topgun001 hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 18:48
Zur Zeit läuft noch mein Einspruch wegen GdB 50. GdB40 habe ich, aber die haben nicht alle Gutachten berücksichtigt. Vor allem das vom AA.
Mit der DU habe ich mich falsch ausgedrückt, ich werde für 2 Jahre befristet in den Ruhestand geschickt, dann folgt eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung.
...Du musst schnellstens die entsprechenden Berichte von Deinem Hausarzt nachreichen( wenn nicht schon geschehen ) und einen erweiterten Antrag stellen ,siehe meine PN .
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Ruheständler hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 19:01
...Du musst schnellstens die entsprechenden Berichte von Deinem Hausarzt nachreichen( wenn nicht schon geschehen ) und einen erweiterten Antrag stellen ,siehe meine PN .
Gruß vom Ruheständler
Inzwischen haben die alle Berichte, hoffe ich zumindest.
Noch eine Frage zur Schwerbehinderung sprich GdB 50.
Kann man den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand ( mit Abzügen ) mit 60 Jahren, oder je nach Alter mit 60 Jahren + X stellen?
Im Netz habe ich unterschiedliche Aussagen/Berechnungen gefunden, obwohl die Eingaben identisch waren.
topgun001 hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 20:38
Kann man den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand ( mit Abzügen ) mit 60 Jahren, oder je nach Alter mit 60 Jahren + X stellen?
Im Netz habe ich unterschiedliche Aussagen/Berechnungen gefunden, obwohl die Eingaben identisch waren.
§ 52 BBG regelt die verschiedenen Varianten,ich konnte damals mit 63 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen bei GDB 50.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
topgun001 hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 18:48
Mit der DU habe ich mich falsch ausgedrückt, ich werde für 2 Jahre befristet in den Ruhestand geschickt, dann folgt eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung.
Das "befristet" stimmt doch einfach rechtlich nicht. Du wirst wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
topgun001 hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 20:38
Kann man den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand ( mit Abzügen ) mit 60 Jahren, oder je nach Alter mit 60 Jahren + X stellen?
Im Netz habe ich unterschiedliche Aussagen/Berechnungen gefunden, obwohl die Eingaben identisch waren.
§ 52 BBG regelt die verschiedenen Varianten,ich konnte damals mit 63 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen bei GDB 50.
topgun001 hat geschrieben: ↑15. Feb 2020, 18:48
Mit der DU habe ich mich falsch ausgedrückt, ich werde für 2 Jahre befristet in den Ruhestand geschickt, dann folgt eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung.
Das "befristet" stimmt doch einfach rechtlich nicht. Du wirst wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Ja, Du hast Recht. Ich habe das nur gedacht, da nach 2 Jahren eine Überprüfung statt findet.
ich stelle mal hier eine frage weil es zum thema passt. ich lese gerade folgendes: Die Untersuchungsanordnung muss – zweitens – Angaben zu Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung enthalten. Die Behörde darf dies nicht dem Belieben des Arztes überlassen. Nur wenn in der Aufforderung selbst Art und Umfang der geforderten ärztlichen Untersuchung nachvollziehbar sind, kann der Betroffene nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
wie wird das denn in der praxis gemacht wenn die behörde gar nicht weiss, welche erkrankung ich habe???
@HansiHintermeier
Das habe ich dir doch schon beantwortet.
Irgendwas liegt dem DH ja i.d.R. vor, z. B. Prognose eines Facharztes.
Du erhältst z. B. eine Einladung wegen Überprüfung der (weiteren) Dienstfähigkeit.
Ggf. wird nach dem ersten Termin ein weiterer Termin veranlasst und du wirst konkret zu einer bestimmten fachärztlichen Untersuchung eingeladen.
ja das hab ich verstanden, aber woher will der dienstherr wissen, was dann schlussendlich der amtsarzt untersuchen soll. die untersuchungsanordnung soll ja angaben und art und umfang der ärztlichen untersuchung enthalten.
auch in einer prognose eines facharztes steht keine diagnose, sondern nur dass du in ein paar wochen wieder gesund bist oder weiterhin erkrankt bist. das einzige was auf dem prognoseschreiben steht, ist die fachrichtung des facharztes.
Hat die Behörde keinerlei weitergehende Erkenntnisse als die, dass und in welchem Umfang der Beamte krankheitsbedingte Fehltage aufweist, kann sie auch nur dies als Grund für ihre Zweifel an der dauernden Dienst(un)fähigkeit des Beamten anführen. Insoweit kann sie auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (BVerwG (2. Senat), Beschluss vom 14.03.2019 - 2 VR 5.18).
Der Dienstherr kann in diesem Fall eine Erstuntersuchung zur Erhebung des Krankheitsbildes anordnen, um überhaupt eine (mögliche) Diagnose zu erhalten (VGH München (3. Senat), Beschluss vom 07.06.2019 - 3 CE 19.847).
ok versteh ich aber in diesem fall würde man den anforderungen einer untersuchungsanordnung (die angaben zu art und umfang der ärztlichen untersuchung beinhalten soll) nicht erfüllen. danke auf jeden fall an alle die geantwortet haben.
Doch, dann wäre es eine amtsärztliche Untersuchung zur Erhebung des Krankheitsbildes und Feststellung der Dienstfähigkeit. Irgendwelche Gründe wird es ja geben, warum der Arzt krankschreibt. Es gibt eine Mitwirkungspflicht, irgendwas wirst du dem aä Dienst / dem AA vorlegen oder mitteilen müssen. Erforderliche Art und Umfang der Untersuchungen kann der AA dem DH nach Erstgespräch / Erstuntersuchung mitteilen und ggf. wirst du dann ein zweites Mal mit konkreteren Angaben eingeladen, wenn der AA Weiteres veranlassen will.
Du schreibst die ganze Ueit in diesem Thread am Thema vorbei.
Mach bei Bedarf zur Klärung deiner Fragen doch einfach ein neues Thema auf, wenn es denn soweit kommt, dass du zur aä Untersuchung aufgefordert wirst und noch Fragen hast.
auch in einer prognose eines facharztes steht keine diagnose, sondern nur dass du in ein paar wochen wieder gesund bist oder weiterhin erkrankt bist. das einzige was auf dem prognoseschreiben steht, ist die fachrichtung des facharztes.
Also bei mir standen sehr wohl die Diagnosen in den Schreiben des Facharztes an den Amtsarzt .
HansiHintermeier hat geschrieben: ↑19. Feb 2020, 19:04
das wird auf jeden fall ne längere untersuchung
Vorgespräch, Untersuchung und Blutabnahme ca. 1 1/2 Stunden. Beim Gutachter war ich 3 1/4 Stunden.