Freistellung für ehrenamtlilche Tätigkeiten

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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theodor-fontane
Beiträge: 1
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Freistellung für ehrenamtlilche Tätigkeiten

Beitrag von theodor-fontane »

Hallo zusammen!
Kann ich als Kommunalbeamter für die (regelmäßige) Ausübung eines Ehrenamtes vom Dienst freigestellt werde? Und wenn ja, wie muss ich das beantragen?
Für eine Antwort wäre ich mehr als dankbar.
theodor-fontane
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wurde im Forum schon mal beantwortet:
Die Antwort ist Nein.

Es gibt zwar Ehrenämter, für die man vom Dienst freigestellt werden kann, die sind aber so wichtig und mit hohen Würden verbunden...

Das, was der Normalbürger so als Ehrenamt bezeichnet, muss er schon in seiner Freizeit unterbringen.
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