Hallo,
in einer Bundesbehörde haben mehrere Beschäftigte offenbar vom Dienstherrn Impftermine gegen Corona erhalten. Die ausgewählten Beschäftigten erhielten die Impfungen in Bundeswehr-Einrichtungen. Es soll wohl mRNA-Impfstoff verimpft worden sein.
Die nicht berücksichtigten Beschäftigten haben keinerlei Informationen erhalten. Ausgewählt worden zu sein scheinen - lediglich aus inoffiziellen Gesprächen geschlossen - Führungskräfte sowie juristische Referenten.
Ist das üblich? Gibt es hierzu Verwaltungsvorschriften? Ist es gedeckt, dass im Ergebnis eine 50-jährige Sachbearbeiterin nicht berücksichtigt wurde, eine 30-jährige Referentin schon?
Viele Grüße
Florian
Dienstherr vergibt Impftermine - an wen?
Moderator: Moderatoren
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
- Behörde:
Re: Dienstherr vergibt Impftermine - an wen?
Es ist korrekt, dass die Bundeswehr an den Standorten Berlin und Bonn verschiedenen Bundesoberbehörden die Impfung von Personal angeboten hat. Die Selektion des Personals oblag dabei den Behörden selbst, sprich es müsste geprüft werden, ob es bei Euch eine interne Priorisierung, z.B. auf diejenigen mit Kundenkontakt, gab.
Prioritäten rein nach Alter zu treffen halte ich mit Blick auf die Regelungen der Impfverordnung im Übrigen für keinesfalls haltbar.
Prioritäten rein nach Alter zu treffen halte ich mit Blick auf die Regelungen der Impfverordnung im Übrigen für keinesfalls haltbar.
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
- Behörde:
Re: Dienstherr vergibt Impftermine - an wen?
Dienstreisen sind untersagt, es findet weitgehend Home-Office statt, unmittelbarer Kundenkontakt scheidet bei den meisten aus. Dies gilt alles auch für die ausgewählten Personen.
Diese Anmerkung verstehe ich nicht. Die Impfverordnung selbst priorisiert ja alle Menschen und gibt ihnen ggf. vorrangig die Möglichkeit, einen regulären Impftermin bei der Stadt zu erhalten. Die Leute aus Prio-Gruppen hatten in der Regel schon eigenständige Impftermine. Bedacht von der Behörde wurden daher offenbar überwiegend nicht gemäß Impfverordnung Priorisierte. Die Auswahl (du verwandtest den Begriff "Selektion", den ich an der Stelle jetzt mal vermeide) fand mithin nicht nach den Kriterien der allgemeinen Impfverordnung statt.
Re: Dienstherr vergibt Impftermine - an wen?
Ich kann nur für den Geschäftsbereich des BMI sprechen, da sind Dienstreisen zu den BW Impfzentren für MA in einem Radius von rund 100km um das Zentrum herum erlaubt.
Die zweite Anmerkung diente nur zur Illustration, dass es durchaus Gründe geben kann, warum die 50jährige SB nicht, die 30jährige Ref aber schon geimpft ist.
Weißt Du, ob die 30jährige Referentin nicht eine Vorerkrankung hat, die sie eventuell in eine der Priogruppen bringt? In Berlin gibt es tausende in Gruppe 2 und 3, die bisher keinen Termin haben, obwohl das Land die Prio aufgehoben hat weil ja "fast alle Risikopatienten versorgt seien". Aber selbst wenn, wie Du es darstellst, der Dienstherr von der ImpfVO abweicht ist das in Ordnung, weil jede Behörde für sich Schlüsselpersonal definieren durfte, dass sie für den Dienstbetrieb für unabdingbar hält. Wenn die Kollegin A da nach Ansicht der Leitung drunter fällt, Kollege B aber nicht, dann ist dagegen auch nichts zu machen, das ist rechtlich gedeckt.
Die zweite Anmerkung diente nur zur Illustration, dass es durchaus Gründe geben kann, warum die 50jährige SB nicht, die 30jährige Ref aber schon geimpft ist.
Weißt Du, ob die 30jährige Referentin nicht eine Vorerkrankung hat, die sie eventuell in eine der Priogruppen bringt? In Berlin gibt es tausende in Gruppe 2 und 3, die bisher keinen Termin haben, obwohl das Land die Prio aufgehoben hat weil ja "fast alle Risikopatienten versorgt seien". Aber selbst wenn, wie Du es darstellst, der Dienstherr von der ImpfVO abweicht ist das in Ordnung, weil jede Behörde für sich Schlüsselpersonal definieren durfte, dass sie für den Dienstbetrieb für unabdingbar hält. Wenn die Kollegin A da nach Ansicht der Leitung drunter fällt, Kollege B aber nicht, dann ist dagegen auch nichts zu machen, das ist rechtlich gedeckt.