Abordnung / Zuweisung

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teetasse
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Abordnung / Zuweisung

Beitrag von teetasse »

Wie ist das wenn ein Beamter seinen Dienstherren wechseln möchte. Es liegt kein dienstliches Bedürfnis vor, Einvernehmen ist gegeben.

Wenn der neue Dienstherr den Beamten erst für 4 Monate "testen" will auf Probe, ergeht dann erst eine Versetzungsverfügung mit dem Zusatz "die ersten 4 Monate auf Probe" oder sowas wie "unter Vorbehalt" oder macht man für die Testzeit eine Abordnung (aber es fehlt ja das dienstliche Bedürfnis oder genügt das Testbedürfnis?) und wenn er sich bewährt erst die Versetzung?
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Hallo teetasse,

wenn beiden Dienstherren sich einig sind, wird normalerweise erst eine befristete "Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung" an den Beamten erteilt.
Üblicher Zeitrahmen hier zwischen drei bis sechs Monaten.
Dies dient für beide Parteien (Beamter und neuer Dienstherr) dazu, sich gegenseitig zu beschnuppern. In diesem Zeitraum der Abordnung können beide Parteien wieder den Ursprungszustand herstellen, d.h. der Beamte kann auf seinen alten Dp zurück und der neue DH kann sich bei Nichtgefallen gegen eine Versetzung aussprechen.

viele Grüße,
R.
teetasse
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2011, 10:08
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Beitrag von teetasse »

Das ist "üblich" ja das haben meine Recherchen auch ergeben. Aber wenn es keinen dienstlichen Grund gibt, kann es doch auch keine (wenn auch zeitlich befristete) Abordnug geben (gem. BeamtStG) oder sehe ich das falsch?
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