Die Postbekk erstattet nicht die Ziffer 5 neben der Ziffer 2 (nicht berechnungsfähig)Obwohl vermerkt ist :Leistung nach 5 wird einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der priv. oder Beihilfe erstattet. Wer hat die gleichen Probleme ? Was kann man dagegen tun? Wird auf die Dauer( Homoöpathische Behandlung ) teuer. Vielen Dank schonmal.
Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Leistung nach Nummer 5 neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis 8
nicht berechnungsfähig.
Ansonsten ist das meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. In diesem Falle würde ich mal bei der Postbeamtenkrankenkasse anrufen und mir das mal genau erläutern lassen!
Silencium hat geschrieben:Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Leistung nach Nummer 5 neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis 8
nicht berechnungsfähig.
Ansonsten ist das meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. In diesem Falle würde ich mal bei der Postbeamtenkrankenkasse anrufen und mir das mal genau erläutern lassen!
Danke für die schnelle Antwort.Habe ich schon gemacht, die Aussage der Dame war interne Regelungen. Was kann ich dagegen tun? Scheint mir auch nicht rechtens.