Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

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AndyO
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von AndyO »

Telekommiker hat geschrieben: 21.03.2018 13:15 Und wie kommst Du denn da drauf, dass jeder einen Mindestbeitrag von 70 € pro Monat zahlen muss und dass dann erst jeder eine RV-Nr. bekommt - die hat doch jeder Beamte schon, der vorher als AN Beiträge eingezahlt hat...Die Abgaben für die RV sind max. auf 16,20 € begrenzt und sind somit sehr sehr wenig - also wie kommst Du jetzt auf die 70 € ???

Mit einem Minijob kann man natürlich auch Anwartschaften erwerben, sei es für die erforderlichen 60 Pflichtmonate und sei es auch für die Zeiten der dreijährigen Einzahlung vor einer Erwerbsminderung...woher Du jetzt diese anderslautenden Informationen hast, ist mir leider schleierhaft und die kannst Du gerne mal hier aufführen...
Die 67,50 Euro sind der Mindestbeitrag, die pro Minijobber an die Rentenkasse abgeführt werden müssen. Berechnungsbeispiele sind verlinkt. Zahlt der AG nicht, hat der AN zu zahlen.

Den Minijobber, der zusätzlich zu seiner Dienstunfähigkeitspension noch eine Erwerbsminderungsrente bezieht, den darfst du erst mal vorzeigen.

Da mach ich mich doch lieber selbständig, hab den 3-5 fachen Nettolohn und schmunzle über 3,50-4,50 Euro Rentenanspruch pro Jahr.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo AndyO,

es gibt keinen Mindestbeitrag für einen Mini-Job - wie kommst Du denn da drauf und wo soll das stehen...
Es gibt nur einen Mindestbetrag mit der Annahme von 175 € - bei einem Verdienst unter dieser Summe werden die Abgaben automatisch von diesem Mindestsockelbetrag errechnet - siehe Link:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html

Der AG hat seinen AG-Anteil immer selber zu zahlen - was soll da Dein Hinweis, "Zahlt der AG nicht, hat der AN zu zahlen." ???
Schau Dir mal die Berechnung an - einfach mal den max. Verdienst von 450 € innerhalb eines Mini-Jobs eingeben - Krankenkasse NEIN und dann auf berechnen:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html

Der Minijobber zahlt bei einem Verdienst von 450 € nur einen RV-Beitrag von 16,20 € !!! Natürlich auch keine Beiträge für die KK - die anderen Abgaben zahlt der AG !!!
Wo sind denn deine Berechnungsbeispiele...?

Und zum Thema DU und Erwerbsminderungsrente habe ich doch auch genügend geschrieben. Es mag sein, dass es da nicht viele geben wird - weder ich noch Du kennen ja da valide Zahlen...aber es geht ja auch darum, dass ich mir mit einem geringen Beitrag einen vergleichsweise hohen Anspruch für die Rente erwerbe.

Das Thema Selbständigkeit ist ja wieder ganz was anderes - aber da sind schon andere dran gescheitert und haben Existenzen verspielt und viel Geld investiert und rausgeschmissen. Wenn Du übrigens selbständig bist und den 3-5 fachen Nettolohn hast, wird dieser natürlich auch angerechnet und deine Pension wird gekürzt...ist also ein schlechtes Beispiel...
Mit dem Minijob hat man einen überschaubaren Arbeitseinsatz von den Stunden her - einen sehr guten Verdienst mit sehr wenig Abgaben, mehr Vorteile und meiner Meinung nach überhaupt keine Nachteile...
AndyO
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von AndyO »

Telekommiker hat geschrieben: 27.03.2018 11:56 Wo sind denn deine Berechnungsbeispiele...?
Hier auch noch mal für dich:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Telekommiker hat geschrieben: 27.03.2018 11:56Das Thema Selbständigkeit ist ja wieder ganz was anderes - aber da sind schon andere dran gescheitert und haben Existenzen verspielt und viel Geld investiert und rausgeschmissen. Wenn Du übrigens selbständig bist und den 3-5 fachen Nettolohn hast, wird dieser natürlich auch angerechnet und deine Pension wird gekürzt...ist also ein schlechtes Beispiel...
Mit dem Minijob hat man einen überschaubaren Arbeitseinsatz von den Stunden her - einen sehr guten Verdienst mit sehr wenig Abgaben, mehr Vorteile und meiner Meinung nach überhaupt keine Nachteile...
Bei einer UG, also 1 Mann AG, werden Geschäftsgewinne entnommen. Diese sind komplett pensionsunschädlich. Und wer sich Selbständigkeit (z.B. Hunde Gassi führen), abgesichert mit einer Pension, nicht zutraut, der soll dann eben eine Minijob machen.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo AndyO,

irgendwie kann ich Dir nicht folgen - wo steht denn da bitte was von einem Mindestbeitrag von 70 € oder 67,50 €...als den man abführen muss ???

Du verwechselt hier was und schmeißt einige Dinge total durcheinander...auch hast Du oftmals die 175 € angesprochen - dass ist der Mindestbeitrag der Minijob-Zentrale, für den die Abgaben der Rentenversicherung berechnet werden...also wenn Du z. B. 150 € verdienst, bleibt der volle Beitrag zur RV bei 32,55 € - nur der Anteil des AN verändert sich...
Es gibt KEINEN Hinweis auf Deine ominösen 70 oder 67,50 €.

Daher nochmals der Hinweis, wo genau soll das mit dem Mindestbeitrag von 70/67,50 € stehen ???
Und bitte nicht einfach mal einen Link angeben sondern dann auch wenn schon, genau die Stelle angeben bzw. zitieren...!!!

Selbständigkeit mit Hunde Gassi führen...na klar - träum bitte weiter - aber hier mal was für Dich zur Erläuterung von Gewinnen:
Der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit wird dem Inhaber des Einzelunternehmens zugerechnet - das gilt auch für die Ich-AG. Abhängig von der Art der selbständigen Tätigkeit kann der Gewinn den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sein. Hier dann gleich für Dich ein Link, wo drin steht, welche Einkünfte anrechnungsfähig sind:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html

Der Inhaber der Ich-AG ist natürlich zu Privatentnahmen und Privateinlagen berechtigt. In der Buchhaltung musst Du aber solche Entnahmen (aber auch Einlagen) über ein sogenanntes Privatkonto führen und stellen natürlich keine Aufwendungen dar, die zu einer Senkung des Gewinns führen. Wichtig zu wissen ist, dass sich Privatentnahmen nicht auf den Gewinn auswirken sind. Sie verändern zunächst lediglich das Betriebsvermögen.
Hier mal ein Zitat aus der Bilanzierung bzw. der Buchhaltung:
Da Privatentnahmen buchhalterisch keine Aufwendungen darstellen, können Sie sie auch nicht unter Betriebsausgaben buchen. Sie wirken sich aber unmittelbar auf Ihr Betriebsvermögen aus. Darunter versteht man das Eigenkapital, das Anlage- und Umlaufvermögen genauso wie Ihre Verbindlichkeiten beispielsweise für offene Rechnungen. Nehmen Sie 10.000 Euro ein, geben aber gleichzeitig 1.000 Euro als Betriebsausgaben aus, machen Sie 9.000 Euro Gewinn, die das Betriebsvermögen um dieselbe Summe erhöhen. Nehmen Sie nun 3.000 Euro für Ihren Lebensunterhalt aus der Kasse, sinkt das Betriebsvermögen; der Gewinn aber bleibt gleich. Denn der Fiskus will Ihren Gewinn besteuern.

Du kannst so viele Geschäftsgewinne entnehme wie Du magst, das ändert nichts am Gewinn. Wäre ja auch schön, wenn eine Privatentnahme den Gewinn schmälern würde - dann hättest Du aber ein großes Problem mit dem Fiskus, wenn Du das bei deiner Steuererklärung so deklarieren würdest !!!
Und weiter wird dieser Gewinn natürlich bei deiner Pension angerechnet - wenn der Gewinn dann also über dem Höchstwert deiner persönlichen Anrechnungsgrenze liegt, wird auch deine Pension nach den Vorgaben gemindert...
AndyO
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von AndyO »

Telekommiker hat geschrieben: 28.03.2018 11:15 Hallo AndyO,

irgendwie kann ich Dir nicht folgen - wo steht denn da bitte was von einem Mindestbeitrag von 70 € oder 67,50 €...als den man abführen muss ???
Bei 450 Euro sind es 67,50 Euro Rentenbeitrag. Auch das steht weiter vorne.
Telekommiker hat geschrieben: 28.03.2018 11:15Du verwechselt hier was und schmeißt einige Dinge total durcheinander...auch hast Du oftmals die 175 € angesprochen - dass ist der Mindestbeitrag der Minijob-Zentrale, für den die Abgaben der Rentenversicherung berechnet werden...also wenn Du z. B. 150 € verdienst, bleibt der volle Beitrag zur RV bei 32,55 € - nur der Anteil des AN verändert sich... Es gibt KEINEN Hinweis auf Deine ominösen 70 oder 67,50 €.
Du schreibst Wortschwallungen, statt dich mit den Themen einzeln zu befassen.
Telekommiker hat geschrieben: 28.03.2018 11:15Selbständigkeit mit Hunde Gassi führen...na klar - träum bitte weiter
In Deutschland kannst du Dienstleistungen anbieten, wie du willst. Wenn du ein Handwerk ausüben möchtest, musst du zusätzlich in die Handwerksrolle. Oder bist als unerheblicher Neben- und Hilfsbetrieb unterwegs.
Telekommiker hat geschrieben: 28.03.2018 11:15Und weiter wird dieser Gewinn natürlich bei deiner Pension angerechnet - wenn der Gewinn dann also über dem Höchstwert deiner persönlichen Anrechnungsgrenze liegt, wird auch deine Pension nach den Vorgaben gemindert...

Steuerberater sagt was anderes. Und selbst wenn es nicht so wäre, bestimme ich, welchen Betrag ich dem Unternehmen entnehme. Das wäre dann passgenau. Und ansonsten braucht man ja auch noch ein Geschäftsfahrzeug mit Unterhalt, einen PC, Räumlichkeiten die renoviert werden müssen und, und, und. So viel will ich gar nicht erwirtschaften. Also passt schon. :D
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo AndyO,

das steht NICHTS von 67,50 € - das ist einfach jetzt gelogen...geh mal in deinen Link und suche den Betrag von 67,50 € oder geh in meinem Link und schau Dir die Berechnung an...
Ich weiß aber jetzt, wo Du deine 67,50 € herhast:
Bei 450 € Verdienst im Minijob ist bei einer aktuellen RV von 18,6 % der Gesamtbetrag = 83,70 €. Davon zahlt der AN die 3,6 %, das sind 16,20 € - der AG zahlt die restlichen 67,50 €.
Der AN zahlt max. 16,20 €, wenn er sich für die RV-Pflicht entscheidet. Und der Arbeitgeber zahlt die 67,50 € !!!

Und das sind die max. Beiträge für die RV - mehr als die 83,70 € gesamt und mehr als 16,20 € für den AN wird es nicht !!!
Du schreibst immer was von Mindestbeitrag...das ist absolut Humbug und Nonsens...tu Dir mal einen Gefallen und gib in meinem Link die Beiträge ein und dann wirst Du es selber sehen - dann ohne gesetzliche KV:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html


Ich sehe auch, dass Du in Bezug auf einen Selbständigkeit Null Ahnung hast...und wenn Du wegen deinem Job als Hunde zum Gassi ausführen einen Steuerberater brauchst, dann viel Erfolg...
Und ob Du ein Handwerk anmelden muss oder in der Handwerksrolle stehen muss, hat nichts mit der Besteuerung des Unternehmens zu tun - wobei ich jetzt aber auch nicht im Ansatz erkenne, was dein Gasse gehen mit einer Handwerksrolle zu tun hat...
Du bestimmst zwar ob Du was aus dem Unternehmen nimmst - aber das Finanzamt wird Dir schon sagen wie es steuerrechtlich aussieht. Und wenn Du was aus dem Unternehmen rausziehst, egal ob Geld oder Sachleistungen, ist das zwingend zu versteuern - und wenn Du Sachleistungen herausziehst, ist dafür noch die USt abzuführen. Also wenn Du einen PC aus dem Unternehmen holst im Buchwert von 500,- €, dann musst Du auch noch 95,- € Umsatzsteuer abführen - das zeigt mir aber dass Du auch in diesem Bezug Null Ahnung hast.

Ein Geschäftsfahrzeug musst Du auch privat versteuern, da in deinem Fall das Finanzamt immer von einer privaten Nutzung ausgeht - das kannst Du drehen und wenden wie Du willst und das wird Dir das FA auch schon mit guten Argumenten mitteilen. Aber was meinst Du denn mit Räumlichkeiten renovieren - komme da nicht ganz mit. Wenn Du deine geschäftlich genutzten Räumlichkeiten renovierst, kannst Du das natürlich als Aufwendungen absetzen - aber vorher musst Du ja auch die Kosten der Renovierung zahlen...Also wenn Du jetzt 1000 € für eine Renovierung ausgibst, kannst Du 300 bis max. 400 € dann mal im günstigsten Fall wieder bekommen - hast aber immer noch dann 600 bis 700 € vorher ausgegeben...

Du bist wahrscheinlich auch einer der meint, mit viel Umsatz mache ich auch viel Gewinn. Und wenn ich an einem Teil ein Euro Verlust mache, mache ich eben so lange Umsatz, bis ich dann mal merke, huch ich bin ja auf einmal insolvent...
Ich muss dir leider mitteilen, dass Du weder was von einer Unternehmungsgründung noch von den wichtigen steuerrechtlichen Vorgang im Ansatz weiß - und das ist aber leider das 1x1 einer Unternehmensgründung, auch wenn es nur eine Ich-AG ist. Was meinst Du denn, warum so viele davon geträumt haben und das ist jämmerlich in die Hose gegangen mit gescheiterten Existenzen und sehr hohen Steuernachzahlungen und Nachzahlungen in der Sozialversicherung - aber auch wegen den möglichen Scheinselbständigen...
Telekommi
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommi »

dibedupp hat geschrieben: 28.03.2018 17:16 Ich frage mich, was die letzten 22 Beiträge noch mit dem Thema des Threads -ATZ für Postler- zu tun haben?
Im Großen und Ganzen: nichts :)
Metro
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Metro »

für dibedupp:

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Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

In den letzten Beiträgen wurde davon geschrieben, dass man in der freien Zeit der ATZ (passive Zeit oder bei kompletter Arbeitszeit von 50 %) nebenbei noch arbeiten gehen kann...mit einem Mini-Job z. B.
Da wurde AZT mit ER verglichen...und es wurde hinterfragt, ob und was denn überhaupt Sinn macht...so ganz schön viele Dinge - vielleicht aber auch zu viel Input für einige wenige hier ?

Es wurde insbesondere der Vorteil/Nachteil von AZT im Vergleich zu ER geschrieben...
Und es wurden (gezielt) falsche Informationen von AnyO gestreut, der nicht in der Lage ist nachzuvollziehen, welche Abgaben bei einem Mini-Job aufkommen. Oder Metro, der eher gewillt ist, die andere User zu verwirren: "Um für maximale Verwirrung zu sorgen..."
Oder auch Telekommi: "Und Rentenanwartschaft greift nicht wenn man in den ER geht, sondern erst mit 65 (oder später)....." - wenn man diesem Schwachsinn glauben würde, dann macht eine ein Mini-Job wegen deiner Rentenanwartschaft niemals Sinn, weil die Rente erst mit der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird. Vielleicht sollte man sich mal erkundigen, wo es aktuell die beste Rendite gibt...

Diese Liste kann man beliebig fortführen und es nerven die vielen (oftmals) unqualifizierte Kommentare von diesen selbst ernannten Fachexperten -vor allein Dingen dann, wenn sie doch einen eigentlich ignorieren und überhaupt nicht mehr auf meine Kommentare antworten wollten !!!