Anerkennung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
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Re: Anerkennung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
§ 50f BeamtVG (Abzug Pflegeleistungen) noch beachten und falls noch nicht, § 5(1) BeamtVG (Einbaufaktor) auch noch.
Re: Anerkennung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Hier haben wir einige der Themen abgehandelt:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... 21282f9175
Ist auch außerhalb der 55er verwendbar.
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... 21282f9175
Ist auch außerhalb der 55er verwendbar.
Re: Anerkennung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Vielen Dank, dass Du Dir das angeschaut hast.Vorausgesetzt Ruhegehaltssatz, Ruhegehalt und Höchstgrenze sind vor Versorgungsabschlag richtig berechnet, ist es so richtig.
Ich habe wieder etwas dazu gelernt.
Auch danke an die anderen für die Hinweise. Die werde ich mir noch genau anschauen.