Hallo zusammen,
bei mir steht in nächster Zeit eine eventuelle Verbeamtung im mittleren Justizdienst an.
Ab dem 01.08.2011 werden auch in Berlin die Dienstaltersstufen abgeschafft und dafür die Erfahrungsstufen eingeführt.
Wie schaut das aus, wenn ich vor dem 01.08.2011, sprich spätestens am 31.07.2011 die Urkunde in der Hand halte?
Dann müsste für mich doch noch die Dienstaltersstufen zählen, sodass ich gleich in Stufe 7 rutsche. Oder gibts in dem neuen Gesetz vielleicht ein paar versteckte Fallen, die sowas verhindern wollen?
Würde mich über fachkundigen Rat freuen!
Grüße
Ash
Verbeamtung - neues Besoldungsgesetz Berlin
Moderator: Moderatoren
Urkunde "in der Hand halten" reicht nicht immer aus. Entscheidend ist, was in der Urkunde steht. 31.07.2011 ist ja ein Sonntag. Schätze mal, Du wirst zum 01.08.2011 eingestellt. Dann steht in der Urkunde "mit Wirkung vom 1. August 2011".
Und dann gilt für Dich neues Recht. Hast Du keine Berufserfahrung, kommst Du in die Erfahrungsstufe 1.
Und dann gilt für Dich neues Recht. Hast Du keine Berufserfahrung, kommst Du in die Erfahrungsstufe 1.
Hallo,
zur obigen Problematik habe ich noch eine weitere Frage.
Am 29.07.2011 soll ich nu -mit sofortiger Wirkung- verbeamtet (auf Probe) werden. Das alte Recht müsste demnach noch für mich gelten, sodass ich in die Stufe 7 eingruppiert werde.
Nu meine Frage: Wie schaut es aus, wenn nach der Probezeit der BaL folgt.
Behalte ich dann meine Dienstaltersstufe oder werde ich dann in die Erfahrungsstufe 1 eingestuft? Eventuell in Stufe 2, weil ich ja schon als Probebeamter Anrechnungszeit hätte.
Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten.
Grüße.
zur obigen Problematik habe ich noch eine weitere Frage.
Am 29.07.2011 soll ich nu -mit sofortiger Wirkung- verbeamtet (auf Probe) werden. Das alte Recht müsste demnach noch für mich gelten, sodass ich in die Stufe 7 eingruppiert werde.
Nu meine Frage: Wie schaut es aus, wenn nach der Probezeit der BaL folgt.
Behalte ich dann meine Dienstaltersstufe oder werde ich dann in die Erfahrungsstufe 1 eingestuft? Eventuell in Stufe 2, weil ich ja schon als Probebeamter Anrechnungszeit hätte.
Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten.
Grüße.
Wieso wirst Du denn mit Wirkung vom 29.07.2011 eingestellt? Ungewöhnlich..
Zumal der Berliner rot/ rote Senat sich doch auf die Fahnen geschrieben hat, nie wieder zu verbeamten...
Kann es sein, dass Du schon länger Angestellter im Justizdienst bist?
Das neue Besoldungsrecht gilt ab 01.08.2011 in Berlin. Auch, wenn kein Schwein was davon bemerkt. Heute schreiben wir den 23. Juli 2011 und es gibt noch immer kein Rundschreiben der Innenverwaltung, das die Behörden informiert.
Lass Dir mal am Freitag die Urkunde überreichen und berichte dann, was genau darin geschrieben steht.
Zumal der Berliner rot/ rote Senat sich doch auf die Fahnen geschrieben hat, nie wieder zu verbeamten...
Kann es sein, dass Du schon länger Angestellter im Justizdienst bist?
Das neue Besoldungsrecht gilt ab 01.08.2011 in Berlin. Auch, wenn kein Schwein was davon bemerkt. Heute schreiben wir den 23. Juli 2011 und es gibt noch immer kein Rundschreiben der Innenverwaltung, das die Behörden informiert.
Lass Dir mal am Freitag die Urkunde überreichen und berichte dann, was genau darin geschrieben steht.
In der Regel werden Justizfachangestellte ausgebildet. Das Land Berlin sucht aber einige Beamte. Mir wurde gesagt, dass es ne Menge Stellen zu vergeben gibt bei der Justiz .... und ich habe alles versucht, vor dem 01.08. verbeamtet zu werden!
Zu deiner Frage: Nein, ich arbeite noch nicht lange als Angestellter. Bin seit knapp 4 Monaten als JB angestellt.
Hab jedenfalls mehrmals nachgefragt. Und die Aussage war deutlich, dass ich am 29.07. mit sofortiger Wirkung Beamter bin.
Werde dann aber mal berichten!
Zu deiner Frage: Nein, ich arbeite noch nicht lange als Angestellter. Bin seit knapp 4 Monaten als JB angestellt.
Hab jedenfalls mehrmals nachgefragt. Und die Aussage war deutlich, dass ich am 29.07. mit sofortiger Wirkung Beamter bin.
Werde dann aber mal berichten!