Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

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Öscher
Beiträge: 5
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Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Öscher »

Hallo,

bin neu hier und habe gestern dieses Forum entdeckt. :D
Bin seit 1998 im Beamtenverältnis tätig und musste nun aufgrund
meiner Nachtdienstbefreiung vom Hausarzt zum Amtsarzt. Dieser schickte mich zu
einem Psychater und diesr wiederum meinte eine REHA würde mich wieder
auf den gesunden Weg führen.
Solange bin ich vom ND befreit. Meine Dienstelle machte nun Druck, dass ich diese sofort
anzutreten habe. Also ab für 4 Wochen dahin. Mit der Sicherheit dass die Beihilfe von den
138 € Tagesatz 104 zahlt und die Debeka 11 ...Mit dem Rest von knapp 600 konnte ich mich anfreunden.
Wollte ja gesund werden und dachte 4 Wo mal was anderes
Das böse Erwachen kam als ich zurück kam und die Rechnung über fast 3900 € erhielt.
Debeka okay ca.300 nur die Beihilfe übernimmt nur knapp über 1000 €. Mit den 104 € war nur die
Hälfte gemeint abzüglich irgendwelcher Pauschalen.
Sitze nun auf einer riesen Rechnung von fast 3000€....für eine amtsärzlich angeordnete REHA... :(
Kollegen meinten nur Anwalt.......
Kennt jemand einen ähnlichen Fall ??
Ich weiß hätte es vorher zu 100 % abklären müssen....aber fühlte mich leicht unter Druck und wollte
es auch hinter mich bringen
War nie zuvor in Reha Kur oder dergleichen mit fast 50 Jahren.

Gruss aus Aachen
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Naja, amtsärztlich angeordnet war die Reha nicht. Der Amtsarzt spricht in diesem Zusammenhang Empfehlungen aus, die Anordnung kam von Deinem Dienstherrn.
Grundsätzlich hast Du als Beamter eine Verpflichtung an Deiner Gesundung und der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit mitzuwirken, raus aus der Nummer kommst Du nicht.
Was Dein Kosten Problem angeht: Einen Anwalt kann man einschalten, die Aussichten das der an der Kostensituation wesentliches ändern kann sind aber gering. Ein wie bei tariflich Beschäftigten funktionierendes System aus Rentenversicherung und Krankenkasse, die in solchen Situationen die Behandlungskosten übernehmen gibt es bei Beamten nicht. Hier treten Beihilfe und (P)KV ein. Wenn ich das richtig sehe erfolgt in Deinem Fall die Beihilfefestsetzung nach der BVO NRW und die sieht für Einrichtungen die keinen Versorgungsvertrag mit einem Sozialversicherungsträger haben nun mal vor das der niedrigste Tagessatz höchstens jedoch 104 € als beihilfefähig anerkannt werden (§ 6 Abs. 3 BVO NRW).
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Öscher,

was steht denn genau in dem Gutachten von dem Amtsarzt?
Was genau hat deine Dienststelle dir denn mitgeteilt und welche Nachweise gibt es darüber?

Grds. sollte man natürlich vor einer Rehe die Kostenzusage der KK einholen und im Idealfall eine Sofortabrechnung der Einrichtung mit der KK abschließen...
Dann sollte es keine Überraschungen geben...
Ein geringer Eigenanteil ist immer zu zahlen und üblich - mindestens 10,- € pro Tag/max 21 Tage...
Es sei denn, dass du noch zusätzliche Angebot in der Reha möchtest und diese nicht von der KK übernommen werden - aus diesem Grunde immer brav fragen, ob alles übernommen wird und dann auch nichts mehr zusätzlich unterschreiben...

Es gibt aber auch Reha-Einrichtungen die dem Gesetz nach keine Reha-Einrichtung sind bzw. bei denen die KK die Kostenübernahme nicht durchführen. Das sind dann Einrichtungen, die grds. eine Direktabrechnung mit der KK nicht durchführen und mit denen du als "Gast" einen privatrechtlichen Vertrag abschließt - da wird dir der DH erst einmal nicht helfen...

Ich würde aber erst einma so argumentieren, dass der DH dich ja sofort in die Reha schicken wollte und demzufolge die Kostenübernahme bei der Beihilfe beantragen und begründen...hilfreich wäre ggf. ein Rechtsberatungsgespräch...
Wenn der Anspruch abgelehnt wird, kannst du dir weitere Gedanken machen. Den Anspruch würde ich auch mit dem Hinweis auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid aufsetzen, so dass du genau weißt, aus welchen Gründen die Kosten abgelehnt werden...dann kann man anschließend immer noch demtentsprechend reagieren...

Wenn du dir aber eine Reha ausgesucht hast, die im Prinzip eine "Privatklinik" ist und nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Vorgaben erfüllt, dann könnte es eng werden mit deinem Anspruch...
Ich weiß dass man im Nachgang immer schlauer ist...aber gerade bei Rehamaßnahme (aber auch bei allen Angelegenheiten die man vorbezahlen muss), ist eine vorherige Prüfung und Zusicherung der Kostenübernahme unabdingbar...

Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen helfen...
Steinbock
Beiträge: 916
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

§ 6
Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen
(1) Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen sind neben den Aufwendungen nach § 4 Absatz 1
Nummer 1, 7 und 9 die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe für höchstens 23
Kalendertage
(es sei denn, eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend
erforderlich) einschließlich der Reisetage sowie den ärztlichen Schlussbericht beihilfefähig.

Verfügt die
Einrichtung über keine Preisvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger, sind die
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des niedrigsten Tagessatzes der
Einrichtung, höchstens 104 Euro täglich beihilfefähig.

Kostenerstattung durch die Beihilfe: 104 € - davon 50 % = 52 € + 23 Kalendertage = 1.196 €

http://www.versorgungskassen.de/downloa ... 2_2011.pdf

Mehr zahlt die Beihilfe NRW nicht!

Gruß vom Steinbock
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
es stellt sich aber noch die Frage, ob die Reha-Maßnahme wirklich eine Reha-Maßnahme war...
Wurde diese ordnungsgemäß über den AG (oder z. B. Betriebsarzt) beantragt?
Wurde dann auch noch ein Antrag bei der KK abgegeben...? Das ist ja vermutlich nicht geschehen...

Wie bereits erwähnt, wenn ich mit der Reha- (oder vielleicht sogar Kur-) Kurklinik einen Vertrag abschließe und dort nicht die Reha-Maßnahmen durchgeführt werden,
dann gibt es bei der KK und bei der Beihilfe Probleme...


Wenn sich der Fragesteller mal bitte äußern könnte, wäre das nicht schlecht:
Hast du die Rehe-Maßnahme über den AG beantragt?
Wurde eine Kostenzusage der KK oder Beihilfe eingeholt?
Warst du in einer Reha-Klinikt oder war es vielleicht "nur" eine Kurklinik?
Kannst du die Klinik angeben- wo du warst...

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, machte eine weitere Diskussion sinn...
arme Sau
Moderator
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von arme Sau »

Ich widerspreche B I U in einem Punkt.
Hier im Forum werden Meinungen ausgetauscht.
Es kann sein das du keinen Erfolg bei der Kosteneintreibung hast.

Dies kann dir aber letztendlich nur ein Rechtsanwalt genau sagen.


Gruß
arme Sau
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Kater-Mikesch
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Kater-Mikesch »

es hat doch auch keiner gesagt, dass der Fragesteller damit Erfolg haben wird...

Aber ich würde doch schon gerne wissen, ob der Dienstherr jetzt diese Reha "befohlen" hat - denn wenn es tatsächlich so wäre (was ich nicht glaube), dann muss der
Dienstherr hier im Rahmen der Fürsorgepflicht auch diese Fürsorge walten lassen...
Aber freiwillig wird sich da nichts ergeben...
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Mikesch
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Mikesch »

Der TO hat, wie schon in Vorpostings erwähnt, in meinen Augen aus Unwissenheit unheilbare Fehler im Vorfeld begangen, Begrifflichkeiten wie "Beihilfefähig" und das, was erstattet wird durcheinander geschmissen.

Hochziehen kann man sich bestenfalls an:
Meine Dienstelle machte nun Druck, dass ich diese sofort
anzutreten habe.
was aber Lesen im Kaffeesatz bedeutet.
Kann bedeuten, dass einem die Leviten gelesen wurden oder das eine förmliche Anordnung besteht.

Nur dann kann man weiter diskutieren und meinungsmäßig eine Hilfestellung geben.

Nur bei Bestehen einer Anordnung sehe ich Möglichkeiten für den TO, aber dann bitte über eine Rechtsberatung per Anwalt.
Ansonsten ist es halt dumm gelaufen, so meine Meinung...
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Kater-Mikesch
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

für alle die eine Reha-Maßnahme machen müssen, kann ich nur raten, die Kostenübernahme VOR dem Antritt zu klären...

Erst einmal bei der Krankenkasse die Kostenübernahme klären - am Besten ist es, wenn die Einrichtung eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse vornimmt...
Dann aber auch mit der Beihilfestelle (wenn diese separat abgerechnet wird) das Gleiche durchführen...

Und dann bei der Reha-Klinik nochmals ausführlich darauf hinweisen, dass keine zusätzliche Behandlungen gewünscht werden, die nicht übernommen werden...
Dann sollte es kein böses Erwachen geben...außer dem Eigenanteil von 10,- € - wenn es diesen noch gibt...
Das ist ja auch zu verschmerzen, da es ja u. a. auch Vollpension gibt...
Öscher
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Öscher »

Hallo
bin nun eine Erfahrung reicher geworden. Die Beihilfe will wohl die Hälfte der 28x 138 € aus Kulanz übernehmen. Wurde mir telefonisch
mitgeteilt. Man sagte die REHA die der Amtsarzt empfahl, hätte sogar 177 € gekostet. Die DEBEKA zahlt wie gesagt 11 €. Bleiben mit etwas Glück "nur" ca 1700 € an mir hängen. Nächste Woche hab ich allerdings noch einen Anwaltstermin. Wie gesagt, mir passt der Druck den man mir von vorgesetzter Stelle machte, nicht so richtig. Ärgere mich aber auch über mein Unwissen in Bezug auf Kuren Rehas ..... Dazu der leichte Druck, ebenfalls unwissende Kollegen und dann der Fehlschuss.
Werde keine REHA mehr antreten wenn ich nicht 100 % sicher bin, dass diese auch großteils bezahlt wird, sehe es als Lehrgeld an und 4 Wochen aus dem Diensttrott heraus kommen. Und hatte noch Glück im Unglück.Sollte ja sogar 6 Wo bleiben und habe Zusatzangebote abgelehnt.
!!!!!!! Danke !!!!!!!für die vielen netten informativen Antwortmails. Werde dieses Forum nun häufiger nutzen.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Aber ich würde doch schon gerne wissen, ob der Dienstherr jetzt diese Reha "befohlen" hat - denn wenn es tatsächlich so wäre (was ich nicht glaube), dann muss der
Dienstherr hier im Rahmen der Fürsorgepflicht auch diese Fürsorge walten lassen...
Aber freiwillig wird sich da nichts ergeben...
Defakto ändert das aber nichts an der Tatsache das die Erstattung der Kosten der Reha nur im System aus Beihilfe und KV erfolgt, Aufforderung durch den Dienstherrn hin oder her.
Siedler
Beiträge: 60
Registriert: 21. Nov 2012, 21:56
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Siedler »

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet mit allen Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements durchführen.
Dann findet ein Krankenrückkehrgespräch statt. Der Personalrat ist dabei einzubeziehen.

Mit Zustimmung des Betroffenen wird nach geeigneten Maßnahmen der Eingliederung gesucht.

Der Arbeitgeber kann auch den Betriebsarzt, sowie externe Stellen einschalten.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Siedler,

dein Beitrag ist ein Beitrag zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM".

Hast du dich vielleicht im Thema bzw. beim Forumsbeitrag geirrt und dein Hinweis gehört zu einem anderen Thema?
panele22
Beiträge: 3
Registriert: 19. Nov 2013, 17:52
Behörde:

Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von panele22 »

Hallo an Alle!
Bin heut das erste Mal dabei. Mir ist es so ähnlich ergangen wie Öscher. Mir wurde die Reha vom Dienstherren angeordnet-alles auch durch den Amtsarzt bestätigt. Habe im November 2012 eine Kostenzusage meiner Dienststelle erhalten, da ja die PKV nicht zahlt. Kostenübernahme steht alles im § 46 Abs.4 BBG. Bin dann im Februar 2013 zur Reha für 5 Wochen. Die Beihilfe hat anstandslos ( mit Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten) ihre 50% übernommen- hatte auch vorher die Zusage. Also glückliche Beamtin-läuft mal was wie geschmiert mit der Verwaltung-- denkste :evil: Dann ging es los: Bitte senden sie uns nach der abgeschlossenen Reha eine nochmalige Absage ( es lagen schon mind.3 vor) ihrer PKV und die Beihilfeabrechnung zu. Danach noch mal einen Antrag auf Kostenübernahme der PKV auf Kulanz. Dann hat sich die Personalstelle schriftl. und telef. an die PKV gewant und ich sollte wieder um Kulanzzahlung bitten. Auch dieses mal eine Absage. Und nun sollte es doch gut sein. NEIN. In einem Schreiben im Mai werde ich dann plötzlich gebeten bei der Beihilfe einen Antrag auf Bemessungssatzerhöhung zu stellen. Das habe ich natürlich getan. Antwort der Beihilfe war, das zu prüfen ist ob ich einen sozialen Härtefall darstelle. Bin ich nicht. Es geht ja auch darum nicht mich finanziell zu entlasten ( ich hab ja nichts bezahlt) sondern meine Dienststelle. In der Zwischenzeit wunderte ich mich das von der Klinik keine Zahlungsaufforderung kam. Das geschah dann im Juni. Bei einem Anruf dort erfuhr ich das die Dame der Buchhaltung bei meiner Personalstelle angerufen hat ( denn es lag ja eine Kostenübernahme vor) und mal nachfragte wo denn das Geld bleibt ( 3000 Euro). Dort wurde ihr dann gesagt sie sollte mir mal noch nicht so schnell eine Mahnung schicken, da es mir zur Zeit nicht so gut geht. AHA. Nun wieder zur Beihilfe, um festzustellen das ich ja kein soz.Härtefall bin soll ich mich vollkommen finanziell blank machen. Das habe ich dann doch freundlich abgelehnt. Nun gibt es aber keinen anderen Weg und am Telefon wurde mir von der Persostelle gesagt: Das ist ihr gutes Recht , aber dann müssen sie alles alleine bezahlen. Beng voll in die Fres...Nun bin ich zur Gewerkschaft und habe um Rechtsbeistand gebeten. Ging auch gut los, nur hinten kam nur Sch...raus. Jetzt gehe ich zum priv.Anwalt und habe mit der Klinik heute eine Ratenzahlung vereinbart. Ich hoffe endlich auf Erfolg,eh mir die Puste ausgeht. Was ein Roman-Sorry
panele22
Beiträge: 3
Registriert: 19. Nov 2013, 17:52
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Re: Soll amtsärzlich angeordnete REHA selber zahlen

Beitrag von panele22 »

panele22 hat geschrieben:Hallo an Alle!
Bin heut das erste Mal dabei. Mir ist es so ähnlich ergangen wie Öscher. Mir wurde die Reha vom Dienstherren angeordnet-alles auch durch den Amtsarzt bestätigt. Habe im November 2012 eine Kostenzusage meiner Dienststelle erhalten, da ja die PKV nicht zahlt. Kostenübernahme steht alles im § 46 Abs.4 BBG. Bin dann im Februar 2013 zur Reha für 5 Wochen. Die Beihilfe hat anstandslos ( mit Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten) ihre 50% übernommen- hatte auch vorher die Zusage. Also glückliche Beamtin-läuft mal was wie geschmiert mit der Verwaltung-- denkste :evil: Dann ging es los: Bitte senden sie uns nach der abgeschlossenen Reha eine nochmalige Absage ( es lagen schon mind.3 vor) ihrer PKV und die Beihilfeabrechnung zu. Danach noch mal einen Antrag auf Kostenübernahme der PKV auf Kulanz. Dann hat sich die Personalstelle schriftl. und telef. an die PKV gewant und ich sollte wieder um Kulanzzahlung bitten. Auch dieses mal eine Absage. Und nun sollte es doch gut sein. NEIN. In einem Schreiben im Mai werde ich dann plötzlich gebeten bei der Beihilfe einen Antrag auf Bemessungssatzerhöhung zu stellen. Das habe ich natürlich getan. Antwort der Beihilfe war, das zu prüfen ist ob ich einen sozialen Härtefall darstelle. Bin ich nicht. Es geht ja auch darum nicht mich finanziell zu entlasten ( ich hab ja nichts bezahlt) sondern meine Dienststelle. In der Zwischenzeit wunderte ich mich das von der Klinik keine Zahlungsaufforderung kam. Das geschah dann im Juni. Bei einem Anruf dort erfuhr ich das die Dame der Buchhaltung bei meiner Personalstelle angerufen hat ( denn es lag ja eine Kostenübernahme vor) und mal nachfragte wo denn das Geld bleibt ( 3000 Euro). Dort wurde ihr dann gesagt sie sollte mir mal noch nicht so schnell eine Mahnung schicken, da es mir zur Zeit nicht so gut geht. AHA. Nun wieder zur Beihilfe, um festzustellen das ich ja kein soz.Härtefall bin soll ich mich vollkommen finanziell blank machen.Die wollen das ich von jeder Ausgabe und Einnahme eine Kopie beilege. Gas Strom Arzt Wasser Schulgeld usw. Das habe ich dann doch freundlich abgelehnt. Nun gibt es aber keinen anderen Weg und am Telefon wurde mir von der Persostelle gesagt: Das ist ihr gutes Recht , aber dann müssen sie alles alleine bezahlen. Beng voll in die Fres...Nun bin ich zur Gewerkschaft und habe um Rechtsbeistand gebeten. Ging auch gut los, nur hinten kam nur Sch...raus. Jetzt gehe ich zum priv.Anwalt und habe mit der Klinik heute eine Ratenzahlung vereinbart. Ich hoffe endlich auf Erfolg,eh mir die Puste ausgeht. Was ein Roman-Sorry
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