Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo,
eine Kollegin hat den Fragebogen zur Reaktivierungsuntersuchung vor einigen Wochen erhalten und muss nun zu einem Prof. Dr., Chefarzt einer Rehaklinik, also weder Amts- noch Betriebsarzt.
Ihr behandelnder Arzt sagte ihr, bezogen auf den Fragebogen, sie solle die Schweigepflichtentbindung NICHT unterschreiben. Sie hat es trotzdem getan und den Untersuchungstermin erhalten. Ihr behandelnder Arzt sagte ihr nun, er rate allen davon ab. Alle die die Schweigepflichtentbindung nicht unterschrieben hätten, hätten seit dem nichts mehr von der BAnPT gehört.
Kann sich/mir das jemand erklären? Wie geht die BAnPT danach vermutlich weiter vor?
Danke
eine Kollegin hat den Fragebogen zur Reaktivierungsuntersuchung vor einigen Wochen erhalten und muss nun zu einem Prof. Dr., Chefarzt einer Rehaklinik, also weder Amts- noch Betriebsarzt.
Ihr behandelnder Arzt sagte ihr, bezogen auf den Fragebogen, sie solle die Schweigepflichtentbindung NICHT unterschreiben. Sie hat es trotzdem getan und den Untersuchungstermin erhalten. Ihr behandelnder Arzt sagte ihr nun, er rate allen davon ab. Alle die die Schweigepflichtentbindung nicht unterschrieben hätten, hätten seit dem nichts mehr von der BAnPT gehört.
Kann sich/mir das jemand erklären? Wie geht die BAnPT danach vermutlich weiter vor?
Danke
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo,
bei einem "privaten" Arzt würde ich in keinem Fall die Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Nach dem § 48 BBG muss es sich bei einer solchen Untersuchung um einen Amtsarzt oder zugelassenen Gutachter sein...
Es besteht auch keine Pflicht für das Unterschreiben der Entbindung der Schweigepflicht, auch würde ich mich auf den Rat des behandelnden Facharzt verlassen, denn die kennen in der Regel auch die Hintergründe...
bei einem "privaten" Arzt würde ich in keinem Fall die Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Nach dem § 48 BBG muss es sich bei einer solchen Untersuchung um einen Amtsarzt oder zugelassenen Gutachter sein...
Es besteht auch keine Pflicht für das Unterschreiben der Entbindung der Schweigepflicht, auch würde ich mich auf den Rat des behandelnden Facharzt verlassen, denn die kennen in der Regel auch die Hintergründe...
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
soll ich mal aus dem Merkblatt zitieren: "Im Gegensatz zu anderen amts- und betriebsärzlichen Untersuchungen besteht bei Reaktivierungsbegutachtungen eine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt mit dem Zweck, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen (§46 Abs. 1 S. 2 BBG). Im Verhältnis zum Dienstherrn treten in solchen die schutzwürdigen Belange der Beamten im Ruhestand auf informelle Selbstbestimmung hinter das Interesse des Dienstherrn an der Feststellung der Dienstfähigkeit. Diese Untersuchungen haben ihre Grundlage nicht im Recht des Patienten auf Wahrung des privaten Bereichs, sondern gehören zu den beamtenrechtlichen Pflichten (§46 Absatz 7 Satz 1 BBG)."
Weiter: "Hierfür bedarf es nicht der Entbindung der Ärztin bzw. des Arztes von seiner Schweigepflicht. Der Weitergabe des Gutachtens an den Dienstvorgesetzten kann auch nicht wirksam widersprochen werden."
Weiter: "Hierfür bedarf es nicht der Entbindung der Ärztin bzw. des Arztes von seiner Schweigepflicht. Der Weitergabe des Gutachtens an den Dienstvorgesetzten kann auch nicht wirksam widersprochen werden."
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hallo Cyber,
ähnliches steht auch bei Versetzungen, Zuweisungen usw., wenn der Dienstherr Druck aufbauen will. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Was der Arzt dann aus beamtenrechtlichen Vorgaben weitergeben kann, ist hinlänglich bekannt.
Im Übrigen ist das Merkblatt offensichtlich aus einem einseitigen Interesse verfasst, nämlich die des Dienstherrn !
Ich frage mich aber schon immer, warum denn eine Schweigepflichtentbindung verlangt und unterschrieben werden soll, aber diese überhaupt nicht notwendig ist. Dann macht doch eine Androhung von Sanktion mit Hinweis auf die beamtenrechtlichen Pflichten bei der Nichteinwilligung überhaupt keinen Sinn...!!!
ähnliches steht auch bei Versetzungen, Zuweisungen usw., wenn der Dienstherr Druck aufbauen will. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Was der Arzt dann aus beamtenrechtlichen Vorgaben weitergeben kann, ist hinlänglich bekannt.
Im Übrigen ist das Merkblatt offensichtlich aus einem einseitigen Interesse verfasst, nämlich die des Dienstherrn !
Ich frage mich aber schon immer, warum denn eine Schweigepflichtentbindung verlangt und unterschrieben werden soll, aber diese überhaupt nicht notwendig ist. Dann macht doch eine Androhung von Sanktion mit Hinweis auf die beamtenrechtlichen Pflichten bei der Nichteinwilligung überhaupt keinen Sinn...!!!
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hast aber schön zitiert und mal wieder im Sinne des Dienstherrn ein Statement abgegeben - macht aber bei den Meisten hier keinen Eindruck mehr...!Cyber hat geschrieben: ↑15.07.2019 17:41 soll ich mal aus dem Merkblatt zitieren: "Im Gegensatz zu anderen amts- und betriebsärzlichen Untersuchungen besteht bei Reaktivierungsbegutachtungen eine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt mit dem Zweck, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen (§46 Abs. 1 S. 2 BBG). Im Verhältnis zum Dienstherrn treten in solchen die schutzwürdigen Belange der Beamten im Ruhestand auf informelle Selbstbestimmung hinter das Interesse des Dienstherrn an der Feststellung der Dienstfähigkeit. Diese Untersuchungen haben ihre Grundlage nicht im Recht des Patienten auf Wahrung des privaten Bereichs, sondern gehören zu den beamtenrechtlichen Pflichten (§46 Absatz 7 Satz 1 BBG)."
Weiter: "Hierfür bedarf es nicht der Entbindung der Ärztin bzw. des Arztes von seiner Schweigepflicht. Der Weitergabe des Gutachtens an den Dienstvorgesetzten kann auch nicht wirksam widersprochen werden."
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Nein, ich habe kein Statement im Sinne des Dienstherrn abgegeben. Ich habe nur zitiert was mir letzes Jahr die BAnstPt mit dem Einladungsschreiben zum Postbetriebsarzt geschrieben hat. Nur so zur Info.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Würde das nicht unterschreiben aber von meinen eigenen Ärzten ein Schreiben mitnehmen, welches vorher mit denen abgesprochen wurde.
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Einschätzung doch schwierig. Was für den einen Arzt eine mittelschwere Depression ist, ist für den anderen nur eine leichtere Variante. Da finde ich tut es Not zu belegen, dass man jetzt so drauf ist, weil man seit Jahren in Behandlung mit Medikamenten ist.
Nicht, dass der Gutachter sich denkt, der Mensch ist beschwerdefrei... weil er nichts von den Medikamenten weiss.
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Einschätzung doch schwierig. Was für den einen Arzt eine mittelschwere Depression ist, ist für den anderen nur eine leichtere Variante. Da finde ich tut es Not zu belegen, dass man jetzt so drauf ist, weil man seit Jahren in Behandlung mit Medikamenten ist.
Nicht, dass der Gutachter sich denkt, der Mensch ist beschwerdefrei... weil er nichts von den Medikamenten weiss.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Papier ist geduldig - was meinst Du was die Telekom/BAnst PT alles in Ihren Anschreiben aufführt. Bei der Telekom ist jeder Arbeitsplatz amtsangemessen, jede Tätigkeit muss man machen, die Fahrzeitüberschreitungen kann man mit Pausen unterbrechen (was für ein Quatsch), es gibt keine anderen Arbeitsplätze im einem weltweit agierenden Unternehmen, die wirtschaftlichen Interessen der Telekom müssen berücksichtig werden...usw. usw. usw.
Meinst Du eigentlich, die BAnst PT ist da anders - da arbeiten die gleichen verantwortlichen Beamten, die Dich vorher bei der Telekom für solche Untersuchungen angeschrieben haben
Gerade bei psychischen (Vor)-Erkrankungen muss man die Schweigepflichtentbindung nicht unterschreiben - zu dieser Thematik und der grundsätzlichen Thematik gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die genau das Gegenteil entscheiden, was der Dienstherr in seinen Anschreiben versucht zu suggerieren:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... indung.htm
Einfach mal den Bericht lesen, hier sind die Entscheidungen der Bundesverwaltungsgerichte maßgeblich...
Ergo kann man sagen, dass man nicht alles glauben sollte, was einem auf Papier vorgelegt wird - hinterfragen von Anweisungen sollte erlaubt sein und ist auch hilfreich !
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Genauso sehe ich es auch...
Für mich ist es absolut widersprüchlich, wenn ich Schweigepflichtentbindung unterschreiben muss, obwohl ja (eigentlich) der Weitergabe nicht widersprochen werden kann. Man muss nicht alles verstehen - aber man sollte schon einige Dinge kritisch hinterfragen !
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Kurze Zwischenfrage: welchen Arzt meint ihr jetzt, der von der Schweigepflicht entbunden werden soll?
Den beauftragten Gutachter oder den z.B. behandelnden Psychiater ???
Das ist ein großer Unterschied.
Den beauftragten Gutachter oder den z.B. behandelnden Psychiater ???
Das ist ein großer Unterschied.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Also ich meine den tatsächlich behandelnden Arzt. Der sollte nicht von der Schweigepflicht entbunden werden.
Der beauftragte Gutachter übermittelt ja nur sein Ergebnis an die jeweilige Stelle. Diagnosen werden da ja nicht genannt.
Der beauftragte Gutachter übermittelt ja nur sein Ergebnis an die jeweilige Stelle. Diagnosen werden da ja nicht genannt.
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Hier mal im Detail das Formblatt, welches an die BAnPT adressiert ist:
"[b]Einwilligung zur Weitergabe ärztlicher Unterlagen und Schweigepflichtentbindung[/b]
Hiermit erkläre ich meine Einwilligung in die Weitergabe der von mir eingereichten privatärztlichen Unterlagen an die/den Gutachterin/Gutachter bestellte/n Ärztin/Arzt für den Fall der Erforderlichkeit einer ärztlichen Untersuchung nach § 48 Abs. 1 BBG.
Zudem entbinde ich die BAnPT gegenüber der als Gutachterin bestellten Ärztin/dem als Gutachter bestellten Arzt von ihrer Schweigepflicht. "
"[b]Einwilligung zur Weitergabe ärztlicher Unterlagen und Schweigepflichtentbindung[/b]
Hiermit erkläre ich meine Einwilligung in die Weitergabe der von mir eingereichten privatärztlichen Unterlagen an die/den Gutachterin/Gutachter bestellte/n Ärztin/Arzt für den Fall der Erforderlichkeit einer ärztlichen Untersuchung nach § 48 Abs. 1 BBG.
Zudem entbinde ich die BAnPT gegenüber der als Gutachterin bestellten Ärztin/dem als Gutachter bestellten Arzt von ihrer Schweigepflicht. "
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Ich würde den behandelnden Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. Stattdessen schreibt der behandelnde Arzt ein Befundbericht für den Gutachter, womit der alle für seine Begutachtung erforderlichen Informationen bekommt. Diesen Bericht erhalte ich von meinem Arzt und ich gebe ihn weiter an den Gutachter. Damit gibt es keine Beziehung / Kommunikation zwischen Arzt und Gutachter (hinter meinem Rücken). Das muss m.E. reichen und ist im Falle der DRV auch nicht anders. So verstehe ich die o.g. Formulierung auch: "... Weitergabe der von mir ... "Clauswalter hat geschrieben: ↑16.07.2019 10:34 "Einwilligung zur Weitergabe ärztlicher Unterlagen und Schweigepflichtentbindung
Hiermit erkläre ich meine Einwilligung in die Weitergabe der von mir eingereichten privatärztlichen Unterlagen an die/den Gutachterin/Gutachter bestellte/n Ärztin/Arzt für den Fall der Erforderlichkeit einer ärztlichen Untersuchung nach § 48 Abs. 1 BBG.
Zudem entbinde ich die BAnPT gegenüber der als Gutachterin bestellten Ärztin/dem als Gutachter bestellten Arzt von ihrer Schweigepflicht. "
Davon unbeachtet ist die Strategie die man selber "fährt". Will man in DDU versetzt werden, oder will man das verhindern ...
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Re: Fragebogen von der BAnstPT (Reaktivierungsuntersuchung)
Das ist doch völlig in Ordnung und deckt sich mit dem von Siggi09 erklärtem Sachverhalt.
Beispiel:
Kolleg*in ist seit Jahren in Behandlung wegen Depressionen und Angststörungen und wurde in den Ruhestand versetzt. Während der Therapie hat der Arzt Einblicke in alle mögliche Sachen erhalten. DAS geht den Dienstherrn gar nichts an.
Wegen der Reaktivierungsuntersuchung erstellt der Facharzt für den Gutachter eine Stellungnahme. Die bekommt der Gutachter und das war es dann.