Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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herzl
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Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von herzl »

Wenn ich als (Bundes-)Beamter selbst kündige und aus dem Beamtenverhältnis ausscheide (z.B. mit 55) - verliere ich damit meine bis dahin erworbenen Pensionsansprüche, oder bleiben sie mir erhalten und ich kann sie dann ab 65 in Anspruch nehmen?
Danke für Antwort!
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Mich stellt sich die Frage, warum willst du kündigen, vorallem in dem hohen Alter :P .
Lass es doch laufen wie bisher, von mir aus Krankschreibung, und so weiter....
Also was soll der Grund sein zu kündigen ???

Ach noch son Nebenvermerk, ein Beamter kann NICHT kündigen !!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
herzl
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Beitrag von herzl »

Ich habe schon meine Gründe für Kündigung statt krank etc., die ich hier aber nicht erörtern will. Deshalb nochmal: Verliert man die Pension bei Kündigung? Übrigens kann ein Beamter sehr wohl seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen.
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

herzl hat geschrieben:... Übrigens kann ein Beamter sehr wohl seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen.
Es hat hier ja auch niemand das Gegenteil behauptet. Ossikind hat lediglich darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Dienstverhältnis nicht kündigen können; und das absolut zu Recht, das sind nämlich zwei paar Schuhe!
Egal, wenn das Beamtenverhältnis vor Erreichen des Ruhestandes beendet wird, dann gibt es später keine Versorgungsbezüge als Ruhestandsbeamter. Die Versorgungsansprüche werden dann umgewandelt. Meistens in Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung.

Viele Grüße
Gerda
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Dienstherr hat die Pflicht zur Nachversicherung. Das heißt, er muss für die Zeiten im Beamtenverhältnis die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen. Dafür entfällt der Pensionsanspruch.

Die Arbeitnehmeranteile muss er übrigens deswegen übernehmen, weil die Grundgehälter der Beamten 1957 mit der Begründung gekürzt wurden, das sei der Eigenbeitrag der Beamten zu ihrer Altersversorgung.

Damit stehst Du dann aber wesentlich schlechter da als ein Angestellter, da es keine Verpflichtung gibt, auch in der Zusatzversorgung nachzuversichern.

Aber mit 55 kann man sich doch unter Fortfall der Besoldung beurlauben lassen. Mit 65 erhält man dann seine "erdiente" Pension.
herzl
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Beitrag von herzl »

zunächst danke für die Antworten!
Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge bedeutet aber, soweit ich weiß, dass ich dann bis 65 nicht anderweitig z.B. selbständig erwerbstätig werden darf (außer Nebentätigkeiten, die mir auch jetzt schon genehmigt würden), und eben dies habe ich eigentlich vor...
GrafZahl
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Beitrag von GrafZahl »

Hallo..

ich muss das Thema, jetzt ein Jahr später, nochmal aufgreifen.

Also ich lege das jetzt mal auf mich um, in der Hoffnung alles verstanden zu haben.

Ich bin 34 Jahre alt und seit 12 Jahren im Öffentlichen Dienst als Beamter tätig. Und es kotzt mich an! Es hat mich krank gemacht...etc.

Ich bin seit ca 1 Jahr krank und war auch schon beim Amtsarzt, der befürwortet eine vorzeitige Verrentung (auf Zeit).

Ist mir recht! Aber ich merke dass ich diesem ganzen Molloch nicht mehr angehören möchte, deshalb plane ich anderes. Und dafür interessiert mich das Thema nocheinmal.

Also wenn ich selbst kündige, oder wegen mir meine Entlassung beantrage (oder wie das bei den Beamten immer so heisst) dann werde ich bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert?!?

Ich habe hier mal gelesen dass im Falle einer "Entfernung aus dem Dienst" als Disziplinarmaßnahme, auf jeden Fall nach versichert wird, aber ist es tatsächlich auch so wenn ich selbst gehen möchte?

Danke für evtl Mühen einer wiederholten Antwort!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Als Beamter kannst Du nicht "verrentet" werden und schon gar nicht auf Zeit.

Wenn Du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest - egal warum - ist der Dienstherr verpflichtet, Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Er hat da kein Ermessen. Das kostet Dich keinen Cent.
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Sorry Klaus, wenn ich mich hier einmische und jetzt meinen Beitrag vom 13.02.2010 leicht korrigiere:
Dank Föderalismusreform gibt es auch insoweit Unterschiede. Falls GrafZahl Landes- oder Kommunalbeamter in Baden-Württemberg sein sollte, hat er die Wahl zwischen "Nachversicherung" und "Altersgeld". Altersgeld ist - grob ausgedrückt - die spätere Auszahlung der bis heute erworbenen Versorgungsansprüche im Falle des vorzeitigen Ausscheidens.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Danke, Gerda, für diese interessante Info. Das würde bedeuten, er bekäme später das Mindestruhegehalt, wenn er jetzt kündigt?
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Klaus hat geschrieben:Danke, Gerda, für diese interessante Info. Das würde bedeuten, er bekäme später das Mindestruhegehalt, wenn er jetzt kündigt?
Danke für die Nachfrage, ist zur Vermeidung von Missverständnissen wichtig.
Das "Mindestruhegehalt" spielt hier keine Rolle. Das Altersgeld errechnet sich aus der tatsächlichen Dienstzeit und dem Faktor 1,79375 Prozent (und vermutlich auch aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen, soweit bin ich jetzt aber nicht eingestiegen).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
GrafZahl
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Beitrag von GrafZahl »

[quote="Gerda Schwäbel"]Sorry Klaus, wenn ich mich hier einmische und jetzt meinen Beitrag vom 13.02.2010 leicht korrigiere:
Dank Föderalismusreform gibt es auch insoweit Unterschiede. Falls GrafZahl Landes- oder Kommunalbeamter [b]in Baden-Württemberg [/b]sein sollte, hat er die Wahl zwischen "Nachversicherung" und "Altersgeld". Altersgeld ist - grob ausgedrückt - die spätere Auszahlung der bis heute erworbenen Versorgungsansprüche im Falle des vorzeitigen Ausscheidens.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel[/quote]


Danke für die Antwort! Ich bin aber Landesbeamter in Niedersachsen...
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Eines ist gewiss: Wenn man als Beamter aus dem Dienst freiwillig ausscheidet, wird man nachversichert. Und zwar auf dem Niveau des Durchschnitts seiner Bezüge, die er in seiner Beamtenzeit gehabt hat. Es werden natürlich nur die Arbeitgeberanteile in die RV eingezahlt.
Das bedeutet in der Regel, dass man evtl. z.B. mit 55 und A8 einen Anspruch auf rund 1500 Euro Brutto Pension hätte, die RV-Ansprüche, die durch die Nachversicherung entstehen, sich aber auf HartzIV-Niveau bewegen werden.

Ich rate UNBEDINGT davon ab, Antrag auf Entlassung aus dem Dienst zu stellen. Damit steht man sich um Lichtjahre schlechter, als mit einer DDU oder Frühpensionsregelung.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Dienstherr trägt die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile.

Das deswegen, weil er den Beamten ein geringeres Brutto anweist als den vergleichbaren Angestellten. Mithin beteiligen sich Beamte sehr wohl an ihrer Altersversorgung.

Mit der Nachvericherung hat also der ausgeschiedene Beamte nichts zu tun.

Nachversichert wird allerdings allein in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zusatzversorgung kommt da nicht vor. Dem Angestellten geht es da wesentlich besser...
versuch
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Re: Eigenkündigung = Verlust der Pensionsansprüche?

Beitrag von versuch »

Interessante Diskussion. :)

Ich bin Beamter auf Lebenszeit in BW, A12.

Wenn ich, nach 10 Jahren Beamter (+2 Jahre Ref) austseige, heißt das ich bekomme mit 67 für 10 (oder 12?) Jahre * ca. 1,79 auf Stufe A12 berechneten Alterversorgung?
Also ca. 18 % (bei 10 Jahren) bzw. 21,5 % (bei 12 Jahren) davon?
Die müsste ich versteuern?

Und muss ich dann meine anderen Altersbezüge (ich habe vor in die Schweiz zu wechseln) anrechnen lassen?
Bekomme ich (und meine Frau) dann sogar noch Beihilfe?

Kann ich das irgendwo, z. B. §, nachlesen?

thx
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