verweigerung von Beihilfeleistungen - eine Zusatzversicherung im Basistarif abzuschließen nachdem ich mich 18 Jahre vergeblich um eine PKV im Normaltarif bemüht hatte (chronisch krank).
Und prompt wurden die Leistungen gekürzt, d.h. im Klartext: wenn ich bei meinen Ärzten, die mich seit Jahren behandeln, Privatpatientin bleiben möchte, darf ich zu den Kosten für den Basistarif nach Heruntersetzung des anerkannten Faktors (mittlerweise zwischen 0,9 - 1,2) noch zusätzlich knapp die Hälfte jeder Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen. Und das alles nur, weil wir Bürger ja nicht in der Lage sind, die eigenen Risiken einzuschätzen.
Tolle Gesundheitsreform. Da ist unserer allseits beliebten Frau Schmidt doch tatsächlich der große Wurf gelungen.
Nachdem im letzten Jahr ein 1. Widerspruch abgelehnt wurde mit der Begründung "halt doch die Klappe - du kriegst doch schließlich das medizinisch Notwendige" zumindest klang es so vom Tenor her, werde ich nun über einen Anwalt Klage einreichen in Hinsicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Also lass Dich nicht einfach ins Bockshorn jagen. Es gibt auch ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Baden-Württemberg aus 2010, das vielleicht nützliche Informationen enthalten könnte.
Ich hätte mich eher weniger dazu zwingen lassenchrissie hat geschrieben:...und 2009 vom Arbeitgeber meines mir angetrauten mehr oder weniger gezwungen worden - durch Verweigerung von Beihilfeleistungen - eine Zusatzversicherung im Basistarif abzuschließen nachdem ich mich 18 Jahre vergeblich um eine PKV im Normaltarif bemüht hatte (chronisch krank).

Fakt ist jedoch, dass ein solcher Zwang NUR für "Neufälle", also für die Personen die im Jahr 2009 nicht beihilfeberechtigt ohne Versicherung waren gilt und galt. Mittlerweile gibt es bei uns auch einen entsprechenden Erlass der das klarstellt.
Natürlich ist deine Situation sehr ärgerlich, da jetzt eben eine Basistarifversicherung besteht, und somit - der BBhV konform - die Leistungen auf dieses Niveau gekürzt werden.
Erlass für Altfälle
Hallo Silencium,
Ich bin Bundesbahnbeamter, Die Bundesbeihilfeverordnung gilt also sinngemäß auch für mich und wird durch das BEV erfüllt.
Vom BEV wurde mir die Erstattung ohne ergänzende PKV verweigert.
Verfahren läuft vor dem VG Hannover, und wird wahrscheinlich ohne
Urteil durch Zahlung meiner Forderung erledigt.
Ich habe meinen Wohnsitz inzwischen ins Ausland verlegt, falle also nicht mehr unter die Versicherungspflicht des VVG.
Allerdings war meiner Rechtsanwältin nichts von einem Erlass, betreffend der Altfälle vor 2009 bekannt, denn auch Sie versuchte mich vom Basistarif zu überzeugen.
Gruss dheifish
Ich bin Bundesbahnbeamter, Die Bundesbeihilfeverordnung gilt also sinngemäß auch für mich und wird durch das BEV erfüllt.
Vom BEV wurde mir die Erstattung ohne ergänzende PKV verweigert.
Verfahren läuft vor dem VG Hannover, und wird wahrscheinlich ohne
Urteil durch Zahlung meiner Forderung erledigt.
Ich habe meinen Wohnsitz inzwischen ins Ausland verlegt, falle also nicht mehr unter die Versicherungspflicht des VVG.
Allerdings war meiner Rechtsanwältin nichts von einem Erlass, betreffend der Altfälle vor 2009 bekannt, denn auch Sie versuchte mich vom Basistarif zu überzeugen.
Gruss dheifish
Salute Silencium, auch ich wäre sehr interessiert an weiteren Informationen über den besagten Erlass Deiner (Bundes-) Behörde. Der Bund nimmt anscheinend die Fürsorgepflicht für seine Beamten ernst. Fakt ist, dass ich von meiner Berliner Beihilfestelle gezwungen wurde, eine private Krankenversicherung ab 01.01.2009 abzuschließen, andernfalls wäre meine Beihilfe komplett gestrichen worden. Ich zitiere aus dem Bescheid v. Juni 2009 : Nach Artikel 43 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
( GKV-WSG ) besteht für Beihilfeberechtigte und ... mit Wohnsitz in Deutschland ab dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung in der Krankenversicherung . Wird dieser Nachweis des Krankenversicherungsschutzes nicht erbracht, kann keine Beihilfe gewährt werden.
Zwischenzeitlich ist dieser Beihilfeverweigerung gottseidank vom Verwaltunggericht Baden-Würtemberg ( AZ 10S 2821/09 ) als rechtswidrig eingestuft worden. Aber der Beitrittszwang in eine PKV hat m. E. Bestand. Anfangs weigerte ich mich den Aufnahmeantrag für die PKV zu unterschreiben. Von mir wurde zwecks Aufnahme verlangt, dass ich einen bis heute nicht nachgeprüfbaren Risikozuschlag von über 6.000 € monatlich für meine 30%tige Krankenkostenabsicherung zum Basistarif mit meiner Unterschrift bestätige.
Dieser Zuschlag wird nicht von mir erhoben, die PKV erhält diesen Betrag Monat für Monat aus dem allgemeinen Gesundheitsfond- das dieser Pleite geht, wenn wundert´s ! Auf diese Art und Weise wollte die spendable Frau Dr. Ulla Schmidt den privaten Krankenversicherungsunternehmen die Aufnahme von Alten und Kranken schmackhaft machen! Paßt eigentlich nicht zur Politik der "Roten-Socken". Sie hat sich hier von der Privatwirtschaft heftig übern Tisch ziehen lassen. Rechnet man diesen Risikozuschlag hoch auf 100% und das über 10 Jahre ergäbe dass ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € . Für meine Wenigkeit erhält die PKV aus dem Fond "nur" ca. 775.000 €in zehn Jahren, da sie auch nur 30% der Krankenkosten zum Basistarif erstattet. Von diesem Betrag könnte ich gut und gerne einen Arzt für mich ganz allein privat finanzieren. Mich wunderts, dass dieses PKV-Geldbeschaffungssystem noch niemanden aufgefallen ist. Ist wohl alles noch zu frisch auf dem Tisch. Und für ein paar "lausige" kranke und alte Beamte lohnt es sich nicht, diesen Zahlen auf den Grund zu gehen. Eine Beschwerde meinerseits beim Ombudsmann half mir auch nicht weiter. Sein "guter" Rat lautete: "So schnell als möglich meinen Aufnahmeantrag für die PKV zu unterschreiben, damit die Zahlung der Beihilfe wieder aufgenommen wird. Für die Akzeptierung meines Aufnahmeantrags durch die PKV sei es jedoch ausßerdem zwingend notwendig, den o. a. Risikozuschlag mittels meiner Unterschrift zu bestätigen." Wie bereits angeführt,ich habe bis heute noch keine Berechnung für diesen auf meine Person bezogen Risikozuschlag erhalten. Mittels Beihilfeentzugsandrohungg (Erpressung) wurde von mir ,nolem volens gefordert, eine Ausgleichszahlung aus dem Gesundheitsfond zugunsten der PKV mit meiner Unterschrift zu bestätigen. Solche Finten können sich nur Verwaltungsjuristen ausdenken! Hat sich Frau Ministerin Dr. U. Schmidt hier leimen lassen oder war es Absicht? Ihrem Nachfolger Herrn Dr. Rösler ist dieser Versicherugsdeal leider auch nichts aufgefallen!
Mit der neuen Gesundheitsreform, das heißt, mit der Zwangsmitgliedschaft aller Bundesbürger in eine Krankenkasse, sollte der Staat eigentlich entlastet werden. Aber was ist, wenn der Fond nicht mehr ausreicht, wovon schon die Rede war? Dann zahlt wieder der Staat, d. h. der Steuerzahler die Zeche, einschließlich der "fetten" Provisionen,hohen Vorstandsgehälter und Lustreisen der Krankenkassenbosse!
Schließlich noch eine Bemerkung zur Basistarifabrechnung durch die Beihilfestelle.
Es ist doch ohne weiteres möglich, dass der Arzt wie bisher eine Rechnung zum Standardtarif zur Abrechnung für die Beihilfe erstellt, jetzt allerdings nur für den 50% bzw. 70%tigen Beihilfeerstattungsanteil und eine gesonderte für den Differenzbetrag von ebenfalls 50% bzw. 30% mit den Basissätzen zur Abrechnung bei den privaten Krankenkassen.
Der Beihilfestelle kann es doch völlig "Wurscht" sein, bei welcher Krankenkasse zu welchem Tarif man zwangsversichert ist. Es sei, man will hier auf "Deibel komm raus" auf Kosten einiger Beamten ohne Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz und Bestandsschutz Versorgungsansprüche reduzieren.
Ich würde gerne, so wie es den Altfällen der Bundesbeamten anscheinend gestattet ist, wieder meinen 30% Anteil selbst finanzieren. Es erspart mir und den Kassen einen großen unnötigen Verwaltungsaufwand. Allein mein jetziger Versicherungsbeitrag bei der PKV übersteigt meine Behandlungskosten, trotz 100% GdB infolge eines schweren Unfalls.
Einen herzlichen Gruß an dheifish. Ein fürsorglicher Staat animiert uns zur Flucht ins Ausland! Nur so entgeht man dem Zwangsbasistarif. Habe noch Kind und Kegel zu versorgen. Werde noch in diesem userm Lande, eines der " Reichsten" auf dieser Erde, bleiben.
( GKV-WSG ) besteht für Beihilfeberechtigte und ... mit Wohnsitz in Deutschland ab dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung in der Krankenversicherung . Wird dieser Nachweis des Krankenversicherungsschutzes nicht erbracht, kann keine Beihilfe gewährt werden.
Zwischenzeitlich ist dieser Beihilfeverweigerung gottseidank vom Verwaltunggericht Baden-Würtemberg ( AZ 10S 2821/09 ) als rechtswidrig eingestuft worden. Aber der Beitrittszwang in eine PKV hat m. E. Bestand. Anfangs weigerte ich mich den Aufnahmeantrag für die PKV zu unterschreiben. Von mir wurde zwecks Aufnahme verlangt, dass ich einen bis heute nicht nachgeprüfbaren Risikozuschlag von über 6.000 € monatlich für meine 30%tige Krankenkostenabsicherung zum Basistarif mit meiner Unterschrift bestätige.
Dieser Zuschlag wird nicht von mir erhoben, die PKV erhält diesen Betrag Monat für Monat aus dem allgemeinen Gesundheitsfond- das dieser Pleite geht, wenn wundert´s ! Auf diese Art und Weise wollte die spendable Frau Dr. Ulla Schmidt den privaten Krankenversicherungsunternehmen die Aufnahme von Alten und Kranken schmackhaft machen! Paßt eigentlich nicht zur Politik der "Roten-Socken". Sie hat sich hier von der Privatwirtschaft heftig übern Tisch ziehen lassen. Rechnet man diesen Risikozuschlag hoch auf 100% und das über 10 Jahre ergäbe dass ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € . Für meine Wenigkeit erhält die PKV aus dem Fond "nur" ca. 775.000 €in zehn Jahren, da sie auch nur 30% der Krankenkosten zum Basistarif erstattet. Von diesem Betrag könnte ich gut und gerne einen Arzt für mich ganz allein privat finanzieren. Mich wunderts, dass dieses PKV-Geldbeschaffungssystem noch niemanden aufgefallen ist. Ist wohl alles noch zu frisch auf dem Tisch. Und für ein paar "lausige" kranke und alte Beamte lohnt es sich nicht, diesen Zahlen auf den Grund zu gehen. Eine Beschwerde meinerseits beim Ombudsmann half mir auch nicht weiter. Sein "guter" Rat lautete: "So schnell als möglich meinen Aufnahmeantrag für die PKV zu unterschreiben, damit die Zahlung der Beihilfe wieder aufgenommen wird. Für die Akzeptierung meines Aufnahmeantrags durch die PKV sei es jedoch ausßerdem zwingend notwendig, den o. a. Risikozuschlag mittels meiner Unterschrift zu bestätigen." Wie bereits angeführt,ich habe bis heute noch keine Berechnung für diesen auf meine Person bezogen Risikozuschlag erhalten. Mittels Beihilfeentzugsandrohungg (Erpressung) wurde von mir ,nolem volens gefordert, eine Ausgleichszahlung aus dem Gesundheitsfond zugunsten der PKV mit meiner Unterschrift zu bestätigen. Solche Finten können sich nur Verwaltungsjuristen ausdenken! Hat sich Frau Ministerin Dr. U. Schmidt hier leimen lassen oder war es Absicht? Ihrem Nachfolger Herrn Dr. Rösler ist dieser Versicherugsdeal leider auch nichts aufgefallen!
Mit der neuen Gesundheitsreform, das heißt, mit der Zwangsmitgliedschaft aller Bundesbürger in eine Krankenkasse, sollte der Staat eigentlich entlastet werden. Aber was ist, wenn der Fond nicht mehr ausreicht, wovon schon die Rede war? Dann zahlt wieder der Staat, d. h. der Steuerzahler die Zeche, einschließlich der "fetten" Provisionen,hohen Vorstandsgehälter und Lustreisen der Krankenkassenbosse!
Schließlich noch eine Bemerkung zur Basistarifabrechnung durch die Beihilfestelle.
Es ist doch ohne weiteres möglich, dass der Arzt wie bisher eine Rechnung zum Standardtarif zur Abrechnung für die Beihilfe erstellt, jetzt allerdings nur für den 50% bzw. 70%tigen Beihilfeerstattungsanteil und eine gesonderte für den Differenzbetrag von ebenfalls 50% bzw. 30% mit den Basissätzen zur Abrechnung bei den privaten Krankenkassen.
Der Beihilfestelle kann es doch völlig "Wurscht" sein, bei welcher Krankenkasse zu welchem Tarif man zwangsversichert ist. Es sei, man will hier auf "Deibel komm raus" auf Kosten einiger Beamten ohne Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz und Bestandsschutz Versorgungsansprüche reduzieren.
Ich würde gerne, so wie es den Altfällen der Bundesbeamten anscheinend gestattet ist, wieder meinen 30% Anteil selbst finanzieren. Es erspart mir und den Kassen einen großen unnötigen Verwaltungsaufwand. Allein mein jetziger Versicherungsbeitrag bei der PKV übersteigt meine Behandlungskosten, trotz 100% GdB infolge eines schweren Unfalls.
Einen herzlichen Gruß an dheifish. Ein fürsorglicher Staat animiert uns zur Flucht ins Ausland! Nur so entgeht man dem Zwangsbasistarif. Habe noch Kind und Kegel zu versorgen. Werde noch in diesem userm Lande, eines der " Reichsten" auf dieser Erde, bleiben.
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Ist so. Ich durfte, da Alt-Versicherte, auch ohne "Zusatzversicherung" die volle Beihilfe weiter bekommen. (Bundesbeamtin/Telekom).
Was auch gut so ist, da ich diverse gesunndheitliche Probleme "bearbeiten" muss, deren Behandlung bislang übernommen wird. Hätte ich mit privat zusatzversichern müssen, auch noch im Basistarif (als Chroniker), da würde ich finanziell jetzt alt aussehen.
Ich hoffe, dass da nicht noch eine andere Regelung kommen wird.
Was auch gut so ist, da ich diverse gesunndheitliche Probleme "bearbeiten" muss, deren Behandlung bislang übernommen wird. Hätte ich mit privat zusatzversichern müssen, auch noch im Basistarif (als Chroniker), da würde ich finanziell jetzt alt aussehen.
Ich hoffe, dass da nicht noch eine andere Regelung kommen wird.
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Ich freue mich sehr über die Rückmeldung von Bundesfreiwild.
Als Bundesfreiwild bist Du in guter Gesellschaft von mind. 79 Millionen!
Der Bund rückt diesen heiß begehrte Erlaß sicherlich nur ungern heraus,da
vermutlich auch die Landesbeamten dann nicht mehr so ohne weiteres von der Beihilfe abgezockt werden können.
Ich würde mich daher besonders glücklich schätzen,wenn ich diesen
Erlaß erhielte.
Als Bundesfreiwild bist Du in guter Gesellschaft von mind. 79 Millionen!
Der Bund rückt diesen heiß begehrte Erlaß sicherlich nur ungern heraus,da
vermutlich auch die Landesbeamten dann nicht mehr so ohne weiteres von der Beihilfe abgezockt werden können.
Ich würde mich daher besonders glücklich schätzen,wenn ich diesen
Erlaß erhielte.
Hallo, Bundesfreiwild.
Mich würde dieser Erlass auch interessieren, da im www nichts zu finden ist.
Die einzige Information, die ich zum Bestandsschutz finden konnte stammt vom Verband der privaten Krankenvesicherung und besagt:
Ein vor dem 1.4.2007 vereinbarter Vertrag genügt aus Gründen des Bestandsschutzes unabhängig, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist, den Anforderungen der Pflicht zur Vesicherung. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Versicherung zum Beispiel auch durch eine stationäre Krankheitskostenversicherung erfüllt wird, sofern der Versicherungsvertrag vor dem 01.04.2007 abgeschlossen wurde.
Für Flunra und auch alle anderen Betroffenen noch eine Anregung: vielleicht hat jemand ja die Möglichkeit den Beamtenbund oder eine angeschlossene Gewerkschaft ins Boot zu holen. Schließlich wäre es deren Aufgabe, für die Rechte der Beamten zu kämpfen.
Mich würde dieser Erlass auch interessieren, da im www nichts zu finden ist.
Die einzige Information, die ich zum Bestandsschutz finden konnte stammt vom Verband der privaten Krankenvesicherung und besagt:
Ein vor dem 1.4.2007 vereinbarter Vertrag genügt aus Gründen des Bestandsschutzes unabhängig, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist, den Anforderungen der Pflicht zur Vesicherung. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Versicherung zum Beispiel auch durch eine stationäre Krankheitskostenversicherung erfüllt wird, sofern der Versicherungsvertrag vor dem 01.04.2007 abgeschlossen wurde.
Für Flunra und auch alle anderen Betroffenen noch eine Anregung: vielleicht hat jemand ja die Möglichkeit den Beamtenbund oder eine angeschlossene Gewerkschaft ins Boot zu holen. Schließlich wäre es deren Aufgabe, für die Rechte der Beamten zu kämpfen.
Btr.:"Erlass für Bundesabeamte"(Altfälle)
Meine Anwältin ist in der Bundesbeihilfeverondnung fündig geworden.
Im §58 Abs. 7/BBhV heißt es:
"Beamtinnen und Beamte,deren Beamtenverhältnis vor dem 1. Januar
1999 begründet worden ist und die bis zum Eintritt in den Ruhestand
einen Anspruch auf Heilfürsorge nach § 70 des Bundesbesoldungsgesetzes oder entsprechenden Vorschriften haben
oder hatten,kann abweichend von §10 Absatz 2) Beihilfe gewährt werden, wenn sie über keine die Beihilfe ergänzende Restkostenversicherung verfügen."
Dieser Paragraph läßt also Ausnahmen zu,d.h. auch ohne
Restrisikoversicherung kann Beihilfe gewährt werden und zwar zum
Standardtarif.
Diese "Kannvorschrift" auf die sich der "geheimnisvolle" Erlass vermutlich
begründet,gilt leider nur für Bundesbeamte.
Landesbeamte sind Neese![/size
Meine Anwältin ist in der Bundesbeihilfeverondnung fündig geworden.
Im §58 Abs. 7/BBhV heißt es:
"Beamtinnen und Beamte,deren Beamtenverhältnis vor dem 1. Januar
1999 begründet worden ist und die bis zum Eintritt in den Ruhestand
einen Anspruch auf Heilfürsorge nach § 70 des Bundesbesoldungsgesetzes oder entsprechenden Vorschriften haben
oder hatten,kann abweichend von §10 Absatz 2) Beihilfe gewährt werden, wenn sie über keine die Beihilfe ergänzende Restkostenversicherung verfügen."
Dieser Paragraph läßt also Ausnahmen zu,d.h. auch ohne
Restrisikoversicherung kann Beihilfe gewährt werden und zwar zum
Standardtarif.
Diese "Kannvorschrift" auf die sich der "geheimnisvolle" Erlass vermutlich
begründet,gilt leider nur für Bundesbeamte.
Landesbeamte sind Neese![/size