Dienstunfähigkeit unbefristet - Nebenverdienst

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Shadowcatcher
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Dienstunfähigkeit unbefristet - Nebenverdienst

Beitrag von Shadowcatcher »

Hallo,

seit fünf Jahren bin ich dienstunfähig (Landesbeamter BaWü). Die dritte amtsärztliche Untersuchung liegt hinter mir. Der Amtsarzt meinte, dass angesichts meines Zustandes die DU nun unbefristet sei und ich zu keiner weiteren Untersuchung kommen müsse.

Geht das überhaupt? Ist es nicht vorgeschrieben alle zwei Jahre zur Untersuchung gehen zu müssen? So war es bei mir bisher.

Im Moment ist daran nicht zu denken, aber zukünftig würde ich mit gerne eine kleine Beschäftigung suchen. Ohne Druck, das was ich leisten kann. Darf ich als Versorgungsempfänger überhaupt etwas dazu verdienen? Wenn ja, wie viel?

Ich hatte überlegt beim Versorgungsamt (ist das die richtige Stelle?) nachzufragen, aber ich fürchte, die könnten denken, wenn man einer Nebenbeschäftigung nachgeht, dann ist man auch dienstfähig. Das bin ich definitiv nicht und ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken, der letztlich dazu führt, dass meine DU von Seiten der Dienststelle infrage gestellt wird.

Hat jemand dahingehend Erfahrungen? Ich freue mich über jeden Hinweis. Danke!
kuddel
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Beitrag von kuddel »

Hallo

Sie müßen auf jeden Fall bei ihrem Dienstherren einen Antrag stellen das sie einer Neben- oder Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.

Und dann kommt es darauf an was sie an Gehalt bekommen ??

Weiter Infos und mal gut durchlesen unter :

Zusammentreffen von Versorgungsbezügen
mit Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)

http://www.lbv.nrw.de/

Gerne auch per PN

Gruss
wesermeister
Beiträge: 80
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Beitrag von wesermeister »

DiEinkünfte aus dem Nebenjob dürfen zusammen mit der Pension nicht den Pensionshöchstsatz überschreiten, ansonsten kassiert der Dienstherr mit und das willst Du doch nicht oder :wink:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
muffrika
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Registriert: 17. Jan 2011, 11:19
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Nebenverdienst bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von muffrika »

Hallo,
auch ich bin nun in den endgültigen vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Nach § 53 Abs. 2 BeamtVG darf der Nebenverdienst nicht mehr als 75% der Ruhegehaltsfähigen Bezüge plus 325,-€ betragen.
Beispiel:
- letzte Ruhegehaltsfähige Bezüge minus Kürzung §69e = 2400,-
- 75% v.H. = 1800,-
- plus 325,-€ =2125,-

d.h. ich darf max. 2125,- monatl. beziehen (Ruhegehalt plus Nebenverdienst).
Da ich durch den vorzeitigen Ruhestand nur 60% v.H. (also 1440,- minus 160,- Versorgungsabschlag §14 Abs.3 = 1280,-€) als Ruhegehalt beziehe, darf mein Nebenverdienst 845,-€ nicht übersteigen.
Frage: 1. - 845,- Brutto oder Netto?
2. - wird der Versorgungsabschlag § 14 Abs.3 bei der Berechnung berücksichtigt oder nicht? [/b]
Zuletzt geändert von muffrika am 2. Feb 2011, 14:34, insgesamt 3-mal geändert.
Theaterkritiker
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Es kommt auf die Altersgrenze an

Beitrag von Theaterkritiker »

Die zentrale Frage hierbei ist, wie alt der Beamte ist, wann er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist. Beamte die unter 50 Jahre alt sind, müssen von dem Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand noch 10 Jahre warten, bis sie nicht mehr reaktiviert werden können. Beamte, die nach dem 50. Lebensjahr in den Ruhestand geschickt wurden, höchstens noch 5 Jahre danach.
kuddel
Beiträge: 88
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Re: Es kommt auf die Altersgrenze an

Beitrag von kuddel »

Theaterkritiker hat geschrieben:Die zentrale Frage hierbei ist, wie alt der Beamte ist, wann er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist. Beamte die unter 50 Jahre alt sind, müssen von dem Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand noch 10 Jahre warten, bis sie nicht mehr reaktiviert werden können. Beamte, die nach dem 50. Lebensjahr in den Ruhestand geschickt wurden, höchstens noch 5 Jahre danach.
Hallo

Also das ist so nicht Richtig!!

Wenn der Beamte Reaktiviert werden will muß er in diesem Zeitrahmen den Antrag stellen (10 Jahre ) in NRW laut LBG NRW sogar nur ( 5 Jahre ) sonst hat er keinen Rechlichen Anspruch mehr.
Der Dienstherr kann grundsätzlich auch noch nach 10 bzw 5 Jahren den Beamten Reaktivieren es sei den er ist über 55

§ 35
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Beantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit, ihn erneut in das Beamtenverhältnis
zu berufen, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe
entgegenstehen. Der Antrag muss vor Ablauf von fünf Jahren seit Beginn des Ruhestandes und spätestens
zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.

§ 39
Wiederverwendung
aus dem einstweiligen Ruhestand
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Beginn des einstweiligen Ruhestands ist eine erneute Berufung in
das Beamtenverhältnis nur mit Zustimmung des Beamten zulässig, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet
hat.
muffrika
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Registriert: 17. Jan 2011, 11:19
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Nebenverdienst bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von muffrika »

Hallo,
Kuddel hat recht,aber leider ist damit meine Frage noch nicht beantwortet.
Bis dann...
muffrika
Beiträge: 3
Registriert: 17. Jan 2011, 11:19
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vorzeitiger Ruhestand, Nebenverdienst

Beitrag von muffrika »

Hallo,
auch ich bin nun in den endgültigen vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Nach § 53 Abs. 2 BeamtVG darf der Nebenverdienst nicht mehr als 75% der Ruhegehaltsfähigen Bezüge plus 325,-€ betragen.
Beispiel:
- letzte Ruhegehaltsfähige Bezüge minus Kürzung §69e = 2400,-
- 75% v.H. = 1800,-
- plus 325,-€ =2125,-

d.h. ich darf max. 2125,- monatl. beziehen (Ruhegehalt plus Nebenverdienst).
Da ich durch den vorzeitigen Ruhestand nur 60% v.H. (also 1440,- minus 160,- Versorgungsabschlag §14 Abs.3 = 1280,-€) als Ruhegehalt beziehe, darf mein Nebenverdienst 845,-€ nicht übersteigen.
Frage: 1. - 845,- Brutto oder Netto?
2. - wird der Versorgungsabschlag § 14 Abs.3 bei der Berechnung berücksichtigt oder nicht? [/b][/quote]
Jm010265
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Stimmt das so...

Beitrag von Jm010265 »

was mein Vorredner schreibt?
Wie zählen Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen.
Sind ja keine "Nebentätigkeiten" oder?

MfG Jm010265
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Verwaltung des eigenen Vermögens (Geld, Immobilien) sind keine genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten und die Einkünfte daraus interessieren den Dienstherren nicht - nur das Finanzamt.

Leute, diese Fragen kann man sich aber leicht selbst beantworten, wenn man mal die Nebentätigkeiten im Ruhestand googelt ODER mal die Suchfunktion hier im Forum betätigt.
minet
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Beitrag von minet »

Wer ist der zuständige Dienstherr, wenn ichin den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde und der Kommunale Versorgungsverband die Pension bezahlt?
Jm010265
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Dein Chef

Beitrag von Jm010265 »

Dein Verein bei dem Du gedient hast!
MfG Hannes
sommerkind
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Re: Dienstunfähigkeit unbefristet - Nebenverdienst

Beitrag von sommerkind »

Ich weiß, der thread ist schon uralt aber ich versuche es trotzdem erstmal hier, bevor ich einen
neuen thread aufmache.

Kann mir jmd. mitteilen, was diese Rechnung bedeutet:

Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen Berechnung nach § 53 (F. 01.01.99 Mindestbelassung 20% mit UntB)


Ermittlung Höchstgrenze § 53

Grundgehalt, Versorgung 2.674,76 EUR

Ruhegehaltsfähige Diensbezüge 2.674,76 EUR= Höchstgrenze Besoldungsgruppe 2.674,76 EUR

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Endstufe BesGr A4 2.255,95 EUR
X 1,50 3.383,93 EUR
= Mindestkürzungsgrenze 3.383,93 EUR

Maßgebliche Höchstgrenze §53 3.383,93 EUR
(Höherer Betrag aus Höchstgrenze Besoldungsgruppe
und Mindestkürzungsgrenze)
X ,09901 (§5 Abs. 1 BeamtVG) 3.350,43 EUR
X71,75 v.H. 2.403,93 EUR
+ Hinzurechnungsbetrag 400,00 EUR
= Höchstgrenze §53 2.803,93 EUR

Versorgungsbezug §53 2.803,93 EUR

Ich möchte wissen, wie viel ich in Euro dazuverdienen darf und mir wurde von Verdi gesagt, dass es mindestens 1.000,-€ sein sollen.
Ich solle froh sein und schriftlich hätte ich das anhand dieser Rechnung.
Aber ich kann das nicht so recht glauben.
Mir wurde nun ein Job angeboten, wo ich in der Woche 20 Stunden arbeiten müsste und dies sozialversicherungspflichtig.
Verdienen würde ich dann 800,- netto.
Ich rief auch bei meiner Versorgungshotline an, wo mir auch gesagt wurde, ich könne 1200,- dazuverdienen!!
Ich kann das gar nicht glauben.

Danke und lieben Gruß vom sommerkind

PS: Sorry, ich hatte die Beträge alle schön untereinander geschrieben, jedoch schon bei der Vorschau wurde alles verschoben :cry:
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstunfähigkeit unbefristet - Nebenverdienst

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also, da das Thema immer wieder aufkommt, mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen persönlicher Art, möchte ich einfach empfehlen, dass derjenige, der eine Nebentätigkeit im Ruhestand vorhat, sich an seine Behörde wendet (Personalservice) und deine Berechnung der Versorgungsbezüge unter Einbeziehung der Nebentätigkeit (mit Einkommen xy) vornimmt, damit man für seinen Fall eine einigermassen sichere Darstellung bekommt, was dabei heraus kommt.

Man könnte auch die Versorgungsstelle anschreiben und darum bitten, dass sie einem konkrete Angaben macht, wie viel man zwischen dem derzeitigen Alter und dem regulären Pensionsalter überhaupt über Nebentätigkeit verdienen DARF und wo die Hinzuverdienstgrenze liegt, ab der einen Gegenrechnung der Einkommen aus Nebentätigkeit erfolgt. Das sind zwei unterschiedliche Fragenstellungen.

Und - wie die Sachlage aussieht, wenn man über das reguläre Pensionsalter hinaus ist.

Hmm... ich könnte das eigentlich mal mit meinen eigenen Daten beim Versorgungsservice anleiern.
Leider wird bei den Pensionsberechnungen alles mögliche berechnet, aber dem Beamten wird meist darauf NICHT klar ersichtlich, wo die HinzuverdienstVERRECHNUNGSgrenze liegt und was man ÜBERHAUPT (nach oben) vorm Erreichen des regulären Pensionsalters an Nebeneinkommen haben darf.
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