Hallo!
Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir Jemand weiterhelfen kann.
Vor 3 Jahren habe ich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses ein Studium an einer Fachhochschule des Landes xy abgeschlossen. Aus diversen Gründen überlege ich im Herbst 2012 erneut ein Studium in einer anderen Laufbahn zu beginnen.
Nun habe ich, wie üblich, mich für 5 Jahre verpflichtet im öffentlichen Dienst zu bleiben.
Muss ich nun, obwohl ich im ö.D. als Anwärter bleibe, trotzdem die anteiligen Anwärterbezüge zurückbezahlen? (das wären dann ca. 6000 €)
Außerdem werde ich bald von A9 auf A10 befördert und ich befürchte, dass diese Höherstufung bei einem erneuten Studium verloren ginge, oder täusche ich mich da? Beamtenrecht war leider nie meine Stärke, aber ich hoffe, dass jemand von einem ähnlichen Fall berichten kann.
lg
Demi85
Wechsel Fachlaufbahn innerhalb der 5- Jahresfrist
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