Hallo,
ich werde 2011 als Beamtenanwärter in der Kommune eingestellt.
Davor war ich 8 Jahre Zeitsoldat
Bekomme nach der Anwärterzeit nun meine Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?
Vielen Dank
Übernahme Besoldungsstufe
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anrechnung auf dei Probezeit
Hallo,
Deine Besoldungsstufe richtet sich nach der Laufbahn die du eingeschlagen hast also wenn du im mittleren Dienst bist fängst du auch mit A6 an und musst dich dann auf höhere Stellen wie jeder andere bewerben.
Lediglich deine Probezeit kann verkürzt werden. In einigen Fällen wird dann schon nach sehr kurzer Zeit und vorliegen aller anderen Bedingungen (27 jahre alt und gesund) die Urkunde auf Lebenszeit ausgefertigt.
Ich bin bei der Polizei gewesen und habe mich dann etwas ruhiger in dei Finanzverwaltung beworben. Habe meine Ausbildung gemacht habe auch sofort danach meine Urkunde auf Probe bekommen und dann habe ich bei meinem Dienstherren einen Antarg auf verkürzung der Probezeit gestellt und dann kam auch recht schnell die Lebenszeiturkunde.
Frag bei deiner Personalstelle deines Dienstherren einfach nach. die helfen auf jeden Fall weiter.
Deine Besoldungsstufe richtet sich nach der Laufbahn die du eingeschlagen hast also wenn du im mittleren Dienst bist fängst du auch mit A6 an und musst dich dann auf höhere Stellen wie jeder andere bewerben.
Lediglich deine Probezeit kann verkürzt werden. In einigen Fällen wird dann schon nach sehr kurzer Zeit und vorliegen aller anderen Bedingungen (27 jahre alt und gesund) die Urkunde auf Lebenszeit ausgefertigt.
Ich bin bei der Polizei gewesen und habe mich dann etwas ruhiger in dei Finanzverwaltung beworben. Habe meine Ausbildung gemacht habe auch sofort danach meine Urkunde auf Probe bekommen und dann habe ich bei meinem Dienstherren einen Antarg auf verkürzung der Probezeit gestellt und dann kam auch recht schnell die Lebenszeiturkunde.
Frag bei deiner Personalstelle deines Dienstherren einfach nach. die helfen auf jeden Fall weiter.
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Re: Übernahme Besoldungsstufe
Nach aktuellem Bundesrecht würde die im Soldatenverhältnis erreichte Stufe angerechnet werden, allerdings nicht unbedingt 1:1, sondern in der Form, dass eine fiktive Überleitung nach dem Überleitungsgesetz vorgenommen würde.snirsna hat geschrieben:Hallo,
... Bekomme nach der Anwärterzeit nun meine Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?
Vielen Dank
Hier ist aber wohl Landesrecht maßgeblich (wir sind im Forum "Landesbeamte") und da gibt es aktuell zwischen 5 und 10 unterschiedliche Rechtslagen. Ich vermute, dass die Zeit als Zeitsoldat überall in großem Umfang berücksichtigt wird. Eine Info, in welchem Bundesland die Kommune liegt, wäre allerdings nicht schlecht, um eine genauere Einschätzung geben zu können.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel