SBR / PBM NL Berlin
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
also die PBM NL hatte bis zur Änderung vom 21.07.2010 (BGBl. I S. 1044) die Befugnis der Übertragung der Ernennungs- und Entlassungen...
Schau dir mal meinen Link an und dann siehst du, dass unter II jetzt die SBR drin steht - vorher war da die PBM NL gestanden...
Unter Punkt I war bei Dienstvorgesetzter und Dienstbehörde die Niderlassungen, IPC, FH Leipzig und BBA dabei - jetzt mit der Änderung
sind die SBR, Vivento oder PST die Dienstvorgesetzten bzw. Dienstbehörde...
Beamte entlassen und ernennen kann die SBR nun alleine - und das aber erst seit dem 21.07.2010
Wenn du die jeweiligen Änderungen des Bundgesgesetzblatt verfolgst, wirst du das nachvollziehen können - hat bei mir einige Zeit gedauert.
Schau dir mal die Änderungerungen unter dem Link an: http://www.wkdis.de/aedoku/bund/d/dtagzustueano
Wenn du dann in die einzelnen Bundesgesetzblätter geht - hier musst du dann auf einer Seite die Bundesgesetztblätter suchen - siehst du genau
die Änderungen...
Ich bin 2005 zu einer Tochter gewechselt - mit einem Schreiben kam der Hinweis, dass ich zur PBM NL versetzt bin - ich kann jetzt nicht mehr sagen,
ob ich angehört wurde. Der hätte ich aber auch zugestimmt, weil ich mich ja freiwillig auf eine Ausschreibung beworben und den Posten demzufolge
ja auch haben wollte...
Habe mal nachgeschaut - also eine Anhörung habe ich nicht bekommen sondern nur ein Schreiben dass ich ab X-Datum Urlaub ohne Bezüge habe und
personalrechtlich zur PBM NL versetzt werde...
Zum rechtsmittelfähigen Bescheid: Ich gehe davon aus, dass ich keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten - das würde wenn sowieso nicht PST in meinem
Fall machen sondern SBR - und warum sollen die mir etwas bescheinigen, dass Sie nicht zugeben wollen, da die PBM NL für die ja kein Betrieb ist...
Die Telekom bzw. SBR sagt, dass die PBM NL kein Betrieb ist - basta. Ich muss anderes gerichtlich nachweisen - das ist das Problem.
Die Theorie ist das Eine - die Praxis ist das Andere...denn eigentlich darf es mich als unbeschäftigter Beamter gar nicht geben, weil ich
ja ein Recht auf einen amtsangemessenen Dienstposten haben - und wenn es mich gar nicht gibt, ja dann interessiert es auch keinen ))
So ist Leben - sagt mal einer...
also die PBM NL hatte bis zur Änderung vom 21.07.2010 (BGBl. I S. 1044) die Befugnis der Übertragung der Ernennungs- und Entlassungen...
Schau dir mal meinen Link an und dann siehst du, dass unter II jetzt die SBR drin steht - vorher war da die PBM NL gestanden...
Unter Punkt I war bei Dienstvorgesetzter und Dienstbehörde die Niderlassungen, IPC, FH Leipzig und BBA dabei - jetzt mit der Änderung
sind die SBR, Vivento oder PST die Dienstvorgesetzten bzw. Dienstbehörde...
Beamte entlassen und ernennen kann die SBR nun alleine - und das aber erst seit dem 21.07.2010
Wenn du die jeweiligen Änderungen des Bundgesgesetzblatt verfolgst, wirst du das nachvollziehen können - hat bei mir einige Zeit gedauert.
Schau dir mal die Änderungerungen unter dem Link an: http://www.wkdis.de/aedoku/bund/d/dtagzustueano
Wenn du dann in die einzelnen Bundesgesetzblätter geht - hier musst du dann auf einer Seite die Bundesgesetztblätter suchen - siehst du genau
die Änderungen...
Ich bin 2005 zu einer Tochter gewechselt - mit einem Schreiben kam der Hinweis, dass ich zur PBM NL versetzt bin - ich kann jetzt nicht mehr sagen,
ob ich angehört wurde. Der hätte ich aber auch zugestimmt, weil ich mich ja freiwillig auf eine Ausschreibung beworben und den Posten demzufolge
ja auch haben wollte...
Habe mal nachgeschaut - also eine Anhörung habe ich nicht bekommen sondern nur ein Schreiben dass ich ab X-Datum Urlaub ohne Bezüge habe und
personalrechtlich zur PBM NL versetzt werde...
Zum rechtsmittelfähigen Bescheid: Ich gehe davon aus, dass ich keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten - das würde wenn sowieso nicht PST in meinem
Fall machen sondern SBR - und warum sollen die mir etwas bescheinigen, dass Sie nicht zugeben wollen, da die PBM NL für die ja kein Betrieb ist...
Die Telekom bzw. SBR sagt, dass die PBM NL kein Betrieb ist - basta. Ich muss anderes gerichtlich nachweisen - das ist das Problem.
Die Theorie ist das Eine - die Praxis ist das Andere...denn eigentlich darf es mich als unbeschäftigter Beamter gar nicht geben, weil ich
ja ein Recht auf einen amtsangemessenen Dienstposten haben - und wenn es mich gar nicht gibt, ja dann interessiert es auch keinen ))
So ist Leben - sagt mal einer...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Ilo,
es geht hier doch eigentlich um die Beschäftigten der PBM NL, die ohne Beschäftigung sind...oder?
Also eine unbefristete Zuweisung ist auch ohne Zustimmung des Beamten möglich - das ist gesetzlich geregelt. Der BR ist aber hier mitbestimmungspflichtig,
aber leider ist das ein BR (im Falle von den Beamten die zur PBM NL versetzt sind), der nicht von diesem Personenkreis legitiniert wurde.
Das Verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 vom Betriebsverfassungsgesetzt.
Denn alle anderen Mitarbeiter, die in Beschäftigung sind, können einen BR legitimieren...
Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren, würde sich diese Ungleichbehandlung auch ergeben - daran muss der Dienstherr was ändern...
Aber da es leider einen Beamten nicht geben darf, der kein statusrechtliches Amt hat, stellt der Dienstherr sich einfach dumm - so kann man sich auch
verhalten...
es geht hier doch eigentlich um die Beschäftigten der PBM NL, die ohne Beschäftigung sind...oder?
Also eine unbefristete Zuweisung ist auch ohne Zustimmung des Beamten möglich - das ist gesetzlich geregelt. Der BR ist aber hier mitbestimmungspflichtig,
aber leider ist das ein BR (im Falle von den Beamten die zur PBM NL versetzt sind), der nicht von diesem Personenkreis legitiniert wurde.
Das Verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 vom Betriebsverfassungsgesetzt.
Denn alle anderen Mitarbeiter, die in Beschäftigung sind, können einen BR legitimieren...
Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren, würde sich diese Ungleichbehandlung auch ergeben - daran muss der Dienstherr was ändern...
Aber da es leider einen Beamten nicht geben darf, der kein statusrechtliches Amt hat, stellt der Dienstherr sich einfach dumm - so kann man sich auch
verhalten...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Ilo - du magst schon recht haben, dass eine unbefristete Zuweisung eine Art "Zwang" haben kann...
Aber solange das gesetzlich in Stein gemeißelt wurde (eine unbefristete Zuweisung kann auch ohne Zustimmung des Beamten...), muss dann
dann auch vermutlich nur in einer Individualklage entschieden werden...bei den Beamten haben wir eine rechtlich andere Situation mit
Dienstherr und "Untergebene" --- und ich denke mal, dass das in dem Maße auch gut ist, solange man nicht einfach vor die Türe gesetzt wird,
wie in der freien Wirtschaft.
Ich kann auch auf dem Standpunkt stehen, es ist ein Zwang für mich, jeden mogen aufzustehen ) aber da hilft mir eben kein Gesetz...
In den meisten Fällen konnte die Telekom mit dem Grund des dringenden betrieblichen Interesse nicht durchkommen - vor allen Dingen nicht
bei den Verwaltungsgerichten, bei denen meistens weiterhin der nicht amtsangemessene Arbeitsplatz durch die Telekom festgestellt wurde.
Aber solange das gesetzlich in Stein gemeißelt wurde (eine unbefristete Zuweisung kann auch ohne Zustimmung des Beamten...), muss dann
dann auch vermutlich nur in einer Individualklage entschieden werden...bei den Beamten haben wir eine rechtlich andere Situation mit
Dienstherr und "Untergebene" --- und ich denke mal, dass das in dem Maße auch gut ist, solange man nicht einfach vor die Türe gesetzt wird,
wie in der freien Wirtschaft.
Ich kann auch auf dem Standpunkt stehen, es ist ein Zwang für mich, jeden mogen aufzustehen ) aber da hilft mir eben kein Gesetz...
In den meisten Fällen konnte die Telekom mit dem Grund des dringenden betrieblichen Interesse nicht durchkommen - vor allen Dingen nicht
bei den Verwaltungsgerichten, bei denen meistens weiterhin der nicht amtsangemessene Arbeitsplatz durch die Telekom festgestellt wurde.
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Ilo,
eine dauerhafte Zuweisung ist eine Zuweisung ohne Begrenzung...mit dem Satz "Hiermit weisen wir Ihnen eine auf Dauer..." ist diese Tätigkeit
eben nicht befristet - wenn es heißt "wir weisen Ihnen...von 01.01.13 bis 31.12.2015..." ist die Zuweisung eben befristet - also wenn die Zuweisung
zeitlich mit einem Ende-Datum befristet ist...
Klar ist, dass die Telekom alle Zuweisungen für inhaltlich hinreichend bestimmt ansieht, mit der Hoffnung, dass sich eben einer nicht dagen wehrt...
Ein Beamter kann kein Leiharbeiter sein, da dies nicht dem statusrechtlichen Amt entspricht. Wenn du in einer Zuweisung bei der VCS bist, gehörst
du zum Stammpersonal der VCS und hast alle Rechten und Pflichten des Stammpersonals - nur die dienstrechtlichen Befugnisse (z. b. Beförderung,
Disziplinarmaßnahmen, Jubiläum usw.) bleiben beim Dienstherr...(also Vivento, SBR oder PST)...die normalen Angelegenheiten (Einsatz, Teameinteilung
Wahl des BR, direkter Vorgesetzer dienstliche Anweisungen usw.) sind dann bei der zugewiesenen Stelle - also z. B. bei der VCS.
Die meisten VG´s wissen wie ein Verwaltungsakt auszusehen hat - es gibt aber auch wenige, die das anders sehen, aber die wurden im Regelfall vom
nächst höheren Verwaltungsakt in die Schranken gewiesen...
Nur eine Auflistung von Tätigkeiten, entspricht z. b. nicht den Grundelementen eines Verwaltungsaktes...
eine dauerhafte Zuweisung ist eine Zuweisung ohne Begrenzung...mit dem Satz "Hiermit weisen wir Ihnen eine auf Dauer..." ist diese Tätigkeit
eben nicht befristet - wenn es heißt "wir weisen Ihnen...von 01.01.13 bis 31.12.2015..." ist die Zuweisung eben befristet - also wenn die Zuweisung
zeitlich mit einem Ende-Datum befristet ist...
Klar ist, dass die Telekom alle Zuweisungen für inhaltlich hinreichend bestimmt ansieht, mit der Hoffnung, dass sich eben einer nicht dagen wehrt...
Ein Beamter kann kein Leiharbeiter sein, da dies nicht dem statusrechtlichen Amt entspricht. Wenn du in einer Zuweisung bei der VCS bist, gehörst
du zum Stammpersonal der VCS und hast alle Rechten und Pflichten des Stammpersonals - nur die dienstrechtlichen Befugnisse (z. b. Beförderung,
Disziplinarmaßnahmen, Jubiläum usw.) bleiben beim Dienstherr...(also Vivento, SBR oder PST)...die normalen Angelegenheiten (Einsatz, Teameinteilung
Wahl des BR, direkter Vorgesetzer dienstliche Anweisungen usw.) sind dann bei der zugewiesenen Stelle - also z. B. bei der VCS.
Die meisten VG´s wissen wie ein Verwaltungsakt auszusehen hat - es gibt aber auch wenige, die das anders sehen, aber die wurden im Regelfall vom
nächst höheren Verwaltungsakt in die Schranken gewiesen...
Nur eine Auflistung von Tätigkeiten, entspricht z. b. nicht den Grundelementen eines Verwaltungsaktes...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
also wenn ein Vertrag nicht befristet ist, dann ist er unbefristet im Sinne des BGB - dieser Vertrag kann von beiden Seiten natürlich gekündigt werden...aber erst einmal
handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag...ein Mietvertrag ist auch in der Regel unbefristet, kann aber von beiden Seiten z. b. mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt
werden...also häng dich hier bitte nicht an einem Wort auf...
Unbefristet ist alles ohne ein Ende-Datum - unabhängig von einer Zuweisung, einem Mietvertrag oder einem sonstigen Vertrag...
Dauerhaft heißt dann unbefristet - d. h. aber nicht, dass er nicht von beiden Seiten widerrufen bzw. gekündigt werden kann...
Wenn du dich jetzt daran aufhälst, wie die zugewiesenen Beamten bilanziell behandelt werden, dann vergeudest du viel Zeit und Energie - denn dann musst du dich auch mit
dem (sehr komplizierten) Steuerrecht auseinander setzen...weil bilanziell gesehen sind die Stammkräfte und die zugewiesenen Kräfte aus der Sicht der Handelsbilanz und
Steuerbilanz gleich. Und wenn du dann noch bedenkst, dass die Pflichtveröffentlichung einer Handelsbilanz (genau das ist dein Link, den man auch beim Handelsregister einsehen kann) eine ganz oberflächliche Sache ist, dann brauche ich nicht mehr zu sagen...
Wenn du es genau wissen willst, musst du dir wahrscheinlich die Steuerbilanz ansehen - da könnte es ggf. detaillierter drin stehen oder aber frag einfach mal beim Bilanzierungsbereich der Zentrale VCS in Bonn an - die könnten es dir genau sagen...denn dort laufen alle Zahlen zusammen, die in der Bilanz evtl. unter einem bestimmen Posten des Stammpersonals aufgeführt sind...
Es ist aber egal, wie die zugewiesenen Beamten in der Bilanz aufgeführt sind - das nur nebenbei...
also wenn ein Vertrag nicht befristet ist, dann ist er unbefristet im Sinne des BGB - dieser Vertrag kann von beiden Seiten natürlich gekündigt werden...aber erst einmal
handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag...ein Mietvertrag ist auch in der Regel unbefristet, kann aber von beiden Seiten z. b. mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt
werden...also häng dich hier bitte nicht an einem Wort auf...
Unbefristet ist alles ohne ein Ende-Datum - unabhängig von einer Zuweisung, einem Mietvertrag oder einem sonstigen Vertrag...
Dauerhaft heißt dann unbefristet - d. h. aber nicht, dass er nicht von beiden Seiten widerrufen bzw. gekündigt werden kann...
Wenn du dich jetzt daran aufhälst, wie die zugewiesenen Beamten bilanziell behandelt werden, dann vergeudest du viel Zeit und Energie - denn dann musst du dich auch mit
dem (sehr komplizierten) Steuerrecht auseinander setzen...weil bilanziell gesehen sind die Stammkräfte und die zugewiesenen Kräfte aus der Sicht der Handelsbilanz und
Steuerbilanz gleich. Und wenn du dann noch bedenkst, dass die Pflichtveröffentlichung einer Handelsbilanz (genau das ist dein Link, den man auch beim Handelsregister einsehen kann) eine ganz oberflächliche Sache ist, dann brauche ich nicht mehr zu sagen...
Wenn du es genau wissen willst, musst du dir wahrscheinlich die Steuerbilanz ansehen - da könnte es ggf. detaillierter drin stehen oder aber frag einfach mal beim Bilanzierungsbereich der Zentrale VCS in Bonn an - die könnten es dir genau sagen...denn dort laufen alle Zahlen zusammen, die in der Bilanz evtl. unter einem bestimmen Posten des Stammpersonals aufgeführt sind...
Es ist aber egal, wie die zugewiesenen Beamten in der Bilanz aufgeführt sind - das nur nebenbei...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
ich stelle auf die Definition "unbefristet" ab - und das hat nichts mit Beamtenrecht zu tun - denn Beamte müssen sich nicht nur vor dem Verwaltungsgericht
legitimieren sondern auch vor anderen Gerichten und Gesetzen...z. B. das BGB oder andere Definitionen im Gesetzt:
Unbefristet heißt: ohne bestimmendens Enddatum...das heißt aber nicht, dass es kein Enddatum geben kann - denn beide Seiten können unter bestimmten
Voraussetzungen (die verschiedener Natur sein können) widerrufen bzw. gekündigt werden...
Nochmals, wenn du einen unbefristeten Mietvertrag hast, heißt das nicht, dass dieser bis ins nimmerlein gilt - und der Begriff "unbefristet" ist kein Begriff,
denn der Beamte sich für sich zu eigen machen kann...
Ich habe dir jetzt einmal mit einfachen Worten versucht zu erklären, was unbefristet heißt und im letzten Beitrag, was eine bilanzielle Auswirkung die Ausweisung
der Zugewiesenen haben kann...das sind aber nur Randthemen.
Wenn du vor dem VG bist und mit der Bilanzierung von Stammpersonal, Leih- und Zeitarbeiter oder Zugewiesenen argumentiert, interessiert das keinen Richter
und die Gegenseite - die Telekom - freut sich über eine solche Argumentation - die tragen nämlich rein gar nichts zum Thema SBR / PBM NL dabei...
ich stelle auf die Definition "unbefristet" ab - und das hat nichts mit Beamtenrecht zu tun - denn Beamte müssen sich nicht nur vor dem Verwaltungsgericht
legitimieren sondern auch vor anderen Gerichten und Gesetzen...z. B. das BGB oder andere Definitionen im Gesetzt:
Unbefristet heißt: ohne bestimmendens Enddatum...das heißt aber nicht, dass es kein Enddatum geben kann - denn beide Seiten können unter bestimmten
Voraussetzungen (die verschiedener Natur sein können) widerrufen bzw. gekündigt werden...
Nochmals, wenn du einen unbefristeten Mietvertrag hast, heißt das nicht, dass dieser bis ins nimmerlein gilt - und der Begriff "unbefristet" ist kein Begriff,
denn der Beamte sich für sich zu eigen machen kann...
Ich habe dir jetzt einmal mit einfachen Worten versucht zu erklären, was unbefristet heißt und im letzten Beitrag, was eine bilanzielle Auswirkung die Ausweisung
der Zugewiesenen haben kann...das sind aber nur Randthemen.
Wenn du vor dem VG bist und mit der Bilanzierung von Stammpersonal, Leih- und Zeitarbeiter oder Zugewiesenen argumentiert, interessiert das keinen Richter
und die Gegenseite - die Telekom - freut sich über eine solche Argumentation - die tragen nämlich rein gar nichts zum Thema SBR / PBM NL dabei...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
ich weiß schon, ob Beamtengesetze oder andere Gesetze angewendet werden...aber wenn es um Begriffsbestimmungen wie "unbefristet" geht,
also was letztendlich unbefristet heißt, leitet sich das nicht von Beamtengesetzen ab, sondern von der normalen Gesetzgebung...gleich gilt z. B.
für unmittelbar oder unverzüglich - wenn Du z. B. unverzüglich deinen Dienst antreten musst, brauchst du das nicht in Beamtengesetzen zu suchen.
Das wird im BGB geregelt oder wenn es nicht eindeutig ist, werden halt Gerichtsurteile herangezogen...
Im Postpers RG wirst du keine Definition von dauerhaft finden - nochmals laienhaft ausgedrückt: dauerhaft ist ohne Ende-Datum und befristet ist
mit einem Ende-Datum deklariert...
Versteh es einfach, dass nicht alles mit Beamtengesetzen untermauert werden kann - da es im Rechtsstaate Deutschland noch sehr viele ander
Vorgaben und Gesetze gibt, von denen Du (und auch ich) vielleicht aktuell nichts weiß bzw. diese nicht herleiten kann...
Für dir nochmals die Bilanzierung der Zugewiesenen zu Gute, daran kannst du sehen, das es nicht immer so einfach ist wie man es sich vorstellt...
Und bei diesem Fall sind eben Steuer- und Handelsgesetze maßgeblich - und nicht die Beamtengesetze - so einfach ist das !
Wenn Du schon auf die Rechten der Beamtengesetzte pochst, dann mußt du auch mal deine Pflichten kennen und erfüllen...es gibt nirgenwo
Regelungen, bei denen nur Rechte eingefordert werden können...
z. B. Bundesweite Einsatzmöglichkeit eines Bundesbeamten oder Treuepflicht es Beamten oder oder oder...
ich weiß schon, ob Beamtengesetze oder andere Gesetze angewendet werden...aber wenn es um Begriffsbestimmungen wie "unbefristet" geht,
also was letztendlich unbefristet heißt, leitet sich das nicht von Beamtengesetzen ab, sondern von der normalen Gesetzgebung...gleich gilt z. B.
für unmittelbar oder unverzüglich - wenn Du z. B. unverzüglich deinen Dienst antreten musst, brauchst du das nicht in Beamtengesetzen zu suchen.
Das wird im BGB geregelt oder wenn es nicht eindeutig ist, werden halt Gerichtsurteile herangezogen...
Im Postpers RG wirst du keine Definition von dauerhaft finden - nochmals laienhaft ausgedrückt: dauerhaft ist ohne Ende-Datum und befristet ist
mit einem Ende-Datum deklariert...
Versteh es einfach, dass nicht alles mit Beamtengesetzen untermauert werden kann - da es im Rechtsstaate Deutschland noch sehr viele ander
Vorgaben und Gesetze gibt, von denen Du (und auch ich) vielleicht aktuell nichts weiß bzw. diese nicht herleiten kann...
Für dir nochmals die Bilanzierung der Zugewiesenen zu Gute, daran kannst du sehen, das es nicht immer so einfach ist wie man es sich vorstellt...
Und bei diesem Fall sind eben Steuer- und Handelsgesetze maßgeblich - und nicht die Beamtengesetze - so einfach ist das !
Wenn Du schon auf die Rechten der Beamtengesetzte pochst, dann mußt du auch mal deine Pflichten kennen und erfüllen...es gibt nirgenwo
Regelungen, bei denen nur Rechte eingefordert werden können...
z. B. Bundesweite Einsatzmöglichkeit eines Bundesbeamten oder Treuepflicht es Beamten oder oder oder...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Grubi - du hast Recht...
Aber hier im Forum zu diskutieren, ob und wie lange unbefristet ist und dies nicht in einen Beamtengesetz steht, halte ich für nicht hilfreich...
und bringt in der Sache nichts...
Aber hier im Forum zu diskutieren, ob und wie lange unbefristet ist und dies nicht in einen Beamtengesetz steht, halte ich für nicht hilfreich...
und bringt in der Sache nichts...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Ich antworte jetzt nicht mehr.
Das ist alles lange bekannt und MIR AUCH.
Das ist alles lange bekannt und MIR AUCH.
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
was hat das denn mit dem Begriff "unbefristet" oder "auf Dauer" zu tun...
Und wenn du schon Urteile zitierst, dann bitte auch aktuelle - denn die Telekom hat an sich gearbeitet und die Zuweisungen
sind durchdachter - was nicht heißt, dass diese auch rechtliche OK sind...
Und noch etwas - es handelt sich bei deinen Zitaten immer um individuelle Klagen. Und dann ist es immr die Einzelentscheidung
eines Richters, die dann im Zweifelsfall durch eine Urteil in nächster Instanz gekippt werden kann...
Ich möchte hier keinen kritisieren - aber eins muss man hier erwähnen. Einige reiten auf Ihren hohem Ross herum und kennen nur
ihre Rechte - wissen alles und der eigene Fall ist immer der Ungerechteste - vor allen Dingen wird aus alten Gerichtsurteilen zitiert,
die längst überholt sind...
Und diese wenigen hier können es überhaupt nicht akzeptieren, dass man anderer Meinung ist und auch mal Recht haben...neben
dem Austeilen der Kritik ist es auch mal ratsam, mal Kritik anzunehmen - aber das ist das, was ich hier versuche zu erklären...
was hat das denn mit dem Begriff "unbefristet" oder "auf Dauer" zu tun...
Und wenn du schon Urteile zitierst, dann bitte auch aktuelle - denn die Telekom hat an sich gearbeitet und die Zuweisungen
sind durchdachter - was nicht heißt, dass diese auch rechtliche OK sind...
Und noch etwas - es handelt sich bei deinen Zitaten immer um individuelle Klagen. Und dann ist es immr die Einzelentscheidung
eines Richters, die dann im Zweifelsfall durch eine Urteil in nächster Instanz gekippt werden kann...
Ich möchte hier keinen kritisieren - aber eins muss man hier erwähnen. Einige reiten auf Ihren hohem Ross herum und kennen nur
ihre Rechte - wissen alles und der eigene Fall ist immer der Ungerechteste - vor allen Dingen wird aus alten Gerichtsurteilen zitiert,
die längst überholt sind...
Und diese wenigen hier können es überhaupt nicht akzeptieren, dass man anderer Meinung ist und auch mal Recht haben...neben
dem Austeilen der Kritik ist es auch mal ratsam, mal Kritik anzunehmen - aber das ist das, was ich hier versuche zu erklären...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
auch hier wieder die Anmerkung, dass "sofort" nicht von jetzt auf gleich - also unmittelbar nach dem Aussprechen oder Schreiben
heißt...
Hier entscheiden Gerichte was "sofort" heist, da in den Gesetzen (keine Beamtengesetze) der Begriff "sofort" oder "unverzüglich"
NICHT geregelt ist...
Es gibt Urteile, da wird der Begriff "unverzüglich" mit zwei Wochen definiert...
Aber nochmals zum Theme befristet und "auf Dauer" - das glaube ich, hast du noch nicht klar verstanden...
Befristet ist mit Ende-Datum...und das ist bei der Telekom nicht länger als drei Jahre.
Unberfristet bzw. auf Dauer ist ohne Endedatum - und wenn dich die Telekom unbefristet zuweist, dann geht das halt auch OHNE
Zustimmung des Mitarbeiters, wenn die Telekom an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist...
Noch Fragen?
auch hier wieder die Anmerkung, dass "sofort" nicht von jetzt auf gleich - also unmittelbar nach dem Aussprechen oder Schreiben
heißt...
Hier entscheiden Gerichte was "sofort" heist, da in den Gesetzen (keine Beamtengesetze) der Begriff "sofort" oder "unverzüglich"
NICHT geregelt ist...
Es gibt Urteile, da wird der Begriff "unverzüglich" mit zwei Wochen definiert...
Aber nochmals zum Theme befristet und "auf Dauer" - das glaube ich, hast du noch nicht klar verstanden...
Befristet ist mit Ende-Datum...und das ist bei der Telekom nicht länger als drei Jahre.
Unberfristet bzw. auf Dauer ist ohne Endedatum - und wenn dich die Telekom unbefristet zuweist, dann geht das halt auch OHNE
Zustimmung des Mitarbeiters, wenn die Telekom an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist...
Noch Fragen?
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
du erläuterst hier immer wieder Begriffe, die nichts miteinander zu tun haben...Zuerst was es die Dauerhafte Zuweisung, jetzt ist die die sofortige Vollziehungen...
diese Begriffe haben rein gar nichts miteinander zu tun.
Jetzt mal was zur sofortigen Vollziehung:
Die sofortige Vollziehung kann natürlich nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 angeordnet werden - wenn du nichts zugewiesen werden willst, bleibt dir nichts anderes übrig, als zu
klagen...und zwar auf Beantragung des vorläufigen Rechtschutz bei der Zuweisung mit dem Antrag:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Zuweisungsverfügung soll wiederhergestellt werden".
Sofortvollzug wird von der Telekom durchgeführt, wenn die Zuweisung unmittelbar (sehr sehr kurzfristig) bevorsteht oder beim Zuweisungsschreiben ist der Beginn der
Zuweisungin der Vergangenheit.
Die Telekom will so vollendete Tatsachen schaffen - wenn du dann einmal in der Zuweisung bist, kann es sehr lange dauern bis der Prozess abgeschlossen ist - und
demzufolge bleibst du dann auch so lange z. 'B. bei der VCS...
Es gibt einige Gerichte, die haben für die Telekom entschieden und argumentiert, dass die Zuweisung halt im öffentlichen oder überwiegenden Interesse der DT AG ist.
Aber die meisten Gerichte haben die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zuweisungsverfügung wieder hergestellt...
Gegen die Zuweisung müssen natürlich gute Gründe sprechen - z. B. Gutachten, Familie, zu große Entfernung, nicht amtsangemessen...
Wenn du aber z. B. einen A7er hast, keine Familie oder die Kinder sind im entsprechenden Alter, die Entfernung ist z. B. nur 1 Stunde für eine Fahrstrecke und die Telekom
behauptet, dass alle Anforderungen aus dem Gutachten beachtet werden, dann wird es sehr sehr schwer, gegen die Zuweisung vorzugehen...
Es gibt nämlich dann keinen Grund gegen die Zuweisung vorzugehen: Wenn aber nachvollziehbare Grunde gegeben sind, wir spätestens die nächst höher Instanz diese Zuweisung
wider kippen - da bin ich mir ganz sicher...
Es handelt sich aber um jeweils individuelle Fälle - und da kannst du dir nie sicher sein, denn man weiß nie wie ein Gericht entscheidet...
Einen Punkt habe ich noch vergessen: Für alle die zur PBM NL Berlin versetzt sind, kann die fehlende Legitimation des Betriebsrates ein weiterer Grund sein.
Denn es kann und darf nicht sein, dass ein Betriebsrat, den ich nicht wählen kann, über meine Zuweisung entscheidet...
Diesen Grund haben bisher die wenigsten aufgeführt, da alle davon ausgehen, das der SBR-BR im Interesse des Beamten handelt - aber dieser Miniatur-BR mit wenig Kompetenz
und noch weniger Zeit für die ca. 1100 Mitarbeiter, ist nicht in der Lage die PBM´ler zu vertreten - und ist bekanntlich ja auch nicht von uns legitimiert worden.
Es wird Zeit, dass dieser rechtsfreie Zustand endlich abgeschafft wird !!!
MfG
du erläuterst hier immer wieder Begriffe, die nichts miteinander zu tun haben...Zuerst was es die Dauerhafte Zuweisung, jetzt ist die die sofortige Vollziehungen...
diese Begriffe haben rein gar nichts miteinander zu tun.
Jetzt mal was zur sofortigen Vollziehung:
Die sofortige Vollziehung kann natürlich nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 angeordnet werden - wenn du nichts zugewiesen werden willst, bleibt dir nichts anderes übrig, als zu
klagen...und zwar auf Beantragung des vorläufigen Rechtschutz bei der Zuweisung mit dem Antrag:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Zuweisungsverfügung soll wiederhergestellt werden".
Sofortvollzug wird von der Telekom durchgeführt, wenn die Zuweisung unmittelbar (sehr sehr kurzfristig) bevorsteht oder beim Zuweisungsschreiben ist der Beginn der
Zuweisungin der Vergangenheit.
Die Telekom will so vollendete Tatsachen schaffen - wenn du dann einmal in der Zuweisung bist, kann es sehr lange dauern bis der Prozess abgeschlossen ist - und
demzufolge bleibst du dann auch so lange z. 'B. bei der VCS...
Es gibt einige Gerichte, die haben für die Telekom entschieden und argumentiert, dass die Zuweisung halt im öffentlichen oder überwiegenden Interesse der DT AG ist.
Aber die meisten Gerichte haben die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zuweisungsverfügung wieder hergestellt...
Gegen die Zuweisung müssen natürlich gute Gründe sprechen - z. B. Gutachten, Familie, zu große Entfernung, nicht amtsangemessen...
Wenn du aber z. B. einen A7er hast, keine Familie oder die Kinder sind im entsprechenden Alter, die Entfernung ist z. B. nur 1 Stunde für eine Fahrstrecke und die Telekom
behauptet, dass alle Anforderungen aus dem Gutachten beachtet werden, dann wird es sehr sehr schwer, gegen die Zuweisung vorzugehen...
Es gibt nämlich dann keinen Grund gegen die Zuweisung vorzugehen: Wenn aber nachvollziehbare Grunde gegeben sind, wir spätestens die nächst höher Instanz diese Zuweisung
wider kippen - da bin ich mir ganz sicher...
Es handelt sich aber um jeweils individuelle Fälle - und da kannst du dir nie sicher sein, denn man weiß nie wie ein Gericht entscheidet...
Einen Punkt habe ich noch vergessen: Für alle die zur PBM NL Berlin versetzt sind, kann die fehlende Legitimation des Betriebsrates ein weiterer Grund sein.
Denn es kann und darf nicht sein, dass ein Betriebsrat, den ich nicht wählen kann, über meine Zuweisung entscheidet...
Diesen Grund haben bisher die wenigsten aufgeführt, da alle davon ausgehen, das der SBR-BR im Interesse des Beamten handelt - aber dieser Miniatur-BR mit wenig Kompetenz
und noch weniger Zeit für die ca. 1100 Mitarbeiter, ist nicht in der Lage die PBM´ler zu vertreten - und ist bekanntlich ja auch nicht von uns legitimiert worden.
Es wird Zeit, dass dieser rechtsfreie Zustand endlich abgeschafft wird !!!
MfG
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
was da Herr Nokiel geschrieben hat, ist immerhin 13 Jahre alt - die Telekom und die Gerichte habe auf viele Urteile bereits reagiert...
Ich habe übrigens nicht gesagt, dass eine sofortige Vollziehung mit rückwirkendem Datum rechtlich OK ist...ich habe nur geschrieben,
dass die Telekom das durchführt - bitte genau lesen.
Und nochmals...du kannst davon ausgehen, dass jede Zuweisung der nicht zugestimmt wird, eine Einzelfallentscheidung ist...
Ich muss jetzt nochmals fragen, wo ist dein Problem...?
Willst du einen amtsamgemessenen Arbeitsplatz?
Willst du überhaupt noch arbeiten?
Willst du als Bundesbeamter eingesetzt werden?
Willst du eigentlich ernsthaft behaupten, dass die u. a. Entscheidung Az. 1 BvR 1876/09 für dich gelten soll...
Bleibt bitte mal auf dem Boden der Tatsachen...ich denke mal, dass du leider jeden Sinn für die Realität verloren hast - und ich denke auch,
dass dir leider nicht mehr zu helfen ist...
So weit gehe ich eigentlich nicht, aber bei deinen Begründungen für eine Nichtzuweisung, fehlen mir einfach die Wort.
was da Herr Nokiel geschrieben hat, ist immerhin 13 Jahre alt - die Telekom und die Gerichte habe auf viele Urteile bereits reagiert...
Ich habe übrigens nicht gesagt, dass eine sofortige Vollziehung mit rückwirkendem Datum rechtlich OK ist...ich habe nur geschrieben,
dass die Telekom das durchführt - bitte genau lesen.
Und nochmals...du kannst davon ausgehen, dass jede Zuweisung der nicht zugestimmt wird, eine Einzelfallentscheidung ist...
Ich muss jetzt nochmals fragen, wo ist dein Problem...?
Willst du einen amtsamgemessenen Arbeitsplatz?
Willst du überhaupt noch arbeiten?
Willst du als Bundesbeamter eingesetzt werden?
Willst du eigentlich ernsthaft behaupten, dass die u. a. Entscheidung Az. 1 BvR 1876/09 für dich gelten soll...
Bleibt bitte mal auf dem Boden der Tatsachen...ich denke mal, dass du leider jeden Sinn für die Realität verloren hast - und ich denke auch,
dass dir leider nicht mehr zu helfen ist...
So weit gehe ich eigentlich nicht, aber bei deinen Begründungen für eine Nichtzuweisung, fehlen mir einfach die Wort.
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo ILO,
ich denke dir ist nicht zu helfen - solltest deine Rechte dem GG nach verletzt werden, diese mußt die genau bestimmen können,
dann kannst du vor dem Verfassungsgericht Beschwerde einlegen...
Das kosten kein Geld, nur ein wenig Zeit...mach es oder lass es einfach sein - denn deine Bemühungen helfen denen die hier
ein wirkliches und somit reelles Problem haben überhaupt nicht...
Ich denke wir lassen es hiermit, weil du gegen jedes Argument im Zweifelsfall den Art. 1 des GG anwenden willst - sowas habe
ich noch nicht erlebt...
Mein Tipp: Nimm dir einen Anwalt und lass dich eingehend beraten und wenn es dann sinnvoll ist, klage gegen die Telekom...
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg...
ich denke dir ist nicht zu helfen - solltest deine Rechte dem GG nach verletzt werden, diese mußt die genau bestimmen können,
dann kannst du vor dem Verfassungsgericht Beschwerde einlegen...
Das kosten kein Geld, nur ein wenig Zeit...mach es oder lass es einfach sein - denn deine Bemühungen helfen denen die hier
ein wirkliches und somit reelles Problem haben überhaupt nicht...
Ich denke wir lassen es hiermit, weil du gegen jedes Argument im Zweifelsfall den Art. 1 des GG anwenden willst - sowas habe
ich noch nicht erlebt...
Mein Tipp: Nimm dir einen Anwalt und lass dich eingehend beraten und wenn es dann sinnvoll ist, klage gegen die Telekom...
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg...
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Re: SBR / PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
ich spare mir auf jeden Fall die Kraft, aber wenn ich bei einem Problem mit meinem AG mich im Zweifelfall auf die Grundrecht des Art. 1 berufe - so wie es eben ILO
macht -, kann ich mir nicht vorstellen, dass du dir hier etwas verwertbares und positives raus ziehst...
Es gibt bei der PBM NL ein Problem:
Die Telekom sieht diesen Betrieb nicht als Betrieb i. S. d. BetrVG an und demzufolge sollen keine BR-Wahlen stattfinden dürfen.
Somit ist die Legitimation eines BR nicht gegeben - zumindest muss aber eine Wahlmöglichkeit beim SBR gewährleistet sein,
denn die PBM NL ist lt. ZuordnungsTV (Anlage 1) ein Teilbetrieb der Aussenstelle SBR BR - Der SBR Berlin ist die Außenstelle des
Hauptstandortes SBR Bonn...
Lt. ZuordnungsTV sind alle die in Anlage 1 aufgeführten Betriebe eine selbständige Org.-Einheit...und demzufolge ist die PBM NL
auch eine selbständige Org.-Einheit...
@ Ilo:
Bitte Sachargumente vortragen und nicht im Zweifelsfall auf Art. 1 des GG abstellen...hast du denn schon einen Prozess gegen die
Telekom gewonnen, bei dem du deine Verletzung der Rechte nach Art. 1 und 2 des GG angeklagt hast - ich denke vermutlich nicht...
..wundert mich aber auch nicht.
ich spare mir auf jeden Fall die Kraft, aber wenn ich bei einem Problem mit meinem AG mich im Zweifelfall auf die Grundrecht des Art. 1 berufe - so wie es eben ILO
macht -, kann ich mir nicht vorstellen, dass du dir hier etwas verwertbares und positives raus ziehst...
Es gibt bei der PBM NL ein Problem:
Die Telekom sieht diesen Betrieb nicht als Betrieb i. S. d. BetrVG an und demzufolge sollen keine BR-Wahlen stattfinden dürfen.
Somit ist die Legitimation eines BR nicht gegeben - zumindest muss aber eine Wahlmöglichkeit beim SBR gewährleistet sein,
denn die PBM NL ist lt. ZuordnungsTV (Anlage 1) ein Teilbetrieb der Aussenstelle SBR BR - Der SBR Berlin ist die Außenstelle des
Hauptstandortes SBR Bonn...
Lt. ZuordnungsTV sind alle die in Anlage 1 aufgeführten Betriebe eine selbständige Org.-Einheit...und demzufolge ist die PBM NL
auch eine selbständige Org.-Einheit...
@ Ilo:
Bitte Sachargumente vortragen und nicht im Zweifelsfall auf Art. 1 des GG abstellen...hast du denn schon einen Prozess gegen die
Telekom gewonnen, bei dem du deine Verletzung der Rechte nach Art. 1 und 2 des GG angeklagt hast - ich denke vermutlich nicht...
..wundert mich aber auch nicht.