Man sollte sich mal davon verabschieden zu erwarten, dass die Telekom ein
sozial verantwortlich handelnder Arbeitgeber ist. Eine solche Erwartung kann
nur enttäuscht werden. Und wenn man im Einzelfall Argumente gegen eine
Versetzung nach *weit weg* hat, dann muss man sie eben bei der Anhörung
vorbringen und ggf. vor Gericht durchsetzen.
Soweit ich weiß, wird der TV-Ratio auch auf Beamte angewendet.Vor allen Dingen was noch wichtiger ist, der TV-Ratio gilt doch
nur für Angestellte und nicht für Beamte - oder ???
Das ist (siehe oben) in jedem Einzelfall durchzusetzen.Außerdem gibt es noch Ermessensentscheidungen und es könnte
auch sein, dass Fahrzeitbeschränkungen vorliegen, Attest für
einen Ausschluss von bestimmten Tätigkeiten oder einfach gute
Gründe dafür, dass eine Zuweisung/Versetzung nicht durchgeführ
werden können.
Das gilt es dann vor Gericht zu beweisen und je mehr das in Urteilen,Vor allen Dingen dann, wenn ein Beamter von Leipzig nach Köln
muss aus wirtschaftlichen Gründen laut Telekom und weil unbedingt
diese Stelle zu besetzen ist - dann aber ein paar Wochen später
ein anderer Beamter von Bonn nach Dresden aus den gleichen
Gründen muss. Ein Schelm wer hier Böses denkt - das kann nämlich
keine Beamter nachvollziehen, weil die internen Dokumente und
das interne Wissen gerne mal vor Gericht von der Telekom "vergessen"
werden...
die die Telekom deshalb verliert, transparent wird, desto angreifbarer
wird diese Methode. Ob das auf Dauer so schlau von der Telekom ist, wird
sich dann zeigen.
Hier allgemein rumzulamentieren wird die Telekom nicht jucken und
zum sozial verantwortlicheren Handeln zwingen.