Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Nirvana
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Nirvana »

Lasst euch nicht verrückt machen ,nur weil einer dagegen ist.
Es gibt immer einige die dagegen sind, das ist Demokratie.
Es wird von oben viel Druck gemacht, dass das Gesetzt durchgeht, sonst würden HR und die Pensionskasse die ganzen Arbeiten gar nicht machen.
Sieht positiv
FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Das Gesetzt wurde doch am 13.11.2025 Verabschiedet, bloß die Verkündung fehlt nur noch. Hatte auf ne vorzeitige Verkündung am 21.11.2025 gehofft, wird wohl aber dann am 19.12.2025 al Weihnachtgeschenk für uns verkündet werden.
Gruß FG-Freak
FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Folgendes gerade per Mail von HR bekommen:

Hallo,
du hast einen Antrag auf Engagierten Ruhestand (ER) gestellt und wurdest bereits darüber informiert, dass diesem entsprochen werden kann, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft getreten ist. Die finale und rechtsverbindliche Bewilligung Deines Antrags erfolgt anschließend mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids.

Deine Zurruhesetzung ist derzeit mit Ablauf des 30.12.2025 vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

Der nächste Schritt ist inzwischen erfolgt: Am 13.11.2025 hat der Bundestag der gesetzlichen Regelung zugestimmt. Nun ist noch die Befassung im Bundesrat nötig, die voraussichtlich am 19.12.2025 stattfindet. Unmittelbar im Anschluss ist die Zustimmung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten geplant. Erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann in Kraft – also nicht vor dem 22.12.2025.

Welche Auswirkungen hat das für deine Zurruhesetzung?
Auf Grund dieses zeitlichen Ablaufs wirst du deinenBewilligungsbescheid erst sehr kurzfristig zum Jahresende erhalten. Wir rechnen derzeit mit einer Zustellung zwischen dem 23. und 30.12.2025.

Informiere dich gerne weiterhin im YAM-United und im Employee Portal über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens.

Bitte denke außerdem daran, falls du eine Verabschiedung wünschst, diese jetzt schon mit deiner Führungskraft abzustimmen. Möglicherweise bietet es sich an, die Verabschiedung ins neue Jahr zu legen. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln kann nach der Zurruhesetzung im neuen Jahr erfolgen.

Vergiss auch nicht, bestehende Urlaubskontingente sowie Zeitguthaben aus Arbeitszeit- oder Langzeitkonten rechtzeitig zu nehmen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir dich umgehend informieren.


Viele Grüße
Dein HR-Team der DTSE
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