Beamte dürfen Streiken
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Beamte dürfen Streiken
Beamtete Lehrer dürfen streiken!!
ohne dass es disziplinarische Folgen hat!
Das hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf jetzt zumindest für beamtete Lehrer entschieden!!
GEW Pressemitteilung
GEW vor Verwaltungsgericht erfolgreich
Beamte dürfen streiken!
Die GEW begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden hat. Die Disziplinarkammer hat der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zugelassen, so dass die vorliegende Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
„Das Urteil ist ein richtungsweisender Schritt, das von der GEW seit Jahr und Tag geforderte Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte endlich einzulösen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer unmittelbar nach Kenntnis des Urteilspruchs. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, die nationale Rechtslage den europäischen Standards zur Zulässigkeit des Streikrechts für die Beamten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzupassen.
Vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden Tarif- und Besoldungsrunde hat der Richterspruch aus Düsseldorf eine besondere Brisanz, heißt es in GEW-Kreisen.
Hintergrund:
Die verbeamtete Lehrerin hat im Jahre 2009 an drei Warnstreiktagen gestreikt und deswegen als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500,-- € auferlegt bekommen. Die GEW hat in einem Rechtsschutzverfahren hiergegen vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) geklagt. Heute, am 15.12.2010, fand die mündliche Verhandlung statt.
Das Gericht sah in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch einen Verstoß gegen die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Damit gibt es einen Widerspruch zu der nationalen Rechtslage und der bisherigen nationalen Rechtsprechung zum Verbot des Streikrechts für Beamte. (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O
GEW Mitteilung vom 15.12.2010
GEW Infos zu Beamte dürfen streiken!
ohne dass es disziplinarische Folgen hat!
Das hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf jetzt zumindest für beamtete Lehrer entschieden!!
GEW Pressemitteilung
GEW vor Verwaltungsgericht erfolgreich
Beamte dürfen streiken!
Die GEW begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden hat. Die Disziplinarkammer hat der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zugelassen, so dass die vorliegende Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
„Das Urteil ist ein richtungsweisender Schritt, das von der GEW seit Jahr und Tag geforderte Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte endlich einzulösen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer unmittelbar nach Kenntnis des Urteilspruchs. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, die nationale Rechtslage den europäischen Standards zur Zulässigkeit des Streikrechts für die Beamten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzupassen.
Vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden Tarif- und Besoldungsrunde hat der Richterspruch aus Düsseldorf eine besondere Brisanz, heißt es in GEW-Kreisen.
Hintergrund:
Die verbeamtete Lehrerin hat im Jahre 2009 an drei Warnstreiktagen gestreikt und deswegen als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500,-- € auferlegt bekommen. Die GEW hat in einem Rechtsschutzverfahren hiergegen vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) geklagt. Heute, am 15.12.2010, fand die mündliche Verhandlung statt.
Das Gericht sah in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch einen Verstoß gegen die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Damit gibt es einen Widerspruch zu der nationalen Rechtslage und der bisherigen nationalen Rechtsprechung zum Verbot des Streikrechts für Beamte. (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O
GEW Mitteilung vom 15.12.2010
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- Mikesch
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Also ich durfte immer schon Streiken...
Mein letzter Streik dauerte 3 Monate, als es niemand bemerkt hatte, hatte ich ihn abgebrochen...
cu,
Mikesch
har, har, sollte ein Witz sein...
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- leonsucher
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Das wird ein Sturm im Wasserglas.
Erstens ist Revision zugelassen, was der Dienstherr nutzen wird und zweitens erstreckt sich das Urteil nicht auf sogenannte " beamtenrechtliche Kernbereiche ", die z.B. in die Sicherheitsarchitektur des Staates eingebunden sind.
Also Polizeien usw.
Interessant dazu wäre mal wieder die Rolle der Zollverwaltung in dieser Sicherheitsarchitektur zu beleuchten.
Laut BMF sind z.B. Vollzugszöllner ja nur ein Annex einer Fiskalverwaltung, die keine " echten Polizisten " sind und somit auch nicht gleichgestellt werden.
Überraschenderweise werden nun sicher die, die sie dazu verdammen Alles tun, um zumindest die 17 000 Vollzugszöllner in einen Kernbereich der Sicherheitsarchitektur zu pressen, um die Anwendbarkeit des Urteils ( falls es Bestand haben sollte ) zu umgehen.
Desweiteren wird man sich sowieso allgemein auf die Steuerhoheit des Staates/ der Länder als Kernbereich festlegen und der deutsche Zoll/ Finanzbeamte bleibt beim Streikrecht weiter schön aussen vor.
Zumindest wird man aber eine exakte Einteilung vornehmen müssen.
Da habe ich schon besser gelacht........................
Erstens ist Revision zugelassen, was der Dienstherr nutzen wird und zweitens erstreckt sich das Urteil nicht auf sogenannte " beamtenrechtliche Kernbereiche ", die z.B. in die Sicherheitsarchitektur des Staates eingebunden sind.
Also Polizeien usw.
Interessant dazu wäre mal wieder die Rolle der Zollverwaltung in dieser Sicherheitsarchitektur zu beleuchten.
Laut BMF sind z.B. Vollzugszöllner ja nur ein Annex einer Fiskalverwaltung, die keine " echten Polizisten " sind und somit auch nicht gleichgestellt werden.
Überraschenderweise werden nun sicher die, die sie dazu verdammen Alles tun, um zumindest die 17 000 Vollzugszöllner in einen Kernbereich der Sicherheitsarchitektur zu pressen, um die Anwendbarkeit des Urteils ( falls es Bestand haben sollte ) zu umgehen.
Desweiteren wird man sich sowieso allgemein auf die Steuerhoheit des Staates/ der Länder als Kernbereich festlegen und der deutsche Zoll/ Finanzbeamte bleibt beim Streikrecht weiter schön aussen vor.
Zumindest wird man aber eine exakte Einteilung vornehmen müssen.
Da habe ich schon besser gelacht........................

Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
Ach, Thust.
Das Beamtensystem wird in wenigen Jahren sowieso abgeschafft werden.
Die Dienstherren sind katastrophal überschuldet. Da sind noch nichtmal die Pensionen in der Zukunft eingerechnet.
Schön zu sehen, dass immer mehr Dienstherren die sog. Pensionsrückstellungsfonds plündern.
Merke: Wo kein Geld mehr da ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Und die Beamten schon zweimal.
Das Beamtensystem wird in wenigen Jahren sowieso abgeschafft werden.
Die Dienstherren sind katastrophal überschuldet. Da sind noch nichtmal die Pensionen in der Zukunft eingerechnet.
Schön zu sehen, dass immer mehr Dienstherren die sog. Pensionsrückstellungsfonds plündern.
Merke: Wo kein Geld mehr da ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Und die Beamten schon zweimal.
Bei aller Liebe,
jedesmal wenn ich in Beamtenforen poste, gibt es eine ungefragte Dosis von Selbstmitleid und Jammer. Der Dienstherr ist böse, der Dienstherr beutet die Beamten aus, Beamtentum hat überhaupt keine Zukunft, wer Beamter wird verkauft seine Seele an den Teufel....
Das kommt mir vor wie geistige Selbstbefriedigung, pauschales Frustablassen, Stammtischgegröle. Ich weiss nicht ob es daran liegt, dass immer die gleiche Klientel hier aktiv postet und gegenseitig hochschaukelt.
Ich stimme durchaus den Tendenzen die in solchen Postings geäußert werden zu. Aber die konkreten Formulierungen "Beamtentum bald komplett abgeschafft".... "Wer jetzt noch Beamter wird muss wahnsinnig sein" und dergleichen bereiten mir geradezu körperliche Übelkeit. Warum kann man nicht ein Problem offen und differenziert benennen, ohne in Rhetorik abzugleiten die verdammt sehr an Stammtischgegröle erinnert? Ich weiss das das hier nicht das Spiegel Online Forum ist - aber etwas mehr Seriosität könnte den Teilnehmern nicht schaden, wenn sie ernst genommen werden wollen.
Speziell in deinem Beitrag EDE, neben der brachialen Pauschalität, muss ich mich fragen, was genau dieser Beitrag hier zu suchen hat? Es ging um das Streikrecht für Beamte, und du lässt Standardsprüche zur Abschaffung des Beamtentums wegen der Pensionsrücklagen los. Thema gnadenlos verfehlt, aber wieder mal zur eigenen Befriedigung ein bisschen Frust abgelassen.
Glückwunsch.

jedesmal wenn ich in Beamtenforen poste, gibt es eine ungefragte Dosis von Selbstmitleid und Jammer. Der Dienstherr ist böse, der Dienstherr beutet die Beamten aus, Beamtentum hat überhaupt keine Zukunft, wer Beamter wird verkauft seine Seele an den Teufel....
Das kommt mir vor wie geistige Selbstbefriedigung, pauschales Frustablassen, Stammtischgegröle. Ich weiss nicht ob es daran liegt, dass immer die gleiche Klientel hier aktiv postet und gegenseitig hochschaukelt.
Ich stimme durchaus den Tendenzen die in solchen Postings geäußert werden zu. Aber die konkreten Formulierungen "Beamtentum bald komplett abgeschafft".... "Wer jetzt noch Beamter wird muss wahnsinnig sein" und dergleichen bereiten mir geradezu körperliche Übelkeit. Warum kann man nicht ein Problem offen und differenziert benennen, ohne in Rhetorik abzugleiten die verdammt sehr an Stammtischgegröle erinnert? Ich weiss das das hier nicht das Spiegel Online Forum ist - aber etwas mehr Seriosität könnte den Teilnehmern nicht schaden, wenn sie ernst genommen werden wollen.
Speziell in deinem Beitrag EDE, neben der brachialen Pauschalität, muss ich mich fragen, was genau dieser Beitrag hier zu suchen hat? Es ging um das Streikrecht für Beamte, und du lässt Standardsprüche zur Abschaffung des Beamtentums wegen der Pensionsrücklagen los. Thema gnadenlos verfehlt, aber wieder mal zur eigenen Befriedigung ein bisschen Frust abgelassen.
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Nö. Das Problem ist doch eher, dass der Dienstherr alles getan hat, dass das Beamtentum in Kernbereichen ausgehöhlt wird. Es ist nunmal eine Tatsache, dass das Berufsbeamtentum in dieser Form überholt ist.Thust hat geschrieben: Ich stimme durchaus den Tendenzen die in solchen Postings geäußert werden zu. Aber die konkreten Formulierungen "Beamtentum bald komplett abgeschafft".... "Wer jetzt noch Beamter wird muss wahnsinnig sein" und dergleichen bereiten mir geradezu körperliche Übelkeit.
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Das sehe ich nicht so!!Thust hat geschrieben:Falls das Urteil Bestand haben sollte, ist ein Kernargument für das Beamtentum weggefallen. Ein schöner Schuß in den eigenen Fuß, Gratulation an die GEW!
Wenn ein guter Dienstherr treu sorgend für seine Beamten aufkommt, ist ein Verzicht auf Streiks schon in Ordnung!
Wenn ein guter Dienstherr seinen Beamten aber ständig das Fell über die Ohren zieht und ihnen noch ins Hinterteil tritt,
dann müssen wir Beamten auch ein Streikrecht haben!
Wir müssen uns ja irgendwie wehren können!
Ein Streikverbot ist nur in einem sicherheitsrelevanten Kernbereich erforderlich. Also bei Polizei, Justizvollzug, Verteidigung etc. - klar!
Aber auch im Bildungsbereich (= Lehrer)? Muß nicht sein!!
- Mikesch
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Das hast Du was grundlegendes mißverstanden. Wir haben ein Dienst und Treueverhältnis.martinvoll hat geschrieben:Wir müssen uns ja irgendwie wehren können!
Solltest Du der Meinung sein, Dein Dienstherr erfüllt seine Pflichten für eine amtsangemessene Alimentation nicht, steht es Dir frei, dies einzuklagen.
Hier besteht also sehr wohl die Möglichkeit, sich zu wehren.
Was das Urteil zum Streikrecht angeht...
Der Grundsatz lautet: Übergeordnetes vor untergeordnetes Recht.
Keine Ahnung, ob die EGMR Rechtsprechung anwendbar ist, ich kenne sie nicht...
...wenn ja, dann könnte das Auswirkungen auf auf das gesamte Beamtentum haben. Eine Unterscheidung zwischen Vollzugs- und Nichtvollzugsbeamte lässt das Beamtenrecht IMHO nicht zu.
Aber wetten, dass DE hier auf Grund des nahezu einmaligen Sonderstatuses ne Extrawurst erhält?
cu,
Mikesch
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Heesen : "Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht"
17.12.2010
„Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht und nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates,“ hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kommentiert, mit der eine Disziplinarmaßnahme gegen eine an einem Warnstreik beteiligte verbeamtete Lehrerin unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben wurde. Der dbb erwarte von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegt: “ Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben den Artikel 33 Grundgesetz völlig außer Acht gelassen," kritisierte Heesen. „ Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder."
Mit Urteil vom 15.Dezember 2010 (Az.: 31 K 3904/10.O) hat das Verwaltungsgericht eine Disziplinarverfügung aufgehoben, mit der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße von 1 500 auferlegt wurden. Zwar bestätigt die Kammer in ihrem noch nicht veöffentlichten Urteil im Grundsatz das Vorliegen eines Disziplinarvergehens, weil das Streikverbot für Beamte zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre. Sie beruft sich jedoch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen.
Der dbb geht davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums“. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion einer der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses.
Hieran ändert die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass bei der Einbeziehung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem einschlägigen nationalen Regeln um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handele, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Genau dies ist im Zusammenspiel von Art. 33 Abs. 5 GG und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG der Fall.
17.12.2010
„Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht und nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates,“ hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kommentiert, mit der eine Disziplinarmaßnahme gegen eine an einem Warnstreik beteiligte verbeamtete Lehrerin unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben wurde. Der dbb erwarte von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegt: “ Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben den Artikel 33 Grundgesetz völlig außer Acht gelassen," kritisierte Heesen. „ Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder."
Mit Urteil vom 15.Dezember 2010 (Az.: 31 K 3904/10.O) hat das Verwaltungsgericht eine Disziplinarverfügung aufgehoben, mit der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße von 1 500 auferlegt wurden. Zwar bestätigt die Kammer in ihrem noch nicht veöffentlichten Urteil im Grundsatz das Vorliegen eines Disziplinarvergehens, weil das Streikverbot für Beamte zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre. Sie beruft sich jedoch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen.
Der dbb geht davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums“. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion einer der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses.
Hieran ändert die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass bei der Einbeziehung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem einschlägigen nationalen Regeln um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handele, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Genau dies ist im Zusammenspiel von Art. 33 Abs. 5 GG und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG der Fall.
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- Registriert: 2. Dez 2010, 19:25
- Behörde:
- Wohnort: Gevelsberg
Peter Heesen, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes, sieht die Entscheidung der Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht Düsseldorf auch gleich schon kritisch!!
Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht
HErr Heesen - wachen Sie endlich auf!!
Wie sollen wir Beamten uns denn wehren?
Haben Sie es denn immer noch nicht begriffen,
dass die Politiker über Ihre Apelle, Warnungen, Aufrufe und Drohungen
nur noch lachen!! Wenn sie überhaupt reagieren!!
Ein Staat funktioniert auch weiterhin, wenn einige Beamte streiken,
genauso wie eine Klinik weiter funktioniert, wenn einige Pflegekräfte streiken!!
Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht
HErr Heesen - wachen Sie endlich auf!!
Wie sollen wir Beamten uns denn wehren?
Haben Sie es denn immer noch nicht begriffen,
dass die Politiker über Ihre Apelle, Warnungen, Aufrufe und Drohungen
nur noch lachen!! Wenn sie überhaupt reagieren!!
Ein Staat funktioniert auch weiterhin, wenn einige Beamte streiken,
genauso wie eine Klinik weiter funktioniert, wenn einige Pflegekräfte streiken!!
Also, der freiwillige Verzicht der Interessenvertretung asuf das Streikrecht bringt mich auch zum Kochen...
Wenn es denn so wäre, dass "der Staat" (eher: die jeweils aktuelle Regierung) seiner Fürsorgepflicht nachkäme, würde ja wohl auch kaum einer Jaulen.
Aber gerade die Ungleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten (Auseinanderdriften von Bezahlung und Arbeitszeit!), die die Gerichte ja wiederholt in Salamitaktik als "innerhalb des weit zu fassenden Gestaltungsspielraums" abgesegnet haben, zeigt doch, das die ehemals gegebene Gegenseitigkeit nicht mehr existiert.
Und als Beamter sage ich:
Nehmt mir gerne meine angeblichen Privilegien (ich sehe kaum welche gegenüber langgedienten TB's) und gebt mir das Streik- und Tarifverhandlungsrecht.
DAS wäre wenigstens mal ein Grund, in eine Gewerkschaft einzutreten !
Wenn es denn so wäre, dass "der Staat" (eher: die jeweils aktuelle Regierung) seiner Fürsorgepflicht nachkäme, würde ja wohl auch kaum einer Jaulen.
Aber gerade die Ungleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten (Auseinanderdriften von Bezahlung und Arbeitszeit!), die die Gerichte ja wiederholt in Salamitaktik als "innerhalb des weit zu fassenden Gestaltungsspielraums" abgesegnet haben, zeigt doch, das die ehemals gegebene Gegenseitigkeit nicht mehr existiert.
Und als Beamter sage ich:
Nehmt mir gerne meine angeblichen Privilegien (ich sehe kaum welche gegenüber langgedienten TB's) und gebt mir das Streik- und Tarifverhandlungsrecht.
DAS wäre wenigstens mal ein Grund, in eine Gewerkschaft einzutreten !