Guten Tag,
bei uns in der Behörde gibt es eine Gleitzeitregelung.
Man kann im Jahr bis zu 12 Gleittage als Zeitausgleich für Überstunden nehmen.
Unter welchen Umständen kann ein bereits genehmigter Gleittag durch den Vorgesetzten zurückgenommen / widerrufen werden? Kann der Betroffene Schadenersatz verlangen, wenn evt. ein wichtiger Termin vereinbart war oder gar eine Reise gebucht ist?
Danke
Grüße - pauli
Gleittag / freie Tage
Moderator: Moderatoren
Solche Regelungen basieren in aller Regel auf einer Dienstvereinbarung die durch den Personalrat und die Dienststellenleitung geschlossen wird.
Keiner hier im Forum wird die Dienstvereinbarung kennen, daher sind Pauschalaussagen hierzu nicht möglich. Erste Anlaufstelle bei solchen Problemen ist aber immer die Personalvertretung wenn du mit dem Vorgesetzten zu keiner Einigung kommst.
Keiner hier im Forum wird die Dienstvereinbarung kennen, daher sind Pauschalaussagen hierzu nicht möglich. Erste Anlaufstelle bei solchen Problemen ist aber immer die Personalvertretung wenn du mit dem Vorgesetzten zu keiner Einigung kommst.