Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin gerade echt im Gewissenskonflikt und bitte um Eure Hilfe...
Ich arbeite als Beamter im Tierschutz auf dem Ordnungsamt unserer Stadt. Nun verstößt ein direkter Kollege von mir, der selbst Beamter ist und wenige Türen weiter arbeitet, gegen das Tierschutzgesetz. Wir arbeiten also beide als Beamte für die selbe Stadt, innerhalb unseres gemeinsamen Zuständigkeitsbereiches verstößt mein Kollege gegen das Tierschutzgesetz. Und das schon seit geraumer Zeit, ein persönliches eindringliches Gespräch mit ihm brachte keine Abhilfe. Er hat wohl arge persönliche Probleme, die dies verursacht haben. Eigentlich ist er ein netter Kerl, benötigt m.E. jedoch dringend psychologische Hilfe. Meine Vorgesetzten wissen das auch.
Mein Sachgebietsleiter will aber nun trotzdem, dass ich gegen meinen eigenen Kollegen eine schriftliche Anordnung verfasse mit allem Drum und Dran. Gegen ihn also vorgehe wie gegen einen "gewöhnlichen" Bürger und ihm Sanktionen androhe, wenn er seine Tierhaltung innerhalb einer bestimmten Frist nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes betreibt.
Ich argumentiere hingegen, dass mein Kollege aufgrund seines Beamtenstatus eine Wohlverhaltenspflicht hat und schließlich aufgrund seines Beamtenstatus seinen Arbeitgeber nach außen selbst vertritt. Meines Erachtens wären die Vorgesetzten meines Kollegen in der Pflicht, hier disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten bzw. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dem Kollegen Hilfe zu bieten, welche er dringend nötig hätte.
Es kann doch nicht sein, dass ich (Beamter im mittleren Dienst) einem Beamten des gehobenen Dienstes, der zudem mein Kollege ist und mit dem ich noch viele Jahre zusammen arbeiten muss, eine Anordnung schreibe und ihm die Parapgraphen aus dem Tierschutz zitieren muss. Ich befürchte, meine Vorgesetzten sind hier einfach zu feige, sich meinem Kollegen anzunehmen.
Wie sollte ich mich hier nun verhalten? Was sagt das Beamtenrecht dazu?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus...
Grüße
Michael
Anordnung eines Beamten gegen seinen verbeamteten Kollegen?
Moderator: Moderatoren
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
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Hallo Michael,
wenn ich dich richtig verstehe, hält dein Kollege auf seinem privaten Grund Tiere, und dies nicht tierschutzgerecht. Da sollte man im Ergebnis schon genau die gleichen Schritte einleiten wie bei einem Zivilisten.
Die beamtenrechtliche bzw. disziplinarische Seite kommt allerhöchtens zusätzlich dazu. Ich glaube auch, dass dies in diesem Fall zunächst mal nicht im Vordergrund stehen sollte. § 77 Abs. 1 BBG*: Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Dennoch glaube ich, du musst da jetzt durch und die Maßnahmen einleiten.
Gruß
Hanebuechen
* Das Gesetz ist nicht direkt auf die Stadt anwendbar, da Bundesrecht.
wenn ich dich richtig verstehe, hält dein Kollege auf seinem privaten Grund Tiere, und dies nicht tierschutzgerecht. Da sollte man im Ergebnis schon genau die gleichen Schritte einleiten wie bei einem Zivilisten.
Die beamtenrechtliche bzw. disziplinarische Seite kommt allerhöchtens zusätzlich dazu. Ich glaube auch, dass dies in diesem Fall zunächst mal nicht im Vordergrund stehen sollte. § 77 Abs. 1 BBG*: Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Ja, das kenne ich auch. Wusstest du, dass viele Chefs in der freien Wirtschaft extra Leute anheuern, wenn einem Mitarbeiter mal gekündigt werden muss? Ein ganzer Berufsstand lebt davon. Die hochbezahlten Vorgesetzten kriegen es nicht gebacken, dem Mitarbeiter die schlechte Nachricht persönlich zu überbringen.Meine Vorgesetzten sind hier einfach zu feige, sich meinem Kollegen anzunehmen.
Dennoch glaube ich, du musst da jetzt durch und die Maßnahmen einleiten.
Gruß
Hanebuechen
* Das Gesetz ist nicht direkt auf die Stadt anwendbar, da Bundesrecht.
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- Beiträge: 541
- Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
- Behörde:
Formell haben deine Vorgesetzten recht. Allerdings ist es eine unglückliche Sitation, dass du als Beamter des mD deinem Kollegen, zumal des gD, eine Auflage machen sollst.
Ich würde es tun, aber deinem Kollegen sollte bewusst sein, dass dahinter auch deine Vorgesetzten stehen und dir den Rücken stärken. Dein Vorgesetzter steht (gerade in diesem Fall!) in normaler dienstlicher und auch fürsorglicher Pflicht, diese Unterstützung zu geben und das sollte ihm auch bewusst sein!
Ich würde es tun, aber deinem Kollegen sollte bewusst sein, dass dahinter auch deine Vorgesetzten stehen und dir den Rücken stärken. Dein Vorgesetzter steht (gerade in diesem Fall!) in normaler dienstlicher und auch fürsorglicher Pflicht, diese Unterstützung zu geben und das sollte ihm auch bewusst sein!