Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich bis seit 22 Jahren Beamtin mD bei einem Fachgericht, seit 12 Jahre A7 und teilzeitbeschäftigt 60 v.H.
In unserer Dienststelle ist die Beurteilung so geregelt, dass ein Beamter, der "nur" in der Geschäftsstelle tätig ist, höchstens 9 P in der Beurteilung bekommt, ganz egal. wieviel gut er seinen Job macht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man als Teilzeitkraft die gleiche Arbeit bewältigt wie eine Vollzeitkraft, die Vorgesetzten selber sagen, eigentlich hätte man mehr Punkte verdient, jeder mit meiner Arbeit zufrieden ist etc.
Natürlich habe ich auch diese gedeckelten 9 Punkte bekommen.
Mehr als 9 Punkte bekommt man nur, wenn man "Zusatzaufgaben" hat. Diese bestehten z.B. darin, Vertretung in der Registratur zu machen (da reichen schon 2 Wochen im Jahr), Tätigkeiten für die Verwaltung, o.ä.
Leider gibt es nicht für jeden Beamten, der Zusatzaufgaben machen möchte, um seine Beurteilung zu verbessern, auch solche Aufgaben, logisch, soviel Arbeit in der Verwaltung fällt ja auch nicht an, dass jeder eine solche Zusatzaufgabe hat, schon gar nicht, wenn man nur teilzeitbeschäftigt ist.
Ich habe mich auch schon um solche Zusatzaufgaben bemüht, sowohl mündlich als auch schriftlich bei den zuständigen Personalleitern. Das Ergebnis - keine Antwort.
Die Beförderung hängt logischerweise von der Punktzahl auf der Landesliste ab, da habe ich mit 9 Punkten keine Chance. Alle drei Jahre rutsche ich dann wieder auf der Landesliste nach unten und muss zuschauen, wie die Kollegen mit einer Zusatzaufgabe und der dadurch besseren Punktzahl an mir vorbeibefördert werden.
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es rechtens ist, dass allein aufgrund meiner Tätigkeit, die ich nach wie vor sehr gern und engagiert mache, die Punktzahl gedeckelt werden darf.
Es wird von keinem Vorgesetzten - auch nicht von der Personalstelle - bestritten, dass meine Arbeit hervorragend ist.
Vielen Dank
Solanum
Deckelung der Punktzahl bei Beurteilung
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Da haben wir wieder das eigentlich Problem im Beurteilungssystem:
Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.
EIGENTLICH dürfen für eine Beurteilung nur gleiche Aufgaben in der gleichen Besoldungsgruppe vergleichen werden.
Also nur A7er mit der gleichen Aufgabenstellung.
Denn ich kann ja nicht ein Sekretariat mit einer Buchhaltung vergleichen, auch wenn beide A7 sind. Die Aufgabenstellung ist einfach zu unterschiedlich. Aber wenn ich gleich Aufgaben der gleichen Besoldungsgruppe vergleiche, dann klappts.
Mir erscheint es eher so, dass hier auch das Spielchen gespielt wird, dass Teilzeitkräfte unterbewertet werden, so nach dem Motto, die sind ja nur die halbe Zeit da. Egal... es DARF auch nur das bewertet werden, was sie in ihrer Teilzeit arbeiten, es muss also eine Verhältnismässigkeit mit den Vollzeitkräften erfolgen. Wer zu 100% seine Teilzeit macht, ist genauso gut zu beurteilen wie jemand, der die gleiche Arbeit in 100% Vollzeit macht. Beide erledigen 100% ihrer Aufgabenstellung und -menge.
Auch eine Vollzeitkraft müsste Zusatzaufgaben ja im Rahmen ihrer Vollzeit erledigen, also müsste man eine Zusatzaufgabe für eine Teilzeitkraft auch im Verhältnis der Teilzeitstunden übertragen können.
Hier gibts immer viele faule Ausreden, um Teilzeitkräfte von Beförderungen fern zu halten.
Ich würde es einfach mal schriftlich an den Ressortleiter UND den Personalrat formulieren, dass man bereit ist, im Rahmen der Teilzeittätigkeit auch Zusatzaufgaben zu übernehmen, die zu einer besseren Beurteilung führen sollten.
Ich habe letztens - aufgrund des neuen Beurteilungssystems - mal unseren Arbeitgeber aufgefordert, eine Auswertung zu machen, ob unsere Teilzeitkräfte eigentlich im gleichen Verhältnis befördert werden/wurden wie die Vollzeitkräfte. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.
Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.
EIGENTLICH dürfen für eine Beurteilung nur gleiche Aufgaben in der gleichen Besoldungsgruppe vergleichen werden.
Also nur A7er mit der gleichen Aufgabenstellung.
Denn ich kann ja nicht ein Sekretariat mit einer Buchhaltung vergleichen, auch wenn beide A7 sind. Die Aufgabenstellung ist einfach zu unterschiedlich. Aber wenn ich gleich Aufgaben der gleichen Besoldungsgruppe vergleiche, dann klappts.
Mir erscheint es eher so, dass hier auch das Spielchen gespielt wird, dass Teilzeitkräfte unterbewertet werden, so nach dem Motto, die sind ja nur die halbe Zeit da. Egal... es DARF auch nur das bewertet werden, was sie in ihrer Teilzeit arbeiten, es muss also eine Verhältnismässigkeit mit den Vollzeitkräften erfolgen. Wer zu 100% seine Teilzeit macht, ist genauso gut zu beurteilen wie jemand, der die gleiche Arbeit in 100% Vollzeit macht. Beide erledigen 100% ihrer Aufgabenstellung und -menge.
Auch eine Vollzeitkraft müsste Zusatzaufgaben ja im Rahmen ihrer Vollzeit erledigen, also müsste man eine Zusatzaufgabe für eine Teilzeitkraft auch im Verhältnis der Teilzeitstunden übertragen können.
Hier gibts immer viele faule Ausreden, um Teilzeitkräfte von Beförderungen fern zu halten.
Ich würde es einfach mal schriftlich an den Ressortleiter UND den Personalrat formulieren, dass man bereit ist, im Rahmen der Teilzeittätigkeit auch Zusatzaufgaben zu übernehmen, die zu einer besseren Beurteilung führen sollten.
Ich habe letztens - aufgrund des neuen Beurteilungssystems - mal unseren Arbeitgeber aufgefordert, eine Auswertung zu machen, ob unsere Teilzeitkräfte eigentlich im gleichen Verhältnis befördert werden/wurden wie die Vollzeitkräfte. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.
Danke für die Antwort.
Ich bemühe mich schon seit mindestens zwei Jahren - sowohl im persönlichen Gespräch als auch schriftlich - um solche Zusatzaufgaben.
Die Antwort ist, dass ich keine bekomme (angeblich gibt es keine, oder keine, die ich als Teilzeitkraft machen könnte).
Die Frage ist jetzt, wie ich mich gegen diese Praxis wehren kann. Macht es Sinn, gegen diese Beurteilung vorzugehen? Mit welcher Begründung? Soll ich mich mehr auf die Beurteilung an sich vorgehen (wie schon geschrieben, leiste ich als Teilzeitkraft die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft, nämlich eine volle Kammer.
Oder soll ich mich gegen die Praxis wehren, dass keine Zusatzaufgaben automatisch maximal 9 Punkte ergeben, ganz gleich wie ich mich abstrample?
Wenn ich mich nicht wehre, hole ich mir wahrscheinlich ein Magengeschwür, weil ich jetzt schon merke, dass mir diese Ungerechtigkeit sehr zusetzt.
Wenn ich mich wehre, kann ich wohl gleichzeitig einen Versetzungsantrag stellen.
Allmächlich kann ich die Kollegen verstehen, die nur noch Dienst nach Vorschrift machen, die kommen mit weniger Einsatz genauso weit.
Diese Beurteilerei betrifft nicht nur mich, sondern noch zwei andere Kolleginnen, sowohl Vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigt.
Ist so etwas überhaupt zulässig (Äpfel und Birnen vergleichen)?
Viele Grüße
Solanum
Ich bemühe mich schon seit mindestens zwei Jahren - sowohl im persönlichen Gespräch als auch schriftlich - um solche Zusatzaufgaben.
Die Antwort ist, dass ich keine bekomme (angeblich gibt es keine, oder keine, die ich als Teilzeitkraft machen könnte).
Die Frage ist jetzt, wie ich mich gegen diese Praxis wehren kann. Macht es Sinn, gegen diese Beurteilung vorzugehen? Mit welcher Begründung? Soll ich mich mehr auf die Beurteilung an sich vorgehen (wie schon geschrieben, leiste ich als Teilzeitkraft die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft, nämlich eine volle Kammer.
Oder soll ich mich gegen die Praxis wehren, dass keine Zusatzaufgaben automatisch maximal 9 Punkte ergeben, ganz gleich wie ich mich abstrample?
Wenn ich mich nicht wehre, hole ich mir wahrscheinlich ein Magengeschwür, weil ich jetzt schon merke, dass mir diese Ungerechtigkeit sehr zusetzt.
Wenn ich mich wehre, kann ich wohl gleichzeitig einen Versetzungsantrag stellen.
Allmächlich kann ich die Kollegen verstehen, die nur noch Dienst nach Vorschrift machen, die kommen mit weniger Einsatz genauso weit.
Diese Beurteilerei betrifft nicht nur mich, sondern noch zwei andere Kolleginnen, sowohl Vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigt.
Ist so etwas überhaupt zulässig (Äpfel und Birnen vergleichen)?
Viele Grüße
Solanum
- Bundesfreiwild
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- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Mein Entschluss ist vor einiger Zeit gewesen: Dienst nach Vorschrift.
Jedenfalls dann, falls die T nochmal dahin kommt, meine Klage zu erfüllen und mich auf einen regulären Dienstposten, samt amtsangemessener Beschäftigung einzusetzen.
Denn: Auch nach dem neuen Beurteilungssystem Compass ist es für den "normalen" Beamten fast nicht möglich, eine Beurteilung oberhalb 10 Punkte zu bekommen, wenn er Familie hat, sich nicht dauerhaft mit Überstunden, extremen Fahrstrecken oder gar Umzug/Zweitwohnsitz abfinden will.
Die neue Regelung besagt, dass 10% ein superüberdurchschnittlich, 20% ein überdurchschnittlich INNERHALB EINER BESOLDUNGSGRUPPE bekommen dürfen. Der Rest MUSS also mit höchstens durchschnittlich oder gar unterdurchschnittlich beurteilt werden. Ausnahmen sind allerdings zulässig bei recht kleinen Ressorts oder "Sondereinsatztruppen", die meist eh höher bewertet sind als andere.
Zum konkreten Problem: Genau die Ausrede, dass Teilzeitkräfte eben nur den halben Tag da seien und deshalb nicht mit Sonderaufgaben betraut werden könnten, wird immer wieder vorgeschoben. Ich würde nochmal einen schriftlichen Antrag stellen, die Sonderaufgaben dann zeitlich so anzusetzen, dass auch Teilzeitkräfte sie wahrnehmen können. Oft gehts ja manchmal nur darum, dass Teamtreffen z.B. nur morgens oder nur nachmittags stattfinden, wenn die TZ-Kraft noch nicht da ist, oder schon weg. Das kann man auch anders ansetzen - wenn man will.
Davon mal abgesehen, müsste sich eine Beurteilung hauptsächlich danach richten, wie man seine ARbeit erledigt. Zum Beispiel müsste auch eine Putzfrau eine Spitzenbeurteilung bekommen, wenn sie eben spitze arbeitet - unabhängig davon, welche Arbeit sie macht. Es kommt auf den Vergleich mit ihren Kollegen an, die die gleiche Arbeit verrichten.
Also müsste in der normalen Aufgabe - wenn sie supergut verrichtet wird - auch immer eine mindestens durchschnittliche 10, wenn nicht mehr drin sein.
Es ist der Denkfehler im gesamten Beamtenbeurteilungssystem, dass es drauf an käme, WELCHE Arbeit man hat und nicht WIE man sie erledigt.
Eine zusätzliche Sonderaufgabe, die man auch noch gut macht, kann eigentlich nur dazu führen, dass man auf seine Beurteilung für die normale Tätigkeit halt noch 1-2 Punkte draufgesetzt bekommt. Es kann aber nicht sein, dass die Beurteilung abgesenkt wird, weil man diese Zusatzaufgabe gar nicht erst bekommt.
Leider kann man den Vorgesetzten nicht dazu zwingen, den Beamten mit höherwertigen Aufgaben zu betrauen. Und leider sinds mehrheitlich immer noch Männer, die in den Führungspositionen sitzen und die Teilzeitkräfte nicht ernst nehmen.
Wenn man Vertrauen zu seinem Personal/Betriebsrat hat, sollte man mal mit einem der Menschen dort Kontakt aufnehmen und mal das Gespräch suchen. Manchmal hilft bissi Vitamin-B hintenrum mehr als alles Gequatsche und Geschreibsel im Vordergrund.
Und - man kann im Widerspruchszeitraum gegen seine Beurteilung Widerspruch einlegen. Das ist das eigentliche Instrument, gegen ungerechte Beurteilungen vorzugehen. Wenn es auf den Rechtsweg zu gehen droht, lenkt so mancher Dienstherr dann doch ein.
Jedenfalls dann, falls die T nochmal dahin kommt, meine Klage zu erfüllen und mich auf einen regulären Dienstposten, samt amtsangemessener Beschäftigung einzusetzen.
Denn: Auch nach dem neuen Beurteilungssystem Compass ist es für den "normalen" Beamten fast nicht möglich, eine Beurteilung oberhalb 10 Punkte zu bekommen, wenn er Familie hat, sich nicht dauerhaft mit Überstunden, extremen Fahrstrecken oder gar Umzug/Zweitwohnsitz abfinden will.
Die neue Regelung besagt, dass 10% ein superüberdurchschnittlich, 20% ein überdurchschnittlich INNERHALB EINER BESOLDUNGSGRUPPE bekommen dürfen. Der Rest MUSS also mit höchstens durchschnittlich oder gar unterdurchschnittlich beurteilt werden. Ausnahmen sind allerdings zulässig bei recht kleinen Ressorts oder "Sondereinsatztruppen", die meist eh höher bewertet sind als andere.
Zum konkreten Problem: Genau die Ausrede, dass Teilzeitkräfte eben nur den halben Tag da seien und deshalb nicht mit Sonderaufgaben betraut werden könnten, wird immer wieder vorgeschoben. Ich würde nochmal einen schriftlichen Antrag stellen, die Sonderaufgaben dann zeitlich so anzusetzen, dass auch Teilzeitkräfte sie wahrnehmen können. Oft gehts ja manchmal nur darum, dass Teamtreffen z.B. nur morgens oder nur nachmittags stattfinden, wenn die TZ-Kraft noch nicht da ist, oder schon weg. Das kann man auch anders ansetzen - wenn man will.
Davon mal abgesehen, müsste sich eine Beurteilung hauptsächlich danach richten, wie man seine ARbeit erledigt. Zum Beispiel müsste auch eine Putzfrau eine Spitzenbeurteilung bekommen, wenn sie eben spitze arbeitet - unabhängig davon, welche Arbeit sie macht. Es kommt auf den Vergleich mit ihren Kollegen an, die die gleiche Arbeit verrichten.
Also müsste in der normalen Aufgabe - wenn sie supergut verrichtet wird - auch immer eine mindestens durchschnittliche 10, wenn nicht mehr drin sein.
Es ist der Denkfehler im gesamten Beamtenbeurteilungssystem, dass es drauf an käme, WELCHE Arbeit man hat und nicht WIE man sie erledigt.
Eine zusätzliche Sonderaufgabe, die man auch noch gut macht, kann eigentlich nur dazu führen, dass man auf seine Beurteilung für die normale Tätigkeit halt noch 1-2 Punkte draufgesetzt bekommt. Es kann aber nicht sein, dass die Beurteilung abgesenkt wird, weil man diese Zusatzaufgabe gar nicht erst bekommt.
Leider kann man den Vorgesetzten nicht dazu zwingen, den Beamten mit höherwertigen Aufgaben zu betrauen. Und leider sinds mehrheitlich immer noch Männer, die in den Führungspositionen sitzen und die Teilzeitkräfte nicht ernst nehmen.
Wenn man Vertrauen zu seinem Personal/Betriebsrat hat, sollte man mal mit einem der Menschen dort Kontakt aufnehmen und mal das Gespräch suchen. Manchmal hilft bissi Vitamin-B hintenrum mehr als alles Gequatsche und Geschreibsel im Vordergrund.
Und - man kann im Widerspruchszeitraum gegen seine Beurteilung Widerspruch einlegen. Das ist das eigentliche Instrument, gegen ungerechte Beurteilungen vorzugehen. Wenn es auf den Rechtsweg zu gehen droht, lenkt so mancher Dienstherr dann doch ein.
Ich glaube nicht, dass eine solche Deckelung zulässig ist, zumal nicht wenn sie mit dem Argument von "Zusatzaufgabenn" begründet wird. Das scheint mir auch (nicht nur, aber dennoch) ein Mittel der Steuerung durch Vorgesetzte zu sein um bestimmten Leuten bessere Beurteilungen zu geben, und das ganze zu bemänteln.
Bemühungen um Zusatzaufgabe über längeren Zeitraum dokumentieren, gegen Beurteilung Widerspruch einlegen, klagen.
Bemühungen um Zusatzaufgabe über längeren Zeitraum dokumentieren, gegen Beurteilung Widerspruch einlegen, klagen.