Tätigkeiten im VCS

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BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

Danke euch beiden erstmal für die Antworten. Es handelt sich um eine Beabsichtigte Zuweisung mit Anhörung.
Wie gesagt ich werde der Zuweisung nicht zustimmen. (Burnout, Schweren Tinitus, usw.)
Ich bin ja im Moment nicht Krankgeschrieben also wird eine BEM nicht benötigt.
Ob man auf Grund meines Krankheitsbildes eine Schwerbehinderung feststellt kann ich nicht sagen. Kann ich mir fast nicht vorstellen. Aber ich frage mal meinen Arzt.
Ich merk schon es wird ein langer Weg.

der
Blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo nochmals,

aber wenn du aktuell nicht krank geschrieben bist und somit arbeiten kannst, wirst du es schwer haben, gegen die Zuweisung
Einwände zu erheben...
Die Telekom argumentiert, dass du aktuell doch arbeiten kannst - sonst wärst du ja krank geschrieben...

Es reicht nicht aus, wenn dir dein Hausarzt dies bescheinigt - du mußt Bescheinigungen von Fachärtzen haben. Dann kommt
mit Sicherheit auch noch eine Untersuchung beim BAD oder AA...

Wenn du aber Burnout hast, ggf. noch Depressionen und schweren Tinnitus, dann ist die Möglichkeit aber groß, dass du einen
Grad der Behinderung von mind. 30 bis 50 erhälst.
Du musst dafür einen Antrag bei der Stadt, Gemeinde stellen und dein Arzt wird dann aufgefordert, die Diagnose mitzuteilen.
Das dauert dann ein paar Wochen und dann hast du aber die Sicherheit...

Bei deinem Fall kann ich dir garantieren, dass dir die Telekom aktuell bescheinigt, dass du einen Arbeitplatz zur Verfügung
gestellt wird, bei dem alle bisherigen Erkrankungen und ggf. Gutachten berücksichtigt werden...

Für ein BEM musst du nicht aktuell krank geschrieben sein. Die Krankheit von 42 Tagen kann auch bereits zurückliegen...
BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

Nachdem ich eure Kommentare zur BEM gelesen habe wird einen ja Himmel Angst.
Ansonsten habe ich Widerspruch bezüglich der geplanten Zuweisung zu VCS mit den nötigen Atesten von Fachärzten gestellt.
Leider scheint das ja niemanden zu interessieren bei der Telekom. So wie Ihr schreibt.
Einen Antrag auf Schwerbehinderung stelle ich auch noch.
Dazu eine Frage: Was ändert sich da für mich bezüglich der Telekom.

der Blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Blindfuchs,

also erst einmal bekommst du 5 Tage mehr Urlaub, wenn du mind. einen Grad von 50 hast.

Dann MUSS bei allen Entscheidungen die SBV unterrichtet und angehört werden - das ist die Theorie...wenn du
einen starken BR und SBV hast, bringt dir das was...

Wenn du aber bei der PBM NL Berlin bist, musst du dir die Rechte aktiv erstreiten...denn der BR und teilweise
die SBV, haben nicht wirklich Lust, dich als Betroffenen zu unterstützen.
Der BR macht was er will und die SBV hat nicht die nötige Erfahrung, die man für diesen Job haben müsste...

Wenn du die Zuweisung ablehnst, schreib alles rein, was relevant ist...
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich würde auf jeden Fall bei der Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Du mußt in dem Antrag deinen behandelnden Arzt bzw. auch Klinikaufenthalte usw. angeben, dann
erfolgt die Prüfung durch das Anschreiben an deinen Arzt und ggf. Prüfung der weiteren Gutachten.

Das dauert normalerweise ca. 8 Wochen - mal mehr mal weniger...es wäre doch schon gut, wenn du
einen Grad von 30 erhälst und dann einen Gleichstellungsauftrag beantragen kannt.
BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

Nun hab ich also erstmal den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mal sehen was sich daraus ergibt.
Jetzt sitz ich da und versuche den Widerspruch gegen die geplante Zuweisung zu VCS zu formulieren.
Gibt es dafür eigentlich irgendwelche Musterschreiben an die man sich etwas anlehnen kann. Sorry wenn ich so blöd Frage aber ich habe sowas noch nie gemacht. Die Tante Google gibt darüber wenig her. Ich will halt nichts falsch machen.
Vielleicht habt Ihr ja einen Rat für mich wie man das aufsetzt.
Danke im voraus.
der Blindfuchs
Torquemada
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Torquemada »

BlindFuchs hat geschrieben:Nun hab ich also erstmal den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mal sehen was sich daraus ergibt.
Jetzt sitz ich da und versuche den Widerspruch gegen die geplante Zuweisung zu VCS zu formulieren.
Gibt es dafür eigentlich irgendwelche Musterschreiben an die man sich etwas anlehnen kann. Sorry wenn ich so blöd Frage aber ich habe sowas noch nie gemacht.
ANWALT !!!
ANWALT !!!
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BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

Ja das ist richtig. es geht um eine geplante Zuweisung. da liegt dann ein Widerspruchsvordruck dabei.
Den werde ich ausfüllen und zurück senden. Geht ja um Fristen. Alles andere will ich dann über meinen Anwalt machen.
Man da brauchst echt starke Nerven. Mir klingen schon jetzt die Ohren.
der Blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - für die beabsichtigte Zuweisung brauchst du eigentlich keinen Anwalt, denn der Anwalt wird nichts anderes in die Anhörung schreiben,
was du ihm vorgibst...

Bist du eigentlich bei Vivento oder bei der PBM NL Berlin?

Ich gehe mal davon aus, dass du der (beabsichtigten) Zuweisung nicht zustimmst, aus diesem Grunde bitte alle Angaben ausführlich beschreiben.

Aber wenn du aktuell nicht krank bist und der Zuweisung keine Gründe entgegen stehen, was willst du denn angeben - das wird dann schwer.
Gibt es denn Gutachten vom BAD oder Amtsarzt, die das belegen können...?

Wenn du jetzt begründest, dass deine damalige Erkrankung auf Grund der damaligen (gleichen) Tätigkeiten wie bei der beabsichtigten jetzigen Zuweisung
aufgekommen sind, wird die Telekom dir mitteilen, dass dies bei einer Zuweisung berücksichtigt wird...
Und ohne Gutachten macht es sowieso keinen Sinn der geplanten Zuweisung zu widersprechen...

Ein Punkt könnte noch die Entfernung sein - wenn die Entfernung zur VCS zu groß ist (ich denke mal über 2 Stunden Fahrtzeit für eine Strecke), dann kann
auch der BR der Zuweisung widersprechen und der Fall kommt in die Einigungsstelle...
Wenn der BR die Zuweisung prüft, dann kann dieser die Zuweisung nur ablehnen, wenn diese gegen § 99 BetrVG/§ 77 BPersVG verstößt - du kannst ja mal
nachsehen, ob ein Grund zur Ablehnung in diesem § 99 dabei ist...

Bei der aufnehmenden Einheit, also der VCS, wird die gleiche Prüfung nach diesem § 99 BetrVG vorgenommen, wobei hier noch eine weitere Möglichkeit zur
Prüfüng vorgenommen wirde - nämlich wenn durch deine Zuweisung Arbeitsplätze bei der aufnehmenden VCS wegfallen würden...
BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

Ich bin bei Vivento. Ich war in diesem Jahr sehr oft Krank. (wiederholt Hörstürze) und bin auch in ständiger Behandlung wegen einen Burnout. Die Atteste werde ich dem Widerspruch beilegen. Ich bin jetzt schon völlig am Ende und meine Ohren klingeln wie verrückt.
Die Fahrtstrecke ist kein Thema. VCS ist bei mir vor Ort.
Eine Frage hätte ich noch. Die Zuweisung wäre zum 1.1.2013 geplant. Verzögert sich das eigentlich durch den Widerspruch? mit was für einen Zeitrahmen muss ich den rechnen? Sorry wenn ich so doof Frage bin etwas durch den wind.
der blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Blindfuch - kein Problem wegen der Nachfragen...

Also bei dir ist es ja "nur" die beabsichtigte Zuweisung - geplant heißt nicht, dass der Verwaltungsakt zum 01.01.13 durchgeführt wird.
Du hast ja auch zwei Wochen Zeit, auf dieses Schreiben zu antworten...

Ist denn durch Gutachten (BAD oder Amtsarzt) erwiesen, dass die Krankheit durch die Tätigkeiten bei der VCS kommt...normalerweise
hättest du ja bei langer Krankheit schon mal eine Aufforderung zur Untersuchung beim BAD erhalten müssen - oder?
Das Problem ist, dass du natürlich alles Atteste vorlegen kannst, aber die Telekom muss ja keinen Zusammenhang zwischen deiner Erkrankung
und der zukünftigen Arbeit sehen.

Gegen eine (beabsichtigte) Zuweisung kannst du keinen Widerspruch einlegen, das geht erst gegen den Verwaltungsakt der Telekom - also die
tatsächliche Zuweisung...
Wenn du eine RS-Versicherung hast, kannst du aber auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, und dies mit einem Fachanwalt
mal absprechen - der sollte auf Verwaltungsrecht mit Beamtenrecht spezialisiert sein, idealerweise dann noch mit Erfahrungen bei der Telekom...
BlindFuchs
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von BlindFuchs »

man wollte mich schon mal vor 5 jahren zu ruhe setzten. nach dem burnout. da war ich schon mal beim BAD. da ich vorher bei t-systems war im backoffice ähneln sich die Tätikeiten doch sehr. man war ja da auch erstmal der Prellbock für die Kundschaft.
Gott sei dank habe ich eine RS. Habe schon mit ihr telefoniert. Wir wollen mit ihr abwarten was nach dem Widerspruch passiert.
der blindfuchs
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Nochmals hallo,

das ist kein Widerspruch sondern nur eine Anhörung, die dir lt. PostPersRG zusteht - hat also keine rechtliche Wirkung...
Aus einen Widerspruch erhälst du einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbelehrung, den du anfechten kannst...

Ich kann dir aber noch sagen, dass die Telekom es nicht interessiert was vor fünf Jahren war - realistisch gesehen ist
das auch OK, da du jetzt ja selber geschrieben hast, dass du nicht mehr krank bzw. krank geschrieben bist...dann müßtest
du doch wieder Einsatzfähig sein - oder???

Auf diese Anhörung folgt entweder die Zuweisung als Verwaltungsakt oder der Fall geht in die Einigungsstelle oder es
folgt rein nichts mehr danach...von dem zweiten oder dritten Fall, erfährst du in der Regel erst mal nichts...es sei denn,
dass du aktiv beim BR nachfragst. Die müssen nämlich darüber Bescheid wissen, da der BR zustimmungspflichtig ist...

Kontaktier doch mal deinen BR und frag mal nach...
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Bundesfreiwild
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Natürlich muss der Arbeitgeber bei seiner Ermessensentscheidung auch berücksichtigen, dass jemand vor ein Paar Jahren DURCH eine bestimmte Art der Tätigkeit krank geworden ist. Natürlich wäre es die Fürsorgepflicht des AG, eine Tätigkeit zuzuweisen, die dann eben NICHT wieder dem selben Tätigkeitsbild wie damals entspricht, weil er erwarten könnte, dass der Beamte dann wieder gesundheitliche Probleme bekommt. Das muss er im Auge behalten. Es ist ja nicht der Sinn (obwohl es sehr oft so aussieht), dass Leute genau dorthin geschickt werden, wo sie mit 99%iger Sicherheit in Krankeit, BEM-Verfahren und am Ende DDU reinrutschen werden.

In der Anhörung wäre es also wichtig, darauf hinzuweisen, dass man genau wegen dieser Art der Tätigkeit schon mal kurz vor der DDU gestanden hat und natürlich nicht wieder in die gleiche Schiene reinwill, weil man dann erwarten muss, dass Krankheit eintritt. Der Betriebsrat muss sowas wissen, er bekommts von Arbeitgeberseite ja nicht erzählt und hat selbst keinen Einblick in die Personalakte. Bitte also das Problem darstellen und die Anhörung parallel an den BR des Vertrauens absenden.
Kater-Mikesch
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Re: Tätigkeiten im VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,
genau so sehe ich es auch - soweit die Theorie...

Ich kenne aber Fälle von Kollegen/innen, bei denen bereit Gutachten vom BAD und AA vorlag und die Telekom diese aktuelle Gutachten nicht
beachtet hat - vorsätzlich oder fahrlässig...
Hier der Original-Text, den ich selber gesehen habe:
"Wir weisen darauf hin, dass Einschränkungen, die sich auf Grund von Gesetzen, Regelungen und Gutachten ergeben, vollumfänglich von der
VCS GmbH beachtet werden".

Bei dieser Kollegin war das Gutachten eindeutig - auch in Bezug auf Fahrtstrecken...Und dann kam die Zuweisung zu einer VCS mit 2,75 Stdn.
Fahrzeit und Tätigkeiten, die im Gutachten ausgeschlossen sind.
Der BR hat aber "nur" auf die Fahrtzeit hingwiesen bzw. die Zuweisung abgelehnt - weil das offensichtlich war und jeder Richter die Telekom
zur Schnecke gemacht hätte.
Die Tätigkeiten wurden aber auch vom BR nicht moniert - also BR Verdi - und das ist die Sauerei...

Also Bundesfreiwild, ich glaube nicht mehr an das Gute der Telekom - sprich, an die Fürsorgepflicht - denn die Fürsorgepflicht ist der Telekom
bzw. den Verantwortlichen egal und dieser Begriff der Fürsorgepflicht ist sehr sehr dehnbar...

Ich behaupte, dass wenn überhaupt hier eine Ermessensentscheidung vorliegt, diese zum Nachteil des Beamten ausgelegt wird...
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