DB Jobservice

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Ruheständler
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Ruheständler »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 13. Jun 2019, 19:26 Und immer wieder die Frage: muss ich alle Projekte auch wirklich machen, oder habe ich als Beamter eine Möglichkeit der Miwirkung/Absage. Nach wie vor bin ich der Meinung das ich diese Möglichkeit habe.
... wenn die neue Tätigkeit nicht gegen die Menschenwürde verstößt 8-) kannst Du Dich nicht dagegen wehren, aber bei Zuweisung einer neuen - anderen Tätigkeit eine ,,weitere dienstliche Verwendung / Dienspostenübertragung / Aufgabenbeschreibung ,,kannst Du diese vom Dienstherrn verlangen ,woraus dann die genaue Beschreibung der neuen dienstlichen Tätigkeit hervorgehen muss,so kenne ich es selber zur damaligen Zeit als Bundesbeamter.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Hemmschuh
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Hemmschuh »

Ruheständler hat geschrieben: 13. Jun 2019, 20:38
Rhein-Bahner hat geschrieben: 13. Jun 2019, 19:26 Und immer wieder die Frage: muss ich alle Projekte auch wirklich machen, oder habe ich als Beamter eine Möglichkeit der Miwirkung/Absage. Nach wie vor bin ich der Meinung das ich diese Möglichkeit habe.
... wenn die neue Tätigkeit nicht gegen die Menschenwürde verstößt 8-) kannst Du Dich nicht dagegen wehren, aber bei Zuweisung einer neuen - anderen Tätigkeit eine ,,weitere dienstliche Verwendung / Dienspostenübertragung / Aufgabenbeschreibung ,,kannst Du diese vom Dienstherrn verlangen ,woraus dann die genaue Beschreibung der neuen dienstlichen Tätigkeit hervorgehen muss,so kenne ich es selber zur damaligen Zeit als Bundesbeamter.
Gruß vom Ruheständler
Jede Tätigkeit musst du nicht machen.

Das ist aber ein sehr kompliziertes Thema.
Es gibt Geschäftsbereiche, bei denen du nicht arbeiten brauchst. Erkundige dich aber bitte beim besonderen Personalrat beim BEV.

mfg Jens
Rhein-Bahner
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Optional kann der Beamte sich auch die Beteiligung und Prüfung eines Anwalt überlegen. Ein geeigneter RA kann dem Beamten sicher viele Fragen auch beantworten.
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