Sie sind noch Beamter! Das Beamtenverhältnis endet (erst) mit Ablauf des 31.05.2011. Und eine neue Tätigkeit können Sie daneben sofort aufnehmen. Möglicherweise (ich habe mir das niedersächsische Landesrecht nicht angesehen) bräuchten Sie in der Theorie die Zustimmung des Dienstherrn. Es kann aber niemand ein Interesse daran haben, Sie zu sanktionieren, wenn Sie diese Zustimmung nicht einholen oder die Tätigkeit - trotz Ablehnung - aufnehmen. Und wenn doch, dann kann diese Sanktion allenfalls in Form einer Ermahnung oder eines Verweises erfolgen und sollte Sie nicht weiter beunruhigen.
Die Anwärterbezüge für Mai müssen Sie komplett zurückzahlen und einen Teil für April. Mehr sollte nicht mehr passieren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
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