prüfungserleichterter Aufstieg nach § 30 Laufbahnverordnung

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andyu30
Beiträge: 2
Registriert: 28. Dez 2010, 14:22
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prüfungserleichterter Aufstieg nach § 30 Laufbahnverordnung

Beitrag von andyu30 »

Hallo Leute,
ich bin Seiteneinsteiger in einer Kommunalverwaltung und hier 10 Jahre tätig. Hier geht fast jedes Jahr eine Beamte/ein Beamter zum Aufstiegslehrgang. In der Regel sind die Aufsteiger um die 30.
Ich bin 10 Jahre älter und habe nicht vor, mir nochmal drei Jahre anzutun. Also informiere ich mich über den prüfungserleichterten Aufstieg.

Nun meine Fragen: hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Wer bietet diesen Aufstiegslehrgang in NRW an? Gibt es eine Verordnung zu der Ausbildungsgestaltung/Prüfung?
Ich bin im Netz nicht fündig geworden. Es gibt viele Spezialverordnungen wie z. B. für den Justizdienst. Aber nichts für den Kommunalbereich...

Dann sagt das Gesetz, dass man den Lehrgang zeitnah zur Vollendung des 45sten Lebensjahres absolvieren sollte.
Was ist zeitnah - also ich sehe zwar prima aus, fühle mich jedoch in dem Fall gerne zeitnah am 45sten ...

Danke für die Antworten und jetzt schonmal einen guten Rutsch ins Jahr 2011!
Torsten Sielemann
Beiträge: 1
Registriert: 3. Jan 2011, 11:15
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Beitrag von Torsten Sielemann »

Hallo,

ich würde mal unter diesem link schauen.
http://www.leitstelle-nrw.de/2183.html
Bei der Leitstelle NRW werden alle Termine für solche
Lehrgänge koordieniet, die für die Kommunen in NRW
stattfinden. Ich würde da einfach mal nachfragen,
welches Studieninstitut wann einen solchen Lehrgang
anbietet.

Viele Grüsse

Torsten Sielemann
nordlicht
andyu30
Beiträge: 2
Registriert: 28. Dez 2010, 14:22
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Aufstiegslehrgänge in NRW

Beitrag von andyu30 »

Hallo Torsten,
vielen Dank - so bin ich auf die Seite
http://www.studieninstitut-dortmund.de/ ... eg/details
gekommen und habe alles erfahren, was ich wissen wollte - prima!
Grüße
Andreas
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