Schön, dass es der Status quo im Beamtenrecht gestattet, gut versorgt im frühen Alter unter der ägyptischen Sonne zu relaxen. Der gemeine Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit natürlich nicht. Wie alt bist du eigentlich?egyptwoman hat geschrieben:Gebe dir gerne meine Krankheit ab, damit ich wieder arbeiten könnte, den mein Job hat mir wirklich Spaß gemacht. Deiner Meinung nach hätte ich wohl solange weitermachen sollen bis sie mich auf lebzeit in die geschlossene Eingewiesen hätten oder meine Gesundheit so ruiniert gewesen wäre das ich zeit meines Lebens von schweren Psychopharmaka abhängig wäre? Ich kann dir gerne sagen warum ich meinen aus gesundheitl. Gründen frühen Ruhestand in der Sonne "genieße", weil es nämlich für meine Gesundheit gut ist.wirtschaft_frei hat geschrieben:Sie als Sklavin haben doch ein auskömmliches Leben in der Sonne, ganz ohne Arbeit und Stress, oder?
Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
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egyptwoman
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Das mag zwar sein, aber wie ich wirtschaft-frei schon geschrieben habe: ich habe mir die Krankheit nicht ausgesucht und ich bin definitiv keine der Beamten die eben mal so weils grad in die Lebensplanung passt sich "ausruht", ich würde lieber meinen Job weitermachen, was aber aus gesundheitlichen Gründen eben nicht geht und wieder volles Geld verdienen. Egal wessen Beiträge von Ruhestandsbeamten die frühzeitig in den Ruhestand gehen mussten du hier liest, keiner verzichtet wenn es nicht notwendig ist freiwillig auf mehr als die Hälfte seines Einkommens zumal ich soweit ich nicht irgendwann wieder dienstfähig werde immer nur die Mindestpension bekomme und sich diese max. um die Anpassung erhöht. Also von daher kann von freiwillig und schön das ich unter der Sonne relaxen kann keine Rede sein, denn Gesund bin ich deshalb noch lange nicht, auch wenn es mir besser geht. Und wenn du mein Alter wissen willst, einfach mal ältere Beiträge lesen da hab ich das schon öfter erwähnt.Mad Max hat geschrieben:Schön, dass es der Status quo im Beamtenrecht gestattet, gut versorgt im frühen Alter unter der ägyptischen Sonne zu relaxen.
egyptwoman
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Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Hallo Theaterkritiker,
meine Rede zu den "Gast"-Beiträgen von wirtschaft_frei...
Der hat nicht nur in der Schule in einem Fach nicht aufgepasst, ************
******Leute, leute ne, sowas lasse ich weder wirtschaft frei noch anderen Usern durchgehen. Spart euch eure Beleidigungen für euren Chef auf****** - jedenfalls früher...heut zu Tage reicht das
ja auch nicht mehr...das hilft Wirtschaft_frei aber auch nicht weiter...
meine Rede zu den "Gast"-Beiträgen von wirtschaft_frei...
Der hat nicht nur in der Schule in einem Fach nicht aufgepasst, ************
******Leute, leute ne, sowas lasse ich weder wirtschaft frei noch anderen Usern durchgehen. Spart euch eure Beleidigungen für euren Chef auf****** - jedenfalls früher...heut zu Tage reicht das
ja auch nicht mehr...das hilft Wirtschaft_frei aber auch nicht weiter...
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Ergänzend zu eagyptwoman kann man nicht oft genug erwähnen, dass die Mindestversorgung der Beamten sich unterhalb des Hartz-IV- Niveaus befindet. Hartz IV bekommt hier aber bekanntlich jeder Zugereiste.
Zur Erinnerung: Ein Hartz IV- Mann bekommt monatlich 380,- Euro Taschengeld. Dazu noch diverse Vergünstigungen (Befreiung vom Rundfunkbeitrag u.ä.). Außerdem wird ihm eine beheizte Wohnung bezahlt. Und nicht so ganz unwichtig: Er bekommt eine kostenlose Krankenvollversicherung.
Zur Erinnerung: Ein Hartz IV- Mann bekommt monatlich 380,- Euro Taschengeld. Dazu noch diverse Vergünstigungen (Befreiung vom Rundfunkbeitrag u.ä.). Außerdem wird ihm eine beheizte Wohnung bezahlt. Und nicht so ganz unwichtig: Er bekommt eine kostenlose Krankenvollversicherung.
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Wie jetzt.. weil Du noch keinen Ruhestandbeamten gesehen hast, der auf einen Zusatzverdienst angewiesen ist, gibt es keine? Es gibt massenweise Pensionäre, die irgendwo als Nachtportier oder Pizza- Bote oder Altglassammler arbeiten, sofern sie das noch können. Ihnen bezahlt eben kein anderer die Wohnung oder die Krankenversicherungsbeiträge. Mietsteigerungen und höhere Heizkosten müssen sie von ihren (real sinkenden) Pensionen bezahlen. Und die Krankenversicherung wird auch nicht billiger. Ich berichte hier von den Berliner Landesbeamten und Pensionären. Bei letzteren gibt es Wohlhabende und aber eben auch ganz arme Teufel. Besonders hart trifft es die, die nur die Mindestpension bekommen.wirtschaft_frei hat geschrieben:
Also ich hab noch keinen Beamten gesehen der sich bei einem 1-Euro-Job abplagt. Super Vergleich!
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kreisverkehr
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Dafür steht der Beamte mit Treu und Glauben ....
z. B: für fortlaufende Versetzungen/Umsetzungen/Abordnungen. Auch ganz ohnmächtig.
z. B: für fortlaufende Versetzungen/Umsetzungen/Abordnungen. Auch ganz ohnmächtig.
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Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Also bei wirtschaft_frei kraulen sich mir mal wieder die Fußnägel nach oben...
Was ich nicht sehe, das glaube ich nicht...
Hat jemand schon mal ein "atomares Teilchen gesehen" - du siehst ja auch nicht die Luft die du einatmest und lebst heute noch...leider...
Was ich nicht sehe, das glaube ich nicht...
Hat jemand schon mal ein "atomares Teilchen gesehen" - du siehst ja auch nicht die Luft die du einatmest und lebst heute noch...leider...
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Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
ich frage mich, was willst du hier in einem solchen Forum - wenn du ein Problem hast, dann meckere nicht über die Beamten...
Wahrscheinlich kannst du auch einen Beamten von 100 m aus erkennen - ja - geh zu deinem Stammtisch und halte deine
Parolen...
Wahrscheinlich kannst du auch einen Beamten von 100 m aus erkennen - ja - geh zu deinem Stammtisch und halte deine
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
A) Was ist denn für Sie "gut versorgt"?Mad Max hat geschrieben:
Schön, dass es der Status quo im Beamtenrecht gestattet, gut versorgt im frühen Alter unter der ägyptischen Sonne zu relaxen. Der gemeine Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit natürlich nicht. Wie alt bist du eigentlich?
und B) Natürlich haben auch Sie diese Möglichkeit. Wie das geht werde ich Ihnen nun aber nicht erklären (so etwas läuft ja fast wöchentlich im Bildungsfernsehen)!
Und wenn Sie dann mit Ihrer Rente in ein "armes" (oder wollen Sie behaupten das Ägypten eine Industrienation ist?) Land auswandern (zB. Thailand) dann sind auch SIE dort ein gemachter Mann/Frau?
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Totale Überwachung stoppen
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Anspruch auf ca. 1200 Euro Netto nach gerade mal 5 Dienstjahren, dazu Hinzuverdienstmöglichkeiten (400 Euro- Job und reguläres Arbeitsverhältnis) und Aufenthaltsrecht im Ausland - davon können ALG- Bezieher/HartzIV- Bezieher nur träumen.arme Sau hat geschrieben:A) Was ist denn für Sie "gut versorgt"?Mad Max hat geschrieben:
Schön, dass es der Status quo im Beamtenrecht gestattet, gut versorgt im frühen Alter unter der ägyptischen Sonne zu relaxen. Der gemeine Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit natürlich nicht. Wie alt bist du eigentlich?
und B) Natürlich haben auch Sie diese Möglichkeit. Wie das geht werde ich Ihnen nun aber nicht erklären (so etwas läuft ja fast wöchentlich im Bildungsfernsehen)!
Und wenn Sie dann mit Ihrer Rente in ein "armes" (oder wollen Sie behaupten das Ägypten eine Industrienation ist?) Land auswandern (zB. Thailand) dann sind auch SIE dort ein gemachter Mann/Frau?
HartzIV- Bezieher dürfen vom 400 Euro- Job gerade mal 100 Euro behalten.
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maxg
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Vorweg:
Ich würde mir wünschen, wenn die Mods die Trollbeiträge hier löschen würden, da es hier einfach nicht hingehört. Die Neiddebatte kann ja in einem separaten Beitrag neu eröffnet werden...
Zur Sache:
Habe heute eine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch erhalten.
Die Verwaltung wartet die Vorgabe des BMI ab, so dass sich die Bearbeitung verzögert (was mir nicht unrecht ist).
Ich würde mir wünschen, wenn die Mods die Trollbeiträge hier löschen würden, da es hier einfach nicht hingehört. Die Neiddebatte kann ja in einem separaten Beitrag neu eröffnet werden...
Zur Sache:
Habe heute eine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch erhalten.
Die Verwaltung wartet die Vorgabe des BMI ab, so dass sich die Bearbeitung verzögert (was mir nicht unrecht ist).
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Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Mein Widerspruch bei der Telekom wurde abgelehent - die Gründe:
Bla Bla Bla - da hilft dann nur eine Klage...
Bla Bla Bla - da hilft dann nur eine Klage...
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Für eine durchgreifende Mutation vom Beamten zum Angestellten bestehen nur sehr geringe Chancen. Einmal wurde sie erzwungen; 1972 warens die Fluglotsen, die mit "Dienst nach Vorschrift" die Angstellten-Werdung geschafft haben. Ergebnis 40% Personalkostensteigerung. Schlecht informierte und deshalb unwissende Schwadroneure kennen die Zusammenhänge nicht, sie plappern aber trotzdem vor sich hin.
Insider wissen, dass damals die A9er und A10er unverzüglich gemäß ihrer Leistungsmerkmale in verrgleichbare A13 gerutscht sind. Dazu kamen die Zulagen z.B. bei Sonn- und Feiertagsdiensten nicht mehr 10% sondern 135% vom Stundensatz. Nebenbei bemerkt werden in der Industrie nicht selten 200% gezahlt.
Eine mutige Landesfürstin und ein Bürgermeister habens dann nochmal versucht und nach 2 bzw. 3 Monaten wieder revidiert.
Insider wissen, dass damals die A9er und A10er unverzüglich gemäß ihrer Leistungsmerkmale in verrgleichbare A13 gerutscht sind. Dazu kamen die Zulagen z.B. bei Sonn- und Feiertagsdiensten nicht mehr 10% sondern 135% vom Stundensatz. Nebenbei bemerkt werden in der Industrie nicht selten 200% gezahlt.
Eine mutige Landesfürstin und ein Bürgermeister habens dann nochmal versucht und nach 2 bzw. 3 Monaten wieder revidiert.
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Wann ist denn eigentlich mit einer Entscheidung des EuGH zu rechnen ?
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
"Nicht immer herausgreifen" ???? Aus was herausgreifen???wirtschaft_frei hat geschrieben:Fluglotsen führen eine besonders anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Diesen Beruf können vielleicht 5% der Bevölkerung ausüben weil hierfür besonderes Denk- und Abstraktionsvermögen benötigt wird. Dass diese Leute sich massiv unterbezahlt gefühlt haben ist absolut verständlich und der "Ausbruch" in das Angestelltenverhältnis nur allzu konsequent.
Also nicht immer diese überzogenen Beispiele herausgreifen die in keinster Weise vergleichbar mit normalen Verwaltungsbeamten sind.
Haben Sie auch das nicht gerafft????
ES IST DAS E I N Z I G E Beispiel einer gelungenen Mutation von Beamten zu Angestellten - hat also nichts mit Extrembeispiel zu tun.
Jeder normal denkende Zeitgenosse sollte den Unterschied zwischen tariffähig und nicht tariffähig kennen.
Wer glaubt dass sich in den letzten Jahrzehnten die Tariffähigen Nachteile ausgehandelt haben, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Beispiel Weihnachtsgeld:
Öff. D. (West) (1,03 Mio. Tarifbesch. Bund/Kommunen) 90 %
Öff. D. (Ost) (235 000 Tarifbesch. Bund/Kommunen) 67,8 %
Öff. Dienst (131 000 Beamte d. Bundes) 30 %
Deutsche Post (130 000 M. Angestellte) 100 %
Deutsche Post (50 000 M. Beamte) 30 %
Wenn Sie das alles nicht wissen, weshalb diskutieren sie dann??

