DB Jobservice
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Re: DB Jobservice
jaschatz, so ist es.
Ich bin seit 15 Jahren bei JobService und habe viele Vermittler und Chefs mit ihren Super-Ideen überlebt.
Ich kann alles bestätigen, was Rhein-Bahner geschrieben hat.
In meiner Gegend wird Beamter mit einer Krankheit gleichgestellt.
Gruß
Ich bin seit 15 Jahren bei JobService und habe viele Vermittler und Chefs mit ihren Super-Ideen überlebt.
Ich kann alles bestätigen, was Rhein-Bahner geschrieben hat.
In meiner Gegend wird Beamter mit einer Krankheit gleichgestellt.
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Re: DB Jobservice
Vielen Dank für eure Antworten. Die machen Mut. Rhein-Bahner, Phase 1 mache ich gerade. aktuell steht noch immer 31.12.15. Bis dahin soll ich noch die Leute einweisen die meine Arbeit dann machen werden Wurde vorhin gerade noch mal gesagt.
"Du kannst auch die Unterschrift mit Auflagen, Bedingungen, Einschränkungen, Klauseln versehen und dir somit evtl. später eine (juristische) Tür offenhalten.
Also, es gibt 2 Möglichkeiten - Zustimmen oder Querschießen! Wie ist deine körperliche und geistige Verfassung dafür? " das ist der Satz über den ich mir schon länger Gedanken mache. Da ich die letzten Jahre mit diversen Abmahnungen zu kämpfen hatte ( WLAN wurde geknackt) habe ich ein seeeeeeehr dickes Fell.
Für mich sieht es nach euren Antworten derzeit so aus, das ich NICHT unterschreiben werde. Klagen allerdings auch nicht. Ich warte ab was nach dem nicht unterschreiben passiert.
Silberne Löffel habe ich genug zu Hause und ein sehr gutes Hobby auch.
@Hemmschuh
welches ist deine Gegend ?
"Du kannst auch die Unterschrift mit Auflagen, Bedingungen, Einschränkungen, Klauseln versehen und dir somit evtl. später eine (juristische) Tür offenhalten.
Also, es gibt 2 Möglichkeiten - Zustimmen oder Querschießen! Wie ist deine körperliche und geistige Verfassung dafür? " das ist der Satz über den ich mir schon länger Gedanken mache. Da ich die letzten Jahre mit diversen Abmahnungen zu kämpfen hatte ( WLAN wurde geknackt) habe ich ein seeeeeeehr dickes Fell.
Für mich sieht es nach euren Antworten derzeit so aus, das ich NICHT unterschreiben werde. Klagen allerdings auch nicht. Ich warte ab was nach dem nicht unterschreiben passiert.
Silberne Löffel habe ich genug zu Hause und ein sehr gutes Hobby auch.
@Hemmschuh
welches ist deine Gegend ?
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Re: DB Jobservice
echterBahner,
Da ich fast der einzige Beamte in meiner Gegend bin und man Rückschlüsse ziehen kann, bin ich mit der Nennung des Ortes sehr vorsichtig. Ich bitte um Verständnis.
Ich habe Dinge bei JobService erlebt, die ich nur aus DDR-Zeiten kenne.
Aber das ist seit einiger Zeit vorbei. Mittlerweile geht man mit mir ordentlich um.
Dennoch lauert man darauf wieder einen Diszi Versuch zu starten. 3 schwebende Verfahren habe ich bereits hinter mir. War aber alles grober Unfug.
Und schüttet dem Vermittler nicht euer Herz aus. Die Aufgabe des Vermittlers ist es, euch auf irgendeine Art und Weise los zu werden. Das Beste wäre weg von der Bahn.
Auf die Frage wegen pendeln habe ich denen klar gesagt, dass ich diese Frage aus rechtlichen Gründen nicht beantworten kann. Außerdem kann ich mich auf einen entfernten Arbeitsplatz nicht bewerben, da mir das BEV ansonsten eine Freiwilligkeit unterstellt und ich alle meine Rechte in diesem Zusammenhang aufgebe.
Aber grundsätzlich habe ich mich dazu bereit erklärt, wenn jemand die Kosten für die Zweitwohnung übernimmt.
Und schon war Ruhe.
Was auch nicht jeder weis ist, dass man nicht auf jede Frage antworten muss.
Gruß
Da ich fast der einzige Beamte in meiner Gegend bin und man Rückschlüsse ziehen kann, bin ich mit der Nennung des Ortes sehr vorsichtig. Ich bitte um Verständnis.
Ich habe Dinge bei JobService erlebt, die ich nur aus DDR-Zeiten kenne.
Aber das ist seit einiger Zeit vorbei. Mittlerweile geht man mit mir ordentlich um.
Dennoch lauert man darauf wieder einen Diszi Versuch zu starten. 3 schwebende Verfahren habe ich bereits hinter mir. War aber alles grober Unfug.
Und schüttet dem Vermittler nicht euer Herz aus. Die Aufgabe des Vermittlers ist es, euch auf irgendeine Art und Weise los zu werden. Das Beste wäre weg von der Bahn.
Auf die Frage wegen pendeln habe ich denen klar gesagt, dass ich diese Frage aus rechtlichen Gründen nicht beantworten kann. Außerdem kann ich mich auf einen entfernten Arbeitsplatz nicht bewerben, da mir das BEV ansonsten eine Freiwilligkeit unterstellt und ich alle meine Rechte in diesem Zusammenhang aufgebe.
Aber grundsätzlich habe ich mich dazu bereit erklärt, wenn jemand die Kosten für die Zweitwohnung übernimmt.
Und schon war Ruhe.
Was auch nicht jeder weis ist, dass man nicht auf jede Frage antworten muss.
Gruß
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Re: DB Jobservice
Jetzt kann ich den vorherigen Beitrag nicht mehr editieren.
Der Vorfall war nicht bei JobService. Der war in einem ganz anderen Zusammenhang.
Entschuldigung.
Wichtig ist mir zum Ausdruck zu bringen, dass man sich nicht verrückt machen lassen sollte.
Auch wird man gefragt, was man arbeiten möchte bei der Bahn. Ich denke, dass die Frage dem Ziel dient abzuklären, inwiefern man ausgebildet werden möchte.
Egal was geschieht immer schön höfflich bleiben, ob man der jeweiligen Aufforderung nach kommt oder nicht kann man anschließend für sich selber entscheiden.
Seitdem ich selber nach dem Motto verfahre, komme ich auch mit JobService besser klar, denn so wie man in den Wald ruft, so schallt es Herraus.
Ein Beispiel. Ich sollte kürzlich eine Bewerbung schreiben, was ich auch gemacht habe. Nur habe ich in das Anschreiben nur geschrieben, dass ich mich auf den Arbeitsplatz XY bewerbe und um eine Ausbildung bitte.
Daraufhin hat die für meinen Bereich zuständige Chefin einen Termin mit mir vereinbart. Mir ging der Arsch auf Grundeis, da dies früher ein Haufen Ärger bedeutet hätte. Bei dieser Chefin aber nicht. Wir haben ordentlich drüber geredet. Ehrlich gesagt musste ich meinen Hut vor der Chefin ziehen.
Auch grundsätzlich ablehnen, eine Bewerbung zu schreiben, davon rate ich ab. Die Rechtssprechung ist für mich nicht ganz eindeutig. Ich meine, dass man eine marktübliche Bewerbung abgeben muss, aber kein Anschreiben beifügen braucht. Aber das ist meine eigene Ansicht.
Ich war jetzt mal bei einer anderen Bundesbehörde. Da hatte ich mich sauwohl gefühlt. Schade das es dort nicht geklappt hatte.
JobService hat sich in den letzten Jahren sehr zum Positiven geändert.
Jetzt nimmt man meinen Wunsch, Arbeit zu finden ernst. Einzig meiner Bitte auf Ausbildung möchte man nicht nachkommen.
Vieles hängt auch vom Vermittler selber ab.
schöne Grüße
Der Vorfall war nicht bei JobService. Der war in einem ganz anderen Zusammenhang.
Entschuldigung.
Wichtig ist mir zum Ausdruck zu bringen, dass man sich nicht verrückt machen lassen sollte.
Auch wird man gefragt, was man arbeiten möchte bei der Bahn. Ich denke, dass die Frage dem Ziel dient abzuklären, inwiefern man ausgebildet werden möchte.
Egal was geschieht immer schön höfflich bleiben, ob man der jeweiligen Aufforderung nach kommt oder nicht kann man anschließend für sich selber entscheiden.
Seitdem ich selber nach dem Motto verfahre, komme ich auch mit JobService besser klar, denn so wie man in den Wald ruft, so schallt es Herraus.
Ein Beispiel. Ich sollte kürzlich eine Bewerbung schreiben, was ich auch gemacht habe. Nur habe ich in das Anschreiben nur geschrieben, dass ich mich auf den Arbeitsplatz XY bewerbe und um eine Ausbildung bitte.
Daraufhin hat die für meinen Bereich zuständige Chefin einen Termin mit mir vereinbart. Mir ging der Arsch auf Grundeis, da dies früher ein Haufen Ärger bedeutet hätte. Bei dieser Chefin aber nicht. Wir haben ordentlich drüber geredet. Ehrlich gesagt musste ich meinen Hut vor der Chefin ziehen.
Auch grundsätzlich ablehnen, eine Bewerbung zu schreiben, davon rate ich ab. Die Rechtssprechung ist für mich nicht ganz eindeutig. Ich meine, dass man eine marktübliche Bewerbung abgeben muss, aber kein Anschreiben beifügen braucht. Aber das ist meine eigene Ansicht.
Ich war jetzt mal bei einer anderen Bundesbehörde. Da hatte ich mich sauwohl gefühlt. Schade das es dort nicht geklappt hatte.
JobService hat sich in den letzten Jahren sehr zum Positiven geändert.
Jetzt nimmt man meinen Wunsch, Arbeit zu finden ernst. Einzig meiner Bitte auf Ausbildung möchte man nicht nachkommen.
Vieles hängt auch vom Vermittler selber ab.
schöne Grüße
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Re: DB Jobservice
@Hemmschuh, meine Rede.
Es kommt immer auf den Vermittler an. Er/Sie haben Vorgaben die sie erfüllen müssen. Es ist ein Politikum.
"M" wollte damals die kleine feine Bahn haben. 2005 sollten es keine Beamten bei der Bahn mehr geben
Es wurde auf Teufel komm raus, Stellen gestrichen, Bahnhöfe dicht gemacht. Arbeiten an Fremdanbieter verlagert usw.
Nun haben wir eine Bahn mit Mitarbeitern die streiken dürfen, nee ah
Der Streik soll rund 500.000.000 gekostet haben. Das muß man sich mal reinziehen.
Hut ab vor der GDL. Das sie es durchgezogen haben.
Und nun warten wir weiter.
Es kommt immer auf den Vermittler an. Er/Sie haben Vorgaben die sie erfüllen müssen. Es ist ein Politikum.
"M" wollte damals die kleine feine Bahn haben. 2005 sollten es keine Beamten bei der Bahn mehr geben
Es wurde auf Teufel komm raus, Stellen gestrichen, Bahnhöfe dicht gemacht. Arbeiten an Fremdanbieter verlagert usw.
Nun haben wir eine Bahn mit Mitarbeitern die streiken dürfen, nee ah
Der Streik soll rund 500.000.000 gekostet haben. Das muß man sich mal reinziehen.
Hut ab vor der GDL. Das sie es durchgezogen haben.
Und nun warten wir weiter.
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Re: DB Jobservice
Jeder muss sich entscheiden, was er persönlich für eine Strategie fährt. Rechtlich ist die Sache seit vielen Jahren (dank vor Gericht klagender Telekom-Beamter) entschieden: ein Beamter muss keinerlei Bewerbungen schreiben.Hemmschuh hat geschrieben:
Auch grundsätzlich ablehnen, eine Bewerbung zu schreiben, davon rate ich ab. Die Rechtssprechung ist für mich nicht ganz eindeutig. Ich meine, dass man eine marktübliche Bewerbung abgeben muss, aber kein Anschreiben beifügen braucht. Aber das ist meine eigene Ansicht.
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Re: DB Jobservice
Hallo.
Torquemada, grundsätzlich stimme ich dir voll und ganz zu. Zumal eine Bewerbung eine Willensbekundung ist.
Aber ich habe ein Problem damit, den sich daraus eventuell ergebenden Streit und ärger anderen vorzuenthalten.
Ich spreche aus Erfahrung, da ich diesbezüglich sehr sehr schlechte Erfahrung habe. Mich hat man wegen wesentlich weniger versucht, ein Diszi anzustreben.
Ich sehe auch nicht ganz durch, was die Funktion des BEV in der ganzen Sache ist. Immerhin hat man mich dort schon Maß genommen. Ich habe es vom BEV schriftlich, dass ich das machen soll, was der Vermittler sagt. Und das hat man noch ganz nett geschrieben. Vor Ort klang das nicht so nett und ich war fix und fertig mit den Nerven.
Ich sollte und wollte auch zu anderen Behörden. Ich bin von diesen aber abgelehnt worden. Nun hat JS den Verdacht geäußert, dass ich dies vereitelt hätte und man deswegen eine disziplinarische Maßnahme prüfe. Und das alles mit dem Hintergrund, dass dies ohnehin freiwillig ist. Mit dem Ärger und dem Druck muss man umgehen können und das kann nicht jeder.
Wie gesagt, Torquemada, ich bin ganz deiner Meinung. Wenn man der Versetzung zu JS widersprochen hat braucht man sich scheinbar auch wirklich nicht zu bewerben. Zu meiner Zeit gab es all diese Urteile noch nicht und ich bin allen dafür dankbar, die geklagt haben, aber ich habe meiner Versetzung nicht widersprochen.
Dazu auch das:
Ich wollte auch mal für die Tätigkeit in Projekten werben.
Der Vermittler ist ja auch nur ein Mensch und seinerseits seinem Arbeitgeber verpflichtet.
So muss er für bestimmte Projekte eine bestimmte Mitarbeiterzahl bereitstellen. Macht man bei den Projekten mit, so steigt das eigene Ansehen bei dem Vermittler. Ansonsten gilt man sehr schnell als Arbeitsunwillig. Man kann natürlich gern die Dauer von vorherrein begrenzen. Auch ob dies angemessen ist oder nicht sollte keine Rolle spielen.
Natürlich muss man nicht bei jedem Projekt mitmachen.
Ich musste lernen einfach mal die Klappe zu halten, zu lächeln und über die jeweilige Sache erst einmal nachzudenken.
Einen schönen Sonntag noch!
Torquemada, grundsätzlich stimme ich dir voll und ganz zu. Zumal eine Bewerbung eine Willensbekundung ist.
Aber ich habe ein Problem damit, den sich daraus eventuell ergebenden Streit und ärger anderen vorzuenthalten.
Ich spreche aus Erfahrung, da ich diesbezüglich sehr sehr schlechte Erfahrung habe. Mich hat man wegen wesentlich weniger versucht, ein Diszi anzustreben.
Ich sehe auch nicht ganz durch, was die Funktion des BEV in der ganzen Sache ist. Immerhin hat man mich dort schon Maß genommen. Ich habe es vom BEV schriftlich, dass ich das machen soll, was der Vermittler sagt. Und das hat man noch ganz nett geschrieben. Vor Ort klang das nicht so nett und ich war fix und fertig mit den Nerven.
Ich sollte und wollte auch zu anderen Behörden. Ich bin von diesen aber abgelehnt worden. Nun hat JS den Verdacht geäußert, dass ich dies vereitelt hätte und man deswegen eine disziplinarische Maßnahme prüfe. Und das alles mit dem Hintergrund, dass dies ohnehin freiwillig ist. Mit dem Ärger und dem Druck muss man umgehen können und das kann nicht jeder.
Wie gesagt, Torquemada, ich bin ganz deiner Meinung. Wenn man der Versetzung zu JS widersprochen hat braucht man sich scheinbar auch wirklich nicht zu bewerben. Zu meiner Zeit gab es all diese Urteile noch nicht und ich bin allen dafür dankbar, die geklagt haben, aber ich habe meiner Versetzung nicht widersprochen.
Dazu auch das:
Ich wollte auch mal für die Tätigkeit in Projekten werben.
Der Vermittler ist ja auch nur ein Mensch und seinerseits seinem Arbeitgeber verpflichtet.
So muss er für bestimmte Projekte eine bestimmte Mitarbeiterzahl bereitstellen. Macht man bei den Projekten mit, so steigt das eigene Ansehen bei dem Vermittler. Ansonsten gilt man sehr schnell als Arbeitsunwillig. Man kann natürlich gern die Dauer von vorherrein begrenzen. Auch ob dies angemessen ist oder nicht sollte keine Rolle spielen.
Natürlich muss man nicht bei jedem Projekt mitmachen.
Ich musste lernen einfach mal die Klappe zu halten, zu lächeln und über die jeweilige Sache erst einmal nachzudenken.
Einen schönen Sonntag noch!
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Re: DB Jobservice
Ich bin auch in der Situation keinen Arbeitsplatz mehr zu haben.
Als die Ankündigung kam das man mich zum 01.01.15 zu JS versetzen will habe ich direkt das es nicht geht und ganz deutlich gesagt das eine Versetzung auf einen nicht vorhandenen Dienstposten nicht erlaubt ist. Bis jetzt kam auch nichts schriftliches.
Was die Bahn in ihrer Muskiste macht ist mir so ziemlich egal.
Für alles andere muss man sich wirklich ein dickes Fell anlegen.
Wenn Aussagen zum Diszi kommen einfach kontern das man sich auf die Vorstellung vor Gericht freut.
Bin seit September freigestellt und zur Zeit nur als Aushilfe tätig. 2 -3 Stunden am Tag ohne was zu tun zu haben.
Als die Ankündigung kam das man mich zum 01.01.15 zu JS versetzen will habe ich direkt das es nicht geht und ganz deutlich gesagt das eine Versetzung auf einen nicht vorhandenen Dienstposten nicht erlaubt ist. Bis jetzt kam auch nichts schriftliches.
Was die Bahn in ihrer Muskiste macht ist mir so ziemlich egal.
Für alles andere muss man sich wirklich ein dickes Fell anlegen.
Wenn Aussagen zum Diszi kommen einfach kontern das man sich auf die Vorstellung vor Gericht freut.
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Re: DB Jobservice
O. K.bahnbiajotta hat geschrieben:Ich bin auch in der Situation keinen Arbeitsplatz mehr zu haben.
Als die Ankündigung kam das man mich zum 01.01.15 zu JS versetzen will habe ich direkt das es nicht geht und ganz deutlich gesagt das eine Versetzung auf einen nicht vorhandenen Dienstposten nicht erlaubt ist. Bis jetzt kam auch nichts schriftliches.
Bin seit September freigestellt und zur Zeit nur als Aushilfe tätig. 2 -3 Stunden am Tag ohne was zu tun zu haben.
1) Wollten die dich zum JS versetzen (Versetzung) oder erstmal abordnen (Abordnung)? Der Unterschied sollte bekannt sein.
2) Die Bahn kennt folgende "Phasen" nach einem Apl-Verlust. In welcher dieser Phasen wirst du dich wohl seit September befinden?:
Betriebsspezifische Phase - du verbleibst in deinem Betrieb bis dein Apl "tatsächlich" weggefallen ist und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen.
Orientierungsphase 1 (9 Monate) - du verbleibst in deinem Betrieb und dieser versucht allein, dich wieder in den Job zu bringen (evtl. Freistellung)
Orientierungsphase 2 (2x 12 = 24 Monate) - du wirst zu DB Jobservice "abgeordnet", nun versucht DB Jobservice und dein Betrieb zusammen dich wieder in den Job zu bringen, (evtl. Freistellung)
Integrationsphase (unbefristet) - nun ist DB Jobservice für dich allein verantwortlich, du wirst/bist versetzt, dein alter Betrieb ist raus (evtl. Freistellung)
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Re: DB Jobservice
Schade, dass unser seliges Bundesfreiwild nicht mehr im Forum aktiv ist. Es hat sich zur identischen Telekomsituation hier die Pranken wund geschrieben und immer wieder auf die seit dem 22.Juni 2006 vom Bundesverwaltungsgericht geklärte Rechtssituation hingewiesen.
Bundesbeamte dürfen nicht ins NICHTS versetzt werden !!! Wenn diese Einheiten kein Dienstposten haben, sind Versetzungen rechtswidrig.
Ob das nun Vivento oder sonstwas genannt wurde.
Hat der DB Jobservice denn überhaupt Dienstposten für Beamte? Wohl nicht.
Bundesbeamte dürfen nicht ins NICHTS versetzt werden !!! Wenn diese Einheiten kein Dienstposten haben, sind Versetzungen rechtswidrig.
Ob das nun Vivento oder sonstwas genannt wurde.
Hat der DB Jobservice denn überhaupt Dienstposten für Beamte? Wohl nicht.
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Re: DB Jobservice
Die Frage und das bedauern des Ausscheidens von Bundesfreiwild ist berechtigt. Bundesfreiwild hatte sich ausgekannt! Entscheiden muss man selber.Torquemada hat geschrieben:Schade, dass unser seliges Bundesfreiwild nicht mehr im Forum aktiv ist. Es hat sich zur identischen Telekomsituation hier die Pranken wund geschrieben und immer wieder auf die seit dem 22.Juni 2006 vom Bundesverwaltungsgericht geklärte Rechtssituation hingewiesen.
Bundesbeamte dürfen nicht ins NICHTS versetzt werden !!! Wenn diese Einheiten kein Dienstposten haben, sind Versetzungen rechtswidrig.
Ob das nun Vivento oder sonstwas genannt wurde.
Hat der DB Jobservice denn überhaupt Dienstposten für Beamte? Wohl nicht.
Leider konnten und sind noch nicht alle Beiträge der DB AG in unseren neuen Ordner "Deutsche Bahn" verschoben worden. Vielleicht wird das auch nie geschehen.
Da muss man bitte halt mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen.
z. B. "Beamtete im DB Jobcenter", "Bundeseisenbahnvermögen", "DB Jobcenter", "Bahn", etc.
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Re: DB Jobservice
Ich verfolge seit Jahren dieses Forum.
Was die Bahn machen will und was sie darf sind drei paar verschiedene Schuhe.
Aufgrund eines Amtsarztgutachten darf ich nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten.
DB F ist aber nicht in der Lage mir einen anderen Job zu besorgen.Deren Problem.
Ich widerspreche einer Abordnung,Zuweisung oder Verstzung zu JS.
Dabei habe ich noch nicht einmal etwas schriftliches.
Heute kam die Anordnung zum Amtsarztbesuch. Dabei ist bei mir alles Gesundheitlich in Ordnung, einen konkreten Anlass gibt es nicht.
Werde das Schreiben an meinen Anwalt weiterleiten und ihn bitten für mich dieser Anordnung zu widersprechen mit dem Hinweis auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.04.14, 2 B 80.13
Was die Bahn machen will und was sie darf sind drei paar verschiedene Schuhe.
Aufgrund eines Amtsarztgutachten darf ich nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten.
DB F ist aber nicht in der Lage mir einen anderen Job zu besorgen.Deren Problem.
Ich widerspreche einer Abordnung,Zuweisung oder Verstzung zu JS.
Dabei habe ich noch nicht einmal etwas schriftliches.
Heute kam die Anordnung zum Amtsarztbesuch. Dabei ist bei mir alles Gesundheitlich in Ordnung, einen konkreten Anlass gibt es nicht.
Werde das Schreiben an meinen Anwalt weiterleiten und ihn bitten für mich dieser Anordnung zu widersprechen mit dem Hinweis auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.04.14, 2 B 80.13
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Re: DB Jobservice
[quote="bahnbiajotta"
Heute kam die Anordnung zum Amtsarztbesuch. Dabei ist bei mir alles Gesundheitlich in Ordnung, einen konkreten Anlass gibt es nicht.
Werde das Schreiben an meinen Anwalt weiterleiten und ihn bitten für mich dieser Anordnung zu widersprechen mit dem Hinweis auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.04.14, 2 B 80.13[/quote]
Ein sehr gutes Urteil.
Es wäre nett, wenn du uns an deiner Sache teilhaben lassen könntest.
Gruß
Heute kam die Anordnung zum Amtsarztbesuch. Dabei ist bei mir alles Gesundheitlich in Ordnung, einen konkreten Anlass gibt es nicht.
Werde das Schreiben an meinen Anwalt weiterleiten und ihn bitten für mich dieser Anordnung zu widersprechen mit dem Hinweis auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.04.14, 2 B 80.13[/quote]
Ein sehr gutes Urteil.
Es wäre nett, wenn du uns an deiner Sache teilhaben lassen könntest.
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Re: DB Jobservice
Web-Suchmaschinen geben dazu folgendes preis:Hemmschuh hat geschrieben: Ein sehr gutes Urteil.
Es wäre nett, wenn du uns an deiner Sache teilhaben lassen könntest.
Gruß
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... B2B80.13.0
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Re: DB Jobservice
Vielen Danke Rhein-Bahner.
Mir geht aber mehr darum, wie das Angehen von bahnbiajotta gegen den Amtsarztbesuch ausgeht.
Mich interessiert immer die Praxis bei uns Bundesbeamten.
Gruß
Mir geht aber mehr darum, wie das Angehen von bahnbiajotta gegen den Amtsarztbesuch ausgeht.
Mich interessiert immer die Praxis bei uns Bundesbeamten.
Gruß