
ES ist wieder da.....
Moderator: Moderatoren
... wird aber immer zahmer und gemäßigter,Dank Hilfe der Mod`s...
Ruheständler hat geschrieben: ↑21.08.2018 15:44... wird aber immer zahmer und gemäßigter,Dank Hilfe der Mod`s...![]()
Bananen-Willi hat geschrieben: ↑21.08.2018 23:17 Bitte bitte setz uns doch alle auf Igno, so dass keiner mehr deine Posts lesen kann...
Es gibt keinen ER, wenn es eine Verwendung gibt. Die Frage ist doch eher, ob die STRABAG dich nicht mehr mag und dich zurück gibt. Dafür müssen die aber zahlen. Ansonsten ist der Grat zur DDU natürlich schmal.Telekommiker hat geschrieben: ↑22.02.2018 11:06 Auch wenn Du tatsächlich zugewiesen werden solltest, wäre dies für eine
kurze Zeit der Überbrückung bis zum ER doch hinnehmbar.
Es gibt da auch viele Dinge, wie man diese Zeit überbrücken kann)
Also meine Recherche hat ergeben das man als Beamter einer Zuweisung zustimmen muss.AndyO hat geschrieben: ↑30.10.2018 09:45Es gibt keinen ER, wenn es eine Verwendung gibt. Die Frage ist doch eher, ob die STRABAG dich nicht mehr mag und dich zurück gibt. Dafür müssen die aber zahlen. Ansonsten ist der Grat zur DDU natürlich schmal.Telekommiker hat geschrieben: ↑22.02.2018 11:06 Auch wenn Du tatsächlich zugewiesen werden solltest, wäre dies für eine
kurze Zeit der Überbrückung bis zum ER doch hinnehmbar.
Es gibt da auch viele Dinge, wie man diese Zeit überbrücken kann)
Ist das wirklich offiziell das der Empfang zur ISS verlagert wird? Mir wurde bei meinen vielen Recherchen auch erzählt das es möglich ist (eigene Zustimmung vorausgesetzt) sich zur ISS zuweisen zu lassen. Sein Gehalt bekommt man dann von der Telekom, arbeitet aber für die ISS. Persönlich kenne ich keinen der dies gemacht hat. Bei einer freiwilligen Zuweisung kann man sich den Vorruhestand eh abschminken, da es eine Verwendung gibt. Deshalb ist eine Zuweisung für mich keine Option.Telefox hat geschrieben: ↑30.10.2018 01:01 Hallo! Ich arbeite bei der DTAG als Beamter am Empfang. Auch unsere Arbeit wird ab 01.07.2019 zur ISS verlagert. Wir sollen uns dann warscheinlich nach §13 Sonderurlaubsverordnung als Beamter beurlauben lassen und bei der ISS als normaler Arbeitnehmer arbeiten. Das möchte ich aber nicht machen. Wenn man sich dagegen entscheidet, besteht dann auch die Chance, dass man stattdessen zur ISS zugewiesen wird? Dann bekommt man ja weiter seine Bezüge von der Telekom. Nach §4 Postpersonalrechtsgesetz kann man nämlich auch zu privatrechtlichen Firmen zugewiesen werden. Kann das jemand beantworten? Hat es demnach schon Zuweisungen zur STRABAG oder ISS gegeben?
Ich rede hier von der gelebten Praxis bei meinen ehemaligen T-Systems-Kollegen. Das wird bei der STRABAG nicht anderes gehandhabt werden. Die Änderung mit den Rückgabekosten stammt noch aus Vivento-Zeiten, als die Töchter Rosinen unter den Beamten pickten. Als es Geld kostete, den Beamten nach Vivento zu entsorgen, war damit schlagartig Schluss. Die Beamten, die die (Insich-)/Beurlaubung widerriefen, landeten 1:1 in Zuweisung am alten Arbeitsplatz, halt mit weniger Geld. Was da deine angedeutet Wahlmöglichkeit sein soll, ist mir völlig unbekannt.Postfloh hat geschrieben: ↑30.10.2018 10:56Also meine Recherche hat ergeben das man als Beamter einer Zuweisung zustimmen muss.
So einfach wie die Telekom immer schreibt siehe Anschreiben der Telekom ist es nicht. Auch wenn die STRABAG den Beamten nicht mehr mag, kann sich ihn nicht zurück geben! Eine Kündigung seitens der STRABAG ist m.E. nicht möglich.
Die gelebte Praxis bei deinen T-Systems Kollegen kann man doch nicht mit der STRABAG vergleichen? Die T-Systems ist doch eine Tochterfirma der Telekom. Ich selbst bin ein beurlaubter Beamter (nicht Insich beurlaubt). bei der STRABAG. Im Gegensatz zu deinen Kollegen würde ich bei einer Zuweisung (der ich zustimmen muss) zur STRABAG/ISS mehr Geld bekommen.AndyO hat geschrieben: ↑30.10.2018 14:29Ich rede hier von der gelebten Praxis bei meinen ehemaligen T-Systems-Kollegen. Das wird bei der STRABAG nicht anderes gehandhabt werden. Die Änderung mit den Rückgabekosten stammt noch aus Vivento-Zeiten, als die Töchter Rosinen unter den Beamten pickten. Als es Geld kostete, den Beamten nach Vivento zu entsorgen, war damit schlagartig Schluss. Die Beamten, die die (Insich-)/Beurlaubung widerriefen, landeten 1:1 in Zuweisung am alten Arbeitsplatz, halt mit weniger Geld. Was da deine angedeutet Wahlmöglichkeit sein soll, ist mir völlig unbekannt.Postfloh hat geschrieben: ↑30.10.2018 10:56Also meine Recherche hat ergeben das man als Beamter einer Zuweisung zustimmen muss.
So einfach wie die Telekom immer schreibt siehe Anschreiben der Telekom ist es nicht. Auch wenn die STRABAG den Beamten nicht mehr mag, kann sich ihn nicht zurück geben! Eine Kündigung seitens der STRABAG ist m.E. nicht möglich.
Die, die aus T-Systems in die 55er wollen, sind entweder dort im Personalüberhang oder haben Glück gehabt, in eine Abordnung ziehen gelassen worden zu sein. Eigenverantwortlich mal eben den Löffel hinwerfen und dann in die 55er ziehen ist mir in keinem einzigen Fall bekannt. Ich lerne aber gerne dazu.