...welche Abrechnungsfälle betrifft es denn, die nicht automatisiert bearbeitet werden können?Micha0815 hat geschrieben: ↑20. Okt 2023, 18:17 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sollen den Inflationsausgleich entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes erhalten.
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung haben den Inflationsausgleich bereits erhalten. Für die übrigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die von den Service-Centern Dresden, Köln, Rostock und Saarbrücken betreut werden, wird die Abschlagszahlung aus technischen Gründen für den überwiegenden Teil dieses Personenkreises voraussichtlich mit der Bezügezahlung November 2023 erfolgen.
Eine Vielzahl von Abrechnungsfällen (circa 10 %) wird nicht automatisiert bearbeitet, sodass diese Versorgungsberechtigten den Inflationsausgleich überwiegend im Dezember 2023 erhalten.
Die, die nicht die " normale" Versorgungsbezüge in Höhe von 71,75 Prozent bekommen?