Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Andi12:
Wenn du einen Antrag auf Anerkennung der Zeiten vorm 17-LJ gestellt hast und noch keinen Bescheid hast dann läuft der Vorgang noch. Mit der Änderung der Laufbahnverordnung für den Zugang zum mittleren Dienst (1.1.80 / Hauptschule/Realschule) hat dein Vorgang dann eigentlich nichts zu tun ( wie Herm schon schrieb).
Wenn du einen Antrag auf Anerkennung der Zeiten vorm 17-LJ gestellt hast und noch keinen Bescheid hast dann läuft der Vorgang noch. Mit der Änderung der Laufbahnverordnung für den Zugang zum mittleren Dienst (1.1.80 / Hauptschule/Realschule) hat dein Vorgang dann eigentlich nichts zu tun ( wie Herm schon schrieb).
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Zu eins : richtig.
Und ja, unter das Laufbahnrecht falle ich wohl nicht .
Danke für deine Antwort.
Andi12
Und ja, unter das Laufbahnrecht falle ich wohl nicht .
Danke für deine Antwort.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Gibt es Kollegen mit neuen Bescheiden die vor 1980 die Lehre beendet haben?
Gruß
Gibt es Kollegen mit neuen Bescheiden die vor 1980 die Lehre beendet haben?
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Mein Ausbildung habe ich 1979 beendet, DU bin ich seit 2001 und warte noch auf den Bescheid. Eingangsbestätigung habe ich erhalten mit dem Hinweis „ zu warten“. Vermutlich wird es dieses Jahr nichts mehr, sobald ich was weis setze ich es hier rein.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Ab wann wurden deine Pensionszeiten berechnet? Erhälst du Rente? wenn ja, wie wurde der Höchstsatz berechnet? Gruß
Ab wann wurden deine Pensionszeiten berechnet? Erhälst du Rente? wenn ja, wie wurde der Höchstsatz berechnet? Gruß
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Auch hier herrscht noch Grabesstille. Mein verstorbener Mann hatte seine Ausbildung in den 60ern absolviert. Angeschrieben wurde ich jedoch erst im April. Daher rechne auch ich nicht mehr mit einem Bescheid in diesem Jahr.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Der FlotterFeger hat ja nur einen Ruhegehaltsatz von 36,81% nach
alter Berechnungsmethode .
Fraglich ob die Ausbildungszeiten da finanziell was bringen..ich glaube
nicht.
Bei den "Fernmeldern" ist das mit dem Laufbahnrecht eine blöde Sache.
Die Begründung in dem Bescheid von mroe2016 hat niemals die
Sachbearbeiterin geschrieben..da waren vorher die Hausjuristen fleißig.
Bald November und wenig Bescheide oder Absagen hier im Forum..
die Bundesanstalt kommt echt nicht voran .
Allerdings möchte hier auch nicht jeder posten nehm ich mal an...
alter Berechnungsmethode .
Fraglich ob die Ausbildungszeiten da finanziell was bringen..ich glaube
nicht.
Bei den "Fernmeldern" ist das mit dem Laufbahnrecht eine blöde Sache.
Die Begründung in dem Bescheid von mroe2016 hat niemals die
Sachbearbeiterin geschrieben..da waren vorher die Hausjuristen fleißig.
Bald November und wenig Bescheide oder Absagen hier im Forum..
die Bundesanstalt kommt echt nicht voran .
Allerdings möchte hier auch nicht jeder posten nehm ich mal an...
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wie die Banst wohl bei den Fernmelder Kollegen entscheidet?
1 Hauptschule
2. Lehre bis 1980 absolviert
3 bisher die Pensionszeiten ab 18 gerechnet und nicht ab 17.
Laut Begründung bei More2016 gibt es dazu ja ein Urteil des BVG das hier der Zeitpunkt der Ausbildung zählt.
https://www.bverwg.de/de/060514B2B90.13.0
Sind dann all diese Entscheide rechtswidrig ab 2014 oder sogar schon früher?
Verjährt der Anspruch oder muss das alles nachgezahlt werden durch die Banst?
1 Hauptschule
2. Lehre bis 1980 absolviert
3 bisher die Pensionszeiten ab 18 gerechnet und nicht ab 17.
Laut Begründung bei More2016 gibt es dazu ja ein Urteil des BVG das hier der Zeitpunkt der Ausbildung zählt.
https://www.bverwg.de/de/060514B2B90.13.0
Sind dann all diese Entscheide rechtswidrig ab 2014 oder sogar schon früher?
Verjährt der Anspruch oder muss das alles nachgezahlt werden durch die Banst?
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Tja, auch für den November keine Bezügemitteilung, also alles beim alten, dieses Jahr wird das nichts mehr, schade, das Geld hätte wohl jeder gut brauchen können.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
So, ich habe heute Post bekommen, die Zeiten bis zum 17 Lebensjahr werden snerkannt, eas dabei rauskommt, werde ich bei den Dezember Bezügen sehen, ich blicke bei diesen Bererchnungen nicht durch.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gottseidank..endlich bekommt der Andi seine Bezügemitteilung
Für Dezember wäre sowieso eine gekommen..auch wegen der Steuerentlastung.
Ein Jahr bringt 1,79375 Prozent mehr an Ruhegehaltssatz...vor dem
17 Lebensjahr. Kenne Deinen bisherigen Ruhegehaltssatz ja nicht.
Aber die Brutto Summe steht ja im Bescheid den Du erhalten hast.
Zahlbetrag Versorgungsbezug Stand 01.05.2023 im Monat.
Für Dezember wäre sowieso eine gekommen..auch wegen der Steuerentlastung.
Ein Jahr bringt 1,79375 Prozent mehr an Ruhegehaltssatz...vor dem
17 Lebensjahr. Kenne Deinen bisherigen Ruhegehaltssatz ja nicht.
Aber die Brutto Summe steht ja im Bescheid den Du erhalten hast.
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