Versetzung nach Köln ab 02/2019

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Siggi09
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Siggi09 »

JurusWeb hat geschrieben: 23.03.2019 13:37 soll jetzt ein Betroffener heute von Leipzig nach Köln umziehen
und Ende des Jahres wenn der dortige Standort dich gemacht wird,
von Köln nach Wuppertal ?
Was ist wenn Familie/Kinder, Pflegebedürftige oder sonstige nachvollziehbare
Gründe vorhanden sind ?
Man sollte sich mal davon verabschieden zu erwarten, dass die Telekom ein
sozial verantwortlich handelnder Arbeitgeber ist. Eine solche Erwartung kann
nur enttäuscht werden. Und wenn man im Einzelfall Argumente gegen eine
Versetzung nach *weit weg* hat, dann muss man sie eben bei der Anhörung
vorbringen und ggf. vor Gericht durchsetzen.
Vor allen Dingen was noch wichtiger ist, der TV-Ratio gilt doch
nur für Angestellte und nicht für Beamte - oder ???
Soweit ich weiß, wird der TV-Ratio auch auf Beamte angewendet.
Außerdem gibt es noch Ermessensentscheidungen und es könnte
auch sein, dass Fahrzeitbeschränkungen vorliegen, Attest für
einen Ausschluss von bestimmten Tätigkeiten oder einfach gute
Gründe dafür, dass eine Zuweisung/Versetzung nicht durchgeführ
werden können.
Das ist (siehe oben) in jedem Einzelfall durchzusetzen.
Vor allen Dingen dann, wenn ein Beamter von Leipzig nach Köln
muss aus wirtschaftlichen Gründen laut Telekom und weil unbedingt
diese Stelle zu besetzen ist - dann aber ein paar Wochen später
ein anderer Beamter von Bonn nach Dresden aus den gleichen
Gründen muss. Ein Schelm wer hier Böses denkt - das kann nämlich
keine Beamter nachvollziehen, weil die internen Dokumente und
das interne Wissen gerne mal vor Gericht von der Telekom "vergessen"
werden... :twisted:
Das gilt es dann vor Gericht zu beweisen und je mehr das in Urteilen,
die die Telekom deshalb verliert, transparent wird, desto angreifbarer
wird diese Methode. Ob das auf Dauer so schlau von der Telekom ist, wird
sich dann zeigen.

Hier allgemein rumzulamentieren wird die Telekom nicht jucken und
zum sozial verantwortlicheren Handeln zwingen.
Der_Lipper

Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Der_Lipper »

JurusWeb hat geschrieben: 23.03.2019 15:02 Moin,

das Urteil meinte ich eigentlich wegen der Schwerbehinderung:
VG Göttingen, Beschluss vom 17.8.2018, 3 B 262/18

Das überbietet bisher alles aus dem Schwerbehindertenrecht,
was ich an Urteilen mit Beteiligung der Telekom gesehen habe !!!
ich habe mir das Urteil angesehen, wenn das das Fälle sind, die positiv für den betroffenen Mitarbeiter entschieden sind, und mit diesen Fällen werben die Anwälte für ihre Kanzlei, dann kann jeder Betroffene ja einschätzen, wie sinnvoll oder sinnlos eine Klage ist
Der_Lipper

Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Der_Lipper »

JurusWeb hat geschrieben: 23.03.2019 13:37 Moin Der_Lipper,

soll jetzt ein Betroffener heute von Leipzig nach Köln umziehen
und Ende des Jahres wenn der dortige Standort dich gemacht wird,
von Köln nach Wuppertal ?
Was ist wenn Familie/Kinder, Pflegebedürftige oder sonstige nachvollziehbare
Gründe vorhanden sind ?

Vor allen Dingen was noch wichtiger ist, der TV-Ratio gilt doch
nur für Angestellte und nicht für Beamte - oder ???

Außerdem gibt es noch Ermessensentscheidungen und es könnte
auch sein, dass Fahrzeitbeschränkungen vorliegen, Attest für
einen Ausschluss von bestimmten Tätigkeiten oder einfach gute
Gründe dafür, dass eine Zuweisung/Versetzung nicht durchgeführ
werden können.
Vor allen Dingen dann, wenn ein Beamter von Leipzig nach Köln
muss aus wirtschaftlichen Gründen laut Telekom und weil unbedingt
diese Stelle zu besetzen ist - dann aber ein paar Wochen später
ein anderer Beamter von Bonn nach Dresden aus den gleichen
Gründen muss. Ein Schelm wer hier Böses denkt - das kann nämlich
keine Beamter nachvollziehen, weil die internen Dokumente und
das interne Wissen gerne mal vor Gericht von der Telekom "vergessen"
werden... :twisted:
der TV Ratio gilt für Angestellte und Tarifbeschäftigt, regelt die räumliche Zumutbarkeit, und die Entschädigungshöhen und Dauer, ihr sollte einfach mal ins Intranet schauen, oder den BR fragen
Der_Lipper

Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Der_Lipper »

Siggi09
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Siggi09 »

JurusWeb hat geschrieben: 23.03.2019 14:54 Hier werden individuelle Recht mit Füßen getreten.

...

Wenn sich die betroffenen Beamten besser
austauschen würden, dann kann man der Telekom schon mal
schneller den "Zahn ziehen".
So lange jeder für sich seine eigene Suppe kocht, ist das im
Interesse der Telekom und das wird gnadenlos ausgenutzt !!!
Und deshalb gibt es Gerichte.

Der Austausch findet doch statt. Hier, bei ProT-In oder ver.di ... . Das geht doch schon soweit, dass hier die Adressen der Anwälte ausgetauscht werden. Was willst Du noch? Dass sich hier alle *nackig* machen?
Torquemada
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Torquemada »

JurusWeb hat geschrieben: 23.03.2019 19:03

Ich weiß ja nicht ob dibedupp von Rechtlerin verfolgt wird, aber
irgendwie hat sie doch einen bleibenden Eindruck hinterlassen :lol:
Sowas brauchen wir nicht im Forum. - mod
Siggi09
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Siggi09 »

Torquemada hat geschrieben: 23.03.2019 19:27 Sowas brauchen wir nicht im Forum. - mod
Sehe ich auch so, weshalb ich mich frage, warum ES nicht schon früher deaktiviert wird. Der Duktus ist doch nach zwei, drei Beiträgen zu erkennen.

@dibedupp: Schon klar. :)

Zum Thema: Die hier gehandelten Rechtsanwälte sind mit den Urteilen / Fällen vertraut, und werden das schon bei Gericht mit vortragen, wenn es sinnvoll / passend erscheint. Da man jedoch ohnehin einen Anwalt braucht, nützt einem der schönste Austausch hier nichts, weil es die Telekom kaum beeindrucken wird, dass man sie "durchschaut" hat. Und ein Richter wird sich wohl kaum von den "Offenbarungen" hier leiten lassen. Du kannst also wieder unter Deinen Stein kriechen.
Der_Lipper

Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Der_Lipper »

Der TV Ratio wird auch für Beamte angewendet, einfach mal nachfragen, das wird Dir der BR oder die Personalstelle bestätigen

Bitte nicht megalang zitieren- deshalb bearbeitet - Danke - mod
Telemichi
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Telemichi »

Meeri hat geschrieben: 23.03.2019 08:00 Hallo Telemichi,
einen Ansprechpartner habe ich noch nicht mitgeteilt bekommen.

Ist es in deinem Fall nicht ratsam Widerspruch einzulegen, da der Standort Köln geschlossen wird. Nicht dass du nachher 2 x kurz nacheinander umziehen muss.
Hallo Meeri, ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt, dauert aber alles eine Weile.
Was ist nun dran, dass der Standort in Köln am Ende des Jahres dicht macht? Ich werde dort angeblich dringend gebraucht :lol:
Ich werde am Montag den BR anschreiben, vielleicht wissen die was die Sache ist.
Meeri
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Meeri »

Hallo Telemichi,

mündlich hat mir der BR in Köln/Bonn bestätigt, dass der Standort am 30.11.2019 geschlossen wird, da der Mietvertrag für das Objekt Scheidtweilerstr. 4, Köln ausläuft und nicht verlängert wird.
Torquemada
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Torquemada »

Hinweis: Neuere Beiträge, die überhaupt nicht hier her gehören, wurden gelöscht. mod
Telemichi
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Telemichi »

Wie sieht es eigentlich mit Home Office in Köln aus? Projektarbeiten kann man auch von zu Hause erledigen. Wird Home Office in Köln genehmigt? Dann bräuchte man gar nicht nach Köln zu wechseln. Kann jemand was dazu sagen?
AndyO
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von AndyO »

Telemichi hat geschrieben: 23.03.2019 23:42 Wie sieht es eigentlich mit Home Office in Köln aus? Projektarbeiten kann man auch von zu Hause erledigen. Wird Home Office in Köln genehmigt? Dann bräuchte man gar nicht nach Köln zu wechseln. Kann jemand was dazu sagen?
Sinn und Zweck der Sammellager ist es, Beamte zur Verflüchtigung in Vorruhestand, externe Abordnungen oder DDU zu bringen.

Folgende Werkzeuge werden dafür benutzt:

TOP 1: Extreme Mobilitätsanforderungen, am besten mit Zweitwohung oder Umzügen mit niedrigen Intervaldauern (siehe Schließung Standort Köln, dann vermutlich Wuppertal)

TOP2: Großraumbüros mit implizierter sozialer Überwachnung durch andere Beschäftigte (drei Mann in einem Büro und es ist einer dabei, der meint auf Kosten der Anderen ins Licht treten zu müssen)

TOP3: Amtsentfremdete Tätigkeit oder halt Keine, um die empfunden Arbeitszeit zu maximieren

lässte sich fortsetzen. Und jetzt spiegle das mal gegen HomeOffice...
Siggi09
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 25.03.2019 11:56 Sinn und Zweck der Sammellager ist es, Beamte zur Verflüchtigung in Vorruhestand, externe Abordnungen oder DDU zu bringen.
Wenn man sich von Beginn an bereit erklärt sich über diese Wege, insb. DDU, zu verflüchtigen, kann man sich dann den "Umweg" über Köln sparen?
Siggi09
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Re: Versetzung nach Köln zum 02/2019

Beitrag von Siggi09 »

Post-Bote50 hat geschrieben: 25.03.2019 13:01 ... und der Frage, wie ich mir das denn als Zusteller vorstelle ;)
Na, mit Brieftauben, was denken die denn ... ? ;)