Ziffer 5.2 der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit legt fest:
„Nach den bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen ist die Arbeit durch Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.“
Heißt das, dass nach 6 h 30 Minuten Pause gemacht werden müssen, EGAL WANN, oder muss man GENAU nach 6 h 30 Minuten Pause machen?
Entweder denke ich zu kompliziert oder ich muss tatsächlich nach 6 h Pause machen.
Pausenzeit
Moderator: Moderatoren
- Bundesfreiwild
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Nö, du solltest genau nach 6 Stunden gehen, damit dir nix abgezogen wird, z. B. am Freitag.Bundesfreiwild hat geschrieben:Das geht soweit, dass einem die halbe Stunde Pausenzeit auf die Dienstzeit gerechnet wird, wenn man genau nach 6 Std geht
Gehst du nach 7 Stunden, dann ist eine halbe Stunde wech.
Daher gehe ich Freitags immer um 12 Uhr (bei 06:00 Uhr Dienstbeginn) oder ich bleib gleich bis 15:30 Uhr.


Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!