Bonuszahlungen
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Re: Bonuszahlungen
Ich klinke mich aus diesem Gefasel ohne jede Substanz aus.
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Re: Bonuszahlungen
Jo.. ich schliesse mich Torquemada an.
Wenn jemand nicht mal klar darstellen kann, WAS die Leute eigentlich dienstrechtlich tatsächlich gemacht haben...
Könnte auch eine Komplettversetzung zur BA gewesen sein, die allerdings dann wahrscheinlich mit Rückernennung auf A7.
WAs weiss ich... wenn Fluktu sich nicht konkret über die Rechtsverhältnisse klar ist, kann von meiner Seite auch keine konkrete und korrekte Analyse erfolgen.
Ende Thread.
Wenn jemand nicht mal klar darstellen kann, WAS die Leute eigentlich dienstrechtlich tatsächlich gemacht haben...
Könnte auch eine Komplettversetzung zur BA gewesen sein, die allerdings dann wahrscheinlich mit Rückernennung auf A7.
WAs weiss ich... wenn Fluktu sich nicht konkret über die Rechtsverhältnisse klar ist, kann von meiner Seite auch keine konkrete und korrekte Analyse erfolgen.
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Re: Bonuszahlungen
Ich denke es werden noch Antworten zu diesem Zusammenhänge gefunden.
Das Rechtsverhältnis der ZwischenzeitAngestellten war sicher ein Scheingeschäft mit der Absicht das Beamtenverhältnis samt Betroffene aus dem TelekomKonzern auszusteuern. So gesehen ist das sicher nichts Neues.
Neu ist, vielleicht sogar einmalig (wovon ich nicht überzeugt bin),
dass Beamte bei diesen Scheingeschäften wissentlich aktiv beteiligt waren. Die arbeitsrechtliche Seite war diesen Beamten egal.
Es sind die strafrechtlichen Dinge, die zur dienstrechtlichen Bestrafung führen, wenn man den Anteilseigner schädigt.
Das Rechtsverhältnis der ZwischenzeitAngestellten war sicher ein Scheingeschäft mit der Absicht das Beamtenverhältnis samt Betroffene aus dem TelekomKonzern auszusteuern. So gesehen ist das sicher nichts Neues.
Neu ist, vielleicht sogar einmalig (wovon ich nicht überzeugt bin),
dass Beamte bei diesen Scheingeschäften wissentlich aktiv beteiligt waren. Die arbeitsrechtliche Seite war diesen Beamten egal.
Es sind die strafrechtlichen Dinge, die zur dienstrechtlichen Bestrafung führen, wenn man den Anteilseigner schädigt.
STGB § 266
Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.