Hallo,
wenn man im oder nach dem Mutterschutz als Beamtin erkrankt, erhält man dann seine reg.Bezüge oder das Elterngeld?
LG
Sahar
Krank Mutterschutz
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Innerhalb der Mutterschutzfrist werden die Bezüge gezahlt und wenn Frau zur Inanspruchnahme von Elternzeit unter Wegfall der Bezüge beurlaubt ist, dann erhält sie das Elterngeld.
Eine auftretende Erkrankung setzt die bewilligte Elternzeit ohne Dienstbezüge nicht außer Kraft.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Eine auftretende Erkrankung setzt die bewilligte Elternzeit ohne Dienstbezüge nicht außer Kraft.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel