Hallo,
der Amtsleiter einer benachbarten Dienststelle besteht darauf, dass Beamte ihre dienstliche Beurteilung zuerst unterschreiben müssen - erst danach wird diese mit den Beurteilten besprochen. Einige Beamte bestanden aber nun darauf, dass sie vor der Unterschriftsleistung das Schriftstück erst mal durchlesen können. Zwar erhielten die Bediensteten diese Möglichkeit, wurden dabei aber vom Behördenchef ständig unterbrochen, teilweise übelst beleidigt und beschimpft (u.a. auch mit Fäkalausdrücken). Einige Beamte verließen daraufhin empört und ohne Unterschrift das Büro.
Mir ist klar, dass diese Kollegen ihre Beförderung zunächst mal vergessen können. Wie sieht es aber dann später mal aus ? Der Amtschef geht in wenigen Tagen in den Ruhestand und man weiß nicht, wie dessen Nachfolger damit umgeht. Muss das zuständige Ministerium (es handelt sich um eine Landesbehörde) nicht irgendwie stutzig werden, wenn einige Beamte ewig lang nicht zur Beförderung vorgeschlagen werden ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt.
Beurteilungsgespräch artet aus
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Also Bekanntgabe und Besprechung sind womöglich zwei verschiedene Dinge.
Ich kenne es so:
Der Beamte quittiert mit seiner Unterschrift im Grundsatz lediglich die Bekanntgabe des Ergebnisses. ( Punktzahl bzw. Prädikat )
Dieses zumindest sollte er dann schon vorher erfahren haben.
Dabei kann er dann wählen zwischen durchgeführter Besprechung, Verzicht der Besprechung oder Rückstellung der Besprechung.
Ganz Schlaue unterschreiben " Unter Vorbehalt ", da weiss der Dienstherr, was ev. folgen wird.
Eine Verweigerung der Unterschrift bringt rein rechtlich gar nichts, mögliche Gegeninstrumente sind:
- ein Antrag auf Abänderung,
- ein direkter Widerspruch oder - wenn der Landesgesetzgeber das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat - unmittelbar eine Klage
- oder eine Gegendarstellung, die zur Akte gegeben wird.
Interessant wäre es nur, wenn die Verwaltung mehr befördern könnte als sie eingereicht hat.
Da würden Fragen kommen.
Ich kenne es so:
Der Beamte quittiert mit seiner Unterschrift im Grundsatz lediglich die Bekanntgabe des Ergebnisses. ( Punktzahl bzw. Prädikat )
Dieses zumindest sollte er dann schon vorher erfahren haben.
Dabei kann er dann wählen zwischen durchgeführter Besprechung, Verzicht der Besprechung oder Rückstellung der Besprechung.
Ganz Schlaue unterschreiben " Unter Vorbehalt ", da weiss der Dienstherr, was ev. folgen wird.
Eine Verweigerung der Unterschrift bringt rein rechtlich gar nichts, mögliche Gegeninstrumente sind:
- ein Antrag auf Abänderung,
- ein direkter Widerspruch oder - wenn der Landesgesetzgeber das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat - unmittelbar eine Klage
- oder eine Gegendarstellung, die zur Akte gegeben wird.
Da kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, es interessiert niemanden die Bohne, ob und wann jemand befördert wird, solange immer alle Quoten ausgeschöpft sind.schäferhund hat geschrieben: Muss das zuständige Ministerium (es handelt sich um eine Landesbehörde) nicht irgendwie stutzig werden, wenn einige Beamte ewig lang nicht zur Beförderung vorgeschlagen werden ?
Interessant wäre es nur, wenn die Verwaltung mehr befördern könnte als sie eingereicht hat.
Da würden Fragen kommen.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
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Kurz und bündig: Ich unterschreibe nichts, das ich vorher nicht gelesen habe.
Wenn dieser Amtsleiter sich so verhält, ist er einfach ein *rschloch. Ich habe auch solche Chefs in der Vergangenheit erlebt. Und zwar bei der Beurteilung zum Aufstiegsverfahren. Mir war zwar schon vorher klar, dass ich nicht zu den Kriechern gehöre, die man für das Aufstiegsverfahren zulassen würde. Die wandelnde Hierarchieketzerin lässt man eh nicht zu. Aber was dann in der Beurteilung drin stand und vor allem der Ton, in dem das Gespräch geführt wurde...
Und ich habe dem klar und deutlich gesagt, was ich von seinem Stil halte und ich nichts unterschreiben MUSS. Dass ich überhaupt nichts müsse, außer irgendwann mal zu sterben.
Und dass ich mich erst zu einer Unterschrift hinreißen lasse, wenn das Gespräch in einem vernünftigen Ton geführt wird. Dem ist der Mund offen stehen geblieben, während ich aus dem Büro raus bin.
Ehrlich, in einer Behörde, in der einem die Beurteilung eh sch**ssegal sein kann, weil es sowieso nur noch alle 100 Jahre eine Beförderung gibt, da muss ich mich nicht noch in 4-Augen-Gesprächen höflich zurückhalten, wenn mich ein Vorgesetzter behandelt, als wäre ich der Dreck unter seinen Fingernägeln. Lasse ich mir von keinem Menschen auf der Welt gefallen.
Wenn dieser Amtsleiter sich so verhält, ist er einfach ein *rschloch. Ich habe auch solche Chefs in der Vergangenheit erlebt. Und zwar bei der Beurteilung zum Aufstiegsverfahren. Mir war zwar schon vorher klar, dass ich nicht zu den Kriechern gehöre, die man für das Aufstiegsverfahren zulassen würde. Die wandelnde Hierarchieketzerin lässt man eh nicht zu. Aber was dann in der Beurteilung drin stand und vor allem der Ton, in dem das Gespräch geführt wurde...
Und ich habe dem klar und deutlich gesagt, was ich von seinem Stil halte und ich nichts unterschreiben MUSS. Dass ich überhaupt nichts müsse, außer irgendwann mal zu sterben.
Und dass ich mich erst zu einer Unterschrift hinreißen lasse, wenn das Gespräch in einem vernünftigen Ton geführt wird. Dem ist der Mund offen stehen geblieben, während ich aus dem Büro raus bin.
Ehrlich, in einer Behörde, in der einem die Beurteilung eh sch**ssegal sein kann, weil es sowieso nur noch alle 100 Jahre eine Beförderung gibt, da muss ich mich nicht noch in 4-Augen-Gesprächen höflich zurückhalten, wenn mich ein Vorgesetzter behandelt, als wäre ich der Dreck unter seinen Fingernägeln. Lasse ich mir von keinem Menschen auf der Welt gefallen.
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Ich kenne da einen Beamten, der hat seinerzeit trotz massiven Einschüchterungsversuchs durch den Vorsteher die Unterschrift verweigert, und zwar mit der Begründung: "Dass ich verarscht werde - ok, dagegen kann ich nichts machen. Aber dass ich das mit meiner Unterschrift auch noch gutheisse, können sie vergessen."
Als Ergebnis fand er später bei Einsicht in die Personalakte dazu die Notiz:
"Der Beamte XY hat angekündigt, in den passiven Widerstand zu treten."
Manchmal fehlen einem echt die Worte...
Als Ergebnis fand er später bei Einsicht in die Personalakte dazu die Notiz:
"Der Beamte XY hat angekündigt, in den passiven Widerstand zu treten."
Manchmal fehlen einem echt die Worte...