Siggi09 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 19:12
Interessant. Das heisst der Kläger wurde aufgrund des Urteils befördert? Musste dazu die Quote überschritten werden, oder wurde deshalb jemand anders nicht befördert, bzw. dessen Beförderung "rückabgewickelt"?
Ich frage mich, ob sich die Beamten mit den Klagen am Ende nicht nur selbst schaden. Wenn Beförderungen ausgesetzt / verschoben werden spart die Telekom Geld und wenn die Besoldungsstufe nur an einen anderen geht ist es für die Telekom ein Nullsummenspiel.
Merkwürdige Argumentation. Geht es Dir um Rechtmäßigkeit oder geht es Dir vielmehr darum, der Telekom zu schaden ??
Warum sollte ein zu Unrecht nicht berücksichtigter Beamter zum Wohle aller anderen berücksichtigten Beamten lebenslang unter der Nichtberücksichtigung leiden ?! Da ist es doch für alle berücksichtigten Beamten einfacher verkraftbar, ein paar Monate länger auf ihre Beförderung zu warten. Damit müssen "die Beamten" nunmal leben, wenn sie in einer Telekom-Dienstherrenschaft ihren Dienst ableisten.
Zur ersten Frage: Selbstverständlich finden Beförderungen aufgrund von (rechtskräftigen) Gerichtsurteilen statt. Wegen der Ämterstabilität kann es bei zu langen Zeiträumen zwischen Nichtberücksichtigung und Gerichtsverfahren allerdings dazu führen, dass man sein Statusamt behält, aber nach der Besoldungsstufe des Beförderungsamtes bezahlt wird. Dann stehen auf dem Bezügezettel eines A12er eben die Bezüge nach A13. Es muss also in Fällen langer Verfahrensdauern kein berücksichtigter Beamter auf seine Beförderung verzichten und es wird niemand "entfördert".
Und die Frage, ob eine Quote überschritten werden müsse, interessiert das Gericht nicht die Bohne. Beförderungsquoten dienen der Begründung der Telekom gegenüber leichtgläubigen Beamten, dass mehr nicht ginge. Die Gerichte interessieren die Quoten nicht, dort gehts um die Frage der Rechtswidrigkeit des Telekom-Handelns.