Dienstunfähig - Leben im EU Ausland

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Gaggi
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Dienstunfähig - Leben im EU Ausland

Beitrag von Gaggi »

Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.
Folgende Situation:
Mann ist seit einigen Monaten in Italien beschäftigt. Ursprünglich war geplant, dass Frau (Gymnasiallehrerin) mitsamt Kindern (2+4) zum neuen Schuljahr nachziehen.
Jetzt wird das drittes Kind erwartet, Geburtstermin im November. Aufgrund des Verlaufs der bisherigen Schwangerschaften hat die Gynäkologin vor ein paar Tagen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Frage: ist es möglich, dass Frau und Kinder dem Mann (inoffiziell) ins Ausland nachfolgen (Wohnsitz in D würde bis zur Geburt beibehalten) und dort de facto leben? Oder muss sie, will sie ihren Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge nicht verlieren, nicht nur ihren Wohnsitz in D haben, sondern sich dort auch ständig/überwiegend aufhalten? Wenn eine Beschäftigung aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht möglich ist, sollte der Aufenthaltsort doch eigentlich unerheblich sein? Falls Aufenthalt im Ausland am Stück nicht zulässig ist, wie lange dürften Besuche dauern (ich geh davon aus, dass Fahrten ins Ausland nicht untersagt werden dürfen).

Vielen Dank im Voraus
Jm010265
Beiträge: 32
Registriert: 25. Sep 2009, 17:39
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Bedenken

Beitrag von Jm010265 »

Ich hätte da eher bedenken wegen der Krankenversicherung und Versorgung meiner Frau.
Wenn das geregelt ist ab nach Bella Italia.
MfG Jm010265
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