Von Januar bis einschl. Juli 2010 war ich gesetzlich versichert.
Im Januar hatte ich erfahren, dass ich beihilfeberechtigt bin, konnte aus verschiedenen Gründen aber erst zum August in eine private Versicherung wechseln. So habe ich auch erst ab August Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht.
In den ersten 7 Monaten, wo ich ja noch gesetzlich versichert war, hatte ich auch bereits entsprechende Zuzahlungen (Praxisgebühr etc.) u.a. auch Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte.
Nun wurde mir mit der ersten Beihilfeabrechnung für einen Krankenhausaufenthalt die entsprechenden Selbstbehalte in Abzug gebracht.
Im Beihilferecht gibt es ja auch diese Belastungsgrenze von 2%.
Hinzu kommt, dass ich genau beim Wechsel der Versicherungen im Krankenhaus war (27.07. - 04.08.). Bei der GKV musste ich trotzdem für diese 9 Tage die Zuzahlungen (=90 €) leisten.
Mit der Beihilfeberechnung wurden jetzt wieder die Selbstbehalte für den gesamten Zeitraum einbehalten, d.h. ich hätte dann ja doppelt bezahlt.
Kann ich jetzt die bereits bei der GKV entrichteten Zuzahlungen fürs KH auch darauf anrechnen lassen oder habe ich einfach Pech und muss doppelt bezahlen?

Ich weiß, das ist etwas kompliziert, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon im Voraus!
Viele Grüße!