Verbeamtungsprozess und Beförderung

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B2D2S
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Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Hallo zusammen,

ich bin mit E13 vor ca. 3 Jahren befristet in den ÖD eingestiegen. Vorherige HiWi-Zeiten aus Uni-Tagen wurden mir zumindest auf meine Jubiläumsdienstzeit angerechnet. Ich bin diesen Monat in Entgeltgruppe 3 angekommen. Ich habe nun vor 6 Monaten eine unbefristete Stelle erhalten, die die Möglichkeit der Verbeamtung und damit die Eingruppierung in A13 vorsieht - sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Das dauert bei uns auch mal 1-2 Jahre. Grundsätzlich habe ich dazu einige Fragen:

1) Kann man diesen Prozess beschleunigen?
2) Kann ich meine Zeit in der Verbeamtung auf Probe verkürzen, um schneller in die Verbeamtung auf Lebenszeit zu kommen? Falls ja: In welchen Fällen und wie?
3) Wenn ich mich jetzt theoretisch auf eine Funktionsstelle bewerben würde, die in A14 besoldet ist, wäre ich dann sofort in A14?
4) Wenn ich mal in A14 angekommen bin, könnte man mir dann diese Besoldungsstufe wieder wegnehmen? Den Fall, dass ich von der Funktion zurücktreten und wieder in A13 arbeiten wollen würde, würde ich mal ausklammern. Dann ist klar, dass man in A13 zurückgestuft wird.

Ich bin dankbar für euren/Ihren Input! :)
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Bruce Springsteen
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Bruce Springsteen »

1. Nein. Warum sollte dein AG daran Interesse haben!? Eben.
2. Ja, auf Antrag.
3. Nein, du musst dich in jedem Amt erstmal beweisen/bewähren.
4. Ja, indem du deinen Beamtenstatus verlierst.
B2D2S
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Danke für Deine Antwort, Bruce! ;)
@ 3.: Wie lange muss man sich bewähren? In welcher Gehaltsstufe? A13, obwohl man schon ne A14er Stelle hat?
@ 4.: ... was ja eher unwahrscheinlich ist. Ich meinte eher: Man kann dann nicht mehr downgegraded werden, wenn man die mal hat, außer, man bewirbt sich aktiv auf eine niedriger dotierte Stelle?
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Bruce Springsteen
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Bruce Springsteen »

Die Stelle ist A 14 bewertet. Ich kenne eine aktuelle Besetzung, die frisch Amtsleitung in einer sehr großen Behörde -wir sprechen hier von B-Stufen- mit aktuelle A13 geworden ist. Die Stelle zu haben ist eine Sache, die Endstufe dieser Stelle zu bekommen, eine Andere. Dein Dienstherr ist nicht verpflichtet, dich entsprechend deiner Stelle zu besolden. Wenn er also - rein hypotetisch - der Meinung ist, du bist eines A14 nicht würdig, wird er dich nicht befördern. Er muss ja nicht.

Zu 4: Richtig. Selbst eine Abstufung muss dir als Ausgleich vergütet werden. Dein Dienstherr hat daher kein Interesse.

Deswegen muss sich dein Dienstherr schon Gedanken machen, ob er dich bewusst befördert, was für ihn und dich, Vor-und Nachteile hat.
B2D2S
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Das heißt: Ich kann zwar auf ner A14-Stelle sitzen (weil ich mich darauf beworben und sie erhalten habe), aber könnte dennoch E13, A13 oder E14 erhalten?

Bei mir fehlt noch die amtsärztliche Untersuchung, d.h. ich bin erst auf dem Weg zur A13. Angenommen ich werde untersucht und bin kerngesund. Dann werde ich verbeamtet auf Probe. Dann bekomme ich Corona (schwerer Verlauf), oder Krebs, oder sonstwas und falle länger aus. Ich erhole mich wieder. Welchen Einfluss hätte das auf die Verbeamtung auf Probe bzw. langfristig die Verbeamtung auf Lebenszeit? Wie oft wird man überhaupt ärztlich untersucht im Prozess der Verbeamtung?
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zeerookah
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von zeerookah »

@B2D2S
Völlig falscher Denkansatz
Hast du schon mal hier gelesen das es jemand bedauert das er Beamter geworden ist (ich bin jetzt ihr lebenslanger Sklave & die lassen mich auch nicht mehr gehen)?
Ich nicht. Warum sollte das jetzt ausgerechnet auf dich zutreffen.
Auf lange Sicht hat Beamter sein nur Vorteile.
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Bruce Springsteen
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Bruce Springsteen »

Ja B2D2S. Du musst das "kleingedruckte" kennen, was oft -aus Versehen- gerne nicht mitgeteilt wird. Anderes Beispiel, da ja einige evlt. auch betroffen sein könnten: junge studierende, die kurz vor Studiumende sind bekommen im letzten, großen Teil ihres Studium Besuch von unterschiedlichen Behörden, die sich kurz vorstellen bzw. dürfen an Infotagen entsprechend von Behörden an Infoständen Rat suchen, was den weiteren Werdegang anbelangt.

Eine große Spionagebehörde preißt ganz gerne den aufstrebenden Berufsanfängern, welche mit A 9 starten, an, dass Sie A 12er Stellen bekommen. Da bekommt so mancher 23-jähriger Berufsanfänger ganz feuchte Augen vor Rührung, wer kann es ihm verübeln. Bis er aber die A 12 schlussendlich bekommt, kann es gut und gerne 20 Jahre dauern. Das ist dann das "kleingedruckte", was man gerne am Anfang "vergisst", mitzuteilen. Deswegen gehen dann auch viele nach 2,3 Jahren entnervt.

Nichts desto trotz hat Zeerookah natürlich Recht.
B2D2S
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Danke für eure Antworten! :)

Möglicherweise haben wir uns missverstanden oder ich habe eure Antworten nicht verstanden. Dachtet ihr, ich finde die Verbeamtung abschreckend? Mir ging es um die Fragen:

1) Wenn ich noch E13 bin und eine E14/A14 Stelle erhalte, wo steige ich dann im Falle einer Verbeamtung ein? A13 oder A14? Ich habe mal gehört, dass es von Vorteil sein soll, erst befördert und dann verbeamtet zu werden. Kann aber auch sein, dass ich mich täusche und es genau umgekehrt war.

--> Meine Annahme zu 1) war: Ich habe eine Stelle mit der Option zur Verbeamtung. Ich stelle den Antrag auf Verbeamtung, werde amtsärztlich untersucht. Dann werde ich im Idealfall verbeamtet auf Probe, werde ein paar Mal beurteilt und nach 1-3 Jahren werde ich (wieder im Idealfall) verbeamtet auf Lebenszeit. Der suboptimale Fall: Ich kann zwar auf ner A14-Stelle sitzen (weil ich mich darauf beworben und sie erhalten habe), aber könnte dennoch nach wie vor E13, A13 oder E14 erhalten. Stimmt das? Meines Wissens müsste ich zumindest E14 erhalten, wenn ich eine Funktionsstelle habe. Ob ich nun A13 oder A14 erhalte, hängt natürlich davon ab, ob ich irgendwann auf Probe und dann auf Lebenszeit verbeamtet werde. Wenn nicht, bleibe ich halt bei E14.

2) Wie oft wird man ärztlich untersucht im Prozess der Verbeamtung?

3) Welchen Einfluss hätte eine Krankheit vor oder im Verlauf der Verbeamtung auf Probe auf den Prozess der Verbeamtung?
Pipapo
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Pipapo »

E erhältst du als Arbeitnehmer, A als Beamter. Als Beamter kannst du kein E13 oder E14 erhalten. Wenn du Beamter wirst, dann fängst du als A13 an, auch wenn du auf einem Dienstposten A14 sitzt. Da musst du dann warten, bis du mal irgendwann befördert wirst. Von E13 auf E14 ist keine Beförderung sondern eine Höhergruppierung.
B2D2S
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Das beantwortet Frage 1) sehr gut, danke. Wovon hängt eine Beförderung ab?
Hast Du auch Antworten auf die Fragen 2) und 3)?
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Bruce Springsteen
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Bruce Springsteen »

Eignung, Befähigung und Leistung! Grundwerte einer Beurteilung.

2. Pauschal nicht beantwortbar.

3. Kommt auf die Krankheit an.
Iltisschnurri
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
also wie schon der Vorgänger sagte, eine Beförderung hängt von Eignung, Befähigung und Leistung ab.
Und es müssen natürlich Planstellen kommen, das hängt i. d. R. vom Finanzrahmen Land, Bund,,, ab.
Früher sind kurz vor den Wahlen eigentlich immer mehr Planstellen gekommen. Ein Schelm, wer Böses
dabei denkt.
Früher zählte vor allem das ADAL, d. h. der Zeitpunkt, wann die letzte Beförderung statt gefunden hat.
Hierzu bestand eine Reihung, bei der Post für alle einsehbar, ginge heute sicherlich aus Datenschutzgründen
nicht mehr. Dann solltest Du Dich mit Deinem Chef gut verstehen. Also heute wichtiger denn je, es wird
nämlich nach Leistung befördert. Ich kenne aber eine Kollegin und auch einen Kollegen, welche innerhalb
von 4 Jahren 3 mal befördert wurden und einen weiteren Kollegen, welcher 27 Jahre auf eine Beförderung
wartet. Dann kann Dir kurzfristig noch einer vom Personalrat dazwischen schießen, das gibt's auch.
Bezüglich der Verkürzung der Probezeit kann ich Dir meinen Fall schildern. Ich habe meinen Vorbereitungsdienst
für den gehobenen technischen Dienst absolviert. Dann wäre 2 Jahre das z. A. (zur Anstellung) dran gewesen.
Mir wurde die BW anerkannt, ich habe die Beamtenprüfung mit gut abgelegt und war unter den 20% Besten der
Prüfung. Somit hatte ich da z. A. nur 4 Monate dran.
Die Frage mit A14 und A13 kann ich Dir auch beantworten: Also Du mußt erst denA13er haben, dann kannst De
frühestens nach 2 Jahren nach A14 befördert werden. Den A14 kann Dir auch keiner mehr nehmen, außer Du bewirbst
Dich freiwillig auf einen A13er (macht man aber eigentlich i. d. R. nicht).Ich bin auch A12 und bin unterwertig auf
einen A11 bzw. T7 (Beamtenbewertung A11) eingesetzt. Aber bei der Telekom ist das alles seit der Privatisierung etwas speziell,....
Ich habe mich aber nicht aktiv darauf hin beworben, sondern wurde zugewiesen. Darauf mußt Du achten.

Gruß
Iltisschnurri
B2D2S
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Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

Beitrag von B2D2S »

Herzlichen Dank für die beiden Antworten, insb. letztere. :)

Heißt für mich zusammengefasst:
    Der Prozess der Verbeamtung auf Probe lässt sich verkürzen. Bei uns ist das Minimum wohl 1/2 Jahr.
    Ich kann mich auf A14 bewerben, die Stelle bekommen und müsste dann dennoch erst von E13 in A13.
    Iltisschnurri
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    Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

    Beitrag von Iltisschnurri »

    Servus,
    also mit den Zeiten, glaube ich, blickt keiner so richtig durch. Bei uns im gehobenen fernmeldetechnischen Dienst mußtest Du damals Beamter werden. Dies hängt noch damit zusammen, daß im Falle des "Kalten Kriegs" die Nachrichtenübermittlung klappen mußte. Aber wie das heute mit dem Quereinstieg ist und welche Zeiten dabei anerkannt werden, kann ich Dir nicht so genau sagen. Bei der Telekom, so wurde mir erzählt, werden fachfremde Dienstzeiten nicht als technische Dienstzeit anerkannt. Wobei mir das auch komisch vorkommt. Es gab jedenfalls Fälle, bei denen ausgelernte Fernmeldehandwerker für einige Zeit als Briefträger eingesetzt wurden. Dann sieht es mit den Zeiten so aus, dass einige Kollegen nach der Ausbildung bei der Post die Beamtenausbildung zum mittleren Dienst abgeschlossen haben und dann en Aufstieg machten. Diese Zeiten zählen voll. Andere Kollegen haben nach der Lehre bi der Post ein Studium absolviert und hierbei werden wiederum Zeiten nicht anerkannt. Und wiederum andere Kollegen haben frühers den Aufstieg gemacht und jetzt soll man sich auf unterwertige Dienstposten bewerben. Allerdings ist das bei der Telekom so eine Art Grauzone, bei Klagen von Beamten verliert die Telekom sehr oft,...

    Gruß
    Iltisschnurri
    B2D2S
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    Re: Verbeamtungsprozess und Beförderung

    Beitrag von B2D2S »

    Danke für Deine / Eure Antworten. Für mich ist dieser ganze Verbeamtungsprozess bislang nicht wirklich durchsichtig. Man wird ja vor Verbeamtung (zumindest in BaWü) durch einen zugelassenen Arzt untersucht und reicht das Gesundheitszeugnis beim Dienstherrn mit ein. Was sind eure Erfahrungen:
    • Mit welchen Vor-Diagnosen gibt es Probleme (schon länger oder kurz vorher diagnostiziert)? Wie äußern sich diese Probleme? Wird man dann gar nicht mehr verbeamtet oder hat man "nur" eine längere Wartezeit?
        Was ist, wenn nach der Untersuchung und während der Verbeamtung auf Probe eine Krankheit auftritt? Was passiert, wenn ich z.B. im Prozess der Verbeamtung auf Probe eine Krebserkrankung diagnostiziert bekomme? Kann ich dann nicht mehr verbeamtet werden?
      Bin gespannt auf Eure Erfahrungen!
      Antworten